Ewerts Kolumne zum Berliner „Volksbad“; Kosten pro Kopf statt Werkanalyse, Seitenhieb gegen die „natürlich“ geförderte NGO, Schlingensief als moralischer Maßstab. Auffällig auch, zum dauerhaften Sprachausschluss im Heidebad Halle reichte der NOZ im Juni eine dpa-Zeile.
Burkhard Ewert widmet sich am 13. August 2026 dem Volksbadprojekt der Berliner Volksbühne, einem mobilen Schwimmbad, das Intendant Matthias Lilienthal vor dem Theater aufstellen ließ, unter anderem mit einer befristeten Öffnungszeit für Menschen aus der schwarzen Community. Der Text lohnt eine genauere Lektüre, weil er gleich mehrere typische Kommentar-Techniken versammelt.
Die Ökonomisierung als Ausweichmanöver
Statt sich mit der künstlerischen Aussage des Projekts auseinanderzusetzen, rechnet Ewert die 300.000 Euro Projektkosten auf „15 Euro pro Badegast“ herunter. Das verschiebt die Debatte von der Frage „was will das Werk sagen“ zur Frage „lohnt sich das“. Mit derselben Rechnung ließe sich praktisch jede öffentlich geförderte Kunst als Verschwendung markieren, die Methode sagt mehr über die Bereitschaft zur Auseinandersetzung aus als über das Projekt selbst.
Der insinuierte NGO-Vorwurf
Die Formulierung von der „natürlich steuergeförderten“ NGO unterstellt durch das Wörtchen „natürlich“, ohne es zu behaupten. Sachlich ist an einer Kooperation mit einer geförderten Organisation meist nichts Besonderes, die Rhetorik aktiviert trotzdem ein Deutungscluster, das mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat.
Der Schlingensief-Vergleich als moralische Abgrenzung
Ewert baut sich erst eine wohlwollende Referenzfigur auf, um das aktuelle Projekt daran zu messen und für unwürdig zu befinden. Schlingensief habe „verbinden“ wollen, „nicht ausgrenzen“. Das ignoriert, dass befristete Schutz- oder Communityräume eine lange Tradition genau in der Kunst- und Aktivismuspraxis haben, die Ewert eigentlich goutiert, die Volksbühne grenzt niemanden dauerhaft aus, sie öffnet einen Nachmittag lang gezielt.
Ein Kontrastfall, der zu denken gibt
Interessant ist dabei auch, wie unterschiedlich die NOZ mit vergleichbaren Themen umgeht. Als das Heidebad in Halle (Saale) im Juni 2026 dauerhaft Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen den Zutritt verweigerte, blieb es bei einer knappen, unkommentierten dpa-Meldung. Keine Kolumne, kein Spott, keine Einordnung. Das muss man nicht überinterpretieren aber es zeigt, dass die NOZ durchaus in der Lage ist, Zugangsfragen zu Schwimmbädern auch sachlich und ohne Häme zu behandeln, wenn sie will.
Am Ende bleibt der Eindruck, dass Ewerts Text weniger eine Auseinandersetzung mit einem Kunstwerk ist, als eine Übung in rhetorischer Abwehr. Kosten statt Inhalt, Andeutung statt Argument, ein selektiv gewählter Vergleichsmaßstab.
Nachtrag: Der PS-Satz, der alles noch einmal verschärft
Dank an Kommentator Jürgen, der mich auf die Fortsetzung in der Online-Ausgabe des Rest der Republik aufmerksam gemacht hat.

Was im Ursprungstext noch als Ökonomisierung und Insinuation durchging, bekommt im Nachsatz eine deutlich härtere Note. Ewert kommentiert dort, dass die Volksbühne die Ankündigung des Projekts zunächst entschärft und den Termin am Ende ganz abgesagt hat, nach eigenen Angaben wegen rassistischer Anfeindungen, die die Sicherheit gefährdet hätten.
Drei Dinge fallen am Nachsatz auf
Die Umbenennung entzieht dem Projekt die eigene Sprache. Statt beim Begriff „Volksbad“ zu bleiben, den die Veranstalter selbst gewählt haben, prägt Ewert einen neuen Begriff, der das Projekt auf ein Hautmerkmal reduziert. Das ist keine neutrale Beschreibung, sondern selbst eine Zuschreibung, ausgerechnet in einem Text, der dem Projekt vorwirft, mit Hautfarbe zu arbeiten.
Die Absagegründe werden mit einer Floskel weggewischt. Die genannte Bedrohungslage (eine sicherheitsrelevante, überprüfbare Aussage der Veranstalter) kassiert er mit zwei Worten, die weder Zustimmung noch Widerspruch bedeuten, sondern einfach Zweifel im Raum stehen lassen, ohne dass er sich festlegen müsste.
Der letzte Satz ist der eigentliche Skandal. Ewert zweifelt zunächst an, dass es tatsächlich „rechte und rassistische Hetze“ war, die zur Absage führte („Mag sein“, gemeint ist: eher nicht). Seine Alternativerklärung lautet, dass die Veranstalter vermutlich einfach überrascht gewesen seien, dass die Gesellschaft außerhalb ihrer eigenen Blase eine nach Hautfarbe getrennte Zugangsregelung selbst für überholt hält. Damit dreht Ewert den Vorwurf einfach um. Nicht die Kritiker des Projekts hätten ein Problem, sondern die Veranstalter selbst hätten mit ihrer hautfarbenbasierten Regelung „Rassentrennung“ betrieben, und die berechtigte gesellschaftliche Ablehnung dessen fälschlich als „rechte Hetze“ missverstanden. Es ist ein „Farbenblindheits“-Argument. Wer nach Hautfarbe unterscheidet, auch wohlmeinend, mache sich selbst der Rassentrennung schuldig, während die eigentliche Bedrohungslage, die die Veranstalter als Absagegrund nannten, stillschweigend infrage gestellt wird. Für einen Chefredakteur eine bemerkenswert steile Position.
Der Ursprungstext ließ sich noch als handwerkliche Schwäche lesen, Ausweichen statt Argumentieren, man kennt es. Der Nachsatz ist etwas anderes, hier wird nicht mehr nur schlecht kommentiert, sondern eine Position eingenommen, die Kritik an Rassentrennung selbst verspottet.