Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen seit 2025

Kategorie: Zeitgeschehen (Seite 12 von 16)

Leserbrief zum Artikel „Radfahrer: 81 Verstöße an nur einem Tag“ (NOZ vom 27.06.2025), Seite 12

Hallo NOZ Team,

hier sende ich Ihnen meinen Leserbrief zum Artikel „Radfahrer: 81 Verstöße an nur einem Tag“ (NOZ vom 27.06.2025), Seite 12.

Die Überschrift Ihres Artikels vom 27. Juni irritiert mich in hohem Maße. Sie legt nahe, dass Radfahrende die Hauptverursacher von Verkehrsverstößen seien, obwohl laut Ihrem eigenen Bericht auch zahlreiche Verstöße durch Autofahrende festgestellt wurden, darunter sogar mehr Vorfahrtsmissachtungen als durch Radfahrer.

Zwar sind Kontrollen wichtig und Verstöße sollten unabhängig vom Verkehrsmittel geahndet werden. Doch gerade die häufig erwähnten Gehwegfahrten von Radfahrenden erfolgen oftmals aus einem berechtigten Gefühl der Unsicherheit im Straßenverkehr, etwa bei zu engem Überholen oder unzureichender Radinfrastruktur. Diesen Kontext vermisse ich in Ihrer Darstellung.

Statt einseitig zu problematisieren, wäre eine differenzierte Darstellung hilfreich gewesen, die das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden in den Blick nimmt, ebenso wie die strukturellen Ursachen für Regelverstöße im Radverkehr. Ihre Überschrift trägt eher zur Stigmatisierung als zur Versachlichung der Debatte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Leserbrief zur NOZ vom Freitag, 27.06.2025, zum Artikel „Kommunen gegen Nachzug von Familien“ auf Seite 4 

Hallo NOZ Team, 

hier sende ich Ihnen meinen Leserbrief zur NOZ vom Freitag, 27.06.2025, zum Artikel „Kommunen gegen Nachzug von Familien“ auf Seite 4.

Der Artikel erweckt den Eindruck, als seien Deutschlands Kommunen flächendeckend mit der Aufnahme und Integration Geflüchteter überfordert. Dieses Bild greift zu kurz. Eine im Frühjahr 2024 veröffentlichte Umfrage des Mediendienstes Integration in Zusammenarbeit mit der Universität Hildesheim unter rund 800 Kommunen zeigt ein deutlich differenzierteres Bild: Während sich etwa ein Viertel der Kommunen im Westen überlastet fühlen, melden über 20 % der ostdeutschen Kommunen keine größeren Probleme bei Unterbringung und Integration.

Diese regionalen Unterschiede werden im Artikel nicht einmal erwähnt. Stattdessen wird die Forderung nach einer zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs mit einer pauschalen Überlastung begründet. Dabei ist bekannt, und wird selbst vom Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes eingeräumt, dass gerade der Familiennachzug oft zur erfolgreichen Integration beiträgt.

Statt pauschaler Dramatisierung wäre eine differenzierte Darstellung angebracht gewesen. Ja, viele Kommunen brauchen Unterstützung, aber viele andere bewältigen die Aufgabe gut. Diese Realität sollte in der Berichterstattung nicht unter den Tisch fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Leserbrief zur NOZ vom Donnerstag, 26.06.2025, als Replik auf den Leserbrief von Fritz Brickwedde auf Seite 2

Hallo NOZ Team,

hier sende ich Ihnen meinen Leserbrief zur NOZ vom Donnerstag, 26.06.2025, als Replik auf den Leserbrief von Fritz Brickwedde auf Seite 2. 

Die Aussagen von Herrn Dr. Brickwedde greifen auf fragwürdige Zahlen zurück und pauschalisieren Muslime in Deutschland auf bedenkliche Weise. Studien wie die der Universität Münster zeigen differenzierte Einstellungen, sie belegen aber keineswegs, dass hunderttausende Muslime gewaltbereit seien.

Wer die Scharia „besser“ findet, verstößt nicht automatisch gegen deutsches Recht. Entscheidend ist das Verhalten, nicht die Meinung, das garantiert unsere Verfassung. Und solange Syrien kein sicheres Land ist, verbieten sich Forderungen nach „konsequenter Rückführung“.

Statt Pauschalverurteilungen brauchen wir mehr Differenzierung und Dialog, alles andere schwächt unsere offene Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen 

Leserbrief zur NOZ vom Montag, 23. Juni 2025, zum Artikel „Mehr Asylbewerber klagen gegen Ablehnung“ auf Seite 7

Hallo NOZ Team,

hier sende ich Ihnen meinen Leserbrief zur NOZ vom Montag, 23. Juni 2025, zum Artikel „Mehr Asylbewerber klagen gegen Ablehnung“ auf Seite 7.Wenn man den Artikel liest, könnte man meinen: Die Gerichte sind überlastet, weil zu viele Asylbewerber klagen. Doch diese Darstellung greift zu kurz – und ist gefährlich vereinfachend.

Wer in Deutschland Asyl beantragt, hat das Recht, eine Ablehnung vor Gericht überprüfen zu lassen. Das ist kein „Missbrauch“, sondern ein Grundrecht, das für alle gilt – auch für Schutzsuchende. Und wenn viele Klagen erfolgreich sind, liegt das Problem vielleicht eher bei den Entscheidungen des BAMF als bei den Klägern.

Dass die Justiz unter Druck steht, ist unbestritten – auch in Osnabrück. Aber: Verwaltungsgerichte bearbeiten weit mehr als Asylklagen. Auch Streit um Bebauungspläne, Polizeieinsätze oder Beamtenrecht landet hier. Dass sich Verfahren häufen, liegt an Personalmangel, überfälliger Digitalisierung und politischen Versäumnissen, nicht am Einsatz von Grundrechten durch Schutzsuchende.

Besonders irritierend finde ich pauschale Aussagen wie „Kolumbianer sind klagefreudig“. Solche Sätze stigmatisieren – und leisten genau dem Vorschub, was der Gerichtspräsident Neuhäuser als „AfD-Wahlkampfhilfe“ beklagt.

Wer für Rechtsstaat und Demokratie einsteht, sollte sich davor hüten, die Schwächsten zum Sündenbock für strukturelle Probleme zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Leserbrief zur NOZ vom Montag, 23. Juni 2025, Seite 2, Expertentalk

Guten Morgen NOZ Team,

hier sende ich Ihnen meinen Leserbrief zur NOZ vom Montag, 23. Juni 2025, Seite 2, Expertentalk.

Die von Ihnen wiedergegebene Diskussion zur deutschen Migrationspolitik greift ein zentrales gesellschaftliches Thema auf, leider in einer Weise, die ein differenziertes Bild vermissen lässt. Der Eindruck, den etwa Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag erweckt, wonach „die Kommunen flächendeckend überfordert“ seien, widerspricht sowohl kommunalen Erfahrungsberichten als auch wissenschaftlichen Studien. In vielen Städten funktioniert Integration, getragen von engagierten Ehrenamtlichen und gut aufgestellten Verwaltungen. Natürlich gibt es regionale Überforderung, aber daraus eine pauschale Überforderung des ganzen Landes abzuleiten, ist unseriös.

Auch die Forderung nach „Zurückweisungen an der Grenze“ mag sich zugespitzt gut anhören, sie steht jedoch auf rechtlich wackeligem Boden. Die deutsche Rechtslage erlaubt Zurückweisungen nur unter engen Voraussetzungen. Mehrere Gerichtsurteile haben zuletzt klargestellt, dass pauschale Zurückweisungen von Asylsuchenden gegen europäisches Recht verstoßen können.

Dass Deutschland auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen ist, wird im Artikel nur beiläufig erwähnt, obwohl genau das der entscheidende Punkt ist. Der demografische Wandel ist real, der Fachkräftemangel längst spürbar. Ohne Menschen aus Drittstaaten wird sich dieser Trend nicht aufhalten lassen. Wer ernsthaft über „Steuerung“ spricht, muss legale Einwanderung fördern statt abschrecken.

Wenn nun ausgerechnet Rainer Wendt den Begriff der „Lebenslüge deutscher Politik“ bemüht, wirkt das besonders befremdlich. Herr Wendt stand selbst wegen jahrelanger Bezüge ohne dienstliche Gegenleistung sowie nicht deklarierter Nebeneinkünfte in der Kritik, und musste disziplinarische Konsequenzen hinnehmen. Seine moralische Autorität, um heute über Integrationsgrenzen zu urteilen, erscheint deshalb zumindest zweifelhaft.

Die Migrationspolitik braucht kein Schwarz-Weiß-Denken und keine populistischen Zuspitzungen. Was es braucht, ist eine ehrliche, sachorientierte Debatte mit Blick auf realistische Herausforderungen – und auf die Chancen, die in klug gesteuerter Zuwanderung liegen.

Mit freundlichen Grüßen 

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