Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Philipp Ebert (Seite 1 von 8)

Philipp Ebert ist Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Diese Kategorie versammelt Leserbriefe und Analysen zu seinen Meinungsbeiträgen: vom Auto als Freiheitssymbol über Sozialleistungen und Bauernverband bis zur Verteidigung des Kulturstaatsministers Weimer. Besonderes Merkmal: direkte Antworten Eberts sind mehrfach dokumentiert.

Wenn der NOZ beim MDR die Pointe wichtiger ist als die Gefahr

Warum Philipp Eberts Spott über den MDR in der NOZ am eigentlichen Problem vorbeigeht, nämlich einer rechtsextremen Partei, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell abwürgen will.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur MDR-Aktion gegen mögliche Rundfunkkündigungen durch die AfD verfehlt den eigentlichen Kern des Problems, und trägt selbst zu seiner Verharmlosung bei.

Sie machen sich über die „Fallhöhe“ lustig, die der MDR mit Nachrichtensendung, Morgenradio und Musikfestival aufmacht. Das mag rhetorisch schwach gewählt sein. Der eigentliche Vorgang bleibt davon aber unberührt, nämlich dass eine in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei ernsthaft plant, über die Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender zu kappen. Das ist kein PR-Problem des MDR, das ist ein Angriff auf eine tragende Säule der Meinungsvielfalt.

Besonders schief ist die Formulierung, „behördenartige Apparate“ wie der ÖRR würden von „keinem Markt“ diszipliniert. Genau dieses Framing, Rundfunk als reine Kostenstelle statt als verfassungsrechtlich verankerte Institution zu behandeln, ist seit Jahren fester Bestandteil der AfD-eigenen Angriffe auf den ÖRR. Wer diese Sprache übernimmt, während er die AfD gleichzeitig kritisiert, schwächt die eigene Position erheblich.

Auch die Kontextlosigkeit fällt auf. Kein Wort dazu, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD explizit als gesichert rechtsextrem einstuft, kein Wort zu den konkreten Folgen einer Kündigung für die journalistische Grundversorgung ganzer Regionen. Stattdessen bleibt es bei der Pointe über eine missglückte Kampagne.

Kritik an einzelnen ÖRR-Formaten oder an ungeschickter Kommunikation ist legitim. Sie ersetzt aber nicht die Einordnung, worum es hier eigentlich geht.

Mit freundlichen Grüßen

Ein „funktionierender Korrekturmechanismus“? Wie Philipp Ebert den AfD-Erfolg in der NOZ schönredet

Philipp Ebert zählt in der NOZ selbst auf, was an der AfD verfassungsfeindlich ist, und nennt ihren möglichen Wahlerfolg trotzdem ein gesundes Systemsignal. Das ist keine Analyse, das ist Kapitulation im Gewand der Nüchternheit.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zu Charlotte Knoblochs Vorstoß beginnt mit einer redlichen Bestandsaufnahme. Höckes Verharmlosung des Holocaust, die Russland-Nähe der AfD, Spionagefälle, die Verächtlichmachung der Bundesrepublik als „Demokratiesimulation“. Genau deshalb überrascht die Wendung im dritten Absatz umso mehr.

Sie schreiben, ein möglicher weiterer Erfolg der AfD an der Wahlurne wäre „ein funktionierender Korrekturmechanismus“ des Parteiensystems. Das ist eine steile These angesichts dessen, was Sie selbst wenige Zeilen zuvor über diese Partei schreiben. Ein Korrekturmechanismus setzt voraus, dass etwas in eine bessere Richtung korrigiert wird. Wenn eine Partei erstarkt, die laut Ihrer eigenen Beschreibung mit dem Nationalsozialismus kokettiert und die Bundesrepublik als Simulation verspottet, ist das kein Korrektiv, sondern ein Alarmsignal.

Auch die rhetorische Frage „was soll denn an dem Tag passieren“ trägt nicht. Sie funktioniert nur, wenn man unterstellt, ein Verbotsverfahren solle sämtliche gesellschaftlichen Ursachen des AfD-Erfolgs auf einen Schlag beseitigen. Das behauptet aber niemand ernsthaft. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat im NPD-Urteil von 2017 festgehalten, dass Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstellt. Diese Waffe wurde nach 1945 bewusst ins Grundgesetz geschrieben, um eine Wiederholung der Weimarer Fehler zu verhindern. Sie ist scharf und selten, aber sie ist kein autoritärer Übergriff, sondern rechtsstaatlich verankert.

Natürlich ist die Sorge berechtigt, dass ein Verbotsverfahren der AfD zusätzliches Opfernarrativ liefert. Nur gilt das für jede Reaktion demokratischer Parteien auf die AfD, ob Nichtstun, Ausgrenzung oder Verbot. Genau das ist die Strategie autoritärer Parteien, Demokraten in ein Dilemma zu manövrieren, in dem jede Reaktion als Bestätigung gedeutet wird. Aus Angst vor dieser Inszenierung auf rechtsstaatliche Mittel zu verzichten, wäre bereits ein Erfolg dieser Strategie.

Man kann über Sinn und Zeitpunkt eines Verbotsverfahrens unterschiedlicher Meinung sein, das ist eine legitime Debatte. Aber den möglichen Erfolg einer Partei, die man selbst als demokratiefeindlich beschreibt, als „funktionierenden Korrekturmechanismus“ zu bezeichnen, verwechselt Beschreibung mit Legitimation.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn „links wie rechts“ die falsche Seite entlastet

Philipp Ebert stellt in seinem NOZ-Kommentar zu Gedenkstätten-Geldern einen Holocaust-relativierenden AfD-Satz neben einen polemischen Linken-Vorwurf, und behandelt beides als gleichwertige „extremistische Äußerung“. Ein Blick auf die Unterschiede.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Aufstockung der Gedenkstättenmittel endet mit einem Bekenntnis zur Menschenwürde, das niemand ernsthaft bestreiten wird. Der Weg dorthin führt jedoch über eine Konstruktion, die genau das untergräbt, was Sie eigentlich verteidigen wollen.

Sie stellen das AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt, das die deutsche Erinnerung an die NS-Zeit als „Verewigung eines Schuldkomplexes“ bezeichnet, neben den Vorwurf des Linken-Parteichefs Pantisano, die CDU betreibe „faschistische Politik“. Beides fassen Sie unter der Überschrift „extremistische Äußerungen“ zusammen, mit dem Satz „Inflationäre Faschismus-Rufe hier, Nazi-Relativierungen dort“.

Das eine Gleichsetzung von Ungleichem. Ein polemischer Vorwurf, eine Partei betreibe „faschistische Politik“, mag unangemessen zugespitzt sein. Er bleibt eine rhetorische Übertreibung im politischen Streit. Die AfD-Formulierung dagegen relativiert explizit die deutsche Verantwortung für den Holocaust und deutet sie als pathologischen „Schuldkomplex“ um, den es zu „heilen“ gelte. Das ist keine Zuspitzung, das ist die Sache selbst.

Verschärft wird das Ungleichgewicht durch die historische Einordnung, die Sie nur einer Seite mitgeben. Sie erinnern daran, dass der Faschismus-Vorwurf einst von SED und Sowjetunion zur Rechtfertigung von Unterdrückung genutzt wurde, und belasten damit die Kritik an der CDU zusätzlich. Für die AfD-Position fehlt jede vergleichbare Einordnung. Kein Wort zur Verfassungsschutz-Einstufung der sachsen-anhaltischen AfD als gesichert rechtsextrem, kein Hinweis darauf, dass sich diese Formulierung nahtlos in ein bekanntes Muster rechtsextremer Erinnerungspolitik einreiht.

Wer beides unter einem gemeinsamen Dach aus „links wie rechts“ präsentiert, verwischt genau die Unterscheidung, die für eine wache Erinnerungskultur notwendig wäre. Mehr Geld für Gedenkstätten ist richtig und wichtig. Es hilft aber wenig, wenn im selben Kommentar der Boden für die Relativierung dessen bereitet wird, woran diese Gedenkstätten erinnern sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Wo mehr Schaden droht: Wie Philipp Ebert in der NOZ aus Lohnbetrug ein Staatsproblem macht

Ebert nennt Lohnbetrug an Arbeitnehmern erst „Betrug“, und im nächsten Satz „Kavaliersdelikt“ wie Schwarzfahren. Am Ende ist der Staat schuld, nicht der Arbeitgeber.

Am 11. August berichtet die dpa auf Seite 7 der NOZ über eine Berechnung des DGB. Durch systematische Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns seien Beschäftigten, Sozialkassen und Fiskus seit 2015 bis zu 64 Milliarden Euro entgangen. Die Zahlen stammen aus dem Sozioökonomischen Panel, einer etablierten Erhebung, und werden im Artikel selbst mit einer Einordnung der Arbeitgeberseite (BDA) kontextualisiert, so weit, so handwerklich solide.

Wer die Zeitung aber von vorne liest, bekommt die Einordnung schon auf Seite 1 serviert, durch Philipp Ebert, noch bevor die Faktenlage überhaupt folgt. Sein Kommentar „Wo mehr Schaden droht“ verdient eine genaue Lektüre, weil er in wenigen Absätzen ein bemerkenswertes rhetorisches Manöver vollzieht.

Die Verkleinerung

Ebert stellt die 6,4 Milliarden Euro Jahresschaden den „mehr als zwei Billionen Euro“ gegenüber, die Staat und Sozialversicherungen jährlich ausgeben, und nennt die Summe „Peanuts“. Das ist keine inhaltliche Widerlegung der DGB-Zahlen (er bestreitet sie nicht einmal), sondern eine reine Maßstabsverschiebung.

Die Kavaliersdelikt-Volte

Bemerkenswert ist, wie sorgfältig der Text zunächst rechtlich sauber bleibt. „Wer Gesetze bricht, macht sich strafbar; und wer Lohn einbehält, betrügt Arbeitnehmer und verzerrt den Wettbewerb.“ Im nächsten Atemzug landet genau dieser Straftatbestand neben Schwarzfahren und Schnellfahren als etwas, das „teils auch als Kavaliersdelikt sozial akzeptiert“ sei. Organisierter Lohnbetrug durch Arbeitgeber, begangen an denjenigen, die laut Artikel selbst „trotzdem oft kaum über die Runden kommen“, wird damit diskursiv auf Bagatellniveau gezogen.

Die Täter-Opfer-Umkehr

Am Ende des Textes ist nicht mehr der Arbeitgeber das Problem, der Löhne vorenthält, sondern „ein überregulierender Staat mit klebrigen Fingern“. Der Mindestlohn selbst wird zum „starken Eingriff in die Tarifautonomie“ umgedeutet. Aus einem Bericht über Kontrolldefizite beim Gesetzesvollzug wird ein Text über zu hohe Arbeitskosten.

Der Themenwechsel

Die Schlussfolgerung (Staatsausgaben „drastisch reduzieren“) steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mehr mit dem Ausgangsthema, dem chronisch unterbesetzten Kontrollapparat beim Mindestlohnvollzug, den der dpa-Artikel selbst benennt (eine Kontrolle pro Unternehmen alle 140 Jahre, 2500 unbesetzte Stellen bei der FKS).

Was bleibt ist ein Text, der Lohnbetrug an Arbeitnehmern sprachlich verharmlost, die eigentlich Verantwortlichen aus dem Fokus nimmt und den ganzen Vorgang in eine allgemeine Staatskritik ummünzt, platziert so, dass er den Fakten auf Seite 7 argumentativ vorgreift, bevor der Leser sie überhaupt gesehen hat.

Wenn die Reportage über Danger Dans Auftritt die Meinung von neulich fortsetzt

Ebert berichtet von Danger Dans Live-Premiere, mit feinen Spitzen gegen das Publikum und einer Stimme pro Künstler gegen zwei kritische Einordnungen, darunter der steile Vorwurf möglicher Volksverhetzung. Nach seinem eigenen Verriss fünf Tage zuvor wenig überraschend.

Fünf Tage nach seinem Verriss von „Keine Angst“ berichtet Philipp Ebert von der ersten Live-Aufführung des Liedes in Berlin. Als Reportage getarnt, trägt der Text jedoch deutliche Spuren der bereits bezogenen Position.

Kleine Seitenhiebe wie der Hinweis auf das benutzte Deo im Publikum oder die Bemerkung zur geringen Zahl an „Person of Colour“ im Saal tragen nichts zum Verständnis des Abends bei. Sie funktionieren als leise Häme, ohne dass eine offene Bewertung nötig wäre.

Bei den eingeholten Einordnungen am Textende fällt zudem die Gewichtung auf. Eine Stimme stützt die Position von Danger Dan, zwei Stimmen stützen die ZDF-Entscheidung oder gehen sogar weiter. Besonders bemerkenswert ist der Hinweis auf eine mögliche Volksverhetzung durch Hass gegen Menschen mit rechtsextremer Ideologie, eine steile Einordnung, die im Text unkommentiert bleibt.

Wer fünf Tage zuvor bereits eine klare Meinung veröffentlicht hat, sollte bei der folgenden Berichterstattung besonders auf Ausgewogenheit achten. Genau das gelingt hier nicht.

« Ältere Beiträge