Boehme-Neßler wirft in der NOZ Brandmauer, Corona-Politik und Klimaschutz in einen Topf namens „Angstpolitik“. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, das hat mit Dämonisierung nichts zu tun, diese Einstufung ist ein Fakt.
Hallo NOZ, hallo Herr Boehme-Neßler,
Ihr Gastbeitrag zur „Angstpolitik“ wirft ein wichtiges Thema auf, verliert sich aber in einer Gleichsetzung, die bei näherem Hinsehen nicht trägt. Corona-Maßnahmen, Klimapolitik, Ukraine-Unterstützung und die Brandmauer gegen die AfD werden in denselben Topf geworfen, als wären das alles Varianten derselben Einschüchterungsstrategie. Das ist eine steile These, für die der Text den Beleg schuldig bleibt.
Besonders der Satz zur Brandmauer irritiert. Sie brauche man „nicht für den politischen Gegner“, sondern sie schütze vor einem „dämonisierten Feind, vor dem man angeblich Angst haben muss“. Diese Formulierung blendet aus, dass die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist keine Dämonisierung, sondern eine behördliche Feststellung auf Grundlage konkreter Belege. Wer diesen Unterschied verwischt, stellt begründete demokratische Abgrenzung auf eine Stufe mit diffuser Furcht vor einem erfundenen Gegner.
Ähnlich verkürzt argumentiert der Text bei der Migrationsdebatte. Wer diese Politik infrage stelle, werde „sofort als Ausländerfeind stigmatisiert“, heißt es dort. Auch hier fehlt die Unterscheidung zwischen sachlicher Kritik an konkreter Politik und Rhetorik, die tatsächlich menschenfeindlich ist. Genau diese Vermischung erzeugt ein Opfernarrativ, in dem jede Einordnung schon als Repression erscheint.
Bemerkenswert ist zudem der Kontext. Philipp Ebert hat denselben Autor bereits 2025 zur Meinungsfreiheit interviewt, damals mit einer ganz ähnlichen Schlagseite. Auch dort ging es um angebliche staatliche Überreaktionen, ohne die Gegenseite, also Schutz vor Extremismus und rechtsstaatliche Notwendigkeit von Ermittlungen, ernsthaft einzubeziehen. Wenn ein Meinungsbeitrag zum zweiten Mal dieselbe schiefe Grundannahme transportiert, ist das kein Zufall mehr, sondern eine redaktionelle Entscheidung.
Kritik an staatlichem Handeln ist notwendig und richtig. Aber sie braucht Maßstäbe. Wer Brandmauer und Corona-Politik in einen Satz packt, verliert genau die Differenzierung, die er von anderen einfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Diese betreffende Kolumne konnte ich zwar online (noch?) nicht finden, aber gibt man „Volker-Boehme-Neßler“ in die Suchmaschine der NOZ ein, finden sich mehrere Themen, zu denen er von der NOZ als Jurist befragt wurde. Das Muster seiner Einschätzungen: Tendenz zur Verharmlosung der AfD („Meinungsfreiheit“ und „Hitlergruß-Urteil“) und gegen grüne Maßnahmen („Habecks EEG“ zur Beschleunigung des Windkraftausbaus).
Rechtliche Einordnungen zu Themen einzuholen ist völlig legitim – aber dann bitte auch unterschiedliche. Denn Jurist:innen sind sich in der Auslegung von Gesetzestexten nicht immer einig (sonst bräuchte es ja keine Gerichtsverhandlungen) – siehe z.B. die Aussichten eines AfD-Verbotsverfahrens. Diesbezüglich mehren sich die juristischen Stimmen, dass ein solches sehr wohl gute Aussichten auf Erfolg habe. Verbreitet wird aber immer nur das Gegenteil – ganz im Sinne der AfD.
Die Stimme eines / einer einzelnen Juristen / Juristin ist also e i n e juristische M e i n u n g – nicht „die einzige Wahrheit“.