Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Jonas Koch (Seite 1 von 2)

Jonas Koch ist Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Diese Kategorie dokumentiert seine Beiträge, darunter Texte zur AfD, zum Länderfinanzausgleich und zum Populismusbegriff. Besonders dokumentiert: die systematische Vermeidung des Begriffs „Rechtsextremismus“ in mehreren aufeinanderfolgenden AfD-Artikeln.

Ein Lieferservice ohne Rückfragen. Wie die NOZ dem AfDler Klaus Wichmann Gehör verschafft

Das Interview von Jonas E. Koch beginnt mit der richtigen Frage. Danach bleiben Rahmung, Überschrift und unkorrigierte Aussagen bei Klaus Wichmann von der AfD.

Hallo NOZ, hallo Herr Koch,

zuerst das, was ich anerkenne. Ihre erste Frage an Klaus Wichmann lautet, ob er Rechtsextremist sei, und im Vorspann steht, dass der Verfassungsschutz die Partei für rechtsextrem hält. Genau diese Einordnung habe ich in früheren Texten vermisst. Umso mehr fällt auf, was danach folgt.

Der Vorspann beschreibt Wichmann als „vergleichsweise sachlichen Redner“, der die Landesregierung „pointiert, aber fair“ unter Feuer nimmt. Das ist ein Zeugnis, das die AfD selbst nicht besser hätte schreiben können, und es steht direkt vor dem Gespräch.

Die Überschrift ist ein Wichmann-Zitat, und zwar seine Botschaft an die CDU. Die NOZ macht die Brandmauer-Werbung einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei zur Schlagzeile.

Dazu kommt, was im Gespräch unwidersprochen bleibt. „Zu Verurteilungen kommt es nur nie“ steht da, obwohl Björn Höcke rechtskräftig verurteilt ist. Ein „Signal an unser eigenes Volk“ durch Abschiebungen, die Frage „Welche Einwanderung nützt uns“ und die Entwicklungshilfe als Druckmittel bleiben ebenso stehen wie der Antisemitismusvorwurf gegen die Linke. Einen Einordnungskasten oder eine Gegenrecherche gibt es nicht. Übrig bleibt die Selbstbeschreibung als „politischer Lieferservice“ und das Bild vom Kapitän mit brennendem Maschinenraum.

Ein Interview ist keine Zustimmung, das gilt. Aber wer einem Spitzenkandidaten fast eine ganze Seite gibt und seine Behauptungen nicht prüft, überlässt ihm die Deutung. Meine Frage lautet daher, warum diese Aussagen ohne Faktencheck erscheinen, obwohl die Redaktion die Fakten kennt.

Mit freundlichen Grüßen

Headline gegen den eigenen Artikel: Wie die NOZ rechte Gefahr kleinrechnet

NOZ, 19. Mai, Titelseite: „Mehr Straftaten aus linker Szene.“ Im selben Artikel: 3758 rechte Straftaten, ca. 1600 linke. Innenministerin und Polizeipräsident benennen rechts als Hauptgefahr. Die Headline läuft dem direkt entgegen. Das ist keine Nachlässigkeit, das ist eine Entscheidung.

Hallo NOZ, hallo Herr Koch,

die Titelseite der NOZ vom 19. Mai liefert ein Lehrstück in redaktionellem Framing. Die Überschrift lautet: „Mehr Straftaten aus linker Szene“. Der Subtext darunter präzisiert: Die Zahl habe einen neuen Höchststand erreicht.

Was fehlt ist ein vergleichbarer Hinweis darauf, dass die rechten Fallzahlen mit 3758 mehr als doppelt so hoch liegen wie die linken mit knapp 1600. Was ebenfalls fehlt: dass Innenministerin Behrens und Polizeipräsident Brockmann die Hauptgefahr für Rechtsstaat und Demokratie ausdrücklich bei rechts verorten. Beides steht im Artikel selbst.

Eine Headline ist eine redaktionelle Entscheidung. Sie bestimmt, was Leserinnen und Leser als wichtigste Information mitnehmen, und zwar unabhängig davon, was im Text steht. Die meisten lesen die Überschrift, deutlich weniger den Artikel, noch weniger den nachgelagerten Meinungsbeitrag. Wer die Seite 1 der NOZ an diesem Tag aufschlägt, nimmt mit: Die linke Szene ist das Problem. Das ist durch die Zahlen nicht gedeckt.

Dass bestimmte rechte Deliktszahlen nicht weiter gestiegen sind, bedeutet nicht, dass die Bedrohungslage geringer geworden ist. 3758 Straftaten, davon 110 Gewaltdelikte und ein versuchter Terroranschlag gegen eine Moschee, sind kein Anlass zur Entwarnung. Die Headline suggeriert sie dennoch, indem sie die Veränderungsdynamik bei links in den Vordergrund stellt und die absolute Größenordnung bei rechts unsichtbar lässt.

Hinzu kommt die qualitative Dimension, die in der Überschrift vollständig fehlt. Wahlplakate zerreißen und Hakenkreuze schmieren, Volksverhetzung im Netz betreiben und einen Anschlag auf Moscheen planen, das sind keine vergleichbaren Vorgänge. Eine Headline, die beides unter „politische Kriminalität“ subsumiert und dann den linken Anstieg hervorhebt, verschleiert genau diese Unterschiede.

Koch relativiert das im nachfolgenden Meinungsbeitrag. Das ist zu seinem Credit. Es ändert aber nichts daran, dass die Headline eine Akzentverschiebung vorgenommen hat, die sachlich nicht gedeckt ist. Headline und Kommentar stammen aus derselben Redaktion, erscheinen in derselben Ausgabe und widersprechen einander in ihrer Gewichtung. Das ist kein Versehen, sondern eine Entscheidung. Die Frage, wer sie getroffen hat und warum, bleibt offen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 21.05.2026, zur weiteren Lektüre zu diesem Thema empfehle ich auch diesen Artikel: https://www.volksverpetzer.de/faktencheck/statistik-tagesschau-afd-angriffe/

Leserbrief zu „Werden aktive AfD-Mitglieder jetzt entwaffnet?“ von Jonas Koch, NOZ vom 21.02.2026, Seite 5

Selbstzensur bei Jonas Ernst Koch und der NOZ. Drei Artikel über die AfD und kein einziges Mal „Rechtsextremismus“. Warum die Zeitung die Wahrheit weichspült.

Hallo NOZ, hallo Herr Koch,

in Ihrem heutigen Artikel „Werden aktive AfD-Mitglieder jetzt entwaffnet?“ (21.02.2026) beschreibt Jonas Ernst Koch, wie Innenministerin Daniela Behrens (SPD) die Entwaffnung von AfD-Mitgliedern fordert, weil diese einer „extremistischen Partei“ angehören, die „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ arbeitet. Doch ein zentraler Begriff fehlt konsequent: „Rechtsextremismus“.

Warum ist das problematisch?

1. Faktische Verharmlosung

Der Artikel zitiert zwar die sechs Gründe des Verfassungsschutzes (völkisches Volksverständnis, Queerfeindlichkeit, Rechtsstaatsdiffamierung, Vernetzung mit Rechtsextremisten etc.), doch statt diese als „Rechtsextremismus“ zu benennen, bleibt es bei „extremistisch“. Das ist keine Neutralität, sondern eine Verzerrung der Realität.

2. Scheinbare Ausgewogenheit, wo keine ist

Sie geben Schützenbund und CDU ausführlich Raum, um Behrens Forderung nach Entwaffnungen zu kritisieren, doch keine Expert:innen, die erklären, warum rechtsextreme Waffenbesitzer:innen ein reales Risiko darstellen. Das schafft den Eindruck, es gäbe zwei gleichberechtigte Positionen, obwohl die Gefahr durch rechtsextreme Akteure (Hanau, Halle, Christophsburger Plan) faktisch belegt ist.

3. Systematische Auslassung

In drei Artikeln zur AfD-Herstufung (19.02. und 21.02.2026) beschreiben Sie Merkmale von Rechtsextremismus, doch das Wort selbst fehlt durchgehend. Das ist kein Zufall, sondern ein Muster der Vermeidung, das die Tragweite der Einstufung verwässert.

Ihre Berichterstattung wirkt, als wolle die NOZ die AfD nicht beim Namen nennen, obwohl der Verfassungsschutz das sehr wohl tut. Das ist kein Neutralitätsgebot, sondern Selbstzensur.

Mit freundlichen Grüßen

Siehe hierzu auch:

Leserbrief „Rechtsextremismus der AfD. Warum schreibt die NOZ nicht, was der Verfassungsschutz sagt?“, Jonas Koch in der NOZ vom 19.02.2026

Frage zur NOZ vom 18.02.2026, Warum fehlt im NOZ-Artikel von Jonas Koch zur AfD der Begriff „Rechtsextremismus“?

Leserbrief „Rechtsextremismus der AfD. Warum schreibt die NOZ nicht, was der Verfassungsschutz sagt?“, Jonas Koch in der NOZ vom 19.02.2026

Warum traut sich die NOZ nicht, das Wort Rechtsextremismus gegenüber der AfD zu schreiben?

Hallo NOZ, hallo Herr Koch,

in Ihren beiden Artikeln vom 19.02.2026 zur Hochstufung der AfD durch den niedersächsischen Verfassungsschutz fehlt immer noch der zentrale Begriff, nämlich „Rechtsextremismus“.

Dabei ist dieser Begriff keine Meinung, sondern eine Tatsache. Das Innenministerium Niedersachsen ordnet die AfD explizit dem „Rechtsextremismus“ zu (siehe Pressemitteilung). Die sechs vom Verfassungsschutz genannten Gründe (völkisches Volksverständnis, Queerfeindlichkeit, Rechtsstaatsdiffamierung, Vernetzung mit Rechtsextremisten etc.) erfüllen alle Merkmale von Rechtsextremismus, Ihre Berichterstattung verschweigt das.

Meine Fragen an Sie:

1. Warum vermeiden Sie den Begriff „Rechtsextremismus“, obwohl er von der primären Quelle verwendet wird?

2. Handelt es sich um eine redaktionelle Entscheidung, oder um Rücksichtnahme auf mögliche Klagen der AfD?

3. Wie vereinbaren Sie es mit dem journalistischen Auftrag, Fakten unvollständig wiederzugeben?

Ihre Artikel wirken, als wolle die NOZ die AfD nicht beim Namen nennen, obwohl der Verfassungsschutz das sehr wohl tut. Das ist kein Neutralitätsgebot, sondern Selbstzensur.

Mit freundlichen Grüßen

Frage zur NOZ vom 18.02.2026, Warum fehlt im NOZ-Artikel von Jonas Koch zur AfD der Begriff „Rechtsextremismus“?

NOZ und der unsichtbare Rechtsextremismus. Wenn selbst der Verfassungsschutz klar benennt, was die lokale Presse lieber unter den Teppich kkehrt.

Hallo NOZ, hallo Herr Koch,

in Ihrem Artikel zur Hochstufung der AfD durch den niedersächsischen Verfassungsschutz wird ein zentraler Punkt ausgeblendet, der Begriff „Rechtsextremismus. Während Innenministerin Behrens (SPD) und die offizielle Pressemitteilung des Ministeriums die AfD explizit als „dem Rechtsextremismus zuzuordnend“ einstuften, vermeidet Ihr Text diese Einordnung vollständig.Meine Fragen:

  • Warum wurde dieser Begriff nicht übernommen, obwohl er von der primären Quelle stammt?
  • Liegt dem eine redaktionelle Linie zugrunde oder handelt es sich um ein Versehen?

Lesende erwarten sicherlich, dass die NOZ Fakten vollständig und kontextualisiert wiedergibt, besonders bei Themen von demokratischer Relevanz. Eine Erklärung Ihrer Entscheidung wäre daher wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen

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