Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Philipp Ebert (Seite 1 von 8)

Philipp Ebert ist Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Diese Kategorie versammelt Leserbriefe und Analysen zu seinen Meinungsbeiträgen: vom Auto als Freiheitssymbol über Sozialleistungen und Bauernverband bis zur Verteidigung des Kulturstaatsministers Weimer. Besonderes Merkmal: direkte Antworten Eberts sind mehrfach dokumentiert.

AfD: Wenn Minderheitenschutz zur Fußnote wird

Warum Michael Dreyers Trennung von Demokratie und Liberalismus im NOZ-Interview von Philipp Ebert die AfD entlastet, und wieso die Frage nach den Betroffenen einer möglichen AfD-Regierung unbeantwortet bleibt.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Interview mit dem Historiker Michael Dreyer erscheint drei Tage nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt, garniert mit einem grossformatigen Foto von Ulrich Siegmund. Schon diese Konstellation verdient eine genauere Betrachtung, doch der eigentliche Kern der Kritik liegt im Text selbst.

Besonders problematisch ist Dreyers Antwort auf die Frage, ob die AfD eine antidemokratische Partei sei. Er verneint dies und begründet seine Einschätzung mit einer Trennung zwischen Demokratie und Liberalismus. Die AfD wolle das Mehrheitsprinzip gegen den Minderheitenschutz ausspielen, ihre Defizite lägen jedoch im Bereich des Liberalismus, nicht im Bereich der Demokratie. Diese Trennung mag politikwissenschaftlich diskutabel sein, in der Wirkung verharmlost sie jedoch das eigentliche Problem. Eine Partei, die Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz aushöhlen will, bedroht die Substanz demokratischer Ordnung, ganz gleich, welchem theoretischen Fach man diese Bedrohung zuordnet. Wer Minderheitenschutz zur bloßen Zusatzkategorie erklärt, verschiebt den Maßstab dafür, was als demokratiegefährdend gilt.

Noch auffälliger wird diese Leerstelle bei der Antwort auf die Frage nach der besten Lösung für Sachsen-Anhalt. Dreyer beantwortet sie rein strategisch, indem er auf den Wählerauftrag verweist und persönlich prognostiziert, die AfD werde „den Wagen vor die Wand fahren“. Die Menschen, die unter einer AfD-Regierung konkret leiden würden, kommen in dieser Betrachtung nicht vor. Dabei benennt Dreyer selbst an anderer Stelle im Interview Queerfeindlichkeit als eines der Probleme der Partei. Wer eine mögliche AfD-Regierung vor allem als politisches Experiment behandelt, dessen Ausgang man abwarten könne, blendet aus, dass es bei diesem Experiment um reale Grundrechte und reale Menschen geht.

An dieser Stelle wäre eine journalistische Nachfrage angebracht gewesen. Weder wird gefragt, wen eine AfD-Regierung konkret träfe, noch wird die Trennung von Demokratie und Liberalismus kritisch hinterfragt. Das Interview lässt beide Leerstellen unkommentiert stehen.

Mit freundlichen Grüßen

„Nachtreten“ nennt er es: Wie Philipp Ebert die NOZ zur Verteidigungslinie von Kanzler Merz macht

Statt sich mit der GKV-Kritik einer Kinderärztin auseinanderzusetzen, diskreditiert die NOZ die Kritikerin und wirft sich schützend vor Merz in den Staub.

Am 29.08.2026 kommentiert Philipp Ebert auf der Politik-Seite der NOZ den Schlagabtausch zwischen Kinderärztin Bea Merscher und Bundeskanzler Merz in der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“. Der Text ist als Meinungskommentar gekennzeichnet, das macht die Einseitigkeit formal legitim, aber die Machart bleibt bemerkenswert.

Delegitimierung statt Auseinandersetzung

Ebert nennt Merscher eine „Medizin-Influencerin – und derzeit offenbar nicht praktizierende Ärztin“. Diese Formulierung tut zweierlei, sie stellt ihre fachliche Autorität infrage, ohne das zu belegen oder zu differenzieren, und sie rahmt ihren Auftritt vorab als Content-Marketing statt als fachliche Intervention. Der RTL-Bericht zur selben Sendung nennt sie schlicht „Kinderärztin und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern“, ohne diese Zuschreibung.

Verstärkt wird das durch den Verweis auf ihre 301.000 Instagram-Follower (bei RTL sachlich erwähnt) und (bei Ebert neu hinzugefügt) die Spekulation, sie habe den Eklat „bewusst kalkuliert“, um PR-Effekte „für ihren Kanal“ und „vielleicht auch für einen Videokurs, den sie für 279 Euro verkauft“ zu erzielen. Das ist eine Motivunterstellung ohne jeden Beleg, und diese Behauptung tut genau das, was Ebert Merscher vorwirft, sie überzeichnet.

Die inhaltliche Leerstelle

Worüber der Kommentar praktisch nicht spricht: den eigentlichen Streitgegenstand, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit seinen Zuzahlungserhöhungen und Einschnitten für Versicherte. Merschers Kernaussage („Der Laden brennt lichterloh“) wird nicht sachlich eingeordnet, sondern nur über den Ton verurteilt. Auch dass Merscher im RTL-Wortlaut auf Merz Zurückweisung erwidert, seine Gesundheitspolitik „geht auch zu weit“ und Politiker seien es gewohnt, „mit Samthandschuhen angefasst zu werden“ (also selbst eine sachliche Replik lieferte) findet bei Ebert keinen Platz. Der Kommentar endet mit Merz Zitat, nicht mit ihrem Gegenzitat.

Die Pointe: Zivilisierungsappell mit doppeltem Boden

Eberts Schlussargument, eine „aufgeheizte Debattenkultur“ brauche „Abrüstung“, ist an sich diskutierbar. Nur wird der Maßstab hier einseitig angelegt. An eine Bürgerin, die den Kanzler im direkten Gespräch (nicht anonym, nicht online) konfrontiert, nicht aber an die harte sprachliche Selbstverteidigung des Kanzlers („Das weise ich mit Entschiedenheit zurück“), die im Kommentar unkommentiert bleibt.

So wird von Philipp Ebert eine Bürgerkritik am Regierungshandeln über die Diskreditierung der Person neutralisiert, während die Regierungsposition unwidersprochen bleibt.

Wenn der NOZ beim MDR die Pointe wichtiger ist als die Gefahr

Warum Philipp Eberts Spott über den MDR in der NOZ am eigentlichen Problem vorbeigeht, nämlich einer rechtsextremen Partei, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell abwürgen will.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur MDR-Aktion gegen mögliche Rundfunkkündigungen durch die AfD verfehlt den eigentlichen Kern des Problems, und trägt selbst zu seiner Verharmlosung bei.

Sie machen sich über die „Fallhöhe“ lustig, die der MDR mit Nachrichtensendung, Morgenradio und Musikfestival aufmacht. Das mag rhetorisch schwach gewählt sein. Der eigentliche Vorgang bleibt davon aber unberührt, nämlich dass eine in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei ernsthaft plant, über die Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender zu kappen. Das ist kein PR-Problem des MDR, das ist ein Angriff auf eine tragende Säule der Meinungsvielfalt.

Besonders schief ist die Formulierung, „behördenartige Apparate“ wie der ÖRR würden von „keinem Markt“ diszipliniert. Genau dieses Framing, Rundfunk als reine Kostenstelle statt als verfassungsrechtlich verankerte Institution zu behandeln, ist seit Jahren fester Bestandteil der AfD-eigenen Angriffe auf den ÖRR. Wer diese Sprache übernimmt, während er die AfD gleichzeitig kritisiert, schwächt die eigene Position erheblich.

Auch die Kontextlosigkeit fällt auf. Kein Wort dazu, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD explizit als gesichert rechtsextrem einstuft, kein Wort zu den konkreten Folgen einer Kündigung für die journalistische Grundversorgung ganzer Regionen. Stattdessen bleibt es bei der Pointe über eine missglückte Kampagne.

Kritik an einzelnen ÖRR-Formaten oder an ungeschickter Kommunikation ist legitim. Sie ersetzt aber nicht die Einordnung, worum es hier eigentlich geht.

Mit freundlichen Grüßen

Ein „funktionierender Korrekturmechanismus“? Wie Philipp Ebert den AfD-Erfolg in der NOZ schönredet

Philipp Ebert zählt in der NOZ selbst auf, was an der AfD verfassungsfeindlich ist, und nennt ihren möglichen Wahlerfolg trotzdem ein gesundes Systemsignal. Das ist keine Analyse, das ist Kapitulation im Gewand der Nüchternheit.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zu Charlotte Knoblochs Vorstoß beginnt mit einer redlichen Bestandsaufnahme. Höckes Verharmlosung des Holocaust, die Russland-Nähe der AfD, Spionagefälle, die Verächtlichmachung der Bundesrepublik als „Demokratiesimulation“. Genau deshalb überrascht die Wendung im dritten Absatz umso mehr.

Sie schreiben, ein möglicher weiterer Erfolg der AfD an der Wahlurne wäre „ein funktionierender Korrekturmechanismus“ des Parteiensystems. Das ist eine steile These angesichts dessen, was Sie selbst wenige Zeilen zuvor über diese Partei schreiben. Ein Korrekturmechanismus setzt voraus, dass etwas in eine bessere Richtung korrigiert wird. Wenn eine Partei erstarkt, die laut Ihrer eigenen Beschreibung mit dem Nationalsozialismus kokettiert und die Bundesrepublik als Simulation verspottet, ist das kein Korrektiv, sondern ein Alarmsignal.

Auch die rhetorische Frage „was soll denn an dem Tag passieren“ trägt nicht. Sie funktioniert nur, wenn man unterstellt, ein Verbotsverfahren solle sämtliche gesellschaftlichen Ursachen des AfD-Erfolgs auf einen Schlag beseitigen. Das behauptet aber niemand ernsthaft. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat im NPD-Urteil von 2017 festgehalten, dass Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstellt. Diese Waffe wurde nach 1945 bewusst ins Grundgesetz geschrieben, um eine Wiederholung der Weimarer Fehler zu verhindern. Sie ist scharf und selten, aber sie ist kein autoritärer Übergriff, sondern rechtsstaatlich verankert.

Natürlich ist die Sorge berechtigt, dass ein Verbotsverfahren der AfD zusätzliches Opfernarrativ liefert. Nur gilt das für jede Reaktion demokratischer Parteien auf die AfD, ob Nichtstun, Ausgrenzung oder Verbot. Genau das ist die Strategie autoritärer Parteien, Demokraten in ein Dilemma zu manövrieren, in dem jede Reaktion als Bestätigung gedeutet wird. Aus Angst vor dieser Inszenierung auf rechtsstaatliche Mittel zu verzichten, wäre bereits ein Erfolg dieser Strategie.

Man kann über Sinn und Zeitpunkt eines Verbotsverfahrens unterschiedlicher Meinung sein, das ist eine legitime Debatte. Aber den möglichen Erfolg einer Partei, die man selbst als demokratiefeindlich beschreibt, als „funktionierenden Korrekturmechanismus“ zu bezeichnen, verwechselt Beschreibung mit Legitimation.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn „links wie rechts“ die falsche Seite entlastet

Philipp Ebert stellt in seinem NOZ-Kommentar zu Gedenkstätten-Geldern einen Holocaust-relativierenden AfD-Satz neben einen polemischen Linken-Vorwurf, und behandelt beides als gleichwertige „extremistische Äußerung“. Ein Blick auf die Unterschiede.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Aufstockung der Gedenkstättenmittel endet mit einem Bekenntnis zur Menschenwürde, das niemand ernsthaft bestreiten wird. Der Weg dorthin führt jedoch über eine Konstruktion, die genau das untergräbt, was Sie eigentlich verteidigen wollen.

Sie stellen das AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt, das die deutsche Erinnerung an die NS-Zeit als „Verewigung eines Schuldkomplexes“ bezeichnet, neben den Vorwurf des Linken-Parteichefs Pantisano, die CDU betreibe „faschistische Politik“. Beides fassen Sie unter der Überschrift „extremistische Äußerungen“ zusammen, mit dem Satz „Inflationäre Faschismus-Rufe hier, Nazi-Relativierungen dort“.

Das eine Gleichsetzung von Ungleichem. Ein polemischer Vorwurf, eine Partei betreibe „faschistische Politik“, mag unangemessen zugespitzt sein. Er bleibt eine rhetorische Übertreibung im politischen Streit. Die AfD-Formulierung dagegen relativiert explizit die deutsche Verantwortung für den Holocaust und deutet sie als pathologischen „Schuldkomplex“ um, den es zu „heilen“ gelte. Das ist keine Zuspitzung, das ist die Sache selbst.

Verschärft wird das Ungleichgewicht durch die historische Einordnung, die Sie nur einer Seite mitgeben. Sie erinnern daran, dass der Faschismus-Vorwurf einst von SED und Sowjetunion zur Rechtfertigung von Unterdrückung genutzt wurde, und belasten damit die Kritik an der CDU zusätzlich. Für die AfD-Position fehlt jede vergleichbare Einordnung. Kein Wort zur Verfassungsschutz-Einstufung der sachsen-anhaltischen AfD als gesichert rechtsextrem, kein Hinweis darauf, dass sich diese Formulierung nahtlos in ein bekanntes Muster rechtsextremer Erinnerungspolitik einreiht.

Wer beides unter einem gemeinsamen Dach aus „links wie rechts“ präsentiert, verwischt genau die Unterscheidung, die für eine wache Erinnerungskultur notwendig wäre. Mehr Geld für Gedenkstätten ist richtig und wichtig. Es hilft aber wenig, wenn im selben Kommentar der Boden für die Relativierung dessen bereitet wird, woran diese Gedenkstätten erinnern sollen.

Mit freundlichen Grüßen

« Ältere Beiträge