Lucas Wiegelmann ist Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Diese Kategorie dokumentiert seine Beiträge zu AfD, Windkraft und anderen Themen. Analysiert wird, wie Wiegelmann zwischen journalistischer Einordnung und politischer Rahmung navigiert, etwa beim Ruf nach „Fairness“ gegenüber einer als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei.
Die AfD SA plant 200 Beamtenstellen politisch umzubesetzen. Der VS stuft sie als gesichert rechtsextrem ein. Die NOZ findet das „nicht zu beanstanden“ und „sozusagen eine gute Nachricht“. Selbe Ausgabe, Seite 27: vier kritische Leserbriefe. Hinten.
Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,
der Kommentar „Diese Drohung hat auch ihr Gutes“ verdient eine Gegenfrage: Was genau ist daran gut?
Wiegelmann räumt ein, dass Ulrich Siegmund mit Verschwörungserzählungen von einer „planmäßigen Ersetzung der deutschen Bevölkerung“ Wahlkampf macht. Er räumt ein, dass 150 bis 200 Beamtenstellen nach politischer Loyalität neu vergeben werden sollen. Und seine Schlussfolgerung lautet, das sei „nicht zu beanstanden“ und sogar „sozusagen eine gute Nachricht“.
Was dabei fehlt, ist der entscheidende Kontext. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wenn eine Partei mit diesem Befund ankündigt, den Staatsapparat politisch gleichzuschalten, ist das keine gewöhnliche Regierungsbildung. Es ist ein Angriff auf das Prinzip des neutralen Berufsbeamtentums, das dem politischen Zugriff gerade deswegen entzogen ist, um solche Szenarien zu verhindern.Wiegelmann unterschlägt diesen Unterschied vollständig. Stattdessen wird Siegmunds Ankündigung gelobt, weil sie „den Ernst der Lage offenlegt“. Transparenz über antidemokratische Absichten als redaktionellen Pluspunkt zu verbuchen, ist eine bemerkenswerte journalistische Entscheidung.
Gleichzeitig stehen auf Seite 27 derselben Ausgabe vier Leserbriefe, die Ewerts AfD-Analyse sachlich und differenziert widersprechen. Ein Leser warnt ausdrücklich vor Polemik, die rechtspopulistische Narrative stärkt. Eine Zeitzeugin des Jahres 1945 zieht historische Parallelen. Wer beide Seiten der heutigen Ausgabe nebeneinanderlegt, sieht die Verschiebung: Der Widerspruch kommt hinten, die Normalisierung steht vorne.
Die NOZ widmet heute zwei große Stücke der Meinungsfreiheit. Gleichzeitig hat sie ihre Kommentarspalten geschlossen und Leserbriefe aus dem Artikelkontext herausgelöst. Wer Debattenkultur predigt und Widerspruch kontrolliert, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.
die heutige Ausgabe ist bemerkenswert. Auf Seite 4 dokumentiert Lucas Wiegelmann, wie viele Deutsche sich in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlen, und dass dieses Gefühl empirisch nicht unbegründet ist. Auf einer weiteren Seite mahnt Rainer Faus, dass öffentliche Debattenräume nur dann funktionieren, wenn Menschen nicht zum Schweigen gebracht werden. Beide Texte zusammen ergeben eine klare Botschaft: Wer verstummt, überlässt das Feld den Falschen.
Soweit, so richtig. Nur wer hat im Februar 2026 die Kommentarspalten auf noz.de geschlossen? Wer hat angekündigt, Leserbriefe künftig „in loser Folge“ und losgelöst vom jeweiligen Artikel zu veröffentlichen? Wer hat damit sichergestellt, dass Widerspruch gegen NOZ-Kommentare nicht mehr unmittelbar sichtbar ist, nicht mehr im Kontext des kritisierten Textes steht, nicht mehr für andere Leserinnen und Leser anschlussfähig bleibt?
Es ist dieselbe Redaktion, die heute zwei Seiten der Meinungsfreiheit widmet.
Faus schreibt, die Kosten der freien Rede müssten sinken. Traunmüller, den Wiegelmann zitiert, fordert „weniger vorschnelle moralische Etikettierung, mehr Bereitschaft, abweichende Meinungen als Teil demokratischer Auseinandersetzung auszuhalten“. Beides sind Sätze, die die NOZ offenbar für andere geschrieben hält. Denn ihre eigene Reaktion auf unbequeme Leserstimmen war nicht mehr Raum, sondern weniger. Nicht mehr Unmittelbarkeit, sondern mehr Kontrolle. Nicht Dialog auf Augenhöhe, sondern kuratierter Rückblick nach redaktionellen Spielregeln.
Das ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein struktureller Widerspruch, der die Glaubwürdigkeit dieser Debattenbeiträge untergräbt. Wer Meinungsfreiheit als gesellschaftliches Problem ernst nimmt, muss sich fragen lassen, wie er selbst damit umgeht, in der eigenen Redaktion, gegenüber der eigenen Leserschaft, in den eigenen Formaten.
Debattenkultur beginnt nicht mit dem, was man anderen empfiehlt. Sie beginnt damit, was man selbst aushält.
Lucas Wiegelmanns Tempolimit-Ablehnung ignoriert Fakten: 63% der Deutschen sind dafür, 3.000 Tote jährlich belegen die Notwendigkeit, doch er feiert „Freiheit“ statt Verantwortung.
Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,
Lucas Wiegelmanns Plädoyer gegen das Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist eine emotionale Verklärung, doch es hält keiner sachlichen Prüfung stand. Zentrale Punkte entlarven seine Argumente als Mythos statt Fakten.
Unfalltote? Für Wiegelmann ein Randthema, er verschweigt, dass Geschwindigkeit tödlich ist. Die Daten sind eindeutig:
Nahezu 3.000 Menschen starben 2023 im deutschen Straßenverkehr.
Jedes km/h mehr erhöht das Risiko eines tödlichen Unfalls um 3–5%.
Länder mit Tempolimit (z. B. Österreich oder Schweiz) haben klar weniger Autobahn-Tote.
Seine Reaktion? Schweigen. Stattdessen romantisiert er die Autobahn als „Nationalmythos“, während andere für seine „Freiheit“ mit dem Leben und familiären Schicksalsschlägen zahlen.
Die Mehrheit will das Tempolimit.Wiegelmanns Beharren auf einer „deutschen Identität ohne Limit“ ist realitätsfremd:
Deutlich mehr als die Hälfte der Deutschen befürworten ein Tempolimit.
Selbst 52% der Autofahrer:innen sind dafür (ADAC-Mitgliederumfrage, 2024).
Elektroautos (die er als Argument nutzt) profitieren ebenfalls. Bei 130 km/h sinkt die Reichweite um bis zu 30%, ein Limit würde also sogar seine Mobilität verbessern und allgemein Strom sparen.
Wiegelmanns Argumentation ist keine Verkehrspolitik, sondern Nostalgie. Während er sich an ADAC-Sprüchen aus den 1970ern berauscht, sterben Menschen, und die Mehrheit wünscht sich endlich eine moderne Lösung.
Ein Tempolimit wäre kein Freiheitsentzug, sondern eine Gemeinwohlentscheidung, wie Gurtpflicht oder Alkoholgrenzen. Dass Wiegelmann das ignoriert, zeigt, ihm geht es nicht um Fakten, sondern um ein Privileg, das andere teuer bezahlen.
Die NOZ porträtiert AfD-Politiker Rüdiger Lucassen als nachdenklichen Pragmatiker mit Finca und Oper-Hobby – direkt neben einem Bericht über rechtsextreme Angriffe auf Zivilgesellschaft. Kein Satz verbindet beide Texte. Kein Satz nennt, was der Verfassungsschutz längst festgestellt hat. Es ist nicht der erste Fall.
Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,
der Artikel über Rüdiger Lucassen ist handwerklich solide geschrieben. Genau das ist das Problem.
Ein ausführliches Porträt, das einen AfD-Politiker als nachdenklichen Pragmatiker inszeniert (mit Familienfotos, Finca in Südspanien, rollendem R aus Schleswig-Holstein) leistet unabhängig von der Absicht des Autors journalistische Normalisierungsarbeit. Lucassen erscheint als couragierter Realist, der gegen interne Fanatiker kämpft. Dass er bei einer Partei bleibt, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, und das auch noch selbst erklärt, wird nicht als Widerspruch markiert, sondern als ehrliche Selbstauskunft eines integeren Mannes verpackt.
Dabei liefert Lucassen die Einordnung frei Haus. Er sagt, er grüble darüber, „wie ein Nationalstaat mit 25 Prozent aus Migranten auf Dauer bestehen kann“. Er sagt, seine Parteizugehörigkeit sei eine „negative Ausgrenzung“, es gebe keine andere Möglichkeit. Er sagt, er werde in fünf Jahren vermutlich in gar keiner Partei mehr sein. Das ist kein Profil eines gemäßigten Korrektivs. Das ist das Profil eines Mannes, der weiß, woran er teilnimmt, und es trotzdem tut.
Erschwerend kommt die Platzierung hinzu. Direkt neben dem Lucassen-Porträt berichtet die NOZ über den Amadeu-Antonio-Bericht zu systematischen Angriffen rechtsextremer Akteure auf zivilgesellschaftliche Initiativen. Kein redaktioneller Hinweis verbindet beide Texte. Kein Satz stellt die Frage, ob die Partei, deren „bürgerliches Gesicht“ hier porträtiert wird, und die Kräfte, die Jugendzentren angreifen und Demokratieinitiativen diffamieren, dasselbe politische Projekt verfolgen.
UPDATE – Am 01.04.2026 15:35 schrieb Wiegelmann, Lucas:
Hallo Herr Reichl,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anmerkungen. Auch wenn es kritische Hinweise sind, empfinde ich die Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit, mit der Sie mir schreiben, vor allem als große Wertschätzung, und das ja auch nicht zum ersten Mal. Sie können sich denken, dass Journalisten auch ganz andere Zuschriften bekommen. Also dafür erst einmal danke.
Rein inhaltlich werfen Sie völlig zurecht die Frage auf, wie die Medien angemessen mit der AfD umgehen können. Das ist die Gretchenfrage im politischen Journalismus, die auch unsere Redaktion und mich ganz persönlich buchstäblich seit Jahren umtreibt. Ich habe leider keine abschließende Antwort. Wir ringen bei jedem Text immer neu darum.
Wie Sie wissen, gibt es sozusagen zwei Schulen. Die eine sagt, die Aufgabe des Journalismus in Zeiten des Populismus sei das Zurückdrängen der AfD. Die andere sagt, die Aufgabe des Journalismus sei die Überparteilichkeit gegenüber allem und jedem. Beide Schulen haben gute Argumente.
Bei meinem Text über Rüdiger Lucassen habe ich mich an einem Mittelweg versucht. Ich wollte, wie das immer so schön heißt, mit der AfD sprechen und nicht über sie. Zugleich wollte ich mich fernhalten von Rechtsextremen, weil die für mich keine Ansprechpartner sein können. Und ich wollte den Lesern ermöglichen, sich selbst ein Bild von dieser Person, ihrem Werdegang, ihren Thesen und ihrem Erscheinungsbild zu machen, statt dass ich selbst diese Figur bewerte. Ich war davon ausgegangen, dass das dann schon aussagekräftig genug sein wird: Show, don't tell.
Inwieweit mir das gelungen ist, müssen natürlich Sie und andere Leser beurteilen. Wenn Ihnen das Porträt bei aller versuchten Distanz zu positiv ausgefallen ist, werden das sicher noch weitere Leser so empfunden haben. Anderen (zum Beispiel manchen AfD-Anhängern, die sich ebenfalls bereits Luft gemacht haben) mag die Darstellung zu negativ gewesen sein.
Was ich aber schon festhalten möchte: Sie selbst begründen Ihre politische Ablehnung von Lucassen ja ironischerweise gar nicht mit anderen Quellen, sondern ausgerechnet mit Passagen aus meinem Text. Sie verweisen auf Lucassens Satz über die Migranten, der auf einen ethnischen Volksbegriff schließen lässt, und können nicht verstehen, dass dieser Mann in einer Partei mitmacht, in der es auch Rechtsextreme gibt. Dass Herr Lucassen diese "Einordnung frei Haus" liefere, wie Sie schreiben, stimmt eben nicht: Die NOZ, Ihre Zeitung, hat diese Informationen recherchiert, ausgewählt und aufgeschrieben. Und zwar aus der Überzeugung heraus, dass sie etwas über diesen Politiker und seine Partei aussagen, was man ohne solche journalistischen Beiträge eben nicht erführe.
Sie schreiben: "Das ist das Profil eines Mannes, der weiß, woran er teilnimmt, und es trotzdem tut." Wenn das der Eindruck ist, der bei Ihnen nach der Lektüre dieses NOZ-Artikels hängen geblieben ist, hat der Artikel zumindest in Ihrem Fall doch sehr zur Aufklärung über die AfD beigetragen.
Beste Grüße! Lucas Wiegelmann
UPDATE – ich antwortete am 01.04.2026 darauf:
Hallo Herr Wiegelmann,
vielen Dank für Ihre ausführliche und faire Antwort. Ich nehme Ihren stärksten Punkt ernst. Ich habe Ihre Recherche genutzt, um Ihre Darstellung zu kritisieren. Das ist ein echter Widerspruch, aber er löst das Problem nicht, er benennt es nur anders.
„Show, don’t tell“ ist ein legitimes journalistisches Prinzip. Es setzt jedoch voraus, dass der Leser den Kontext mitbringt, den der Journalist stillschweigend voraussetzt. Wer weiß, dass die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, liest Lucassens Satz über die Migranten anders als jemand, dem das nicht präsent ist. Ihr Text liefert die Aussagen, aber nicht den institutionellen Rahmen, der ihre Tragweite erst vollständig macht. Dieser Rahmen wäre keine Wertung gewesen und keine Parteinahme für eine der beiden Schulen, sondern die Wiedergabe eines rechtsstaatlichen Befunds.
Ihre Unterscheidung zwischen „Zurückdrängen“ und „Überparteilichkeit“ halte ich für eine falsche Alternative, die den eigentlichen Maßstab verfehlt. Die Verfassungsschutz-Einstufung ist kein politisches Urteil, das man teilen oder ablehnen kann. Sie ist ein rechtsstaatlicher Befund. Ihn in einem ausführlichen Porträt wegzulassen ist keine Neutralität. Es ist eine Entscheidung, deren Konsequenzen der Text trägt, ob gewollt oder nicht.
Und dann ist da noch die Platzierung. Direkt unter Ihrem Lucassen-Porträt berichtet die NOZ über systematische rechtsextreme Angriffe auf Zivilgesellschaft. Kein Satz verbindet beide Texte. Das ist keine Kritik an Ihnen persönlich, aber es ist eine Frage, die sich die Redaktion stellen lassen muss. Wer verantwortet den Resonanzraum, den solche Nebeneinanderstellungen erzeugen?
Sie schreiben, der Artikel habe „zumindest in meinem Fall zur Aufklärung beigetragen“. Das stimmt. Aber ich bin ein Leser, der die Verfassungsschutz-Einstufung kennt, Ihre früheren Texte verfolgt und einen Leserbrief schreibt. Die meisten Leser tun das nicht. Journalismus, der nur für aufmerksame Kenner funktioniert, hat sein Ziel verfehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Meinung als Nachricht verkauft wird; eine kritische Einordnung der Windkraft-Debatte und des politischen Framings vgegen Habeck von Lucas Wiegelmann in der NOZ.
Hallo „neue“ NOZ, hallo Herr Wiegelmann,
der Artikel „Sind Habecks Windräder verfassungswidrig?“ erweckt den Eindruck, als stünde der beschleunigte Ausbau der Windkraft juristisch auf tönernen Füßen. Tatsächlich wird hier jedoch ein einzelnes Rechtsgutachten, beauftragt von einem erklärten Windkraft-Gegnerverein, stark überhöht und politisch instrumentalisiert.
Ein Gutachten ist kein Urteil. Über Verfassungswidrigkeit entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, und bislang hat die Rechtsprechung § 2 EEG gerade nicht kassiert. Dass der Gesetzgeber öffentliche Interessen priorisiert, ist im deutschen Planungsrecht seit Jahrzehnten gängige Praxis, beim Straßenbau, bei Bahnprojekten oder beim Hochwasserschutz. Warum ausgerechnet der Klimaschutz dabei plötzlich als verfassungsrechtlicher Tabubruch gelten soll, bleibt unbegründet.
Besonders irritierend ist die Personalisierung. Ständig ist von „Habecks Norm“ die Rede, obwohl es sich um ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz handelt. Diese Zuspitzung dient weniger der Aufklärung als der politischen Abrechnung. Gleichzeitig wird der entscheidende verfassungsrechtliche Kontext nur am Rand erwähnt. Der Klimaschutz ist mit Artikel 20a selbst Verfassungsauftrag. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 ausdrücklich festgestellt, dass der Staat frühzeitig und entschieden handeln muss, um Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen.
Natürlich kann und muss man über Akzeptanz, kommunale Planungshoheit und die konkrete Ausgestaltung von Genehmigungsverfahren diskutieren. Doch wer ein parteiliches Gutachten zur vermeintlichen Wahrheit erklärt und es als Beleg für das Scheitern der Energiewende nutzt, ersetzt Debatte durch Framing.
Das ist kein nüchterner Journalismus, sondern Meinung, und als solche sollte sie auch kenntlich gemacht werden.