AfD-Parteitag in Erfurt. Weidel „triumphiert“, die Gegner „hassen“. Die NOZ nennt die Partei kein einziges Mal aus eigener Feder rechtsextrem, zitiert aber unwidersprochen Weidels Spott über das Verfassungsschutzgutachten. Schieflage mit System.
Hallo NOZ, hallo Herr Ebert, hallo Frau Lehmann,
Ihre Berichterstattung vom 06.07.2026 zum AfD-Parteitag in Erfurt zeigt in Kombination ein Muster, das bereits aus früheren Ausgaben bekannt ist. Die Partei wird an keiner Stelle als das benannt, was sie laut Verfassungsschutzgutachten ist, nämlich gesichert rechtsextrem. Der Begriff taucht überhaupt nur einmal auf, und zwar in einem Zitat von Alice Weidel, die das Gutachten als „lächerliches Konvolut“ abtut. Eine eigene Einordnung der Redaktion fehlt komplett.
Dabei ist die juristische Lage deutlich unklarer, als Frau Lehmanns Formulierung suggeriert. Dass sich die AfD „bis zu einem weiteren Urteil juristisch erfolgreich zur Wehr gesetzt hat“, klingt nach einem Sieg in der Sache. Tatsächlich handelt es sich um ein laufendes Verfahren, die Einstufung ist vorläufig ausgesetzt, nicht aufgehoben. Diesen Unterschied hätte man erklären müssen.
Noch auffälliger ist die Schieflage zwischen den beiden Artikeln. Philipp Eberts Text über die Proteste konzentriert sich auf Pyrotechnik, vermummte Selbstjustiz und den Angriff auf Journalisten der „Jungen Freiheit“. Das sind reale Vorfälle, die zu Recht Erwähnung finden. Problematisch wird es aber, wenn schon die Überschrift die Demonstrierenden über „Hass“ definiert, während die Motivation dahinter (eine vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei) unerwähnt bleibt. Wer gegen Rechtsextremismus protestiert, hasst nicht einfach „die Rechten“, sondern verteidigt demokratische Grundwerte. Diese Nuance geht im Artikel verloren.
Rena Lehmanns Porträt von Weidel wiederum liest sich streckenweise wie eine Beschreibung geschickten Kampagnenmanagements, nicht wie kritischer Journalismus. Dass zwei der drei neu gewählten Stellvertreter dem Höcke-Lager zuzurechnen sind und „mehr Thüringer Linie“ ankündigen, wird referiert, aber nicht eingeordnet. Was das inhaltlich bedeutet, für eine Person, die wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole rechtskräftig verurteilt wurde, bleibt offen.
In der Summe entsteht ein Bild von zwei Lagern, dem einen „erfolgreich“ und „triumphierend“, dem anderen „hasserfüllt“ und in Teilen gewaltbereit. Diese Symmetrie existiert in der Sache nicht. Eine Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, und eine Protestbewegung, die genau dagegen auf die Straße geht, sind keine gleichwertigen Pole einer Debatte.
Mit freundlichen Grüßen