Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

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Wenn Brandmauer und Corona-Politik zur selben „Angst“ werden

Boehme-Neßler wirft in der NOZ Brandmauer, Corona-Politik und Klimaschutz in einen Topf namens „Angstpolitik“. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, das hat mit Dämonisierung nichts zu tun, diese Einstufung ist ein Fakt.

Hallo NOZ, hallo Herr Boehme-Neßler,

Ihr Gastbeitrag zur „Angstpolitik“ wirft ein wichtiges Thema auf, verliert sich aber in einer Gleichsetzung, die bei näherem Hinsehen nicht trägt. Corona-Maßnahmen, Klimapolitik, Ukraine-Unterstützung und die Brandmauer gegen die AfD werden in denselben Topf geworfen, als wären das alles Varianten derselben Einschüchterungsstrategie. Das ist eine steile These, für die der Text den Beleg schuldig bleibt.

Besonders der Satz zur Brandmauer irritiert. Sie brauche man „nicht für den politischen Gegner“, sondern sie schütze vor einem „dämonisierten Feind, vor dem man angeblich Angst haben muss“. Diese Formulierung blendet aus, dass die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist keine Dämonisierung, sondern eine behördliche Feststellung auf Grundlage konkreter Belege. Wer diesen Unterschied verwischt, stellt begründete demokratische Abgrenzung auf eine Stufe mit diffuser Furcht vor einem erfundenen Gegner.

Ähnlich verkürzt argumentiert der Text bei der Migrationsdebatte. Wer diese Politik infrage stelle, werde „sofort als Ausländerfeind stigmatisiert“, heißt es dort. Auch hier fehlt die Unterscheidung zwischen sachlicher Kritik an konkreter Politik und Rhetorik, die tatsächlich menschenfeindlich ist. Genau diese Vermischung erzeugt ein Opfernarrativ, in dem jede Einordnung schon als Repression erscheint.

Bemerkenswert ist zudem der Kontext. Philipp Ebert hat denselben Autor bereits 2025 zur Meinungsfreiheit interviewt, damals mit einer ganz ähnlichen Schlagseite. Auch dort ging es um angebliche staatliche Überreaktionen, ohne die Gegenseite, also Schutz vor Extremismus und rechtsstaatliche Notwendigkeit von Ermittlungen, ernsthaft einzubeziehen. Wenn ein Meinungsbeitrag zum zweiten Mal dieselbe schiefe Grundannahme transportiert, ist das kein Zufall mehr, sondern eine redaktionelle Entscheidung.

Kritik an staatlichem Handeln ist notwendig und richtig. Aber sie braucht Maßstäbe. Wer Brandmauer und Corona-Politik in einen Satz packt, verliert genau die Differenzierung, die er von anderen einfordert.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn der NOZ beim MDR die Pointe wichtiger ist als die Gefahr

Warum Philipp Eberts Spott über den MDR in der NOZ am eigentlichen Problem vorbeigeht, nämlich einer rechtsextremen Partei, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell abwürgen will.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur MDR-Aktion gegen mögliche Rundfunkkündigungen durch die AfD verfehlt den eigentlichen Kern des Problems, und trägt selbst zu seiner Verharmlosung bei.

Sie machen sich über die „Fallhöhe“ lustig, die der MDR mit Nachrichtensendung, Morgenradio und Musikfestival aufmacht. Das mag rhetorisch schwach gewählt sein. Der eigentliche Vorgang bleibt davon aber unberührt, nämlich dass eine in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei ernsthaft plant, über die Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender zu kappen. Das ist kein PR-Problem des MDR, das ist ein Angriff auf eine tragende Säule der Meinungsvielfalt.

Besonders schief ist die Formulierung, „behördenartige Apparate“ wie der ÖRR würden von „keinem Markt“ diszipliniert. Genau dieses Framing, Rundfunk als reine Kostenstelle statt als verfassungsrechtlich verankerte Institution zu behandeln, ist seit Jahren fester Bestandteil der AfD-eigenen Angriffe auf den ÖRR. Wer diese Sprache übernimmt, während er die AfD gleichzeitig kritisiert, schwächt die eigene Position erheblich.

Auch die Kontextlosigkeit fällt auf. Kein Wort dazu, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD explizit als gesichert rechtsextrem einstuft, kein Wort zu den konkreten Folgen einer Kündigung für die journalistische Grundversorgung ganzer Regionen. Stattdessen bleibt es bei der Pointe über eine missglückte Kampagne.

Kritik an einzelnen ÖRR-Formaten oder an ungeschickter Kommunikation ist legitim. Sie ersetzt aber nicht die Einordnung, worum es hier eigentlich geht.

Mit freundlichen Grüßen

Der Punk Monchi als Kronzeuge

Ewert macht Monchi zum Kronzeugen gegen die Brandmauer, quasi „selbst die Linken sagen, so schlimm ist die AfD nicht“. Nur lässt er dessen härtere Sätze weg. Und aus einem Freispruch wird bei ihm eine Verurteilung.

Burkhard Ewert hat einen neuen Kronzeugen gefunden, und der passt wunderbar in die eigene Erzählung. Jan Gorkow, besser bekannt als Monchi, Sänger von Feine Sahne Fischfilet, vorbestraft, einst im Verfassungsschutzbericht als Linksradikaler geführt. Wenn ausgerechnet der sagt, man solle AfD-Wähler nicht pauschal ausgrenzen, dann muss doch was dran sein, so die stille Botschaft der Kolumne. Seht her, selbst die Linken geben zu, dass die Brandmauer Unsinn ist.

Diese Rhetorik ist so alt wie durchsichtig. Die eigene These wirkt glaubwürdiger, wenn sie ausgerechnet von jemandem kommt, dem man sie nicht zutrauen würde. Nur funktioniert der Trick nur, wenn man sorgfältig auswählt, was der Kronzeuge sonst noch so sagt. Und genau hier wird Ewerts Text unredlich. Monchi erklärt in seinem Buch auch, dass er deshalb noch lange nicht die rechte Wange hinhält. Das kommt in der Kolumne nicht vor. Übrig bleibt nur der Teil, der die eigene Linie stützt, der Rest fällt der redaktionellen Schere zum Opfer.

Noch bezeichnender ist ein Detail, das sich leicht überprüfen lässt. Ewert schreibt, Monchi habe „Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs“ kassiert. Plural. Tatsächlich gab es genau einen Fall. 2015 warfen Monchi und zwei weitere bei einer Kundgebung für Geflüchtete in Güstrow Stühle auf eine Gruppe angreifender Neonazis, um die Versammlung zu schützen. Verhandelt wurde das erst zwei Jahre später, und am 19. Dezember 2017 sprach das Amtsgericht Güstrow alle drei Angeklagten frei. Nicht verurteilt. Freigesprochen. Nachzulesen bei Wikipedia, in der taz, im Rolling Stone, überall mit identischem Datum und identischem Ausgang.

Aus einem Freispruch eine Verurteilung zu machen ist kein Ausrutscher, sondern das genaue Gegenteil der Wahrheit. Wer eine Biografie zur Stütze einer politischen These heranzieht, trägt eine gewisse Verantwortung dafür, diese Biografie korrekt wiederzugeben. Das gilt erst recht, wenn die falsche Version den Betroffenen kriminalisierter aussehen lässt, als er es tatsächlich ist, und damit die eigene Pointe (selbst ein Vorbestrafter mahnt zur Mäßigung) noch wirkungsvoller macht.

So bleibt am Ende ein Text, der zweifach danebenliegt. Er dreht einem Menschen einen Freispruch in eine Verurteilung um, und er stilisiert eine sehr persönliche, in einem konkreten Dorf verankerte Haltung zu einer allgemeinen politischen Lehre hoch, die so gar nicht dasteht. Wenn man schon einen linken Punk als Kronzeugen gegen die Brandmauer aufruft, sollte wenigstens stimmen, was man über ihn schreibt.

Ein „funktionierender Korrekturmechanismus“? Wie Philipp Ebert den AfD-Erfolg in der NOZ schönredet

Philipp Ebert zählt in der NOZ selbst auf, was an der AfD verfassungsfeindlich ist, und nennt ihren möglichen Wahlerfolg trotzdem ein gesundes Systemsignal. Das ist keine Analyse, das ist Kapitulation im Gewand der Nüchternheit.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zu Charlotte Knoblochs Vorstoß beginnt mit einer redlichen Bestandsaufnahme. Höckes Verharmlosung des Holocaust, die Russland-Nähe der AfD, Spionagefälle, die Verächtlichmachung der Bundesrepublik als „Demokratiesimulation“. Genau deshalb überrascht die Wendung im dritten Absatz umso mehr.

Sie schreiben, ein möglicher weiterer Erfolg der AfD an der Wahlurne wäre „ein funktionierender Korrekturmechanismus“ des Parteiensystems. Das ist eine steile These angesichts dessen, was Sie selbst wenige Zeilen zuvor über diese Partei schreiben. Ein Korrekturmechanismus setzt voraus, dass etwas in eine bessere Richtung korrigiert wird. Wenn eine Partei erstarkt, die laut Ihrer eigenen Beschreibung mit dem Nationalsozialismus kokettiert und die Bundesrepublik als Simulation verspottet, ist das kein Korrektiv, sondern ein Alarmsignal.

Auch die rhetorische Frage „was soll denn an dem Tag passieren“ trägt nicht. Sie funktioniert nur, wenn man unterstellt, ein Verbotsverfahren solle sämtliche gesellschaftlichen Ursachen des AfD-Erfolgs auf einen Schlag beseitigen. Das behauptet aber niemand ernsthaft. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat im NPD-Urteil von 2017 festgehalten, dass Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstellt. Diese Waffe wurde nach 1945 bewusst ins Grundgesetz geschrieben, um eine Wiederholung der Weimarer Fehler zu verhindern. Sie ist scharf und selten, aber sie ist kein autoritärer Übergriff, sondern rechtsstaatlich verankert.

Natürlich ist die Sorge berechtigt, dass ein Verbotsverfahren der AfD zusätzliches Opfernarrativ liefert. Nur gilt das für jede Reaktion demokratischer Parteien auf die AfD, ob Nichtstun, Ausgrenzung oder Verbot. Genau das ist die Strategie autoritärer Parteien, Demokraten in ein Dilemma zu manövrieren, in dem jede Reaktion als Bestätigung gedeutet wird. Aus Angst vor dieser Inszenierung auf rechtsstaatliche Mittel zu verzichten, wäre bereits ein Erfolg dieser Strategie.

Man kann über Sinn und Zeitpunkt eines Verbotsverfahrens unterschiedlicher Meinung sein, das ist eine legitime Debatte. Aber den möglichen Erfolg einer Partei, die man selbst als demokratiefeindlich beschreibt, als „funktionierenden Korrekturmechanismus“ zu bezeichnen, verwechselt Beschreibung mit Legitimation.

Mit freundlichen Grüßen

NOZ und Siegmund: Zitate ohne Widerspruch

Warum die NOZ Siegmunds Remigrationsrhetorik unkommentiert stehen lässt, drei Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt.

Hallo NOZ, hallo Herr Otten,

Ihr Bericht über den Podcast-Auftritt von Ulrich Siegmund nennt die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt immerhin beim Namen. Das ist mehr, als man von vergleichbaren Texten in der NOZ gewohnt ist. Trotzdem bleibt der Artikel in einem entscheidenden Punkt hinter journalistischer Sorgfalt zurück.

Große Teile des Textes bestehen aus langen, unwidersprochenen Zitatblöcken. Wenn Siegmund „Remigration“ zur bloßen „Definitionsfrage“ erklärt, hätte eine Einordnung gutgetan. Der Begriff steht in der einschlägigen Forschung längst für ein politisches Programm der Vertreibung nach ethnischen Kriterien. Ihn unkommentiert als Auslegungsfrage stehen zu lassen, verharmlost seine tatsächliche Bedeutung.

Ähnlich verhält es sich mit Siegmunds Ankündigung, den Verfassungsschutz womöglich abzuschaffen oder umzubauen, während er zugleich behauptet, die Behörde überwache die Opposition. Diese Selbstwidersprüche werden referiert, aber nicht benannt. Auch die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber und die Umwidmung einer Einrichtung in eine Abschiebehaftanstalt stehen im Raum, ohne dass rechtliche oder menschenrechtliche Fragen dazu aufgeworfen werden.

Besonders aufschlussreich ist der Verweis auf das frühere Höcke-Gespräch im selben Podcast-Format. Dass der Moderator eingangs erklärt, er wolle „mit der Einordnerei“ gar nicht erst beginnen, wird von Ihnen fast beiläufig zitiert, ohne dass die Konsequenz dieser Ansage für den Rest des Gesprächs eingeordnet wird. Ein Format, das Politiker einer als rechtsextrem eingestuften Partei ausdrücklich ohne Widerspruch reden lässt, ist keine neutrale Plattform. Über diese strukturelle Schieflage hätte der Artikel etwas sagen müssen.

Drei Wochen vor einer Landtagswahl, in der die AfD laut Umfragen eine absolute Mehrheit erringen könnte, reicht es nicht, Zitate zu sammeln und die Einstufung einmal zu erwähnen. Journalismus, der seinem Anspruch gerecht werden will, muss auch erklären, warum diese Aussagen problematisch sind.

Mit freundlichen Grüßen

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