Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Lucas Wiegelmann (Seite 1 von 4)

Lucas Wiegelmann ist Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Diese Kategorie dokumentiert seine Beiträge zu AfD, Windkraft und anderen Themen. Analysiert wird, wie Wiegelmann zwischen journalistischer Einordnung und politischer Rahmung navigiert, etwa beim Ruf nach „Fairness“ gegenüber einer als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei.

Bärbel Bas: Kein Knallfrosch, sondern eine berechtigte Frage

Warum Wiegelmanns Spott über Bärbel Bas in der NOZ an der Versorgungsforschung vorbeigeht und die Attestpflicht ab Tag eins fachlich alles andere als eine ausgemachte Sache ist.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

Ihr Kommentar zu Bärbel Bas‘ Vorstoß gegen die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag stellt die Sache als bloßen Koalitionsstreit um eine Marginalie dar. Diese Einordnung übersieht, dass es fachlich durchaus gute Gründe gibt, die geplante Regelung kritisch zu sehen.

Der Versorgungsforscher Achim Mortsiefer von der Universität Witten/Herdecke hat bereits im Juli darauf hingewiesen, dass eine Attestpflicht ab Tag eins vor allem den organisatorischen Aufwand erhöht, ohne dass der Effekt auf den Krankenstand gesichert wäre. Praxen würden zusätzlich belastet, während Patientinnen und Patienten, die wirklich ärztliche Hilfe brauchen, länger warten müssten. Auch die bewährte telefonische Krankschreibung, für die laut Mortsiefer keine Hinweise auf systematischen Missbrauch vorliegen, soll wegfallen.

Der Verweis auf die Niederlande zeigt zudem, dass strengere Nachweispflichten kein Naturgesetz für einen niedrigeren Krankenstand sind. Dort können sich Beschäftigte länger selbst krankmelden, der Krankenstand liegt trotzdem unter dem deutschen.

Vor diesem Hintergrund wirkt Ihre Zuspitzung auf einen „Knallfroschkampf“ verkürzt. Es geht nicht um symbolische Konfliktlust der SPD, sondern um eine berechtigte fachliche Nachfrage an eine Regelung, deren Nutzen selbst unter Fachleuten umstritten ist. Wer Kompromisse verteidigt, sollte auch die Substanz der Kritik daran ernst nehmen, statt sie als überflüssiges Störfeuer abzutun.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Zustimmung zur Relativierung wird

Lucas Wiegelmann verteidigt Steinmeiers Warnung vor der AfD, tut das aber mit rethorischer Volte, nämlich indem er die Gefahr selbst zur Ansichtssache erklärt.

Lucas Wiegelmanns Kommentar zum ZDF-Sommerinterview mit Frank-Walter Steinmeier liest sich zunächst wie eine überraschend klare Positionierung. Der Bundespräsident habe angedeutet, ein Teil der Wählerschaft wähle „gegen das System der Demokratie“, und genau das dürfe, ja müsse er sagen. Für einen Meinungstext in einer Regionalzeitung ist das eine deutliche Ansage. Beim zweiten Lesen zeigt sich allerdings, wie der Text zu diesem Schluss kommt, und dieser Weg trägt weniger, als die Überschrift verspricht.

Der entscheidende Satz lautet, ob das Erstarken der AfD die Demokratie wirklich gefährde, darüber gingen die Meinungen „naturgemäß“ auseinander. Dieses eine Wort verschiebt die ganze Debatte. Ob eine Partei den Rechtsstaat bedroht, ist keine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern eine Frage, die sich an Fakten prüfen lässt. Mehrere AfD-Landesverbände sind vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, der Bundesverband als Verdachtsfall. Björn Höcke wurde wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Diese Dinge sind dokumentiert und justiziell festgestellt. Sie zur Meinungsfrage zu erklären, verwandelt eine belegbare Einstufung in ein Gefühl.

Genau in diesem Rahmen entfaltet sich dann die eigentliche Volte. Wiegelmann schreibt am Ende, wenn selbst der Bundespräsident die Gefahr teile, dann dürfe er die Bevölkerung nicht nur informieren, er müsse es. Das klingt nach einem starken Bekenntnis. Es ist aber eine bedingte Aussage. Die Bedingung selbst, nämlich ob die Gefahreneinschätzung zutrifft, wird nirgends geprüft, sondern schlicht der Meinung des einzelnen Lesers überlassen. Damit kann der Text sich als Verteidiger von Steinmeiers Recht auf Warnung präsentieren, ohne inhaltlich Stellung zu beziehen, ob diese Warnung berechtigt ist. Zustimmung und Zurückhaltung fallen in einem Satz zusammen.

Aufschlussreich ist außerdem, wie unterschiedlich der Text mit seinen beiden Gegenständen umgeht. Steinmeiers persönliche Schwächen, die kostspielige Sanierung seines Amtssitzes, das Eigenlob über die vorausgesagte Anfälligkeit für den Trumpismus, werden mit spürbarer Lust an der Zuspitzung seziert. Sobald es aber um die AfD geht, wechselt der Ton in den vorsichtigen Konjunktiv und die offene Debatte. Diese Asymmetrie ist kein Zufall. Harte Urteile fallen leicht, wenn es um Stilfragen und persönliche Eitelkeiten geht. Sobald die inhaltliche Einordnung einer rechtsextremen Partei ansteht, wird plötzlich abgewogen, relativiert, „naturgemäß“ verschiedenen Meinungen Raum gegeben.

Am Ende bleibt ein Text, der sich als Rückendeckung für einen mutigen Bundespräsidenten liest, tatsächlich aber die Gefahr, vor der dieser warnt, in den Bereich der reinen Auffassungssache verschiebt. Wer eine belegbare Einstufung zur Ansichtssache erklärt, verteidigt am Ende weniger, als er behauptet zu verteidigen.

Wiegelmann nennt Kritik am Heuer-Foto einen Fiebertraum. Das Video erzählt etwas anderes.

Wiegelmann (NOZ) hält Kritik am Heuer-Siegmund-Foto für einen Fiebertraum. Das Video zeigt Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem der CDUler einfach mitlacht. Das nennt die NOZ Konfrontation…

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Kommentar von Lucas Wiegelmann zum „Kuschelfoto“ von Guido Heuer und Ulrich Siegmund wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Wiegelmann stützt sich erkennbar auf die dpa-Meldung und auf Heuers eigene Darstellung der Situation. Ein Video, das inzwischen kursiert und deutlich mehr zeigt als ein „unglückliches“ Standbild, bleibt unerwähnt.

Zu sehen ist darin nämlich, wie Siegmund Heuer die Hand auf die Schulter legt. Beide lachen. Siegmund macht einen Witz darüber, dass der Verfassungsschutz im kaputten Mikrofon stecke. Heuer widerspricht nicht, er lächelt. Beide scherzen anschließend über das „Altparteienmikrofon“. Von Konfrontation ist in diesen Szenen nichts, aber auch so gar nichts zu erkennen.

Wiegelmann nennt jene, die das Foto für problematisch halten, Opfer eines „Fiebertraums“. Das ist eine harte Einordnung, die nur dann trägt, wenn die Sachlage wirklich so eindeutig ist wie von ihm dargestellt. Sie ist es nicht. Heuer hat seine Version der Ereignisse selbst in die Welt gesetzt, und Wiegelmann übernimmt sie, ohne das zwischenzeitlich verfügbare Videomaterial einzubeziehen.

Ob das Unwissenheit zum Zeitpunkt der Abgabe war oder ein bewusster Verzicht auf unbequemes Material, kann man von außen nicht beurteilen. Was man aber beurteilen kann, ist, dass ein Kommentar, der Kritiker als realitätsfern abtut und gleichzeitig das entlastende Gegenstück zum monierten Foto ausblendet, am Ende diejenigen schützt, die Schutz vielleicht gar nicht verdienen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 16.06.2026, Lucas Wiegelmanns Antwort

Hallo Herr Reichl,danke für Ihr Feedback. Man kann bei der Sache natürlich, wie immer, unterschiedlicher Meinung sein. Ich fand einfach die eiligen „Lügen“-Spins am Wochenende auf Social Media, auf die Sie verweisen, ein wenig ZU einmütig und in der Sache schlicht nicht nachvollziehbar. Hier eine neuere Deutung der Debatte, mit ein wenig zeitlichem Abstand zu der Hektik vom WE; vielleicht versöhnt Sie das ein wenig mit meinem Kommentar. BG https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-und-brandmauer-lachen-mit-der-afd-verboten-kolumne-a-8e338b25-0b91-4afa-9a33-5ceb895f8746?sara_ref=re-so-app-sh

Meine Replik:

Hallo Herr Wiegelmann,

danke für Ihre Antwort und den Spiegel-Link.

Der Artikel argumentiert imho, dass das bloße Lachen mit AfD-Politikern kein Tabubruch sei und die Empörung darüber überzogen wirke. Das ist eine vertretbare Position. Mein Einwand war aber ein anderer.

Ihr Kommentar stützte sich auf Heuers eigene Darstellung, dass es sich um Konfrontation gehandelt habe. Das Video zeigt etwas anderes, nämlich entspanntes Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem Heuer einfach mitlacht. Das ist kein „Lügen-Spin“, das ist ein Widerspruch zwischen Heuers Selbstdarstellung und dem, was die Aufnahme zeigt. Und diesen Widerspruch hätte ein Kommentar, der Kritiker als Opfer eines Fiebertraums bezeichnet, zumindest erwähnen müssen, denke ich.

Ob das Verhalten selbst ein Problem ist, darüber kann man streiten. Dass Ihr Text auf einer Grundlage stand, die das Video nicht trägt, bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Wiegelmanns Framing-Trick: Wie die NOZ aus Protest gegen Rechtsextremismus ein Demokratieproblem der Grünen macht

NOZ-Artikel über Grünen-Protest gegen AfD-Parteitag: Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fehlt komplett. Dafür wird ein einzelner Parteiinterner zum Hauptzeugen gemacht. Bekanntes Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über den Kölner Grünen-Newsletter folgt einem inzwischen vertrauten Muster. Ein Einzelkritiker aus den eigenen Reihen der Grünen liefert den Aufhänger, seine Vorwürfe werden ausführlich referiert, und die eigentliche Einordnung bleibt aus.

Was fehlt, ist entscheidend. Die AfD, um deren Parteitag es geht, ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Dieser Kontext kommt im Artikel nicht vor. Stattdessen werden die Grünen in die Rolle derjenigen gedrängt, die demokratische Grundrechte gefährden, während die AfD als schutzbedürftige Versammlungsgemeinschaft erscheint.

Dass Versammlungsfreiheit auch für rechtsextreme Parteien gilt, ist richtig. Ebenso richtig ist, dass demokratischer Protest gegen einen Parteitag einer solchen Partei legitim und politisch geboten ist. Wer beides gleichsetzt, betreibt eine falsche Symmetrie.

Anwalt Brennecke darf seine Meinung haben. Dass ein einzelner Parteiinterner eine unglückliche Formulierung im Newsletter skandalisiert, ist kein Befund über das Demokratieverständnis der Grünen. Es ist ein Tweet.

Mit freundlichen Grüßen

Update 14.06.2026, Lucas Wiegelmann antwortet:

Hallo Herr Reichl, vielen Dank für Ihre Nachricht und fürs Lesen. Ihre Fragen zum richtigen Umgang mit der AfD, der Partei Björn Höckes, bleiben dringlich; wir haben dazu ja auch schon ein paar Mal gemailt. Was den konkreten Vorgang betrifft: Zur „eigentlichen Einordnung“ des Kölner Grünen-Newsletters, die Sie sich erhofft haben, hatte ich ja die Kölner Grünen selbst eingeladen. Ich hatte sie, wie im Artikel dokumentiert, um Aufklärung gebeten, was sie mit „verhindern“ meinen. Ich hatte auch ausdrücklich gefragt, ob darunter Blockaden o. ä. zu verstehen sind.Dass sie diese Gelegenheit zur „Einordnung“ verstreichen ließen, hat mich auch gewundert.Bitte bleiben Sie uns in kritischer Aufmerksamkeit verbunden – und wenn Sie mal Lust haben auf einen Kaffee, würde ich mich über einen persönlichen Austausch freuen. Beste Grüße, Lucas Wiegelmann

Meine Antwort:

Hallo Herr Wiegelmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben die Kölner Grünen gefragt, was sie mit „verhindern“ meinen, das stimmt, und das war richtig. Aber mein Einwand war ein anderer. Die fehlende Einordnung betrifft nicht die Grünen, sondern die AfD. Wer über einen Protest gegen ihren Parteitag schreibt, ohne zu erwähnen, dass diese Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und ihr prominentester Vertreter wegen einer SA-Parole verurteilt wurde, der lässt den wichtigsten Hintergrund weg.

Das ist kein Fehler der Grünen, ich sehe das als bewusste redaktionelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Verfassungsschutz und NOZ-Kommentar in dieselbe Ausgabe passen

Die AfD SA plant 200 Beamtenstellen politisch umzubesetzen. Der VS stuft sie als gesichert rechtsextrem ein. Die NOZ findet das „nicht zu beanstanden“ und „sozusagen eine gute Nachricht“. Selbe Ausgabe, Seite 27: vier kritische Leserbriefe. Hinten.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Kommentar „Diese Drohung hat auch ihr Gutes“ verdient eine Gegenfrage: Was genau ist daran gut?

Wiegelmann räumt ein, dass Ulrich Siegmund mit Verschwörungserzählungen von einer „planmäßigen Ersetzung der deutschen Bevölkerung“ Wahlkampf macht. Er räumt ein, dass 150 bis 200 Beamtenstellen nach politischer Loyalität neu vergeben werden sollen. Und seine Schlussfolgerung lautet, das sei „nicht zu beanstanden“ und sogar „sozusagen eine gute Nachricht“.

Was dabei fehlt, ist der entscheidende Kontext. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wenn eine Partei mit diesem Befund ankündigt, den Staatsapparat politisch gleichzuschalten, ist das keine gewöhnliche Regierungsbildung. Es ist ein Angriff auf das Prinzip des neutralen Berufsbeamtentums, das dem politischen Zugriff gerade deswegen entzogen ist, um solche Szenarien zu verhindern.Wiegelmann unterschlägt diesen Unterschied vollständig. Stattdessen wird Siegmunds Ankündigung gelobt, weil sie „den Ernst der Lage offenlegt“. Transparenz über antidemokratische Absichten als redaktionellen Pluspunkt zu verbuchen, ist eine bemerkenswerte journalistische Entscheidung.

Gleichzeitig stehen auf Seite 27 derselben Ausgabe vier Leserbriefe, die Ewerts AfD-Analyse sachlich und differenziert widersprechen. Ein Leser warnt ausdrücklich vor Polemik, die rechtspopulistische Narrative stärkt. Eine Zeitzeugin des Jahres 1945 zieht historische Parallelen. Wer beide Seiten der heutigen Ausgabe nebeneinanderlegt, sieht die Verschiebung: Der Widerspruch kommt hinten, die Normalisierung steht vorne.

Mit freundlichen Grüßen

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