Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Lucas Wiegelmann (Seite 1 von 3)

Lucas Wiegelmann ist Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Diese Kategorie dokumentiert seine Beiträge zu AfD, Windkraft und anderen Themen. Analysiert wird, wie Wiegelmann zwischen journalistischer Einordnung und politischer Rahmung navigiert, etwa beim Ruf nach „Fairness“ gegenüber einer als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei.

Wiegelmann nennt Kritik am Heuer-Foto einen Fiebertraum. Das Video erzählt etwas anderes.

Wiegelmann (NOZ) hält Kritik am Heuer-Siegmund-Foto für einen Fiebertraum. Das Video zeigt Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem der CDUler einfach mitlacht. Das nennt die NOZ Konfrontation…

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Kommentar von Lucas Wiegelmann zum „Kuschelfoto“ von Guido Heuer und Ulrich Siegmund wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Wiegelmann stützt sich erkennbar auf die dpa-Meldung und auf Heuers eigene Darstellung der Situation. Ein Video, das inzwischen kursiert und deutlich mehr zeigt als ein „unglückliches“ Standbild, bleibt unerwähnt.

Zu sehen ist darin nämlich, wie Siegmund Heuer die Hand auf die Schulter legt. Beide lachen. Siegmund macht einen Witz darüber, dass der Verfassungsschutz im kaputten Mikrofon stecke. Heuer widerspricht nicht, er lächelt. Beide scherzen anschließend über das „Altparteienmikrofon“. Von Konfrontation ist in diesen Szenen nichts, aber auch so gar nichts zu erkennen.

Wiegelmann nennt jene, die das Foto für problematisch halten, Opfer eines „Fiebertraums“. Das ist eine harte Einordnung, die nur dann trägt, wenn die Sachlage wirklich so eindeutig ist wie von ihm dargestellt. Sie ist es nicht. Heuer hat seine Version der Ereignisse selbst in die Welt gesetzt, und Wiegelmann übernimmt sie, ohne das zwischenzeitlich verfügbare Videomaterial einzubeziehen.

Ob das Unwissenheit zum Zeitpunkt der Abgabe war oder ein bewusster Verzicht auf unbequemes Material, kann man von außen nicht beurteilen. Was man aber beurteilen kann, ist, dass ein Kommentar, der Kritiker als realitätsfern abtut und gleichzeitig das entlastende Gegenstück zum monierten Foto ausblendet, am Ende diejenigen schützt, die Schutz vielleicht gar nicht verdienen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 16.06.2026, Lucas Wiegelmanns Antwort

Hallo Herr Reichl,danke für Ihr Feedback. Man kann bei der Sache natürlich, wie immer, unterschiedlicher Meinung sein. Ich fand einfach die eiligen „Lügen“-Spins am Wochenende auf Social Media, auf die Sie verweisen, ein wenig ZU einmütig und in der Sache schlicht nicht nachvollziehbar. Hier eine neuere Deutung der Debatte, mit ein wenig zeitlichem Abstand zu der Hektik vom WE; vielleicht versöhnt Sie das ein wenig mit meinem Kommentar. BG https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-und-brandmauer-lachen-mit-der-afd-verboten-kolumne-a-8e338b25-0b91-4afa-9a33-5ceb895f8746?sara_ref=re-so-app-sh

Meine Replik:

Hallo Herr Wiegelmann,

danke für Ihre Antwort und den Spiegel-Link.

Der Artikel argumentiert imho, dass das bloße Lachen mit AfD-Politikern kein Tabubruch sei und die Empörung darüber überzogen wirke. Das ist eine vertretbare Position. Mein Einwand war aber ein anderer.

Ihr Kommentar stützte sich auf Heuers eigene Darstellung, dass es sich um Konfrontation gehandelt habe. Das Video zeigt etwas anderes, nämlich entspanntes Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem Heuer einfach mitlacht. Das ist kein „Lügen-Spin“, das ist ein Widerspruch zwischen Heuers Selbstdarstellung und dem, was die Aufnahme zeigt. Und diesen Widerspruch hätte ein Kommentar, der Kritiker als Opfer eines Fiebertraums bezeichnet, zumindest erwähnen müssen, denke ich.

Ob das Verhalten selbst ein Problem ist, darüber kann man streiten. Dass Ihr Text auf einer Grundlage stand, die das Video nicht trägt, bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Wiegelmanns Framing-Trick: Wie die NOZ aus Protest gegen Rechtsextremismus ein Demokratieproblem der Grünen macht

NOZ-Artikel über Grünen-Protest gegen AfD-Parteitag: Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fehlt komplett. Dafür wird ein einzelner Parteiinterner zum Hauptzeugen gemacht. Bekanntes Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über den Kölner Grünen-Newsletter folgt einem inzwischen vertrauten Muster. Ein Einzelkritiker aus den eigenen Reihen der Grünen liefert den Aufhänger, seine Vorwürfe werden ausführlich referiert, und die eigentliche Einordnung bleibt aus.

Was fehlt, ist entscheidend. Die AfD, um deren Parteitag es geht, ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Dieser Kontext kommt im Artikel nicht vor. Stattdessen werden die Grünen in die Rolle derjenigen gedrängt, die demokratische Grundrechte gefährden, während die AfD als schutzbedürftige Versammlungsgemeinschaft erscheint.

Dass Versammlungsfreiheit auch für rechtsextreme Parteien gilt, ist richtig. Ebenso richtig ist, dass demokratischer Protest gegen einen Parteitag einer solchen Partei legitim und politisch geboten ist. Wer beides gleichsetzt, betreibt eine falsche Symmetrie.

Anwalt Brennecke darf seine Meinung haben. Dass ein einzelner Parteiinterner eine unglückliche Formulierung im Newsletter skandalisiert, ist kein Befund über das Demokratieverständnis der Grünen. Es ist ein Tweet.

Mit freundlichen Grüßen

Update 14.06.2026, Lucas Wiegelmann antwortet:

Hallo Herr Reichl, vielen Dank für Ihre Nachricht und fürs Lesen. Ihre Fragen zum richtigen Umgang mit der AfD, der Partei Björn Höckes, bleiben dringlich; wir haben dazu ja auch schon ein paar Mal gemailt. Was den konkreten Vorgang betrifft: Zur „eigentlichen Einordnung“ des Kölner Grünen-Newsletters, die Sie sich erhofft haben, hatte ich ja die Kölner Grünen selbst eingeladen. Ich hatte sie, wie im Artikel dokumentiert, um Aufklärung gebeten, was sie mit „verhindern“ meinen. Ich hatte auch ausdrücklich gefragt, ob darunter Blockaden o. ä. zu verstehen sind.Dass sie diese Gelegenheit zur „Einordnung“ verstreichen ließen, hat mich auch gewundert.Bitte bleiben Sie uns in kritischer Aufmerksamkeit verbunden – und wenn Sie mal Lust haben auf einen Kaffee, würde ich mich über einen persönlichen Austausch freuen. Beste Grüße, Lucas Wiegelmann

Meine Antwort:

Hallo Herr Wiegelmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben die Kölner Grünen gefragt, was sie mit „verhindern“ meinen, das stimmt, und das war richtig. Aber mein Einwand war ein anderer. Die fehlende Einordnung betrifft nicht die Grünen, sondern die AfD. Wer über einen Protest gegen ihren Parteitag schreibt, ohne zu erwähnen, dass diese Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und ihr prominentester Vertreter wegen einer SA-Parole verurteilt wurde, der lässt den wichtigsten Hintergrund weg.

Das ist kein Fehler der Grünen, ich sehe das als bewusste redaktionelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Verfassungsschutz und NOZ-Kommentar in dieselbe Ausgabe passen

Die AfD SA plant 200 Beamtenstellen politisch umzubesetzen. Der VS stuft sie als gesichert rechtsextrem ein. Die NOZ findet das „nicht zu beanstanden“ und „sozusagen eine gute Nachricht“. Selbe Ausgabe, Seite 27: vier kritische Leserbriefe. Hinten.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Kommentar „Diese Drohung hat auch ihr Gutes“ verdient eine Gegenfrage: Was genau ist daran gut?

Wiegelmann räumt ein, dass Ulrich Siegmund mit Verschwörungserzählungen von einer „planmäßigen Ersetzung der deutschen Bevölkerung“ Wahlkampf macht. Er räumt ein, dass 150 bis 200 Beamtenstellen nach politischer Loyalität neu vergeben werden sollen. Und seine Schlussfolgerung lautet, das sei „nicht zu beanstanden“ und sogar „sozusagen eine gute Nachricht“.

Was dabei fehlt, ist der entscheidende Kontext. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wenn eine Partei mit diesem Befund ankündigt, den Staatsapparat politisch gleichzuschalten, ist das keine gewöhnliche Regierungsbildung. Es ist ein Angriff auf das Prinzip des neutralen Berufsbeamtentums, das dem politischen Zugriff gerade deswegen entzogen ist, um solche Szenarien zu verhindern.Wiegelmann unterschlägt diesen Unterschied vollständig. Stattdessen wird Siegmunds Ankündigung gelobt, weil sie „den Ernst der Lage offenlegt“. Transparenz über antidemokratische Absichten als redaktionellen Pluspunkt zu verbuchen, ist eine bemerkenswerte journalistische Entscheidung.

Gleichzeitig stehen auf Seite 27 derselben Ausgabe vier Leserbriefe, die Ewerts AfD-Analyse sachlich und differenziert widersprechen. Ein Leser warnt ausdrücklich vor Polemik, die rechtspopulistische Narrative stärkt. Eine Zeitzeugin des Jahres 1945 zieht historische Parallelen. Wer beide Seiten der heutigen Ausgabe nebeneinanderlegt, sieht die Verschiebung: Der Widerspruch kommt hinten, die Normalisierung steht vorne.

Mit freundlichen Grüßen

Meinungsfreiheit predigen, Widerspruch kuratieren – wie die NOZ am 02.05.2026 sich selbst widerspricht

Die NOZ widmet heute zwei große Stücke der Meinungsfreiheit. Gleichzeitig hat sie ihre Kommentarspalten geschlossen und Leserbriefe aus dem Artikelkontext herausgelöst. Wer Debattenkultur predigt und Widerspruch kontrolliert, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann, hallo Herr Faus,

die heutige Ausgabe ist bemerkenswert. Auf Seite 4 dokumentiert Lucas Wiegelmann, wie viele Deutsche sich in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlen, und dass dieses Gefühl empirisch nicht unbegründet ist. Auf einer weiteren Seite mahnt Rainer Faus, dass öffentliche Debattenräume nur dann funktionieren, wenn Menschen nicht zum Schweigen gebracht werden. Beide Texte zusammen ergeben eine klare Botschaft: Wer verstummt, überlässt das Feld den Falschen.

Soweit, so richtig. Nur wer hat im Februar 2026 die Kommentarspalten auf noz.de geschlossen? Wer hat angekündigt, Leserbriefe künftig „in loser Folge“ und losgelöst vom jeweiligen Artikel zu veröffentlichen? Wer hat damit sichergestellt, dass Widerspruch gegen NOZ-Kommentare nicht mehr unmittelbar sichtbar ist, nicht mehr im Kontext des kritisierten Textes steht, nicht mehr für andere Leserinnen und Leser anschlussfähig bleibt?

Es ist dieselbe Redaktion, die heute zwei Seiten der Meinungsfreiheit widmet.

NOZblog

Faus schreibt, die Kosten der freien Rede müssten sinken. Traunmüller, den Wiegelmann zitiert, fordert „weniger vorschnelle moralische Etikettierung, mehr Bereitschaft, abweichende Meinungen als Teil demokratischer Auseinandersetzung auszuhalten“. Beides sind Sätze, die die NOZ offenbar für andere geschrieben hält. Denn ihre eigene Reaktion auf unbequeme Leserstimmen war nicht mehr Raum, sondern weniger. Nicht mehr Unmittelbarkeit, sondern mehr Kontrolle. Nicht Dialog auf Augenhöhe, sondern kuratierter Rückblick nach redaktionellen Spielregeln.

Das ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein struktureller Widerspruch, der die Glaubwürdigkeit dieser Debattenbeiträge untergräbt. Wer Meinungsfreiheit als gesellschaftliches Problem ernst nimmt, muss sich fragen lassen, wie er selbst damit umgeht, in der eigenen Redaktion, gegenüber der eigenen Leserschaft, in den eigenen Formaten.

Debattenkultur beginnt nicht mit dem, was man anderen empfiehlt. Sie beginnt damit, was man selbst aushält.

Mit freundlichen Grüßen

Leserbrief zu Tempolimit: Warum Lucas Wiegelmanns „Freiheit“ ein teures Privileg ist, NOZ vom 15.04.2026

Lucas Wiegelmanns Tempolimit-Ablehnung ignoriert Fakten: 63% der Deutschen sind dafür, 3.000 Tote jährlich belegen die Notwendigkeit, doch er feiert „Freiheit“ statt Verantwortung.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

Lucas Wiegelmanns Plädoyer gegen das Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist eine emotionale Verklärung, doch es hält keiner sachlichen Prüfung stand. Zentrale Punkte entlarven seine Argumente als Mythos statt Fakten.

Unfalltote? Für Wiegelmann ein Randthema, er verschweigt, dass Geschwindigkeit tödlich ist. Die Daten sind eindeutig:

  • Nahezu 3.000 Menschen starben 2023 im deutschen Straßenverkehr.
  • Jedes km/h mehr erhöht das Risiko eines tödlichen Unfalls um 3–5%.
  • Länder mit Tempolimit (z. B. Österreich oder Schweiz) haben klar weniger Autobahn-Tote.

Seine Reaktion? Schweigen. Stattdessen romantisiert er die Autobahn als „Nationalmythos“, während andere für seine „Freiheit“ mit dem Leben und familiären Schicksalsschlägen zahlen.

Die Mehrheit will das Tempolimit.Wiegelmanns Beharren auf einer „deutschen Identität ohne Limit“ ist realitätsfremd:

  • Deutlich mehr als die Hälfte der Deutschen befürworten ein Tempolimit.
  • Selbst 52% der Autofahrer:innen sind dafür (ADAC-Mitgliederumfrage, 2024).
  • Elektroautos (die er als Argument nutzt) profitieren ebenfalls. Bei 130 km/h sinkt die Reichweite um bis zu 30%, ein Limit würde also sogar seine Mobilität verbessern und allgemein Strom sparen.

Wiegelmanns Argumentation ist keine Verkehrspolitik, sondern Nostalgie. Während er sich an ADAC-Sprüchen aus den 1970ern berauscht, sterben Menschen, und die Mehrheit wünscht sich endlich eine moderne Lösung.

Ein Tempolimit wäre kein Freiheitsentzug, sondern eine Gemeinwohlentscheidung, wie Gurtpflicht oder Alkoholgrenzen. Dass Wiegelmann das ignoriert, zeigt, ihm geht es nicht um Fakten, sondern um ein Privileg, das andere teuer bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen

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