Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: NOZ allgemein (Seite 1 von 11)

Strukturelle Medienkritik an der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) und ihrem Verlagshaus NOZ/mh:n: Kommentarspalten-Schließung, Leserbrief-Politik, unkritische NZZ-Übernahmen, das neue Debattenformat „360°“ und die Frage, welche Öffentlichkeit eine Regionalzeitung mit überregionalem Mantelteil herstellt. Diese Kategorie richtet den Blick auf die NOZ als Institution.

Die NOZ und ihr blinder Fleck bei der AfD

Ein Wort, das bei der NOZ konsequent fehlt, immer wenn es um die AfD geht: Rechtsextremismus. Das zieht sich durch. Nach dem Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt ordne ich das im Blog ein.

Die AfD ist am Sonntag, dem 06.09.2026, in Sachsen-Anhalt laut vorläufigem Ergebnis erstmals stärkste Kraft geworden, vor der CDU. Das ist ein Ergebnis mit vielen Ursachen, die sich nicht auf eine einzelne Zeitung zurückführen lassen. Trotzdem lohnt sich der Blick auf die eigene Region. Denn was die NOZ in den vergangenen Monaten über die AfD geschrieben hat, folgt einem erkennbaren Muster. Und dieses Muster trägt eher zur Enthemmung bei als zur Aufklärung.

Der auffälligste Punkt ist die Sprachverweigerung. Als der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD im Februar als gesichert rechtsextrem einstufte, benannte die zuständige Pressemitteilung des Innenministeriums das ausdrücklich so. In gleich drei NOZ-Artikeln von Jonas Koch zu dieser Einstufung fehlte das Wort Rechtsextremismus konsequent. Stattdessen war von einer „extremistischen Partei“ die Rede, ein Begriff, der die konkrete Substanz der amtlichen Bewertung verwischt. Wer die Quelle nicht selbst nachschlägt, bekommt eine abgeschwächte Version der Realität serviert.

Noch deutlicher wird das Muster bei Personenporträts. Als die NOZ im Februar den AfD-Landratskandidaten Jörg Dilge vorstellte, geschah das unter Formulierungen wie „pragmatischer Unternehmer“ und „Mann von außen“. Dass Dilge die Verurteilung Björn Höckes als ungerechtfertigt bezeichnet und das Verfassungsschutzgutachten als aufgebauscht abtut, stand zwar im Text, wirkte dort aber wie eine Randnotiz neben der wohlwollenden Erzählung über seine Industriebiografie. Der zuständige Redakteur verteidigte das später als bewussten Kontrast zu den Positionen führender AfD-Vertreter. Das Problem ist, dass Kontrast nicht automatisch Einordnung bedeutet. Wer die warme Geschichte im Vordergrund erzählt und die politische Realität dahinter versteckt, normalisiert, auch wenn er das Gegenteil beabsichtigt.

Ein drittes Beispiel liefert Lucas Wiegelmann mit seiner Forderung nach mehr Fairness im Umgang mit der AfD. Die Partei kennt selbst keinerlei Fairness gegenüber Medien, Gerichten oder politischen Gegnern, das gehört seit Jahren zu ihrem politischen Kerngeschäft. Ein Kommentar, der ausgerechnet dieser Partei Nachsicht anmahnt, ohne den eigenen Umgang der AfD mit demokratischen Spielregeln zu erwähnen, bedient exakt das Opfer-Narrativ, das die Partei selbst pflegt.

Zur Fairness gehört an dieser Stelle auch ein Gegenbeispiel. Als Jean-Charles Fays im Fall Dilge auf Kritik reagierte, verwies er zu Recht darauf, im selben Artikel Zitate von Alice Weidel und Björn Höcke eingeordnet zu haben, inklusive der Höcke-Verurteilung wegen der SA-Parole. Das zeigt, dass in der Redaktion durchaus Bewusstsein für das Problem vorhanden ist. Nur bleibt dieses Bewusstsein bislang die Ausnahme, nicht die redaktionelle Linie.

Man kann der NOZ nicht vorwerfen, das Ergebnis von Sachsen-Anhalt verursacht zu haben. Diese Kausalkette gibt es nicht, und wer sie behauptet, macht sich angreifbar. Der berechtigte Vorwurf liegt woanders. Eine Regionalzeitung mit erheblicher Reichweite trifft redaktionelle Entscheidungen, in welcher Sprache sie eine rechtsextreme Partei beschreibt und wie sie deren Vertreter porträtiert. In einer Phase, in der die AfD bundesweit weiter erstarkt, wiegt jede dieser Entscheidungen schwerer als sonst. Genau deshalb verdient dieses Muster eine klare Benennung, nicht als Vorwurf ins „Blaue“, aber als das, was es ist, eine dokumentierte Häufung von Formulierungen, die Distanz vermissen lassen, wo Distanz journalistisch geboten wäre.

Kritisch, transparent, menschlich? – Die NOZ lässt Poschardt über Frisuren richten

NOZ lässt Poschardt (Welt-Herausgeber, Vance-Fan, Musk-Verehrer) unkommentiert über Politiker-Looks richten, inkl. Abwertung von Reichinneks Look als „linksradikal“. Direkt daneben finden wir die NOZ-Eigenwerbung „Kritisch. Transparent. Menschlich.“ Die Ironie schreibt sich von selbst.

Am 31.08.2026 druckt die NOZ auf Seite 23 (Rubrik „Leute“) ein Interview von Daniel Benedict mit Ulf Poschardt, der dort die Mode deutscher Spitzenpolitiker kommentiert. Direkt daneben, auf derselben Seite: eine NOZ-Eigenanzeige mit dem Slogan „Kritisch. Transparent. Menschlich.“, Selbstbeschreibung der Redaktion.

NOZblog

Wer hier zu Wort kommt, bleibt uneingeordnet

Was im Interview fehlt, ist jede Einordnung von Poschardts publizistischer Rolle. Laut einer Recherche von journalist.de gehört Poschardt zu den Springer-Köpfen, die sich mehrfach mit rechten und autoritären Positionen solidarisch gezeigt haben. Er fand lobende Worte für J.D. Vances Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz, in der Vance den europäischen Demokratien fehlende Meinungsfreiheit unterstellte. Bereits 2023 feierte er Elon Musk in einem Kommentar mit dem Titel, der Musk als Sieger der Freiheit über die „Woke Kultur“ inszenierte. Sein Essay-Buch gegen ein von ihm so benanntes „Shitbürgertum“ musste er im Selbstverlag veröffentlichen, weil es dem Verlag zu polemisch war.

Von alldem kein Wort in der NOZ. Poschardt tritt als amüsanter Stilexperte auf, nicht als ideologisch verorteter Akteur.

Die Ideologie steckt im Interview selbst

Auch inhaltlich ist die vermeintlich unpolitische Mode-Rubrik nicht neutral. Während Klingbeil und Kubicki wohlwollend-launig beschrieben werden, wird Heidi Reichinnek über ihr Aussehen politisch abgewertet, ihr Look wird als wenig elegant und als durchschaubares linksradikales Image-Projekt dargestellt. Politische Distanzierung, verpackt als Stilkritik.

Die Lücke

Das Ergebnis ist eine Zeitung, die sich auf derselben Seite als „kritisch, transparent, menschlich“ bewirbt, und einen publizistisch vorbelasteten Akteur unwidersprochen und uneingeordnet über das Erscheinungsbild von Politikerinnen und Politikern urteilen lässt, inklusive impliziter politischer Wertung. Das ist offensichtlich eine Kontextualisierungslücke. Die NOZ hätte die Möglichkeit gehabt, Poschardts Position einzuordnen, und hat es nicht getan.

Wenn Brandmauer und Corona-Politik zur selben „Angst“ werden

Boehme-Neßler wirft in der NOZ Brandmauer, Corona-Politik und Klimaschutz in einen Topf namens „Angstpolitik“. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, das hat mit Dämonisierung nichts zu tun, diese Einstufung ist ein Fakt.

Hallo NOZ, hallo Herr Boehme-Neßler,

Ihr Gastbeitrag zur „Angstpolitik“ wirft ein wichtiges Thema auf, verliert sich aber in einer Gleichsetzung, die bei näherem Hinsehen nicht trägt. Corona-Maßnahmen, Klimapolitik, Ukraine-Unterstützung und die Brandmauer gegen die AfD werden in denselben Topf geworfen, als wären das alles Varianten derselben Einschüchterungsstrategie. Das ist eine steile These, für die der Text den Beleg schuldig bleibt.

Besonders der Satz zur Brandmauer irritiert. Sie brauche man „nicht für den politischen Gegner“, sondern sie schütze vor einem „dämonisierten Feind, vor dem man angeblich Angst haben muss“. Diese Formulierung blendet aus, dass die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist keine Dämonisierung, sondern eine behördliche Feststellung auf Grundlage konkreter Belege. Wer diesen Unterschied verwischt, stellt begründete demokratische Abgrenzung auf eine Stufe mit diffuser Furcht vor einem erfundenen Gegner.

Ähnlich verkürzt argumentiert der Text bei der Migrationsdebatte. Wer diese Politik infrage stelle, werde „sofort als Ausländerfeind stigmatisiert“, heißt es dort. Auch hier fehlt die Unterscheidung zwischen sachlicher Kritik an konkreter Politik und Rhetorik, die tatsächlich menschenfeindlich ist. Genau diese Vermischung erzeugt ein Opfernarrativ, in dem jede Einordnung schon als Repression erscheint.

Bemerkenswert ist zudem der Kontext. Philipp Ebert hat denselben Autor bereits 2025 zur Meinungsfreiheit interviewt, damals mit einer ganz ähnlichen Schlagseite. Auch dort ging es um angebliche staatliche Überreaktionen, ohne die Gegenseite, also Schutz vor Extremismus und rechtsstaatliche Notwendigkeit von Ermittlungen, ernsthaft einzubeziehen. Wenn ein Meinungsbeitrag zum zweiten Mal dieselbe schiefe Grundannahme transportiert, ist das kein Zufall mehr, sondern eine redaktionelle Entscheidung.

Kritik an staatlichem Handeln ist notwendig und richtig. Aber sie braucht Maßstäbe. Wer Brandmauer und Corona-Politik in einen Satz packt, verliert genau die Differenzierung, die er von anderen einfordert.

Mit freundlichen Grüßen

Update 08.09.2026, ich erhielt eine Replik des Autors:

Sehr geehrter Herr Reichl,

ich danke für Ihren Leserbrief.

Es wird Sie nicht verwundern, dass ich Ihre Kritik nicht teile und Ihnen widerspreche.Sie überschätzen die Bedeutung, die die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz hat. Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die für ihren internen Gebrauch das Etikett „gesichert rechtsextrem“ entwickelt hat. Sie ist nicht unabhängig, sondern gegenüber dem Innenministerium strikt weisungsgebunden. Sie ist also mitnichten eine objektive und unabhängige Instanz, die auf wissenschaftlicher Grundlage verbindliche Einstufungen trifft. Nach der Architektur des Grundgesetzes ist für solche verbindlichen Einstufungen einer politischen Partei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Verbotsverfahrens zuständig. Abgesehen davon: Über die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextrem“ wird gerade vor dem Verwaltungsgericht Köln gestritten. Es ist unklar, ob die Unterlagen, die der Verfassungsschutz vorgelegt hat, dieses Diktum rechtfertigen können. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung hat der Verfassungsschutz seine Einstufung zurückgezogen. Niemand widerspricht Ihnen, wenn Sie darauf hinweisen, dass es in der AfD Extremisten und echte Nazis gibt. Ich auch nicht. Das ist so. Aber das Problem von Extremisten am Rand hat jede Partei, auch die Linke oder die Grünen. Entscheidend ist, wie viel Einfluss die Extremisten auf die Gesamtpartei haben. Mein Punkt ist aber noch ein ganz anderer: In der Demokratie entscheiden die mündigen Bürger und Wähler darüber, wie sie eine Partei einstufen. Das funktioniert aber nicht, wenn jede Diskussion mit einem Verweis auf „gesichert rechtsextrem“ abgebrochen, ja verhindert wird. Und es ist undemokratisch, die Politiker dieser Partei mit Gewalt zu bedrohen (s. Erfurt), auszugrenzen und zu entlassen (s. Diakonie Bremen). Das meine ich mit: einschüchtern. Vor diesem Hintergrund halte ich die Brandmauer für undemokratisch. Sie verhindert nämlich das, was eine Demokratie ausmacht: die geistige Auseinandersetzung um die besten Ideen und Problemlösungen.

Auch was die Migrationsdebatte betrifft, widerspreche ich Ihnen. Ja, es gibt unerträgliche, menschenverachtende Äußerungen im Zusammenhang mit Migranten. Und es gibt Ausländerfeinde. Es ehrt Sie, wenn Sie denen entgegentreten. Das tue ich im Übrigen auch. Aber das ist nicht der Punkt. Es ist in einer Demokratie normal, über die Grundfragen der Migration zu diskutieren. Dazu gehört auch die Frage, wie eine Gesellschaft ihre Migration kontrolliert und steuert. Kein Land auf der Welt akzeptiert unbegrenzte und ungesteuerte Migration. Wieviel Migration eine Gesellschaft will und verträgt – das entscheiden in einer Demokratie die Bürger nach intensiven Debatten. Wie das geht, zeigen in der letzten Zeit die Demokratien in Skandinavien, die ihre ursprünglich sehr liberale Migrationspolitik deutlich verschärft haben. In Deutschland geht das nicht. Wer sich kritisch – und völlig legitim – zur aktuellen Migrationspolitik äußert, wird postwendend als „Ausländerfeind“ oder Schlimmeres gelabelt. Das ist die Einschüchterung, die ich meine.

Niemand hat ein Problem mit Widerspruch zu seiner Meinungsäußerung. Und niemand konstruiert ein „Opfernarrativ“, wie Sie es nennen, weil ihm in einer Diskussion widersprochen wird. Das ist eine oft gehörte, trotzdem falsche Unterstellung. Vielleicht sogar eine psychologische Projektion. Aber es gibt viel zu oft Stigmatisierungen und Ausgrenzungen bei bestimmten Diskussionsbeiträgen. Das ist eine Gemeinsamkeit bei den Themen Corona, Migration, Ukraine, Klima. Insofern gehören diese unterschiedlichen Themenkomplexe sehr wohl zusammen. Das meine ich mit Angstpolitik und Einschüchterung. Natürlich ist hier nicht der Raum, das genauer und detaillierter auszuführen. Ich empfehle Ihnen mein Buch: Angstpolitik, das letztes Jahr erschienen ist. Vielleicht wird dann (noch) klarer, was ich meine. Wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, schicke ich Ihnen gerne ein Exemplar zu.

Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht verwundern, dass ich weder bei mir noch bei der NOZ eine „Schlagseite“, wie Sie es nennen, erkennen kann. Mein Beitrag ist eine pointierte und fundierte Meinungsäußerung. Genau um solche geht es – wenn ich das richtig sehe – in dieser Kolumne der NOZ. Und damit erfüllt die NOZ in vorbildlicher Weise den Auftrag, den Presse und Medien in einer Demokratie haben.

Schöne Grüße und alles Gute

Boehme-Neßler

Meine Antwort darauf:

Hallo Herr Boehme-Neßler,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich möchte auf einige Punkte konkret eingehen, weil ich denke, dass sie sich so nicht halten lassen.

Zur Einstufung durch den Verfassungsschutz. Das VG Köln hat im Februar entschieden, dass die Behörde die AfD bis zum Hauptsacheverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf. Das ist richtig, und ich hätte das in meinem ersten Brief präziser formulieren müssen. Aber das Gericht hat die Einstufung nicht kassiert, weil sie haltlos wäre. Es hat ausdrücklich verfassungsfeindliche Elemente erkannt, insbesondere bei muslimenfeindlichen Forderungen, und die Partei bleibt weiterhin Verdachtsfall mit nachrichtendienstlicher Beobachtung. Der Streitpunkt war allein, ob aus diesen Einzelbefunden schon ein verfassungsfeindliches Gesamtbild folgt. Das Hauptsacheverfahren ist offen, das Oberverwaltungsgericht Münster könnte in der nächsten Instanz zu einem anderen Ergebnis kommen. Ich will das nicht als abgeschlossen darstellen. Aber selbst das Gericht, das der Behörde in der Sache widersprochen hat, sieht keine unbescholtene Partei.

Zur Diakonie Bremen. Ich glaube, hier verwechseln Sie zwei unterschiedliche Dinge. Die Mitarbeiterin wurde nicht wegen einer Meinungsäußerung entlassen, sondern wegen einer aktiven Kandidatur für die AfD bei einer Kommunalwahl, zu einem Zeitpunkt, als die AfD Niedersachsen bereits vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft war. Eine kirchliche Trägerin, die für ihre Beschäftigten Loyalitätspflichten formuliert und diese Kandidatur als unvereinbar mit dem eigenen Auftrag bewertet, handelt im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts. Das ist bei sogenannten Tendenzbetrieben eine im deutschen Recht anerkannte Praxis, keine staatliche Einschüchterung. Die betroffene Frau hat angekündigt, dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, die Sache ist also möglicherweise noch nicht final entschieden. Man kann diese Praxis kritisieren, aber sie mit Erfurt in einen Satz zu stellen, wo es (soweit ich das recherchieren konnte) um tatsächliche Gewalt und Drohungen ging, verwischt für mich einen wichtigen Unterschied. Gewalt gegen Personen ist immer falsch, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit. Daraus folgt aber nicht, dass die Brandmauer als politisches Konzept undemokratisch wäre. Das sind für mich zwei getrennte Fragen, eine juristisch-arbeitsrechtliche und eine normativ-politische.

Zu Erfurt selbst würde ich Sie bitten, den konkreten Vorfall zu benennen, auf den Sie sich beziehen. Ich finde Berichte über Angriffe auf Journalisten beim AfD-Parteitag im Sommer und über Drohungen im Vorfeld der Sachsen-Anhalt-Wahl, kann aber nicht sicher sagen, ob das deckungsgleich mit dem ist, was Sie meinen.

Zur Migrationsdebatte. Ihre These, dass in Deutschland eine kritische Auseinandersetzung mit der Migrationspolitik nicht möglich sei, halte ich für schwer haltbar. Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren Grenzkontrollen ausgeweitet und über Rückführungszentren in Drittstaaten diskutiert, öffentlich und mit breiter medialer Begleitung. Das zeigt zumindest, dass diese Debatte stattfindet und sich die Politik bewegt hat, teils mit ähnlicher Rhetorik wie in Skandinavien.

Zu Ihrem Grundargument, dass Corona, Klima, Ukraine und Migration durch ein gemeinsames Muster der Stigmatisierung verbunden seien. Das bleibt für mich eine These, keine Beobachtung. Sie setzen letztlich voraus, was Sie zeigen müssten, nämlich dass Kritik an diesen Politikfeldern in Deutschland systematisch mit unfairen Mitteln abgewürgt wird. Die von Ihnen genannten Einzelfälle tragen diese weitreichende These nicht, wenn man sie einzeln anschaut.

Mit freundlichen Grüßen

Protestaktion Mantelrückgabe

Aufruf der Aktion NOZ-kritisch zu einer Protestaktion gegen die einseitige Kommunalwahlberichterstattung und den allgemeinen Rechtskurs der Neuen Osnabrücker Zeitung am Mittwoch, den 16. September 2026

In ihren Grundsätzen vom 4.Juli 2026 zur Berichterstattung über die Kommunalwahl hatte die Chefredaktion der NOZ noch versprochen: „Wir achten auf die Gleichbehandlung aller zugelassenen Parteien“. Das Gegenteil ist der Fall!

Vor allem mit ihren zahllosen Artikeln zur AfD verleiht die NOZ dieser Partei eine Bedeutung, die sie aufgrund der Dürftigkeit ihrer Kandidaten und ihrer Argumente nicht verdient hat. Reißerische Überschriften und überdimensionierte Fotos von AfD-Politikern mit dem Parteilogo im Hintergrund sorgen dafür, dass die Selbstdarstellung dieser Partei in der NOZ einen unfassbar großen Raum einnimmt. Andere Parteien, wie z.B. die Linken oder die Grünen kommen dagegen so gut wie gar nicht vor. Dadurch erscheinen diese Parteien automatisch als weniger wichtig, was sich in ihren Wahlergebnissen niederschlagen dürfte.

Hinzu kommt: in ihren Kommentaren vermittelt die NOZ-Redaktion immer wieder das Bild eines völlig abgewirtschafteten deutschen Staates. Das ist kein seriöser Journalismus mehr, das ist einseitige populistische Stimmungsmache, die eher dem Weltbild der AfD-Sympathisanten entspricht, als die aktuelle Lage in Deutschland korrekt abzubilden.Wir von der Aktion-NOZ-kritisch rufen deshalb zu einer Protestaktion gegen diesen rechtslastigen Meinungsjournalismus auf!

Alle, die ihren Unmut über das gebrochene Versprechen der NOZ zur Kommunalwahl zum Ausdruck bringen wollen, laden wir ein, sich am Mittwoch, dem 16. September 2026 um 17 Uhr gegenüber dem Hauptsitz der Zeitung am Breiten Gang zu versammeln. Bitte bringt möglichst viele Exemplare des politischen Mantelteils der NOZ mit! Diese Exemplare wollen wir anschließend gemeinsam der Redaktion als Zeichen unseres friedlichen Protestes gegen den penetranten Rechtskurs der Zeitung zurückgeben – unter dem Motto: „Annahme verweigert, da einseitig und ungenießbar!“

Dieser Artikel wurde zuerst von der Aktion-NOZ-kritisch am 24. August 2026 auf https://noz-kritisch.de/ veröffentlicht.

Bergab und schöngerechnet. Was die IVW-Zahlen über den wirtschaftlichen Zustand der NOZ wirklich verraten

Die Aktion NOZ-kritisch hat auf einen dicken Auflagenschwund hingewiesen. Ein Blick in die Rohdaten zeigt, dass sogar ein Teil des vermeintlichen Digitalwachstums nur Buchhaltung ist.

Die Aktion NOZ-kritisch hat es auf Mastodon knapp zusammengefasst. Mit der NOZ geht es bergab, fast alle Kennzahlen zeigen im Jahresvergleich ein deutliches Minus.

NOZblog

Ein Blick in die IVW-Quartalsausweisung bestätigt das, und liefert gleich noch einen zweiten, weniger offensichtlichen Befund dazu.

Bei der Hauptausgabe A1 (Mo-Sa) sinkt die Verbreitung im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahr um 8,45 Prozent auf 67.053. Der Verkauf fällt um 7,65 Prozent, die Abonnements um 6,10 Prozent. Am stärksten bricht der Einzelverkauf ein, minus 18,93 Prozent, nur noch 728 Exemplare. Auf Verlagsebene, über alle Titel hinweg, sieht es kaum besser aus. Verbreitung minus 4,69 Prozent, Verkauf minus 3,32 Prozent, Abonnements minus 5,23 Prozent.

Wer nun einwendet, wenigstens das Digitale wachse ja, dem sei ein Blick zwei Jahre zurück empfohlen. In der Rohdatentabelle der IVW fällt auf, dass die ePaper-Verbreitung der A1-Ausgabe zwischen 2023 und 2024 förmlich explodiert, von 22.337 auf 45.269. Wer das isoliert betrachtet, könnte fast an eine digitale Erfolgsgeschichte glauben. Ein Blick in die Detailrubriken zerstört diese Illusion allerdings sofort. Die sogenannten Freistücke, also kostenlos verteilte Exemplare, springen im selben Zeitraum von 1.095 auf 29.195. Fast das Dreißigfache. Im Gegenzug fällt der reguläre Verkauf in derselben Kategorie von 21.242 auf 16.074.

Mit anderen Worten, der Verlag hat offenbar eine Rubrik umgeschichtet. Was vorher als bezahlter Zugang zählte, taucht seit 2024 zu einem erheblichen Teil als kostenlose Zugabe auf, vermutlich weil Print-Abonnenten pauschal einen ePaper-Zugang dazubekommen und dieser jetzt separat verbucht wird. Das erklärt den scheinbaren Sprung nach oben, ohne dass dahinter echtes Wachstum steht. Und es erklärt gleichzeitig, warum die Verbreitungszahlen seit diesem Umbuchungseffekt wieder kontinuierlich zurückgehen. Der Sondereffekt läuft aus, der eigentliche Abwärtstrend bei den zahlenden Lesern war die ganze Zeit ungebrochen.

Die Frage, ob dieser wirtschaftliche Niedergang mit dem publizistischen Kurs der Redaktion zusammenhängt, lässt sich mit reinen Auflagenzahlen nicht beweisen. Rückläufige Reichweiten sind ein Problem der gesamten Regionalpresse in Deutschland, unabhängig von redaktioneller Ausrichtung.

Was sich aber sagen lässt, die NOZ befindet sich in einer wirtschaftlich fragilen Lage, und die zuletzt verkündeten Maßnahmen, geschlossene Kommentarspalten, verknappte Leserbriefe, austauschbare Meinungsformate, Artikelübernahmen aus anderen Erzeugnissen, wirken eher wie Kostensenkung und Kontrolle als wie eine Strategie gegen den Schwund.

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