Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: NOZ (Seite 4 von 21)

Rena Lehmanns Verteidigung von Merz in der NOZ verwechselt Rechenschaftspflicht mit Bilanzlogik

Rena Lehmann in der NOZ, wer den Kanzler kritisiert ist „selbstdemontierend“. Ihre Idee, Regierungen wie Unternehmen zu führen, verwechselt Gemeinwohl mit Bilanz. Bürger sind keine Kunden, die einfach gehen können.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur aktuellen CDU-Krise ist weniger eine Analyse als eine Loyalitätserklärung. Wer innerparteilich die Abschaffung der Rente mit 63 kurz vor der Wahl in Sachsen-Anhalt hinterfragt, wird bei Ihnen nicht als jemand mit nachvollziehbaren wahltaktischen Sorgen behandelt, sondern pauschal als illoyal und selbstdemontierend abgestempelt. Dass ausgerechnet die ostdeutschen Ministerpräsidenten dieses Thema im direkten Wettbewerb mit der AfD für hochriskant halten, wäre eine genauere Betrachtung wert gewesen. Stattdessen reicht Ihnen das Wort „unglaubwürdig“, ohne die inhaltliche Seite überhaupt zu prüfen.

Besonders deutlich wird die Schieflage bei Ihrer Verteidigung der Kabinettsumbildung. Sie schreiben, man müsse eine Bundesregierung „durchaus führen wie ein Unternehmen“. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Ein Staat ist kein Unternehmen, und diese Gleichsetzung ist mehr als eine sprachliche Ungenauigkeit.

Ein Unternehmen hat ein Ziel, nämlich Gewinn. Eine Regierung hat einen Auftrag, nämlich das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger, auch derjenigen, die sich wirtschaftlich nicht rechnen. Kunden können ein Unternehmen verlassen, wenn es sie enttäuscht. Bürgerinnen und Bürger können das nicht, sie sind auf funktionierende staatliche Institutionen angewiesen, ob es ihnen passt oder nicht. Ein Unternehmen darf unrentable Sparten schließen. Ein Staat darf Krankenhäuser, Schulen oder soziale Sicherung nicht nach Effizienzkennzahlen abwickeln, weil dahinter Menschen und Grundrechte stehen, keine Bilanzposten.

Auch die demokratische Legitimation unterscheidet beides fundamental. Ein Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Aktionären Rechenschaft schuldig. Eine Regierung ist dem Parlament und letztlich der gesamten Bevölkerung Rechenschaft schuldig, in offenen, öffentlichen Verfahren, nicht in geschlossenen Sitzungen. Wer Minister mit der Sprache von „Exzellenz in der Amtsführung“ und „herausragend abliefern“ bewertet, ohne auch nur ein konkretes Beispiel zu nennen, ersetzt politische Bewertung durch Managementfloskeln.

Am Ende Ihres Textes wird die Schlagseite vollends sichtbar. Der Appell, man solle „wieder etwas mehr Vertrauen in den eigenen Kanzler“ finden, weil man „keinen anderen“ habe, ist kein journalistischer Kommentar mehr, sondern eine Wahlkampfrede an die eigene Partei. Merz‘ eigener Anteil an den aktuellen Turbulenzen, seine Entscheidungen, seine Kommunikation, kommen in Ihrem gesamten Text nicht vor. Kritik wird ausschließlich denjenigen zugeschrieben, die ihn infrage stellen.

Das passt zu einem Muster, das sich in Ihren Kommentaren wiederholt zeigt. Ob bei Merz‘ Davos-Auftritt gegenüber Trump, beim CDU-Wirtschaftsflügel-Vorstoß zur Teilzeit oder bei der Sicherheitskonferenz, immer wieder übernehmen Sie die Perspektive der Macht, statt sie zu prüfen. Diesmal geht es nicht um einen politischen Gegner, sondern um innerparteiliche Kritik, die Sie im Kern kleinreden.

Mit freundlichen Grüßen

Die NOZ-Legende von der krisenfesten Atomkraft

Wie ein NZZ-Text in der NOZ die europäische Energiekrise im Juni ausblendet und Spitzentage mit Zeiträumen vermischt.

Die NOZ hat am 5. August einen NZZ-Text übernommen, der unter dem Titel „Die Legende vom Akw-Stillstand“ französische Atomkraftwerke als Krisengewinner der Junihitze feiert und deutsche Windräder als Wackelkandidaten vorführt. Die Rechnung geht aber nur auf, wenn man an mehreren Stellen gleichzeitig wegschaut.

Schon die Grundlage der Vergleichszahl ist schief. Die These, wonach Windräder an den Spitzentagen nur ein Zwanzigstel der Atomkraftleistung brachten, stammt aus zwei einzelnen Tagen. Andere Werte im Text, etwa zur CO2-Bilanz, sind Durchschnittswerte über zwei Wochen. Diese Vermischung von Extremwert und Zeitraumdurchschnitt ist kein Zufall, sie sorgt genau für die Dramatik, die der Text braucht.

Richtig ärgerlich wird es bei dem, was fehlt. Während der Text Frankreichs Atomkraft als stabilen Fels in der Brandung inszeniert, herrschte anderswo in Europa echte Energiekrise. Rumänien musste im August einen Felsen im Donaubett sprengen, um überhaupt noch Kühlwasser zum Atomkraftwerk Cernavodă zu bekommen, ein Reaktor stand da schon still. Die Autobauer Dacia und Ford legten ihre Produktion in Rumänien deshalb für Wochen auf Eis. In Ungarn stand das einzige Atomkraftwerk des Landes kurz vor der ersten Komplettabschaltung seit 44 Jahren, mit ihm ein Drittel des nationalen Strombedarfs. Diese Fakten passen nicht in die Erzählung vom robusten Atomstrom, deshalb tauchen sie im Text nicht auf.

Auch beim Strompreis-Rekord vom 24. Juni erzählt der Artikel nur die halbe Geschichte. Ja, Deutschland kletterte an diesem Abend auf 747 Euro je Megawattstunde. Aber Belgien lag bei über 1000 Euro, die Niederlande über 900 Euro, Dänemark bei knapp 800 Euro. Und Frankreich, das angebliche Vorbild, konnte den Nachbarländern an diesem Abend nicht vollständig aushelfen, weil der eigene Bedarf zu hoch war. Von der großen europäischen Rettungskraft der französischen Atomkraft war in dieser Nacht wenig zu spüren.

Auffällig ist außerdem, wann dieser eigentlich schon einige Wochen alte Text plötzlich wieder auftaucht. Bei den Ostfriesischen Nachrichten erschien dieselbe NZZ-Vorlage bereits am 3. August, zwei Tage vor der NOZ. Diese Verbreitungswelle fällt exakt in die Tage, in denen Rumänien seinen Felsen in der Donau sprengte und Ungarns einziges Kernkraftwerk kurz vor der ersten Komplettabschaltung seit 44 Jahren stand. Von alledem findet sich im Text kein Wort, obwohl es die zentrale These frontal infrage stellt.

Was bleibt, ist ein Text, der selektive Vergleiche mit ausgeblendeten Fakten kombiniert und dabei ausgerechnet als nüchterne Datenanalyse daherkommt. Die NOZ druckt das unkommentiert ab, ohne ein Wort zur energiepolitischen Schlagseite der NZZ, ohne Gegenrecherche, ohne Kontext, und wählt dafür ausgerechnet den Moment, in dem die Realität dem Text widerspricht. Das ist inzwischen ein Muster bei dieser Zeitung, und es wird mit jeder Wiederholung schäbiger.

Wenn die Überschrift zum CSD-Attentat in der NOZ mehr verspricht als der Text hält

Finja Jaquets NOZ-Kommentar bekämpft einen Strohmann, niemand behauptet, Verfassungstext schrecke Attentäter ab. Der Unterschied zwischen Art. 3 I und III GG bleibt unerwähnt, dabei ist er der eigentliche Punkt.

Hallo NOZ, hallo Frau Jaquet,

Ihr Kommentar argumentiert an der eigentlichen Debatte vorbei. Schon die Überschrift „Linke, Grüne und SPD irren sich“ verspricht mehr, als der Text hält. Sie pauschalisiert drei Parteien zu einem Kollektiv mit angeblich einheitlicher Position, obwohl im Text selbst nur einzelne Stimmen aus diesen Parteien zitiert werden. Das ist keine Zuspitzung, sondern eine Verzerrung.

Der zentrale Denkfehler liegt aber im Argument selbst. Sie fragen, ob zusätzliche Worte im Grundgesetz den Attentäter von Berlin beim CSD abgehalten hätten, und verneinen das erwartungsgemäß. Nur stellt diese Frage niemand, der für eine Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 plädiert. Eine Verfassungsänderung soll keine religiös motivierten Attentäter abschrecken. Sie soll den rechtlichen Schutzstandard bei Diskriminierung und Hasskriminalität stärken.

Auch die Behauptung, das Grundgesetz garantiere über den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 bereits ausreichenden Schutz, greift zu kurz. Absatz 1 wird vom Bundesverfassungsgericht deutlich zurückhaltender geprüft als Absatz 3. Dort listet das Grundgesetz konkrete Merkmale wie Geschlecht, Herkunft oder Glaube, die einer strengeren Prüfung unterliegen. Wer sich auf ein dort genanntes Merkmal berufen kann, steht vor Gericht besser da als jemand, der nur den allgemeinen Gleichheitssatz anführt. Sexuelle Identität fehlt bislang in dieser Liste, und genau darum geht es in der Debatte.

Dass Prävention und Strafverfolgung wichtig bleiben, ist richtig und unstrittig. Nur folgt daraus nicht, dass die Debatte um Artikel 3 bloße Symbolpolitik wäre. Wer diesen Unterschied zwischen rechtlicher Wirkung und Symbolik nicht macht, verkürzt die eigentliche Frage erheblich.

Mit freundlichen Grüßen

Merz: Wenn die eigene Zeitung die These widerlegt

Tobias Schmidt von der NOZ nennt Kritik an Merz „Berliner Blase“. Fakten sagen etwas anderes. 13 % Zufriedenheit im Mai, Forsa-Rekordtief. CDU-Ost-Länder drohen mit Bundesrats-Nein zur Rentenreform. Das ist keine Medienhysterie, sondern Rebellion durch die eigene Partei.

Hallo NOZ, hallo Herr Schmidt,

Ihre Kolumne „Berliner Geflüster“ tut die Kritik an Friedrich Merz als übertriebene Erregung der Hauptstadtpresse ab. Das mag bei einzelnen Personalquerelen zutreffen, geht an der eigentlichen Lage aber vorbei.

Die Zahlen sind eindeutig. Im Mai erreichte Merz in der Forsa-Umfrage einen Zufriedenheitswert von 13 Prozent, nach Aussage von Forsa-Chef Peter Matuschek ein historischer Tiefstwert. Im Juli lag der Wert bei 18 Prozent, eine leichte Erholung auf niedrigem Niveau, doch fast drei Viertel der Bevölkerung sind weiterhin unzufrieden. Das ist kein Stimmungsbild einer aufgeregten Medienblase, sondern ein breiter gesellschaftlicher Befund.

Auch der Unmut in der eigenen Partei lässt sich nicht als Berliner Empörungsroutine abtun. Der sächsische CDU-Abgeordnete Jens Lehmann bezeichnete den Kabinettsumbau im ZDF-Morgenmagazin öffentlich als „unter aller Kanone“. Dennis Radtke, Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, berichtete im Vorstand von Parteiaustritten im Ruhrgebiet und sprach von einer Lage, die „ernster als zur Zeit der Spendenaffäre“ sei.

Wie ernst diese Kritik ist, zeigt ausgerechnet die eigene Zeitung auf derselben Titelseite. Dort berichtet die NOZ, dass die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Kretschmer, Voigt und Schulze offen mit einem Nein im Bundesrat zur Rentenreform drohen. Das ist keine Stilfrage und keine Personalie, sondern eine inhaltliche Revolte der eigenen Parteifreunde gegen den Kanzler.

Wer die Kritik an Merz auf die Frage reduziert, wer welchen Ministerposten bekommen hat, verkennt einen handfesten Vertrauensverlust, den auch die eigene Partei nicht mehr wegdiskutieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgergeld – Kleine Fische, große Aufmerksamkeit

Sonja Scheller kritisiert in der NOZ zu Recht die neue Bürgergeld-Sanktion. Beim Vergleich mit Steuerhinterziehung weicht sie aber aus, 110 Mio. Euro Bürgergeld-Missbrauch stehen bis zu 200 Mrd. Euro Steuerhinterziehung gegenüber.

Hallo NOZ, hallo Frau Scheller,

Ihr Kommentar „Willkür bei Sanktionen für Arbeitslose wäre fatal“ vom 30.07.2026 hat einen Teil, dem ich zustimme, und einen Teil, der an der Realität vorbeigeht.

Zustimmung zunächst zur Kritik an der neuen Sanktionsregel. Dass „stark ungepflegtes“ oder „alkoholisiertes“ Erscheinen bei Jobcenter-Terminen zu Kürzungen führen kann, ist tatsächlich ein Einfallstor für Willkür, und der Hinweis, dass sich dahinter auch psychische Probleme verbergen können, ist berechtigt. Das ist eine durchaus differenzierte Position.

Beim Rest wird es schwieriger. Sie schreiben, das Argument, Steuerhinterziehung richte größeren Schaden an als Sozialleistungsmissbrauch, laufe „ins Leere“, weil sich auch kleine Schäden zu einem erheblichen Gesamtschaden summierten. Nur beantwortet dieser Satz nicht die eigentliche Frage, sondern weicht ihr aus. Die Bundesagentur für Arbeit beziffert den Schaden durch bandenmäßigen Bürgergeld-Missbrauch auf rund 110 bis 260 Millionen Euro jährlich. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft geht bei Steuerhinterziehung von 100 bis 200 Milliarden Euro aus, der Bundesrechnungshof spricht von einem zweistelligen Milliardenbetrag. Das Verhältnis liegt damit irgendwo zwischen 1 zu 400 und 1 zu 1000. Wer diesen Vergleich mit dem Verweis auf „auch kleine Schäden summieren sich“ beiseiteschiebt, tauscht eine Frage der Größenordnung gegen eine Frage des Prinzips, das ist keine Widerlegung, sondern ein Themenwechsel.

Auffällig ist außerdem die Rollenverteilung in Ihrem eigenen Text. Beim Bürgergeld-Missbrauch reicht die bloße Existenz von Betrug, um scharfe Sprache und Härte zu rechtfertigen („Wut in der Gesellschaft“, „zu Recht“). Bei der neuen Sanktionsregel gilt plötzlich das Gegenteil, hier zählt jeder Einzelfall, hier braucht es Fingerspitzengefühl und Rücksicht auf mögliche psychische Probleme. Beides kann richtig sein. Nur wäre es ehrlicher, diesen Maßstab konsequent anzulegen, auch auf die Frage, wie viel politische und mediale Aufmerksamkeit Betrug in unterschiedlicher Größenordnung tatsächlich bekommt.

Mit freundlichen Grüßen

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