Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

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Ein „funktionierender Korrekturmechanismus“? Wie Philipp Ebert den AfD-Erfolg in der NOZ schönredet

Philipp Ebert zählt in der NOZ selbst auf, was an der AfD verfassungsfeindlich ist, und nennt ihren möglichen Wahlerfolg trotzdem ein gesundes Systemsignal. Das ist keine Analyse, das ist Kapitulation im Gewand der Nüchternheit.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zu Charlotte Knoblochs Vorstoß beginnt mit einer redlichen Bestandsaufnahme. Höckes Verharmlosung des Holocaust, die Russland-Nähe der AfD, Spionagefälle, die Verächtlichmachung der Bundesrepublik als „Demokratiesimulation“. Genau deshalb überrascht die Wendung im dritten Absatz umso mehr.

Sie schreiben, ein möglicher weiterer Erfolg der AfD an der Wahlurne wäre „ein funktionierender Korrekturmechanismus“ des Parteiensystems. Das ist eine steile These angesichts dessen, was Sie selbst wenige Zeilen zuvor über diese Partei schreiben. Ein Korrekturmechanismus setzt voraus, dass etwas in eine bessere Richtung korrigiert wird. Wenn eine Partei erstarkt, die laut Ihrer eigenen Beschreibung mit dem Nationalsozialismus kokettiert und die Bundesrepublik als Simulation verspottet, ist das kein Korrektiv, sondern ein Alarmsignal.

Auch die rhetorische Frage „was soll denn an dem Tag passieren“ trägt nicht. Sie funktioniert nur, wenn man unterstellt, ein Verbotsverfahren solle sämtliche gesellschaftlichen Ursachen des AfD-Erfolgs auf einen Schlag beseitigen. Das behauptet aber niemand ernsthaft. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat im NPD-Urteil von 2017 festgehalten, dass Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstellt. Diese Waffe wurde nach 1945 bewusst ins Grundgesetz geschrieben, um eine Wiederholung der Weimarer Fehler zu verhindern. Sie ist scharf und selten, aber sie ist kein autoritärer Übergriff, sondern rechtsstaatlich verankert.

Natürlich ist die Sorge berechtigt, dass ein Verbotsverfahren der AfD zusätzliches Opfernarrativ liefert. Nur gilt das für jede Reaktion demokratischer Parteien auf die AfD, ob Nichtstun, Ausgrenzung oder Verbot. Genau das ist die Strategie autoritärer Parteien, Demokraten in ein Dilemma zu manövrieren, in dem jede Reaktion als Bestätigung gedeutet wird. Aus Angst vor dieser Inszenierung auf rechtsstaatliche Mittel zu verzichten, wäre bereits ein Erfolg dieser Strategie.

Man kann über Sinn und Zeitpunkt eines Verbotsverfahrens unterschiedlicher Meinung sein, das ist eine legitime Debatte. Aber den möglichen Erfolg einer Partei, die man selbst als demokratiefeindlich beschreibt, als „funktionierenden Korrekturmechanismus“ zu bezeichnen, verwechselt Beschreibung mit Legitimation.

Mit freundlichen Grüßen

NOZ und Siegmund: Zitate ohne Widerspruch

Warum die NOZ Siegmunds Remigrationsrhetorik unkommentiert stehen lässt, drei Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt.

Hallo NOZ, hallo Herr Otten,

Ihr Bericht über den Podcast-Auftritt von Ulrich Siegmund nennt die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt immerhin beim Namen. Das ist mehr, als man von vergleichbaren Texten in der NOZ gewohnt ist. Trotzdem bleibt der Artikel in einem entscheidenden Punkt hinter journalistischer Sorgfalt zurück.

Große Teile des Textes bestehen aus langen, unwidersprochenen Zitatblöcken. Wenn Siegmund „Remigration“ zur bloßen „Definitionsfrage“ erklärt, hätte eine Einordnung gutgetan. Der Begriff steht in der einschlägigen Forschung längst für ein politisches Programm der Vertreibung nach ethnischen Kriterien. Ihn unkommentiert als Auslegungsfrage stehen zu lassen, verharmlost seine tatsächliche Bedeutung.

Ähnlich verhält es sich mit Siegmunds Ankündigung, den Verfassungsschutz womöglich abzuschaffen oder umzubauen, während er zugleich behauptet, die Behörde überwache die Opposition. Diese Selbstwidersprüche werden referiert, aber nicht benannt. Auch die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber und die Umwidmung einer Einrichtung in eine Abschiebehaftanstalt stehen im Raum, ohne dass rechtliche oder menschenrechtliche Fragen dazu aufgeworfen werden.

Besonders aufschlussreich ist der Verweis auf das frühere Höcke-Gespräch im selben Podcast-Format. Dass der Moderator eingangs erklärt, er wolle „mit der Einordnerei“ gar nicht erst beginnen, wird von Ihnen fast beiläufig zitiert, ohne dass die Konsequenz dieser Ansage für den Rest des Gesprächs eingeordnet wird. Ein Format, das Politiker einer als rechtsextrem eingestuften Partei ausdrücklich ohne Widerspruch reden lässt, ist keine neutrale Plattform. Über diese strukturelle Schieflage hätte der Artikel etwas sagen müssen.

Drei Wochen vor einer Landtagswahl, in der die AfD laut Umfragen eine absolute Mehrheit erringen könnte, reicht es nicht, Zitate zu sammeln und die Einstufung einmal zu erwähnen. Journalismus, der seinem Anspruch gerecht werden will, muss auch erklären, warum diese Aussagen problematisch sind.

Mit freundlichen Grüßen

Bergab und schöngerechnet. Was die IVW-Zahlen über den wirtschaftlichen Zustand der NOZ wirklich verraten

Die Aktion NOZ-kritisch hat auf einen dicken Auflagenschwund hingewiesen. Ein Blick in die Rohdaten zeigt, dass sogar ein Teil des vermeintlichen Digitalwachstums nur Buchhaltung ist.

Die Aktion NOZ-kritisch hat es auf Mastodon knapp zusammengefasst. Mit der NOZ geht es bergab, fast alle Kennzahlen zeigen im Jahresvergleich ein deutliches Minus.

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Ein Blick in die IVW-Quartalsausweisung bestätigt das, und liefert gleich noch einen zweiten, weniger offensichtlichen Befund dazu.

Bei der Hauptausgabe A1 (Mo-Sa) sinkt die Verbreitung im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahr um 8,45 Prozent auf 67.053. Der Verkauf fällt um 7,65 Prozent, die Abonnements um 6,10 Prozent. Am stärksten bricht der Einzelverkauf ein, minus 18,93 Prozent, nur noch 728 Exemplare. Auf Verlagsebene, über alle Titel hinweg, sieht es kaum besser aus. Verbreitung minus 4,69 Prozent, Verkauf minus 3,32 Prozent, Abonnements minus 5,23 Prozent.

Wer nun einwendet, wenigstens das Digitale wachse ja, dem sei ein Blick zwei Jahre zurück empfohlen. In der Rohdatentabelle der IVW fällt auf, dass die ePaper-Verbreitung der A1-Ausgabe zwischen 2023 und 2024 förmlich explodiert, von 22.337 auf 45.269. Wer das isoliert betrachtet, könnte fast an eine digitale Erfolgsgeschichte glauben. Ein Blick in die Detailrubriken zerstört diese Illusion allerdings sofort. Die sogenannten Freistücke, also kostenlos verteilte Exemplare, springen im selben Zeitraum von 1.095 auf 29.195. Fast das Dreißigfache. Im Gegenzug fällt der reguläre Verkauf in derselben Kategorie von 21.242 auf 16.074.

Mit anderen Worten, der Verlag hat offenbar eine Rubrik umgeschichtet. Was vorher als bezahlter Zugang zählte, taucht seit 2024 zu einem erheblichen Teil als kostenlose Zugabe auf, vermutlich weil Print-Abonnenten pauschal einen ePaper-Zugang dazubekommen und dieser jetzt separat verbucht wird. Das erklärt den scheinbaren Sprung nach oben, ohne dass dahinter echtes Wachstum steht. Und es erklärt gleichzeitig, warum die Verbreitungszahlen seit diesem Umbuchungseffekt wieder kontinuierlich zurückgehen. Der Sondereffekt läuft aus, der eigentliche Abwärtstrend bei den zahlenden Lesern war die ganze Zeit ungebrochen.

Die Frage, ob dieser wirtschaftliche Niedergang mit dem publizistischen Kurs der Redaktion zusammenhängt, lässt sich mit reinen Auflagenzahlen nicht beweisen. Rückläufige Reichweiten sind ein Problem der gesamten Regionalpresse in Deutschland, unabhängig von redaktioneller Ausrichtung.

Was sich aber sagen lässt, die NOZ befindet sich in einer wirtschaftlich fragilen Lage, und die zuletzt verkündeten Maßnahmen, geschlossene Kommentarspalten, verknappte Leserbriefe, austauschbare Meinungsformate, Artikelübernahmen aus anderen Erzeugnissen, wirken eher wie Kostensenkung und Kontrolle als wie eine Strategie gegen den Schwund.

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Die Lücken im Winter-Interview von Rena Lehmann in der NOZ

Unbelegte Vorwürfe gegen die Linke, ein fragwürdiger Repost, und ein Klima-Dilemma, das im NOZ-Gespräch mit Rena Lehmann keine Rolle spielt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Interview mit Wiebke Winter wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet, denn manche Fragen werden garnicht erst gestellt.

Frau Winter positioniert sich im Gespräch als klare Gegnerin der AfD, nennt die Partei „gesichert rechtsextrem“ und betont, es gebe „kein Potenzial“ für eine Zusammenarbeit. Wenige Sätze später sagt sie jedoch unwidersprochen, in Bremen unterstütze die Linke „Linksextremisten“, was sie „scharf“ kritisiere. Eine Nachfrage, welche konkrete Unterstützung gemeint ist oder welche Belege dafür vorliegen, fehlt komplett. Eine derart schwerwiegende Anschuldigung gegen eine demokratische Partei sollte nicht unkommentiert stehen bleiben.

In diesem Zusammenhang sind Frau Winters öffentliche Aktivitäten außerhalb des Interviews interessant. Sie hat ein Video von Manuel Ostermann geteilt, in dem Linksextremismus zur „strukturell größten Gefahr für die Demokratie“ erklärt wird, die es „rechtsstaatlich zu bekämpfen“ gelte.

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Das ist exakt jene falsche Symmetrie zwischen rechtem und linkem Rand, die eine vom Verfassungsschutz gesichert rechtsextrem eingestufte Partei relativ verharmlost. Wer diesen Rahmen teilt und im selben Atemzug unbelegt vor „Linksextremisten“ warnt, während er sich öffentlich als AfD-Gegnerin präsentiert, hat ein Kohärenzproblem, das eine journalistische Nachfrage verdient hätte.

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Klimathema. Im NOZ-Interview präsentiert sich Frau Winter als engagiertes Mitglied der Klima Union, für die Klimaschutz ein „Herzensthema“ sei. Im Gespräch mit Luisa Neubauer (ATMO-Magazin) äußerte sie sich jedoch deutlich anders. Dort beschreibt sie ein „Dilemma“, wenn die Union das Klimathema stark mache, profitierten am Ende die Grünen davon. Das ist keine inhaltliche Position zum Klimaschutz, sondern eine parteitaktische Kalkulation, bei der das Thema klein gehalten wird, um der politischen Konkurrenz keine Bühne zu bieten. Die bittere Ironie dabei, aktuell profitiert von dieser strategischen Zurückhaltung nicht die grüne Konkurrenz, sondern die AfD. Genau dieser Widerspruch zwischen „Herzensthema“ im NOZ-Interview und wahltaktischem Kalkül gegenüber Neubauer wäre eine naheliegende Nachfrage gewesen.

Ein Interview lebt davon, dass Behauptungen der interviewten Person nicht einfach durchgereicht, sondern eingeordnet werden. Genau das vermisse ich hier.

Mit freundlichen Grüßen

Ewerts Beckenrand-Ironie zum Volksbad in der NOZ: Wenn die Kolumne mehr über den Autor verrät als über das Kunstwerk

Ewerts Kolumne zum Berliner „Volksbad“; Kosten pro Kopf statt Werkanalyse, Seitenhieb gegen die „natürlich“ geförderte NGO, Schlingensief als moralischer Maßstab. Auffällig auch, zum dauerhaften Sprachausschluss im Heidebad Halle reichte der NOZ im Juni eine dpa-Zeile.

Burkhard Ewert widmet sich am 13. August 2026 dem Volksbadprojekt der Berliner Volksbühne, einem mobilen Schwimmbad, das Intendant Matthias Lilienthal vor dem Theater aufstellen ließ, unter anderem mit einer befristeten Öffnungszeit für Menschen aus der schwarzen Community. Der Text lohnt eine genauere Lektüre, weil er gleich mehrere typische Kommentar-Techniken versammelt.

Die Ökonomisierung als Ausweichmanöver

Statt sich mit der künstlerischen Aussage des Projekts auseinanderzusetzen, rechnet Ewert die 300.000 Euro Projektkosten auf „15 Euro pro Badegast“ herunter. Das verschiebt die Debatte von der Frage „was will das Werk sagen“ zur Frage „lohnt sich das“. Mit derselben Rechnung ließe sich praktisch jede öffentlich geförderte Kunst als Verschwendung markieren, die Methode sagt mehr über die Bereitschaft zur Auseinandersetzung aus als über das Projekt selbst.

Der insinuierte NGO-Vorwurf

Die Formulierung von der „natürlich steuergeförderten“ NGO unterstellt durch das Wörtchen „natürlich“, ohne es zu behaupten. Sachlich ist an einer Kooperation mit einer geförderten Organisation meist nichts Besonderes, die Rhetorik aktiviert trotzdem ein Deutungscluster, das mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat.

Der Schlingensief-Vergleich als moralische Abgrenzung

Ewert baut sich erst eine wohlwollende Referenzfigur auf, um das aktuelle Projekt daran zu messen und für unwürdig zu befinden. Schlingensief habe „verbinden“ wollen, „nicht ausgrenzen“. Das ignoriert, dass befristete Schutz- oder Communityräume eine lange Tradition genau in der Kunst- und Aktivismuspraxis haben, die Ewert eigentlich goutiert, die Volksbühne grenzt niemanden dauerhaft aus, sie öffnet einen Nachmittag lang gezielt.

Ein Kontrastfall, der zu denken gibt

Interessant ist dabei auch, wie unterschiedlich die NOZ mit vergleichbaren Themen umgeht. Als das Heidebad in Halle (Saale) im Juni 2026 dauerhaft Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen den Zutritt verweigerte, blieb es bei einer knappen, unkommentierten dpa-Meldung. Keine Kolumne, kein Spott, keine Einordnung. Das muss man nicht überinterpretieren aber es zeigt, dass die NOZ durchaus in der Lage ist, Zugangsfragen zu Schwimmbädern auch sachlich und ohne Häme zu behandeln, wenn sie will.

Am Ende bleibt der Eindruck, dass Ewerts Text weniger eine Auseinandersetzung mit einem Kunstwerk ist, als eine Übung in rhetorischer Abwehr. Kosten statt Inhalt, Andeutung statt Argument, ein selektiv gewählter Vergleichsmaßstab.

Nachtrag: Der PS-Satz, der alles noch einmal verschärft

Dank an Kommentator Jürgen, der mich auf die Fortsetzung in der Online-Ausgabe des Rest der Republik aufmerksam gemacht hat.

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Was im Ursprungstext noch als Ökonomisierung und Insinuation durchging, bekommt im Nachsatz eine deutlich härtere Note. Ewert kommentiert dort, dass die Volksbühne die Ankündigung des Projekts zunächst entschärft und den Termin am Ende ganz abgesagt hat, nach eigenen Angaben wegen rassistischer Anfeindungen, die die Sicherheit gefährdet hätten.

Drei Dinge fallen am Nachsatz auf

Die Umbenennung entzieht dem Projekt die eigene Sprache. Statt beim Begriff „Volksbad“ zu bleiben, den die Veranstalter selbst gewählt haben, prägt Ewert einen neuen Begriff, der das Projekt auf ein Hautmerkmal reduziert. Das ist keine neutrale Beschreibung, sondern selbst eine Zuschreibung, ausgerechnet in einem Text, der dem Projekt vorwirft, mit Hautfarbe zu arbeiten.

Die Absagegründe werden mit einer Floskel weggewischt. Die genannte Bedrohungslage (eine sicherheitsrelevante, überprüfbare Aussage der Veranstalter) kassiert er mit zwei Worten, die weder Zustimmung noch Widerspruch bedeuten, sondern einfach Zweifel im Raum stehen lassen, ohne dass er sich festlegen müsste.

Der letzte Satz ist der eigentliche Skandal. Ewert zweifelt zunächst an, dass es tatsächlich „rechte und rassistische Hetze“ war, die zur Absage führte („Mag sein“, gemeint ist: eher nicht). Seine Alternativerklärung lautet, dass die Veranstalter vermutlich einfach überrascht gewesen seien, dass die Gesellschaft außerhalb ihrer eigenen Blase eine nach Hautfarbe getrennte Zugangsregelung selbst für überholt hält. Damit dreht Ewert den Vorwurf einfach um. Nicht die Kritiker des Projekts hätten ein Problem, sondern die Veranstalter selbst hätten mit ihrer hautfarbenbasierten Regelung „Rassentrennung“ betrieben, und die berechtigte gesellschaftliche Ablehnung dessen fälschlich als „rechte Hetze“ missverstanden. Es ist ein „Farbenblindheits“-Argument. Wer nach Hautfarbe unterscheidet, auch wohlmeinend, mache sich selbst der Rassentrennung schuldig, während die eigentliche Bedrohungslage, die die Veranstalter als Absagegrund nannten, stillschweigend infrage gestellt wird. Für einen Chefredakteur eine bemerkenswert steile Position.

Der Ursprungstext ließ sich noch als handwerkliche Schwäche lesen, Ausweichen statt Argumentieren, man kennt es. Der Nachsatz ist etwas anderes, hier wird nicht mehr nur schlecht kommentiert, sondern eine Position eingenommen, die Kritik an Rassentrennung selbst verspottet.

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