Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Rena Lehmann (Seite 1 von 9)

Rena Lehmann ist Redakteurin der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) mit Schwerpunkt Politik und Außenpolitik. Diese Kategorie analysiert ihre Kommentare und Meinungsbeiträge, darunter Texte zu Friedrich Merz, Donald Trump, Streikrecht und Arbeitsmarktpolitik. Wiederkehrendes Muster: die Übernahme politischer Deutungsrahmen ohne kritische Distanz.

NOZ und die AfD: Wenn Symmetrie die Realität verdeckt

AfD-Parteitag in Erfurt. Weidel „triumphiert“, die Gegner „hassen“. Die NOZ nennt die Partei kein einziges Mal aus eigener Feder rechtsextrem, zitiert aber unwidersprochen Weidels Spott über das Verfassungsschutzgutachten. Schieflage mit System.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert, hallo Frau Lehmann,

Ihre Berichterstattung vom 06.07.2026 zum AfD-Parteitag in Erfurt zeigt in Kombination ein Muster, das bereits aus früheren Ausgaben bekannt ist. Die Partei wird an keiner Stelle als das benannt, was sie laut Verfassungsschutzgutachten ist, nämlich gesichert rechtsextrem. Der Begriff taucht überhaupt nur einmal auf, und zwar in einem Zitat von Alice Weidel, die das Gutachten als „lächerliches Konvolut“ abtut. Eine eigene Einordnung der Redaktion fehlt komplett.

Dabei ist die juristische Lage deutlich unklarer, als Frau Lehmanns Formulierung suggeriert. Dass sich die AfD „bis zu einem weiteren Urteil juristisch erfolgreich zur Wehr gesetzt hat“, klingt nach einem Sieg in der Sache. Tatsächlich handelt es sich um ein laufendes Verfahren, die Einstufung ist vorläufig ausgesetzt, nicht aufgehoben. Diesen Unterschied hätte man erklären müssen.

Noch auffälliger ist die Schieflage zwischen den beiden Artikeln. Philipp Eberts Text über die Proteste konzentriert sich auf Pyrotechnik, vermummte Selbstjustiz und den Angriff auf Journalisten der „Jungen Freiheit“. Das sind reale Vorfälle, die zu Recht Erwähnung finden. Problematisch wird es aber, wenn schon die Überschrift die Demonstrierenden über „Hass“ definiert, während die Motivation dahinter (eine vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei) unerwähnt bleibt. Wer gegen Rechtsextremismus protestiert, hasst nicht einfach „die Rechten“, sondern verteidigt demokratische Grundwerte. Diese Nuance geht im Artikel verloren.

Rena Lehmanns Porträt von Weidel wiederum liest sich streckenweise wie eine Beschreibung geschickten Kampagnenmanagements, nicht wie kritischer Journalismus. Dass zwei der drei neu gewählten Stellvertreter dem Höcke-Lager zuzurechnen sind und „mehr Thüringer Linie“ ankündigen, wird referiert, aber nicht eingeordnet. Was das inhaltlich bedeutet, für eine Person, die wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole rechtskräftig verurteilt wurde, bleibt offen.

In der Summe entsteht ein Bild von zwei Lagern, dem einen „erfolgreich“ und „triumphierend“, dem anderen „hasserfüllt“ und in Teilen gewaltbereit. Diese Symmetrie existiert in der Sache nicht. Eine Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, und eine Protestbewegung, die genau dagegen auf die Straße geht, sind keine gleichwertigen Pole einer Debatte.

Mit freundlichen Grüßen

Härtere Zahl, gleiches Problem – Im Interview mit Jeannette Deckers fordert die NOZ eine schärfere Altersgrenze für Social Media

16 statt 13 Jahre, klingt schärfer. Bleibt aber dieselbe Logik wie tags zuvor, Kontrolle der Kinder statt Regulierung der Anbieter. Und keine einzige Gegenfrage im Interview.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Interview mit Jeannette Deckers wirkt auf den ersten Blick wie ein Korrektiv zu Ihrem eigenen Kommentar vom Vortag. Tatsächlich bestätigt es aber genau das Problem, das ich dort schon angesprochen hatte.

Deckers fordert eine deutlich härtere Grenze als die Kommission, nämlich 16 statt 13 Jahre, und das mit hardwarebasierter Altersverifikation. Das klingt zunächst nach einer schärferen Haltung. Schaut man aber genauer hin, bleibt der Vorschlag in derselben Logik wie Ihr Kommentar. Es geht wieder nur darum, Kinder und Familien stärker zu kontrollieren, nicht darum, die Anbieter in die Pflicht zu nehmen.

Besonders deutlich wird das, wenn Deckers die von der Kommission vorgeschlagene Regulierung über den Digital Services Act als naiv abtut. Genau diese Regulierung zielt aber auf das, was sie selbst beklagt, nämlich süchtig machende Algorithmen, Endlos-Feeds und personalisierte Werbung. Wer das als aussichtslos verwirft, weil Musk und Zuckerberg sich ohnehin nicht an Regeln halten würden, landet zwangsläufig wieder bei der Forderung nach mehr Kontrolle der Nutzer. Damit wiederholt sich die Verschiebung der Verantwortung, die ich schon am Vortag kritisiert hatte, nur diesmal mit einer höheren Zahl dahinter.

Journalistisch fällt zudem auf, dass im gesamten Interview keine einzige kritische Nachfrage gestellt wird. Weder zur Praktikabilität einer hardwarebasierten Lösung noch zu den zitierten Zahlen wie dem ifo-Bildungsbarometer oder dem Bericht der „New York Times“ zum Umgang mit Smartphones in Schulen. Auch die Kommission selbst, deren Vorschläge im Interview pauschal als unwirksam abgetan werden, kommt nicht zu Wort. Ein Interview darf zugespitzte Thesen transportieren. Es sollte dabei aber nicht zur unwidersprochenen Plattform für eine einzelne, in sich nicht ganz schlüssige Position werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sparen ja, aber bei wem zuerst?

Ein Kommentar von Rena Lehmann in der NOZ nennt einen Schulbegleiter für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für unfinanzierbare Leistungen, Kritik daran sei „populistisch“.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur finanziellen Lage der Kommunen beschreibt ein reales Problem, wählt aber ein bezeichnendes Beispiel, um es zu illustrieren. Wenn von „Best of“ statt „finanziell Leistbarem“ die Rede ist, dann ausgerechnet anhand eines Schulbegleiters für ein Kind mit Beeinträchtigung, sagt das mehr über die eigene Prioritätensetzung aus als über die tatsächliche Kostenstruktur der Kommunen.

Dass Pflege, Asyl, Gesundheit, Kita und Ganztagsschule die größten kommunalen Lasten sind, stimmt. Doch innerhalb dieser Aufzählung ausgerechnet Hilfen für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für das „Gießkannenprinzip“ anzuführen, ist eine Wahl, keine Notwendigkeit. Man hätte ebenso über überdimensionierte Verwaltungsstrukturen, ausbleibende Digitalisierung oder die seit Jahren diskutierte fehlende Gegenfinanzierung durch den Bund schreiben können.

Wer Kritik an solchen Kürzungsvorschlägen pauschal als „populistisch, aber nicht sachlich“ abtut, blendet aus, dass Schulbegleitung kein Luxus ist, sondern oft die einzige Bedingung dafür, dass ein Kind überhaupt am Regelunterricht teilnehmen kann. Das ist keine Frage von „Best of“, sondern von Teilhabe, die im Sozialgesetzbuch als individueller Rechtsanspruch verankert ist, nicht als freiwillige Zusatzleistung.

Bemerkenswert ist außerdem, wie schnell der Text am Ende bei den Kommunen selbst landet, sobald es um Lösungen geht, während konkrete Vorschläge zur Einnahmenseite fehlen, etwa eine gerechtere Verteilung von Sondervermögen oder eine stärkere Heranziehung großer Vermögen. Wer der Rotstift zuerst bei den Schwächsten ansetzt und die Verantwortung am Ende doch wieder bei den Kommunen selbst verbleibt, setzt politische Schwerpunkte. Mit einer sachlichen Analyse einer Finanzkrise hat das dann aber nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Wer schützt Kinder wirklich vor Social Media

Rena Lehmanns Plädoyer in der NOZ für ein Nutzungsverbot ist in der Diagnose richtig, blendet aber aus, dass der wirksamere Hebel bei den Plattformbetreibern liegt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Kinder wirkt auf den ersten Blick überzeugend, lässt aber die entscheidende Frage aus. Wer haftet eigentlich, wenn ein solches Verbot nicht durchgesetzt wird?

Der Vergleich mit dem Alkoholverbot für Jugendliche ist aufschlussreich, nur nicht in die Richtung, die der Text nahelegt. Beim Alkoholverbot trifft die Sanktion in erster Linie die Verkäufer und Gastronomen, die an Minderjährige ausschenken, nicht allein die Jugendlichen selbst. Genau diese Logik fehlt in der aktuellen Debatte um Social Media fast komplett. Wo bleiben Bußgelder, Auflagen oder im Wiederholungsfall auch härtere Konsequenzen für Plattformen, die systematisch gegen Jugendschutz verstoßen?

Auch die Expertenkommission, die Sie zitieren, sagt im Kern etwas anderes als das, was Ihr Kommentar betont. Olaf Köller fordert nicht in erster Linie ein Nutzungsverbot, sondern dass sich die digitale Welt an das Kind anpassen soll, durch verbindliche, sichere Voreinstellungen, ohne algorithmische Feeds, ohne personalisierte Werbung, ohne Sog-Mechanismen wie Endlos-Feeds. Das ist eine Forderung an die Anbieter, keine an Kinder oder Eltern.

Eine Altersgrenze mag sinnvoll sein, sie löst aber nicht das strukturelle Problem, dass die Geschäftsmodelle der Plattformen auf maximaler Nutzungsdauer beruhen. Wer nur über Verbote für Nutzer spricht, schont genau jene Akteure, die von der Sucht am meisten profitieren. Und gerade weil die grenzüberschreitende Durchsetzung von Altersgrenzen schwierig ist, das räumt sogar die Kommission selbst ein, wäre eine konsequente Sanktionierung der Anbieter über den Digital Services Act der wirksamere Hebel gewesen. Das hätte man bei der Frage „was denn sonst“ durchaus nennen können.

Mit freundlichen Grüßen

AfD-Steuerkonzept in der NOZ. Viel Raum zum Erklären, kein Wort zum Verfassungsschutz

Die NOZ lässt die AfD ihr Steuerkonzept ausführlich selbst erklären. Einheitssteuer 25 Prozent, Streichung von Klimaschutz und Bürgergeld für Ausländer, alles neutral referiert. Kein Wort zur Einstufung als gesichert rechtsextrem.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihre Analyse zum Steuerkonzept der AfD räumt der Partei sehr viel Raum ein, sich selbst zu erklären, und sehr wenig Raum für eine kritische Einordnung. Kay Gottschalk darf sein Konzept ausführlich als gerecht, revolutionär und sogar als sich selbst finanzierend bewerben. Die einzige Gegenstimme, Tobias Hentze vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, bezweifelt lediglich die Finanzierbarkeit. Die politische Substanz der Reform bleibt damit fast unwidersprochen.

Dabei zeigt schon die Gegenfinanzierung, in welche Richtung diese Reform wirkt. Gestrichen werden soll vor allem bei Bürgergeld für Ausländer, Klimaschutz, EU-Zahlungen und Entwicklungshilfe. Ihr Artikel gibt diese Posten neutral wieder, als handle es sich um eine technische Haushaltsfrage. Tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Absage an internationale Solidarität und Klimapolitik, formuliert unter dem AfD-Slogan „Viel Geld für die Welt, aber wenig für die eigenen Bürger“. Diese Rahmung wird im Text übernommen, statt eingeordnet.

Besonders auffällig ist, was in Ihrem Artikel komplett fehlt. Die AfD wird in keiner Zeile als das benannt, was sie laut Verfassungsschutz ist, nämlich eine gesichert rechtsextreme Partei. Sie erscheint stattdessen als ganz normale Oppositionspartei mit einem ganz normalen Steuerkonzept. Wer ein derart radikales Umverteilungsprojekt von einer solchen Partei vorstellt, sollte diesen Kontext mitliefern und nicht stillschweigend voraussetzen. Dieses Muster ist in der NOZ mittlerweile mehr als deutlich, man bekommt den Eindruck eines vermeintlich vorauseilenden Gehorsams durch diese Art der Normalisierungsjournaille.

Auch inhaltlich bleibt vieles unhinterfragt. Dass ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent vor allem hohe Einkommen entlastet, räumt sogar Hentze ein, dieser Satz steht jedoch isoliert am Ende des Textes und wird nicht weiter verfolgt. Eine Einordnung aus Sicht der Steuergerechtigkeit oder eine verfassungsrechtliche Einschätzung zum Gleichheitsgrundsatz fehlt vollständig.

Mit freundlichen Grüßen

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