Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Medienkritik (Seite 1 von 21)

Reformen stoppen? Über die Frage, wer eigentlich kapituliert

Wer Kürzungen bei Rente und Krankengeld gegen Kritik an der Schonung großer Vermögen verteidigt, sollte den Vorwurf der Ahnungslosigkeit nicht den Wählern machen, sondern die eigene Verteilungslogik erklären.

Hallo NOZ, hallo Herr Schmidt,

Ihr Kommentar „Reformen stoppen? Das wäre eine fatale Kapitulation“ deutet die Ablehnung der Sozialreformen vor allem als Stimmungsproblem, das mit besserer Kommunikation zu beheben wäre. Genau hier liegt der Denkfehler. Die Menschen lehnen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren nicht ab, weil sie die Gegenfinanzierungslogik nicht verstehen. Sie lehnen sie ab, weil sie eine klare Verteilungsentscheidung erkennen. Wer nach einem langen Arbeitsleben gekürzt bekommt, während Erbschaften und große Vermögen in Deutschland im europäischen Vergleich vergleichsweise gering besteuert bleiben, sieht darin zu Recht keine technische Notwendigkeit, sondern eine politische Wahl.

Auch der Begriff der Kapitulation verdient einen zweiten Blick. Als Kapitulation gilt hier offenbar jede Korrektur an einer Reform, die von unten Opfer verlangt und oben kaum etwas verändert. Ausgerechnet die Vorschläge zur Gegenfinanzierung, die diese Schieflage adressiert hätten, etwa eine höhere Erbschaftsteuer oder höhere Spitzensteuersätze, wurden von der Union bereits abgelehnt. Wenn Klingbeils eigene Vorschläge zur gerechteren Lastenverteilung am Koalitionspartner scheitern, wirkt der Vorwurf an die SPD, sie drohe vor Populisten einzuknicken, wenig überzeugend.

Richtig ist, dass Reformen selten populär sind und dass eine alternde Gesellschaft ihre Sozialsysteme anpassen muss. Das entbindet die Politik aber nicht davon, zu erklären, warum die Anpassung fast ausschließlich bei denen ansetzt, die am wenigsten Verhandlungsmacht haben. Wer diese Kritik als bloßes Missverständnis abtut, ersetzt eine notwendige Verteilungsdebatte durch eine Erzählung über angeblich zu wenig überzeugte Wähler.

Mit freundlichen Grüßen

AfD: Wenn Minderheitenschutz zur Fußnote wird

Warum Michael Dreyers Trennung von Demokratie und Liberalismus im NOZ-Interview von Philipp Ebert die AfD entlastet, und wieso die Frage nach den Betroffenen einer möglichen AfD-Regierung unbeantwortet bleibt.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Interview mit dem Historiker Michael Dreyer erscheint drei Tage nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt, garniert mit einem grossformatigen Foto von Ulrich Siegmund. Schon diese Konstellation verdient eine genauere Betrachtung, doch der eigentliche Kern der Kritik liegt im Text selbst.

Besonders problematisch ist Dreyers Antwort auf die Frage, ob die AfD eine antidemokratische Partei sei. Er verneint dies und begründet seine Einschätzung mit einer Trennung zwischen Demokratie und Liberalismus. Die AfD wolle das Mehrheitsprinzip gegen den Minderheitenschutz ausspielen, ihre Defizite lägen jedoch im Bereich des Liberalismus, nicht im Bereich der Demokratie. Diese Trennung mag politikwissenschaftlich diskutabel sein, in der Wirkung verharmlost sie jedoch das eigentliche Problem. Eine Partei, die Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz aushöhlen will, bedroht die Substanz demokratischer Ordnung, ganz gleich, welchem theoretischen Fach man diese Bedrohung zuordnet. Wer Minderheitenschutz zur bloßen Zusatzkategorie erklärt, verschiebt den Maßstab dafür, was als demokratiegefährdend gilt.

Noch auffälliger wird diese Leerstelle bei der Antwort auf die Frage nach der besten Lösung für Sachsen-Anhalt. Dreyer beantwortet sie rein strategisch, indem er auf den Wählerauftrag verweist und persönlich prognostiziert, die AfD werde „den Wagen vor die Wand fahren“. Die Menschen, die unter einer AfD-Regierung konkret leiden würden, kommen in dieser Betrachtung nicht vor. Dabei benennt Dreyer selbst an anderer Stelle im Interview Queerfeindlichkeit als eines der Probleme der Partei. Wer eine mögliche AfD-Regierung vor allem als politisches Experiment behandelt, dessen Ausgang man abwarten könne, blendet aus, dass es bei diesem Experiment um reale Grundrechte und reale Menschen geht.

An dieser Stelle wäre eine journalistische Nachfrage angebracht gewesen. Weder wird gefragt, wen eine AfD-Regierung konkret träfe, noch wird die Trennung von Demokratie und Liberalismus kritisch hinterfragt. Das Interview lässt beide Leerstellen unkommentiert stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Die NOZ und ihr blinder Fleck bei der AfD

Ein Wort, das bei der NOZ konsequent fehlt, immer wenn es um die AfD geht: Rechtsextremismus. Das zieht sich durch. Nach dem Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt ordne ich das im Blog ein.

Die AfD ist am Sonntag, dem 06.09.2026, in Sachsen-Anhalt laut vorläufigem Ergebnis erstmals stärkste Kraft geworden, vor der CDU. Das ist ein Ergebnis mit vielen Ursachen, die sich nicht auf eine einzelne Zeitung zurückführen lassen. Trotzdem lohnt sich der Blick auf die eigene Region. Denn was die NOZ in den vergangenen Monaten über die AfD geschrieben hat, folgt einem erkennbaren Muster. Und dieses Muster trägt eher zur Enthemmung bei als zur Aufklärung.

Der auffälligste Punkt ist die Sprachverweigerung. Als der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD im Februar als gesichert rechtsextrem einstufte, benannte die zuständige Pressemitteilung des Innenministeriums das ausdrücklich so. In gleich drei NOZ-Artikeln von Jonas Koch zu dieser Einstufung fehlte das Wort Rechtsextremismus konsequent. Stattdessen war von einer „extremistischen Partei“ die Rede, ein Begriff, der die konkrete Substanz der amtlichen Bewertung verwischt. Wer die Quelle nicht selbst nachschlägt, bekommt eine abgeschwächte Version der Realität serviert.

Noch deutlicher wird das Muster bei Personenporträts. Als die NOZ im Februar den AfD-Landratskandidaten Jörg Dilge vorstellte, geschah das unter Formulierungen wie „pragmatischer Unternehmer“ und „Mann von außen“. Dass Dilge die Verurteilung Björn Höckes als ungerechtfertigt bezeichnet und das Verfassungsschutzgutachten als aufgebauscht abtut, stand zwar im Text, wirkte dort aber wie eine Randnotiz neben der wohlwollenden Erzählung über seine Industriebiografie. Der zuständige Redakteur verteidigte das später als bewussten Kontrast zu den Positionen führender AfD-Vertreter. Das Problem ist, dass Kontrast nicht automatisch Einordnung bedeutet. Wer die warme Geschichte im Vordergrund erzählt und die politische Realität dahinter versteckt, normalisiert, auch wenn er das Gegenteil beabsichtigt.

Ein drittes Beispiel liefert Lucas Wiegelmann mit seiner Forderung nach mehr Fairness im Umgang mit der AfD. Die Partei kennt selbst keinerlei Fairness gegenüber Medien, Gerichten oder politischen Gegnern, das gehört seit Jahren zu ihrem politischen Kerngeschäft. Ein Kommentar, der ausgerechnet dieser Partei Nachsicht anmahnt, ohne den eigenen Umgang der AfD mit demokratischen Spielregeln zu erwähnen, bedient exakt das Opfer-Narrativ, das die Partei selbst pflegt.

Zur Fairness gehört an dieser Stelle auch ein Gegenbeispiel. Als Jean-Charles Fays im Fall Dilge auf Kritik reagierte, verwies er zu Recht darauf, im selben Artikel Zitate von Alice Weidel und Björn Höcke eingeordnet zu haben, inklusive der Höcke-Verurteilung wegen der SA-Parole. Das zeigt, dass in der Redaktion durchaus Bewusstsein für das Problem vorhanden ist. Nur bleibt dieses Bewusstsein bislang die Ausnahme, nicht die redaktionelle Linie.

Man kann der NOZ nicht vorwerfen, das Ergebnis von Sachsen-Anhalt verursacht zu haben. Diese Kausalkette gibt es nicht, und wer sie behauptet, macht sich angreifbar. Der berechtigte Vorwurf liegt woanders. Eine Regionalzeitung mit erheblicher Reichweite trifft redaktionelle Entscheidungen, in welcher Sprache sie eine rechtsextreme Partei beschreibt und wie sie deren Vertreter porträtiert. In einer Phase, in der die AfD bundesweit weiter erstarkt, wiegt jede dieser Entscheidungen schwerer als sonst. Genau deshalb verdient dieses Muster eine klare Benennung, nicht als Vorwurf ins „Blaue“, aber als das, was es ist, eine dokumentierte Häufung von Formulierungen, die Distanz vermissen lassen, wo Distanz journalistisch geboten wäre.

Ewert und die Wahl in Sachsen-Anhalt: Wenn Erklären zu Entschuldigen wird

Ewert erklärt den AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt mit allgemeinem Politikversagen, ohne die Verfassungsschutz-Einstufung als rechtsextrem auch nur zu erwähnen. Am Ende soll sich jeder Bürger einzeln „zusammenreißen“. Verantwortung sieht anders aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar zur Wahl in Sachsen-Anhalt benennt zunächst richtige Kritikpunkte an der AfD. Beleidigungen, Lügen, Vetternwirtschaft, Druck auf Medien, das ist alles belegt und zu Recht angesprochen. Genau hier beginnt aber auch das Problem des Textes.

Der Satz „All dies haben Vertreter der übrigen Parteien ebenfalls bereits einmal fertiggebracht“ stellt eine falsche Symmetrie her. Einzelne Verfehlungen einzelner Politiker sind etwas anderes als das systematische Verhalten einer Partei, deren Landesverband in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Diese Einstufung fehlt in Ihrem Text übrigens komplett. Gerade bei einem so deutlichen Wahlsieg wäre das der entscheidende Fakt gewesen, nicht Stilfragen wie Tonlage oder Populismusvorwürfe.

Auch die Erklärung für den AfD-Erfolg bleibt seltsam diffus. Gebrochene Versprechen, wachsende Bürokratie, eine allgemeine Politikmüdigkeit, all das mag stimmen. Aber wer den Aufstieg einer rechtsextremen Partei vor allem mit allgemeinem Politikversagen erklärt, entlastet am Ende jene demokratischen Kräfte, die tatsächlich Verantwortung tragen, sei es durch Anbiederung an rechte Narrative oder durch mangelnde klare Abgrenzung.

Besonders schief wirkt die These, eine erstarkende Rechte führe andernorts in Europa zur Mäßigung. Diese Beobachtung ist weder eindeutig belegt noch beruhigend. Sie liest sich eher wie eine vorweggenommene Entwarnung, die zur tatsächlichen Faktenlage über die AfD in Sachsen-Anhalt nicht passt.

Am Ende landet die Verantwortung beim einzelnen Bürger, der sich „zusammenreißen“ soll. Das ist zu wenig. Verantwortung tragen zuerst die demokratischen Parteien und auch die Medien, die (wie auch die NOZ häufig normalisierend) über sie berichten. Wer diese Verantwortung so allgemein streut, dass am Ende niemand konkret benannt wird, macht es sich zu leicht

Mit freundlichen Grüßen

Eine Niederlage, die keine war. Wie ein NOZ-Gastbeitrag von Frauke Rostalski die Rechtslage zur AfD verdreht

Zwei Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt verdreht ein NOZ-Gastbeitrag die Rechtslage. Ein vorläufiger VG-Köln-Beschluss mit festgestelltem „starken Verdacht“ auf Verfassungsfeindlichkeit wird zur Niederlage des Verfassungsschutzes umgedeutet.

Hallo NOZ, hallo Frau Rostalski,

Ihr Gastbeitrag stützt sich zentral auf eine Behauptung, die bei genauerer Prüfung nicht trägt. Sie schreiben, das BfV habe „kürzlich eine Niederlage vor dem VG Köln hinnehmen“ müssen, was einen langen Schatten auf die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags werfe. Das ist eine erhebliche Verkürzung der tatsächlichen Rechtslage.

Der Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) ist eine Eilentscheidung, keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter, der Beschluss ist beim OVG Münster anfechtbar. Entscheidend ist zudem, dass das Gericht selbst einen „starken Verdacht“ festgestellt hat, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt werden. Untersagt wurde dem BfV lediglich, auf Basis der bislang vorgelegten (nach mehreren Fachkommentaren fast ausschließlich öffentlich zugänglichen) Erkenntnisse den höheren Schwellenwert „gesichert“ zu verwenden. Das Gericht forderte die Nachrichtendienste sogar auf, zurückgehaltenes Material offenzulegen, um eine bessere Bewertung zu ermöglichen. Auch juristische Fachkommentatoren wie André Bartsch vom Max-Planck-Institut halten Teile der Beschlussbegründung für „nicht so recht plausibel“.

Aus einem vorläufigen, anfechtbaren Verfahrensschritt mit ausdrücklich festgestelltem „starken Verdacht“ eine Niederlage zu machen, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens grundsätzlich infrage stellt, ist keine seriöse Zusammenfassung der Beweislage. Es ist eine Zuspitzung, die den tatsächlichen Befund ins Gegenteil verkehrt.

Auch die Grundanlage des Textes wirkt schief. Schon die Überschrift stellt „wehrhafte Demokratie“ und „Konkurrenzabwehr“ als gleichwertige Deutungsoptionen nebeneinander, als handle es sich beim Schutz der Verfassung gegen eine vom Verfassungsschutz mit einem 1100 Seiten starken Gutachten dokumentierte Partei im Kern um dasselbe wie das Ausschalten politischer Konkurrenten. Das Toleranz-Paradox, also die Frage, wie eine offene Gesellschaft mit Akteuren umgeht, die die Offenheit selbst abschaffen wollen, kommt im gesamten Text nicht vor, obwohl es seit dem NPD-Verbotsverfahren der eigentliche Kern dieser Debatte ist.

Dass dieser Beitrag zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erscheint, macht die Verkürzung nicht harmloser. Wer Wählerinnen und Wählern kurz vor der Stimmabgabe vermittelt, ein Verbotsverfahren stehe juristisch auf tönernen Füßen, sollte die zugrundeliegenden Fakten korrekt darstellen. Eine akademische Autorität trägt hier besondere Verantwortung, gerade weil ihr Titel dem Text zusätzliches Gewicht verleiht.

Mit freundlichen Grüßen

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