Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Philipp Ebert (Seite 1 von 7)

Philipp Ebert ist Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Diese Kategorie versammelt Leserbriefe und Analysen zu seinen Meinungsbeiträgen: vom Auto als Freiheitssymbol über Sozialleistungen und Bauernverband bis zur Verteidigung des Kulturstaatsministers Weimer. Besonderes Merkmal: direkte Antworten Eberts sind mehrfach dokumentiert.

NOZ und die AfD: Wenn Symmetrie die Realität verdeckt

AfD-Parteitag in Erfurt. Weidel „triumphiert“, die Gegner „hassen“. Die NOZ nennt die Partei kein einziges Mal aus eigener Feder rechtsextrem, zitiert aber unwidersprochen Weidels Spott über das Verfassungsschutzgutachten. Schieflage mit System.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert, hallo Frau Lehmann,

Ihre Berichterstattung vom 06.07.2026 zum AfD-Parteitag in Erfurt zeigt in Kombination ein Muster, das bereits aus früheren Ausgaben bekannt ist. Die Partei wird an keiner Stelle als das benannt, was sie laut Verfassungsschutzgutachten ist, nämlich gesichert rechtsextrem. Der Begriff taucht überhaupt nur einmal auf, und zwar in einem Zitat von Alice Weidel, die das Gutachten als „lächerliches Konvolut“ abtut. Eine eigene Einordnung der Redaktion fehlt komplett.

Dabei ist die juristische Lage deutlich unklarer, als Frau Lehmanns Formulierung suggeriert. Dass sich die AfD „bis zu einem weiteren Urteil juristisch erfolgreich zur Wehr gesetzt hat“, klingt nach einem Sieg in der Sache. Tatsächlich handelt es sich um ein laufendes Verfahren, die Einstufung ist vorläufig ausgesetzt, nicht aufgehoben. Diesen Unterschied hätte man erklären müssen.

Noch auffälliger ist die Schieflage zwischen den beiden Artikeln. Philipp Eberts Text über die Proteste konzentriert sich auf Pyrotechnik, vermummte Selbstjustiz und den Angriff auf Journalisten der „Jungen Freiheit“. Das sind reale Vorfälle, die zu Recht Erwähnung finden. Problematisch wird es aber, wenn schon die Überschrift die Demonstrierenden über „Hass“ definiert, während die Motivation dahinter (eine vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei) unerwähnt bleibt. Wer gegen Rechtsextremismus protestiert, hasst nicht einfach „die Rechten“, sondern verteidigt demokratische Grundwerte. Diese Nuance geht im Artikel verloren.

Rena Lehmanns Porträt von Weidel wiederum liest sich streckenweise wie eine Beschreibung geschickten Kampagnenmanagements, nicht wie kritischer Journalismus. Dass zwei der drei neu gewählten Stellvertreter dem Höcke-Lager zuzurechnen sind und „mehr Thüringer Linie“ ankündigen, wird referiert, aber nicht eingeordnet. Was das inhaltlich bedeutet, für eine Person, die wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole rechtskräftig verurteilt wurde, bleibt offen.

In der Summe entsteht ein Bild von zwei Lagern, dem einen „erfolgreich“ und „triumphierend“, dem anderen „hasserfüllt“ und in Teilen gewaltbereit. Diese Symmetrie existiert in der Sache nicht. Eine Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, und eine Protestbewegung, die genau dagegen auf die Straße geht, sind keine gleichwertigen Pole einer Debatte.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Zensurwarnung der NOZ und Ebert wichtiger ist als die Höcke-Lüge selbst

Warum die NOZ bei der LfM-Rüge gegen einen Höcke-Podcast nur Kritiker der Behörde zu Wort kommen lässt und den eigentlichen Anlass aus dem Blick verliert.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Artikel zur Rüge der Landesanstalt für Medien NRW gegen den Podcast von Ben Berndt wirft eine berechtigte Frage auf, nämlich wie viel inhaltliche Kontrolle Behörden über journalistische Angebote ausüben dürfen. Leider beantworten Sie diese Frage nur mit einer Stimme.

Sie zitieren Wolfgang Kubicki, der die Landesmedienanstalten als Relikte des 20. Jahrhunderts abtut, und Volker Boehme-Neßler, der vor einer psychologischen Vorzensur warnt. Was fehlt, ist eine Einordnung dieser Quellen. Boehme-Neßler hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch öffentlich als skandalös bezeichnet und mehrfach vor einem AfD-Verbot gewarnt. Das macht seine Einschätzung nicht automatisch falsch, aber es macht sie zu einer politisch verorteten Position, die man Ihren Lesern hätte mitteilen müssen.

Auch der eigentliche Anlass der Rüge gerät bei Ihnen aus dem Blick. Björn Höcke hat in dem Podcast behauptet, die SA habe gar keine Parole gehabt, eine Aussage, die schlicht unwahr ist. Genau das hat die Landesanstalt beanstandet, nicht eine generelle Meinungsäußerung. Wer daraus eine Zensurdebatte macht, verschiebt die Frage von der journalistischen Sorgfaltspflicht auf ein angeblich bedrohtes Grundrecht.

Eine ausgewogene Berichterstattung hätte auch fragen können, warum ein Format mit sechs Millionen Aufrufen eine Falschbehauptung über ein NS-Symbol unwidersprochen stehen lässt. Diese Frage stellen Sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Disruption als Deckmantel – Wie Philipp Ebert in der NOZ mit einem Einzelfall die Rundfunkfreiheit kleinredet

Eine Pension wird zum System, eine Verfassungsklage zur Nachkommastelle. Philipp Ebert nutzt in der NOZ das Wort Disruption, um Kritik an ARD/ZDF als mutige Systemfrage zu tarnen, und blendet das BVerfG-Urteil von 2021 einfach aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Verfassungsklage von ARD und ZDF wirkt auf den ersten Blick wie eine überfällige kritische Nachfrage an die Öffentlich-Rechtlichen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber ein vertrautes Muster aus Ihren Texten. Ein Einzelfall wird zur Chiffre für ein ganzes System erklärt, während die eigentliche Rechtsfrage unbeantwortet bleibt.

Die Pension von Claudia Nothelle mag ärgerlich wirken. Ob sie tatsächlich repräsentativ für die Finanzlage von ARD und ZDF ist, bleibt offen. Ein Einzelfall beweist kein System, das ist keine Analyse, sondern eine rhetorische Verkürzung.

Vollständig ausgeblendet bleibt zudem der verfassungsrechtliche Kern der Klage. ARD und ZDF berufen sich nicht auf eine Befindlichkeit, sondern auf das im Grundgesetz verankerte Gebot staatsferner und verlässlicher Finanzierung. Genau diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht 2021 bereits einmal entschieden, als Sachsen-Anhalt mit seiner Blockade die Rundfunkfreiheit verletzte. Dass der heutige Fall nach Aussage des Ländervertreters selbst „fundamental“ anders liegt, wäre eine Einordnung wert gewesen. Stattdessen wird die Klage mit dem Verweis auf „Nachkommastellen“ lächerlich gemacht.

Besonders aufschlussreich ist der Griff zum Wort Disruption. Es klingt nach nüchterner Wirtschaftsanalyse, erfüllt aber vor allem eine rhetorische Funktion. Wer die Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen infrage stellt, wird zum mutigen Fragesteller stilisiert, wer das hinterfragt, soll angeblich die Demokratie verteidigen. So wird eine politische Forderung als bloße Systemfrage getarnt.

Kritik an Verwaltungsstrukturen, Gehältern oder Programmangebot der Öffentlich-Rechtlichen ist legitim und notwendig. Wer aber die verfassungsrechtliche Substanz einer Klage ignoriert und sie durch Empörung über Einzelfälle ersetzt, betreibt keine Aufklärung, sondern Stimmungsmache.

Mit freundlichen Grüßen

Doppel-Wumms mit doppeltem Boden: Was Ebert in der NOZ über den ÖRR erzählt, und was er weglässt

Ebert feiert in der NOZ die Doppel-Schlappe des ZDF (Musk-Korrektur und Böhmermann-Urteil) als Beweis für ÖRR-Unglaubwürdigkeit. Fakten stimmen, aber Musk kommt komplett ungeschoren weg, Böhmermanns investigative Bilanz wird ausgeblendet. Kein Zufall, schon Reichelt und Weimer hat er so verteidigt.

Philipp Ebert hat in der NOZ einen Meinungsbeitrag veröffentlicht, der zwei aktuelle ZDF-Fälle (die Unterlassungserklärung gegenüber Elon Musk und das OLG-Urteil im Streit um Böhmermann/Schönbohm) zu einem „Doppel-Wumms gegen die öffentlich-rechtlichen Journalisten“ bündelt. Die Fakten dahinter stimmen. Die Rahmung ist das eigentliche Problem.

Was stimmt

ZDFheute live hatte Musk unterstellt, zur „Jagd auf Migranten“ in Nordirland aufgerufen zu haben. Tatsächlich hatte Musk „nur“ einen Post des Rechtsextremen Tommy Robinson geteilt und kommentiert, nur durch „wiederholte und laute Proteste“ werde sich etwas ändern. Das ZDF hat die Passage entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Auch beim zweiten Fall hat Ebert faktisch recht. Das OLG München hat am 16. Juni das Urteil des Landgerichts bestätigt. Vier von fünf beanstandeten Aussagen* aus dem „ZDF Magazin Royale“ über den damaligen BSI-Chef Arne Schönbohm bleiben verboten, Revision wurde nicht zugelassen. Die Behauptung, Schönbohm habe „bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten“ gehabt, ist gerichtlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, nicht als überzogene Satire, die durchgehen müsste.

Beide Fakten sind also korrekt referiert. Aber Fakten korrekt zu referieren ist die niedrigste Stufe journalistischer Sorgfalt, nicht die höchste. Interessant wird es bei der Frage, was Ebert aus diesen Fakten macht.

Der Bündelungstrick

Zwei sachlich unabhängige Vorgänge (ein redaktioneller Fehler in einer Nachrichtenanmoderation, ein zivilrechtliches Urteil zu einer Satiresendung) werden zu einem einzigen Erzählbogen verschweißt. Dem ÖRR insgesamt fehle es an Wahrheitstreue. Aus zwei Einzelfällen wird ein Strukturproblem konstruiert, ohne dass die Bündelung selbst begründet würde. Das ist keine Falschbehauptung, aber eine rhetorische Setzung, die suggeriert, hier zeige sich ein System, wo tatsächlich zwei unterschiedliche Redaktionen, zwei unterschiedliche Formate und zwei unterschiedliche Fehlerarten vorliegen.

Die Schieflage bei Musk

Ebert „verteidigt“ Musk nicht explizit, das wäre auch schwer zu schreiben gewesen. Er nutzt den ZDF-Fehler aber, um Musk implizit zu entlasten, ohne dessen Rolle in der Eskalation der Proteste auch nur zu erwähnen. Musk teilte den Aufruf eines verurteilten Rechtsextremisten zu Demonstrationen in einer Stadt, in der kurz darauf 42 Polizisten verletzt und Wohnhäuser angezündet wurden, mit einem Kommentar, der zu „wiederholtem und lautem“ Protest aufruft. Dass das ZDF die Formulierung „Jagd auf Migranten“ nicht hätte verwenden dürfen, ok. Dass Musks Rolle damit komplett aus dem Bild fällt, ist eine Auslassung, die Ebert nicht auffällt, oder nicht auffallen soll.

Zu Böhmermann; Fehler ja, Pauschalurteil nein

Dass die konkrete Schönbohm-Aussage falsch war, ist nach zwei Instanzen Fakt, daran führt kein Weg vorbei. Wer das bestreitet, macht sich denselben methodischen Fehler zum Vorwurf, der hier eigentlich Ebert gilt. Was bei Ebert aber fehlt, ist jede Einordnung in die Gesamtbilanz der Sendung: Das „ZDF Magazin Royale“ hat in den vergangenen Jahren wiederholt investigative Recherchen veröffentlicht, die handfeste Skandale aufgedeckt haben. Nicht zufällig ist Böhmermann in bestimmten Kreisen unbeliebt, weil er eben nicht nur Pointen liefert, sondern auch recherchiert. Ein einzelner, gerichtlich bestätigter Fehler in einem Beitrag ist real und relevant. Er ist aber kein Beleg dafür, dass die investigative Arbeit der Sendung insgesamt wertlos sei. Und genau diese Gleichsetzung legt Eberts Text nahe, ohne sie auszusprechen.

Kein Einzelfall

Es ist nicht das erste Mal, dass Ebert diese Rolle einnimmt. Er hat Julian Reichelts BVG-Plakat-Aktion als Beitrag zur Meinungsfreiheit verteidigt und dabei ausgeblendet, dass Reichelt ein Motiv ohne Freigabe unter fremdem Markennamen verbreitete. Er hat Kulturstaatsminister Weimers Streichung von Buchhandlungen vom Buchpreis verteidigt. Jetzt, ZDF-Kritik, die Musk entlastet und Böhmermanns Gesamtwerk auf einen Fehler reduziert. Ein Beleg ist das noch nicht, aber drei sind ein Muster.

Passt ins Bild

Das fügt sich nahtlos in das ideologische Profil, das sich bei der NOZ-Chefredaktion unter Ewert seit Monaten dokumentieren lässt. Skepsis gegenüber etablierten Faktencheckern, Nähe zu russischen Positionen in der Außenpolitik, wohlwollende Lesarten rechter Reizfiguren. Ebert fügt dem keine neue Note hinzu, er bestätigt sie.

*Ergänzung: Nur zwei der vier monierten Aussagen sind aus dem ZDF Magazin Royale. Die anderen zwei beziehen sich auf die ZDF-Seite. Hier nachzulesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-26o1261223-arne-schoenbohm-zdf-jan-boehmermann

Reichelt als Märtyrer, Ebert als Autor. Wie die NOZ ein Verschwörungsgeschäftsmodell zur Medienkritik adelt

Philipp Ebert verteidigt in der NOZ Reichelts BVG-Posse als Beitrag zur Meinungsfreiheit. Dabei fehlt das Wesentliche, Reichelt verbreitete ein Motiv ohne BVG-Freigabe unter deren Markennamen. Aus Regelbruch wird Märtyrergeschichte.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Beitrag zur BVG-Nius-Affäre liest sich wie ein Entlastungszeugnis für Julian Reichelt, verpackt in scheinbar ausgewogene Medienkritik.

Das Grundproblem liegt nicht darin, ob Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk berechtigt ist. Sie kann es sein, und manchmal ist sie es. Das Problem liegt in der Auswahl dessen, was Sie als Beleg anführen. Der NDR-Fall um Julia Ruhs war intern umstritten und keineswegs so eindeutig, wie er hier erscheint. Das ZDF-Bild war ein Fehler, der öffentlich korrigiert wurde, also genau das, was journalistische Rechenschaftspflicht bedeutet. Und der Bericht über christliche Kirchen wurde gelöscht, was auf internes Qualitätsbewusstsein hindeutet, nicht auf strukturelle Feindseligkeit.

Dass ausgerechnet diese Beispiele herhalten müssen, um Reichelts Werbespruch zu rehabilitieren, ist eine argumentative Entscheidung, keine Analyse.

Denn was Reichelt mit dem Slogan „was einem verschwiegen wird“ betreibt, ist nicht Medienkritik, sondern Verschwörungsrhetorik als Geschäftsmodell. Wer systematisch das Bild zeichnet, etablierte Medien hielten Informationen zurück, befeuert Misstrauen, das er dann selbst kommerziell nutzt. Das ist nicht dasselbe wie die Frage, ob die Tagesschau gelegentlich Fehler macht.

Bemerkenswert ist auch, was im Text fehlt. Dass das beanstandete Motiv mit dem Zwei-Geschlechter-Spruch von Reichelt selbst hochgeladen wurde und explizit als „neues Werbemotiv“ angepriesen wurde, ohne BVG-Freigabe, wird in Ihrem Meinungsstück zur Fußnote. Die BVG hat nicht eine politische Meinung verboten, sondern auf ein Motiv reagiert, das unter ihrem Markennamen verbreitet wurde, ohne ihr Wissen und ohne Freigabe. Das ist ein relevanter Unterschied.

Dass Reichelt diese Situation in eine Geschichte über „totalitäre Staatskonzerne“ ummünzt und Sie das als gelungene Verwandlung eines Elfmeters beschreiben, sagt mehr über den Reflex aus, Reichelt als Freiheitskämpfer zu rahmen, als über den Zustand der Debattenkultur.

Die leidet tatsächlich. Aber weniger an der BVG als an Akteuren, die Empörung als Produkt verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen

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