Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen seit 2025

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Krieg ohne Völkerrecht: Warum die NOZ mit dem NZZ-Artikel zum Iran-Krieg eine zentrale Einordnung schuldig bleibt

Die NOZ übernimmt einen NZZ-Artikel zum Iran-Krieg ohne ein Wort zum Völkerrecht. Dass die US-Angriffe gegen die UN-Charta verstoßen, kommt nicht vor. Das ist kein Journalismus, das ist Rahmensetzung per Auslassung.

Hallo NOZ, hallo NZZ,

die unkommentierte Übernahme des NZZ-Artikels „Die große Entfremdung“ vom 13.04.2026 ist ein weiteres Beispiel für ein inzwischen vertrautes Muster. Die NOZ druckt einen meinungsgeladenen Text, ohne ihn redaktionell einzuordnen, und übernimmt dabei stillschweigend dessen Prämissen.

Der Artikel beschreibt den US-amerikanischen Angriff auf den Iran ausschließlich als geopolitisches Kommunikationsproblem zwischen Merz und Trump. Was vollständig fehlt ist der völkerrechtliche Rahmen. Die Militärschläge gegen den Iran erfolgten ohne UN-Mandat, ohne Selbstverteidigungsartikel nach Art. 51 der UN-Charta, ohne Resolution des Sicherheitsrats. Sie sind damit nach überwiegender Einschätzung von Völkerrechtsexperten ein klarer Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Dass Israel und die USA diesen Krieg führen, macht ihn nicht legitim, er macht ihn zu einem Angriffskrieg im Sinne des Völkerrechts.

Im Artikel kommt diese Einordnung mit keinem Wort vor. Stattdessen wird der Hudson-Institute-Experte Peter Rough zitiert, der die europäische Zurückhaltung als „erbärmlich“ rahmt und die Straße von Hormus als Argument für eine deutsche Kriegsbeteiligung anführt. Das ist nicht Analyse, sondern Interessenvertretung eines dezidiert konservativen US-Thinktanks, unmarkiert und unkommentiert abgedruckt.

Genauso wenig thematisiert der Text, dass Deutschland und die EU nicht aus Drückebergerei distanziert reagierten, sondern aus ernsthafter völkerrechtlicher Überzeugung. Diese Position als bloße Kommunikationspanne oder Merz’sche Undiszipliniertheit zu rahmen, verzerrt die Debatte fundamental.

Eine Regionalzeitung wie die NOZ, die Texte aus Zürich übernimmt, trägt Verantwortung dafür, was sie unkommentiert in den Blätterwald setzt. Wer den Iran-Krieg ohne Völkerrecht diskutiert, führt keine Debatte. Er betreibt Stimmungsmache.

Mit freundlichen Grüßen

Eichenlaub und Entlastungsrhetorik – wie Philipp Ebert Kritik an der AfD-Jugend zum eigentlichen Problem erklärt

Nicht die AfD-Jugend ist das Problem, sondern wer ihre Symbolstrategie benennt? Philipp Ebert liefert in der NOZ klassische Entlastungsrhetorik – und bedient damit genau das Framing, das rechtsextreme Normalisierung braucht.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

der Kommentar zur Eichenlaub-Symbolik der AfD-Jugend ist ein Musterbeispiel für eine Argumentationsfigur, die in der NOZ regelmäßig auftaucht. Die eigentliche Kritik wird nicht widerlegt, sondern als Ursache des Problems umgedeutet.

Der entscheidende Satz steht am Ende. Wer Symbole wie „Heimat“ oder eben das Eichenlaub unter „Ideologieverdacht“ stelle, treibe die Menschen in die Arme der Ideologen. Die Logik dahinter; nicht die AfD-Jugend ist das Problem, sondern wer ihre Symbolwahl problematisiert.

Das ist rhetorisch geschickt, analytisch aber falsch. Die Jugendorganisation einer Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, nutzt kulturelle Symbole nicht zufällig. Die gezielte Besetzung von Begriffen wie „Heimat“, „Volk“ oder eben nationaler Natursymbolik ist eine dokumentierte Strategie der extremen Rechten, um Anschlussfähigkeit herzustellen und die eigene Ideologie in der politischen Mitte zu verankern. Das benennen Medien- und Extremismusforscher seit Jahren.

Wer diese Symbolaneignung analysiert und benennt, betreibt keine Hysterie und treibt niemanden zur AfD. Wer sie hingegen als kulturelles Allgemeingut neutralisiert und Kritiker daran als eigentliche Treiber der Radikalisierung darstellt, betreibt genau das Framing, das die AfD-Strategie zum Erfolg braucht.

Die Eiche gehört nicht der AfD. Aber sie gehört auch nicht zur Entlastungsrhetorik.

Mit freundlichen Grüßen

Wer im Glashaus sitzt: Ewerts Schwarzfahren-Kommentar und die Blitzer von Hamburg

Ewert geißelt Schwarzfahrer als Regelbrecher, und beklagt nebenbei seinen eigenen Blitzervorfall in Hamburg. Ein Kommentar, der mehr über den Autor verrät als über das Thema.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar zum straffreien Schwarzfahren ist ein Lehrstück in rhetorischer Ablenkung. Sie behandeln ein ernsthafte rechtspolitische Debatte als Anlass für Satire, und verraten dabei mehr über sich selbst als über das Thema.

Zur Sache; es geht bei der Debatte nicht darum, Armen das Schwarzfahren zu erlauben. Es geht darum, dass die Ersatzfreiheitsstrafe für eine unbezahlte Geldbuße von wenigen Euro eine völlig unverhältnismäßige Konsequenz ist, und dass die Verfahren den Steuerzahler laut Deutschem Anwaltverein rund 200 Millionen Euro im Jahr kosten. Das ist kein Luxusproblem der Metropolen, sondern eine Frage der Verhältnismäßigkeit im Strafrecht.

Bundesjustizministerin Hubig und der Deutsche Anwaltverein machen keinen Vorschlag zur Belohnung von Regelverstoß, sondern zur effizienten Verwendung staatlicher Ressourcen.Ihre Reductio ad absurdum (Ladendiebstahl, Schwarzarbeit, Steuerbetrug) ist ein klassisches Ablenkungsmanöver. Sie ignorieren den spezifischen Kern des Arguments und ersetzen ihn durch eine Reihe an Szenarien, die niemand vorgeschlagen hat. Das ist rhetorisch geschickt, aber intellektuell unredlich.

Besonders bezeichnend ist eine Passage, die fast nebenbei eingeworfen wird. Sie erwähnen, dass Sie selbst in Hamburg geblitzt wurden, und schlagen im gleichen Atemzug vor, Tempoverstöße unter 100 Euro zu bagatellisieren. Der Mann, der anderen vorwirft, Regeln nicht ernst zu nehmen, jammert offen darüber, dass er selbst zu schnell gefahren ist und dafür zahlen soll. Das ist kein Argument. Das ist eine Interessenbekundung.

Meinungsjournalismus darf pointiert sein. Er sollte aber erkennbar machen, wo Überzeugung endet und Verdruss beginnt.

Mit freundlichen Grüßen

Ratten auf Seite 2, Todeslisten auf Seite 4 und Burkhard Ewerts selektive Empörung

Ewert lamentiert über linke Entmenschlichungsrhetorik, zwei Seiten weiter: Anklage gegen einen Rechtsextremen mit Todeslisten und Sprengsatz-Anleitungen gegen Politiker. Gleiche Ausgabe, gleiche Zeitung, völlig andere Gewichtung. Ein Muster, das man kennt.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

der Kommentar „Kein Mitleid mit Jan Fleischhauer“ trägt auf den ersten Blick das Gewand der Ausgewogenheit. Entmenschlichende Sprache sei immer falsch, gleich von welcher Seite, so lautet die Botschaft. Wer genauer liest, erkennt jedoch, worauf der Text eigentlich zielt. Auf Grönemeyers „Ratten“-Begriff, auf die inflationäre Verwendung von „Nazi“, auf linke Rhetorik. Fleischhauers tatsächliche Nutzung einer verbotenen NS-Parole ist da schnell abgehakt.

Zwei Seiten weiter, auf Seite 4 derselben Ausgabe, findet sich eine dpa-Meldung. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der im Darknet zu Anschlägen auf Politiker aufrief, Todeslisten mit über zwanzig Namen veröffentlichte, darunter Olaf Scholz und Angela Merkel, und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen bereitstellte. Dass die Ermittler den Mann dem rechtsextremen Reichsbürger-Milieu zurechnen, erfährt man im letzten Satz.

NOZblog


Man muss diesen Kontrast festhalten, Grönemeyers Wortwahl erhält einen ausführlichen Kommentar mit Yad-Vashem-Zitat und grundsätzlichen Überlegungen zur Entmenschlichung. Realer rechtsextremer Terror gegen Politiker landet klein und hinten, die Täterideologie als Nachsatz einer Agenturmeldung.

Das ist keine Frage des Formats. Es ist eine Frage der redaktionellen Gewichtung. Welche Bedrohung bekommt Raum, welche wird verwaltet? Ewerts Kommentar suggeriert eine symmetrische Gefahr von links und rechts. Die eigene Zeitung widerlegt diese Symmetrie auf der nächsten Seite, ohne es zu merken.

Entmenschlichende Sprache ist tatsächlich immer problematisch. Aber wer darüber schreibt, während zwei Seiten weiter ein Mann angeklagt wird, der reale Todeslisten und Sprengstoffanleitungen ins Darknet stellte, sollte die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. Die ist hier nicht gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Gesinnungsprüfung statt Kunstfreiheit – mein Leserbrief an die NOZ zum Rückzug von Lies und der Stadt Osnabrück vom EMAF

Die NOZ berichtet; Ministerpräsident Lies widerruft die EMAF-Schirmherrschaft, weil eine Künstlerin eine umstrittene politische Haltung vertritt, obwohl ihre Posts legal sind und der Film selbst nicht beanstandet wird. Mein Leserbrief an die NOZ; das ist kein Eintreten gegen Antisemitismus, sondern vorauseilender Gehorsam auf Kosten der Kunstfreiheit.

Hallo NOZ, hallo Herr Döring,

Ihre beiden Artikel zur EMAF-Kontroverse in der NOZ vom 30.03.2026 beschreiben den Sachverhalt, ziehen aber eine entscheidende Schlussfolgerung nicht.

Was Ministerpräsident Lies und die Stadt Osnabrück hier praktizieren, ist kein Eintreten gegen Antisemitismus, sondern vorauseilender Gehorsam.

Beide haben es selbst eingeräumt, die Social-Media-Posts der Künstlerin sind durch Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Der Filmbeitrag selbst steht nicht in der Kritik. Was bleibt, ist eine politische Haltung, die legal ist, und eine Nähe zu einer Bewegung, deren Einstufung als antisemitisch durch den Bundestag keinerlei rechtliche Wirkung entfaltet. Wer auf dieser Grundlage die Schirmherrschaft widerruft und sich „von Teilen des Programms distanziert“, nimmt keine ethische Position ein, sondern betreibt Gesinnungsprüfung. Das Werk wird nicht bewertet, die Person wird geprüft.

Bezeichnend ist der Kontrast zur EMAF-Leitung selbst. Sie hat die Programmierung transparent begründet, zwischen Werk und Biografie unterschieden und eine begleitende Diskussionsrunde angekündigt. Das ist Verantwortung im Umgang mit strittigen Inhalten. Lies und die Stadt hingegen wählen den Rückzug aus der Reibung, und behaupten dabei, die gesellschaftliche Debatte schützen zu wollen. Wer Debatten verhindert, indem er die Schirmherrschaft niederlegt, bevor die Diskussion begonnen hat, befeuert genau jene Polarisierung, von der er sich distanzieren will.

Das verdient auch deshalb Erwähnung, weil die NOZ selbst in jüngster Vergangenheit den Begriff der Pressefreiheit bemüht hat, etwa wenn es um staatliche Medienkritik oder die Einschränkung von Kommentarspalten ging. Wer Kunstfreiheit ernst nimmt, muss sie auch dort verteidigen, wo die gezeigte Haltung politisch unbequem ist. Andernfalls bleibt „Kunstfreiheit“ eine Schutzformel für das Unverfängliche.

Mit freundlichen Grüßen

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