Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen seit 2025

Autor: Timm Reichl (Seite 1 von 58)

Krieg ohne Völkerrecht: Warum die NOZ mit dem NZZ-Artikel zum Iran-Krieg eine zentrale Einordnung schuldig bleibt

Die NOZ übernimmt einen NZZ-Artikel zum Iran-Krieg ohne ein Wort zum Völkerrecht. Dass die US-Angriffe gegen die UN-Charta verstoßen, kommt nicht vor. Das ist kein Journalismus, das ist Rahmensetzung per Auslassung.

Hallo NOZ, hallo NZZ,

die unkommentierte Übernahme des NZZ-Artikels „Die große Entfremdung“ vom 13.04.2026 ist ein weiteres Beispiel für ein inzwischen vertrautes Muster. Die NOZ druckt einen meinungsgeladenen Text, ohne ihn redaktionell einzuordnen, und übernimmt dabei stillschweigend dessen Prämissen.

Der Artikel beschreibt den US-amerikanischen Angriff auf den Iran ausschließlich als geopolitisches Kommunikationsproblem zwischen Merz und Trump. Was vollständig fehlt ist der völkerrechtliche Rahmen. Die Militärschläge gegen den Iran erfolgten ohne UN-Mandat, ohne Selbstverteidigungsartikel nach Art. 51 der UN-Charta, ohne Resolution des Sicherheitsrats. Sie sind damit nach überwiegender Einschätzung von Völkerrechtsexperten ein klarer Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Dass Israel und die USA diesen Krieg führen, macht ihn nicht legitim, er macht ihn zu einem Angriffskrieg im Sinne des Völkerrechts.

Im Artikel kommt diese Einordnung mit keinem Wort vor. Stattdessen wird der Hudson-Institute-Experte Peter Rough zitiert, der die europäische Zurückhaltung als „erbärmlich“ rahmt und die Straße von Hormus als Argument für eine deutsche Kriegsbeteiligung anführt. Das ist nicht Analyse, sondern Interessenvertretung eines dezidiert konservativen US-Thinktanks, unmarkiert und unkommentiert abgedruckt.

Genauso wenig thematisiert der Text, dass Deutschland und die EU nicht aus Drückebergerei distanziert reagierten, sondern aus ernsthafter völkerrechtlicher Überzeugung. Diese Position als bloße Kommunikationspanne oder Merz’sche Undiszipliniertheit zu rahmen, verzerrt die Debatte fundamental.

Eine Regionalzeitung wie die NOZ, die Texte aus Zürich übernimmt, trägt Verantwortung dafür, was sie unkommentiert in den Blätterwald setzt. Wer den Iran-Krieg ohne Völkerrecht diskutiert, führt keine Debatte. Er betreibt Stimmungsmache.

Mit freundlichen Grüßen

Eichenlaub und Entlastungsrhetorik – wie Philipp Ebert Kritik an der AfD-Jugend zum eigentlichen Problem erklärt

Nicht die AfD-Jugend ist das Problem, sondern wer ihre Symbolstrategie benennt? Philipp Ebert liefert in der NOZ klassische Entlastungsrhetorik – und bedient damit genau das Framing, das rechtsextreme Normalisierung braucht.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

der Kommentar zur Eichenlaub-Symbolik der AfD-Jugend ist ein Musterbeispiel für eine Argumentationsfigur, die in der NOZ regelmäßig auftaucht. Die eigentliche Kritik wird nicht widerlegt, sondern als Ursache des Problems umgedeutet.

Der entscheidende Satz steht am Ende. Wer Symbole wie „Heimat“ oder eben das Eichenlaub unter „Ideologieverdacht“ stelle, treibe die Menschen in die Arme der Ideologen. Die Logik dahinter; nicht die AfD-Jugend ist das Problem, sondern wer ihre Symbolwahl problematisiert.

Das ist rhetorisch geschickt, analytisch aber falsch. Die Jugendorganisation einer Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, nutzt kulturelle Symbole nicht zufällig. Die gezielte Besetzung von Begriffen wie „Heimat“, „Volk“ oder eben nationaler Natursymbolik ist eine dokumentierte Strategie der extremen Rechten, um Anschlussfähigkeit herzustellen und die eigene Ideologie in der politischen Mitte zu verankern. Das benennen Medien- und Extremismusforscher seit Jahren.

Wer diese Symbolaneignung analysiert und benennt, betreibt keine Hysterie und treibt niemanden zur AfD. Wer sie hingegen als kulturelles Allgemeingut neutralisiert und Kritiker daran als eigentliche Treiber der Radikalisierung darstellt, betreibt genau das Framing, das die AfD-Strategie zum Erfolg braucht.

Die Eiche gehört nicht der AfD. Aber sie gehört auch nicht zur Entlastungsrhetorik.

Mit freundlichen Grüßen

Wer im Glashaus sitzt: Ewerts Schwarzfahren-Kommentar und die Blitzer von Hamburg

Ewert geißelt Schwarzfahrer als Regelbrecher, und beklagt nebenbei seinen eigenen Blitzervorfall in Hamburg. Ein Kommentar, der mehr über den Autor verrät als über das Thema.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar zum straffreien Schwarzfahren ist ein Lehrstück in rhetorischer Ablenkung. Sie behandeln ein ernsthafte rechtspolitische Debatte als Anlass für Satire, und verraten dabei mehr über sich selbst als über das Thema.

Zur Sache; es geht bei der Debatte nicht darum, Armen das Schwarzfahren zu erlauben. Es geht darum, dass die Ersatzfreiheitsstrafe für eine unbezahlte Geldbuße von wenigen Euro eine völlig unverhältnismäßige Konsequenz ist, und dass die Verfahren den Steuerzahler laut Deutschem Anwaltverein rund 200 Millionen Euro im Jahr kosten. Das ist kein Luxusproblem der Metropolen, sondern eine Frage der Verhältnismäßigkeit im Strafrecht.

Bundesjustizministerin Hubig und der Deutsche Anwaltverein machen keinen Vorschlag zur Belohnung von Regelverstoß, sondern zur effizienten Verwendung staatlicher Ressourcen.Ihre Reductio ad absurdum (Ladendiebstahl, Schwarzarbeit, Steuerbetrug) ist ein klassisches Ablenkungsmanöver. Sie ignorieren den spezifischen Kern des Arguments und ersetzen ihn durch eine Reihe an Szenarien, die niemand vorgeschlagen hat. Das ist rhetorisch geschickt, aber intellektuell unredlich.

Besonders bezeichnend ist eine Passage, die fast nebenbei eingeworfen wird. Sie erwähnen, dass Sie selbst in Hamburg geblitzt wurden, und schlagen im gleichen Atemzug vor, Tempoverstöße unter 100 Euro zu bagatellisieren. Der Mann, der anderen vorwirft, Regeln nicht ernst zu nehmen, jammert offen darüber, dass er selbst zu schnell gefahren ist und dafür zahlen soll. Das ist kein Argument. Das ist eine Interessenbekundung.

Meinungsjournalismus darf pointiert sein. Er sollte aber erkennbar machen, wo Überzeugung endet und Verdruss beginnt.

Mit freundlichen Grüßen

Ratten auf Seite 2, Todeslisten auf Seite 4 und Burkhard Ewerts selektive Empörung

Ewert lamentiert über linke Entmenschlichungsrhetorik, zwei Seiten weiter: Anklage gegen einen Rechtsextremen mit Todeslisten und Sprengsatz-Anleitungen gegen Politiker. Gleiche Ausgabe, gleiche Zeitung, völlig andere Gewichtung. Ein Muster, das man kennt.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

der Kommentar „Kein Mitleid mit Jan Fleischhauer“ trägt auf den ersten Blick das Gewand der Ausgewogenheit. Entmenschlichende Sprache sei immer falsch, gleich von welcher Seite, so lautet die Botschaft. Wer genauer liest, erkennt jedoch, worauf der Text eigentlich zielt. Auf Grönemeyers „Ratten“-Begriff, auf die inflationäre Verwendung von „Nazi“, auf linke Rhetorik. Fleischhauers tatsächliche Nutzung einer verbotenen NS-Parole ist da schnell abgehakt.

Zwei Seiten weiter, auf Seite 4 derselben Ausgabe, findet sich eine dpa-Meldung. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der im Darknet zu Anschlägen auf Politiker aufrief, Todeslisten mit über zwanzig Namen veröffentlichte, darunter Olaf Scholz und Angela Merkel, und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen bereitstellte. Dass die Ermittler den Mann dem rechtsextremen Reichsbürger-Milieu zurechnen, erfährt man im letzten Satz.

NOZblog


Man muss diesen Kontrast festhalten, Grönemeyers Wortwahl erhält einen ausführlichen Kommentar mit Yad-Vashem-Zitat und grundsätzlichen Überlegungen zur Entmenschlichung. Realer rechtsextremer Terror gegen Politiker landet klein und hinten, die Täterideologie als Nachsatz einer Agenturmeldung.

Das ist keine Frage des Formats. Es ist eine Frage der redaktionellen Gewichtung. Welche Bedrohung bekommt Raum, welche wird verwaltet? Ewerts Kommentar suggeriert eine symmetrische Gefahr von links und rechts. Die eigene Zeitung widerlegt diese Symmetrie auf der nächsten Seite, ohne es zu merken.

Entmenschlichende Sprache ist tatsächlich immer problematisch. Aber wer darüber schreibt, während zwei Seiten weiter ein Mann angeklagt wird, der reale Todeslisten und Sprengstoffanleitungen ins Darknet stellte, sollte die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. Die ist hier nicht gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Fremd in der eigenen Partei – vertraut in der NOZ. Wie das Lucassen-Porträt AfD-Normalisierung betreibt

Die NOZ porträtiert AfD-Politiker Rüdiger Lucassen als nachdenklichen Pragmatiker mit Finca und Oper-Hobby – direkt neben einem Bericht über rechtsextreme Angriffe auf Zivilgesellschaft. Kein Satz verbindet beide Texte. Kein Satz nennt, was der Verfassungsschutz längst festgestellt hat. Es ist nicht der erste Fall.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über Rüdiger Lucassen ist handwerklich solide geschrieben. Genau das ist das Problem.

Ein ausführliches Porträt, das einen AfD-Politiker als nachdenklichen Pragmatiker inszeniert (mit Familienfotos, Finca in Südspanien, rollendem R aus Schleswig-Holstein) leistet unabhängig von der Absicht des Autors journalistische Normalisierungsarbeit. Lucassen erscheint als couragierter Realist, der gegen interne Fanatiker kämpft. Dass er bei einer Partei bleibt, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, und das auch noch selbst erklärt, wird nicht als Widerspruch markiert, sondern als ehrliche Selbstauskunft eines integeren Mannes verpackt.

Dabei liefert Lucassen die Einordnung frei Haus. Er sagt, er grüble darüber, „wie ein Nationalstaat mit 25 Prozent aus Migranten auf Dauer bestehen kann“. Er sagt, seine Parteizugehörigkeit sei eine „negative Ausgrenzung“, es gebe keine andere Möglichkeit. Er sagt, er werde in fünf Jahren vermutlich in gar keiner Partei mehr sein. Das ist kein Profil eines gemäßigten Korrektivs. Das ist das Profil eines Mannes, der weiß, woran er teilnimmt, und es trotzdem tut.

Erschwerend kommt die Platzierung hinzu. Direkt neben dem Lucassen-Porträt berichtet die NOZ über den Amadeu-Antonio-Bericht zu systematischen Angriffen rechtsextremer Akteure auf zivilgesellschaftliche Initiativen. Kein redaktioneller Hinweis verbindet beide Texte. Kein Satz stellt die Frage, ob die Partei, deren „bürgerliches Gesicht“ hier porträtiert wird, und die Kräfte, die Jugendzentren angreifen und Demokratieinitiativen diffamieren, dasselbe politische Projekt verfolgen.

NOZblog

UPDATE – Am 01.04.2026 15:35 schrieb Wiegelmann, Lucas:

Hallo Herr Reichl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anmerkungen. Auch wenn es kritische Hinweise sind, empfinde ich die Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit, mit der Sie mir schreiben, vor allem als große Wertschätzung, und das ja auch nicht zum ersten Mal. Sie können sich denken, dass Journalisten auch ganz andere Zuschriften bekommen. Also dafür erst einmal danke.

Rein inhaltlich werfen Sie völlig zurecht die Frage auf, wie die Medien angemessen mit der AfD umgehen können. Das ist die
Gretchenfrage im politischen Journalismus, die auch unsere Redaktion und mich ganz persönlich buchstäblich seit Jahren umtreibt. Ich habe leider keine abschließende Antwort. Wir ringen bei jedem Text immer neu darum.

Wie Sie wissen, gibt es sozusagen zwei Schulen. Die eine sagt, die Aufgabe des Journalismus in Zeiten des Populismus sei das
Zurückdrängen der AfD. Die andere sagt, die Aufgabe des Journalismus sei die Überparteilichkeit gegenüber allem und jedem. Beide Schulen haben gute Argumente.

Bei meinem Text über Rüdiger Lucassen habe ich mich an einem
Mittelweg versucht. Ich wollte, wie das immer so schön heißt, mit der AfD sprechen und nicht über sie. Zugleich wollte ich mich fernhalten von Rechtsextremen, weil die für mich keine
Ansprechpartner sein können. Und ich wollte den Lesern ermöglichen, sich selbst ein Bild von dieser Person, ihrem Werdegang, ihren Thesen und ihrem Erscheinungsbild zu machen, statt dass ich selbst diese Figur bewerte. Ich war davon ausgegangen, dass das dann schon aussagekräftig genug sein wird: Show, don't tell.

Inwieweit mir das gelungen ist, müssen natürlich Sie und andere Leser beurteilen. Wenn Ihnen das Porträt bei aller versuchten Distanz zu positiv ausgefallen ist, werden das sicher noch weitere Leser so empfunden haben. Anderen (zum Beispiel manchen AfD-Anhängern, die sich ebenfalls bereits Luft gemacht haben) mag die Darstellung zu negativ gewesen sein.

Was ich aber schon festhalten möchte: Sie selbst begründen Ihre politische Ablehnung von Lucassen ja ironischerweise gar nicht mit anderen Quellen, sondern ausgerechnet mit Passagen aus meinem Text.
Sie verweisen auf Lucassens Satz über die Migranten, der auf einen ethnischen Volksbegriff schließen lässt, und können nicht verstehen, dass dieser Mann in einer Partei mitmacht, in der es auch Rechtsextreme gibt. Dass Herr Lucassen diese "Einordnung frei Haus" liefere, wie Sie schreiben, stimmt eben nicht: Die NOZ, Ihre Zeitung, hat diese Informationen recherchiert, ausgewählt und aufgeschrieben.
Und zwar aus der Überzeugung heraus, dass sie etwas über diesen Politiker und seine Partei aussagen, was man ohne solche journalistischen Beiträge eben nicht erführe.

Sie schreiben: "Das ist das Profil eines Mannes, der weiß, woran er teilnimmt, und es trotzdem tut." Wenn das der Eindruck ist, der bei Ihnen nach der Lektüre dieses NOZ-Artikels hängen geblieben ist, hat der Artikel zumindest in Ihrem Fall doch sehr zur Aufklärung über die AfD beigetragen.

Beste Grüße!
Lucas Wiegelmann

UPDATE – ich antwortete am 01.04.2026 darauf:

Hallo Herr Wiegelmann, vielen Dank für Ihre ausführliche und faire Antwort. Ich nehme Ihren stärksten Punkt ernst. Ich habe Ihre Recherche genutzt, um Ihre Darstellung zu kritisieren. Das ist ein echter Widerspruch, aber er löst das Problem nicht, er benennt es nur anders. „Show, don’t tell“ ist ein legitimes journalistisches Prinzip. Es setzt jedoch voraus, dass der Leser den Kontext mitbringt, den der Journalist stillschweigend voraussetzt. Wer weiß, dass die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, liest Lucassens Satz über die Migranten anders als jemand, dem das nicht präsent ist. Ihr Text liefert die Aussagen, aber nicht den institutionellen Rahmen, der ihre Tragweite erst vollständig macht. Dieser Rahmen wäre keine Wertung gewesen und keine Parteinahme für eine der beiden Schulen, sondern die Wiedergabe eines rechtsstaatlichen Befunds. Ihre Unterscheidung zwischen „Zurückdrängen“ und „Überparteilichkeit“ halte ich für eine falsche Alternative, die den eigentlichen Maßstab verfehlt. Die Verfassungsschutz-Einstufung ist kein politisches Urteil, das man teilen oder ablehnen kann. Sie ist ein rechtsstaatlicher Befund. Ihn in einem ausführlichen Porträt wegzulassen ist keine Neutralität. Es ist eine Entscheidung, deren Konsequenzen der Text trägt, ob gewollt oder nicht. Und dann ist da noch die Platzierung. Direkt unter Ihrem Lucassen-Porträt berichtet die NOZ über systematische rechtsextreme Angriffe auf Zivilgesellschaft. Kein Satz verbindet beide Texte. Das ist keine Kritik an Ihnen persönlich, aber es ist eine Frage, die sich die Redaktion stellen lassen muss. Wer verantwortet den Resonanzraum, den solche Nebeneinanderstellungen erzeugen? Sie schreiben, der Artikel habe „zumindest in meinem Fall zur Aufklärung beigetragen“. Das stimmt. Aber ich bin ein Leser, der die Verfassungsschutz-Einstufung kennt, Ihre früheren Texte verfolgt und einen Leserbrief schreibt. Die meisten Leser tun das nicht. Journalismus, der nur für aufmerksame Kenner funktioniert, hat sein Ziel verfehlt. Mit freundlichen Grüßen

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