Erst verteidigt Philipp Ebert die Kritiker einer Medienaufsicht, dann liefert eine dpa-Übernahme das Porträt zum unkritischen Star. Was in beiden Texten fehlt, ist derselbe Satz.

Am 3. Juli schrieb Philipp Ebert in der NOZ über die Rüge der Landesanstalt für Medien NRW gegen Ben Berndts Podcast. Sechs Tage später folgte ein Porträt über Berndt, übernommen von der dpa. Liest man beide Texte hintereinander, wird ein Muster sichtbar, das für sich genommen schon in jedem einzelnen Artikel ärgerlich wäre, in der Kombination aber richtig Wirkung entfaltet.

Ebert lässt in seinem Text vor allem Stimmen zu Wort kommen, die der Medienaufsicht kritisch gegenüberstehen. Wolfgang Kubicki hält Landesmedienanstalten für Relikte des 20. Jahrhunderts, Volker Boehme-Neßler warnt vor psychologischer Vorzensur. Wer Boehme-Neßler ist, wird nicht eingeordnet, dabei hat er die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem öffentlich als skandalös bezeichnet. Der eigentliche Anlass der Rüge, Höckes Lüge über die SA-Parole, taucht zwar auf, wird aber sofort von der Zensurdebatte überlagert.

Der dpa-Text in der NOZ vom 9. Juli setzt genau da an. Auch hier bekommt vor allem eine Seite Raum. Kai Diekmann darf ausführlich erklären, warum Berndt Höcke angeblich besser entlarve als klassische Interviews. Melanie Amann, die immerhin auf die Bedeutung journalistischer Einordnung hinweist, bekommt einen einzigen Satz. Was in diesem langen Porträt komplett fehlt, ist die konkrete Benennung dessen, worum es bei der Rüge eigentlich ging. Wer nur diesen Text liest, erfährt nicht, dass Höcke öffentlich behauptet hat, die SA habe gar keine Parole gehabt, eine Aussage, die schlicht falsch ist. Aus einer belegbaren Falschaussage wird eine abstrakte Frage von Sorgfaltspflicht und Zensur.

Bemerkenswert ist auch, wie unwidersprochen Berndts Satz stehen bleibt, ein Quoten-AfDler würde jeder Redaktion guttun. Die naheliegende Gegenfrage, warum Redaktionen kaum AfD-Mitglieder beschäftigen, nämlich weil journalistische Grundprinzipien wie die Trennung von Nachricht und Meinung mit der Programmatik dieser Partei kollidieren, wird nicht gestellt. Stattdessen wirkt der Satz wie ein Diversitätsappell, nicht wie das, was er ist, eine Aufforderung zur Aufweichung journalistischer Standards.

Für sich genommen ließen sich beide Texte noch als Einzelfälle abtun. Ebert hätte eben seine Meinung, die dpa liefert einen reinen Porträttext ohne kommentierenden Anspruch. Doch genau das macht die Kombination so wirksam. Der Kommentar bereitet den Boden, das scheinbar neutrale Porträt bestätigt ihn. Wer beide Texte im Abstand von sechs Tagen liest, bekommt zweimal dieselbe Auslassung serviert, einmal mit erkennbarer Haltung, einmal im Gewand der reinen Nachricht.

Gerade bei Übernahmen von Agenturmaterial trägt die Redaktion trotzdem Verantwortung. Eine Zeitung entscheidet, welchen Text sie einkauft, wo sie ihn platziert und ob sie ihn einordnet. Wenn ausgerechnet die Leerstelle des eigenen Kommentars sechs Tage später von einer scheinbar objektiven Agenturmeldung bestätigt wird, ist das das Ergebnis redaktioneller Auswahl.

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