Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Rechtsextremismus (Seite 1 von 6)

Ewerts AfD-Analyse in der NOZ: Melonisierung oder Verharmlosung?

Ewerts These zur AfD in der NOZ vom 04.06.2026 ist nicht nur falsch, sondern gefährlich, da sie die AfD als normalen Akteur darstellt, obwohl Gerichte und Verfassungsschutz sie als Bedrohung für die Demokratie einstuft.

Burkhard Ewert, Chefredakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), hat in seinem aktuellen Artikel „Die nächste Republik – Sechs Thesen über die Zukunft unseres Parteiensystems“ in der NOZ vom 04.06.2026 eine provokante These zur AfD aufgestellt. Die Partei werde sich „melonisieren“, also, ähnlich wie Giorgia Melonis Fratelli d’Italia, durch wachsenden Zuspruch aus der Mitte gemäßigter und damit salonfähiger werden. Doch diese These steht in eklatantem Widerspruch zu den jüngsten gerichtlichen Einstufungen der AfD in mehreren Bundesländern (darunter auch Niedersachsen) als gesichert rechtsextrem bzw. Verdachtsfall.

In Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen und Hessen wird die AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Nur auf Bundesebene blockierte das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 eine solche Einstufung, vorerst und nur im Eilverfahren. Die Begründung: Der Verfassungsschutz müsse zunächst weitere Beweise vorlegen.

Ewerts These: Die AfD „melonisiert“ sich

Ewert argumentiert, der wachsende Zuspruch aus der Mitte der Gesellschaft (insbesondere von Ex-SPD-Wählern, Frauen und sozial besser Gestellten) werde die AfD zur Mäßigung zwingen. Als Beispiel führt er Sachsen an, wo sich die AfD bereits zahmer gebe, um nicht noch weiter nach rechts abgedrängt zu werden. Er verweist auf Manfred Güllner (Forsa), der feststellt, dass die AfD keine Partei alter, frustrierter Männer mehr sei, sondern zunehmend breitere Wählerschichten anziehe. Ewerts Schlussfolgerung lautet, die AfD werde sich anpassen, um regierungsfähig zu werden. Ähnlich wie Melonis Partei in Italien, die trotz rechtspopulistischer Wurzeln gemäßigter auftrat, sobald sie an die Macht kam.

Zitat Ewert:

„Die Melonisierung der AfD, um Italien und die dortige Rechte mit ihrer teilweisen Entradikalisierung als Referenz zu bemühen, wird durch den wachsenden und der Mitte entspringenden Zuspruch wahrscheinlicher.“

Die Realität: Gerichtliche Einstufungen und verfassungsfeindliche Tendenzen

Ewerts Optimismus (oder Naivität?) ignoriert drei zentrale Fakten:

Gerichtliche Einstufungen als rechtsextrem

Die AfD ist in fünf Bundesländern bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft, in Hessen nun als Verdachtsfall. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden begründete seine Entscheidung mit:

  • „Hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • Keiner Distanzierung des hessischen Landesverbands vom Bundesverband, der selbst als Verdachtsfall gilt
  • Landesspezifischen Anhaltspunkten, die die Einstufung rechtfertigen

Fazit: Die AfD ist keine „normale“ Partei, sondern wird von Gerichten und Verfassungsschutz als Gefahr für die Demokratie eingestuft. Eine „Melonisierung“ wäre nur dann denkbar, wenn die Partei ihre ideologischen Kerne (z. B. völkisches Nationalverständnis, Ablehnung des Grundgesetzes) aufgäbe, wofür es allerdings keine Anzeichen gibt.

Die AfD radikalisiert sich weiter

Während Ewert eine Mäßigung prognostiziert, zeigt die Realität das Gegenteil:

  • In Thüringen und Sachsen dominieren Flügel wie der „Flügel“ (ehemals um Björn Höcke), die eine offen rechtsextreme Agenda vertreten.
  • Die Programmatik der AfD (z. B. Forderung nach Remigration, Ablehnung der Menschenwürde für alle, Angriffe auf die Pressefreiheit) ist unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Personelle Verstrickungen: Mehrere AfD-Mitglieder stehen in Verbindung zu rechtsextremen Netzwerken (z. B. Identitäre Bewegung, Reichsbürger).

Aktuelles Beispiel Hessen:
Der hessische AfD-Landesverband wird von Andreas Lichert und Robert Lambrou geführt, beide gelten als hardliner und stehen für eine unversöhnliche Opposition gegen den „Systemwechsel“ (i. e. die demokratische Ordnung). Eine Distanzierung von extremistischen Positionen ist nicht erkennbar.

Wahlstrategie ≠ Ideologie

Ewert verwechselt Wahlkampftaktik mit ideologischer Veränderung. Dass die AfD gemäßigtere Töne anschlägt, um Wähler aus der Mitte zu gewinnen, bedeutet nicht, dass sie ihre Ziele geändert hat. Im Gegenteil:

  • Die Doppeldeutigkeit der AfD-Sprache (z. B. „Heimat“ statt „völkisch“, „Souveränität“ statt „Ausländer raus“) ist eine bewusste Strategie, um Salonfähigkeit zu erlangen, ohne die Substanz zu ändern.
  • Historische Parallelen: Auch die NPD versuchte in den 1960ern, sich als „bürgerlich“ zu geben, ohne Erfolg. Die Ideologie blieb antidemokratisch.

Warum Ewerts Analyse problematisch ist

Verharmlosung durch Terminologie

Ewerts Begriff der „Melonisierung“ ist irreführend. Giorgia Meloni hat zwar gemäßigtere Rhetorik übernommen, ihre Politik (z. B. Migrationsbekämpfung, Angriffe auf LGBTQ+-Rechte, Medienfeindlichkeit) bleibt rechtspopulistisch bis rechtsextrem.

Die AfD geht noch weiter. Während Meloni sich an die demokratischen Spielregeln hält, lehnt die AfD das Grundgesetz explizit ab (z. B. durch Forderungen nach „Widerstandsrecht“ gegen die Regierung).

Kann eine Partei, die das Grundgesetz ablehnt, überhaupt „melonisiert“ werden, oder ist das eine Verharmlosung?

Ignoranz gegenüber gerichtlichen Fakten

Ewert erwähnt gar nicht erst, dass die AfD in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem gilt. Stattdessen stützt er sich auf Wahlumfragen und soziodemografische Verschiebungen, als ob Wählerzuspruch die Ideologie der Partei ändern würde.

Die Realität sieht anders aus. Verfassungsschutzberichte (Bund und Länder) dokumentieren kontinuierlich verfassungsfeindliche Bestrebungen. Gerichte bestätigen diese Einschätzung – trotz Klagen der AfD.

Fehlende Differenzierung

Ewert behandelt die AfD als homogene Partei, dabei gibt es unterschiedliche Flügel. Zum einen die „Realos“ (z. B. Alice Weidel), die versuchen, bürgerliche Wähler anzusprechen. Dann die „Hardliner“ (z. B. Björn Höcke, Andreas Kalbitz), welche offen rechtsextreme Positionen vertreten.

Doch selbst die „gemäßigteren“ Kräfte der AfD distanzieren sich nicht von den Extremisten, im Gegenteil. Sie tolerieren sie, um die Macht in der Partei nicht zu verlieren. Das zeigt deutlich, dass die AfD ist keine Partei der Mitte, sondern eine Sammlungsbewegung des Rechtsextremismus mit taktischer Anpassungsfähigkeit.

Fazit: Ewerts These ist eine gefährliche Verharmlosung

Burkhard Ewerts Annahme, die AfD werde sich durch Wählerzuspruch aus der Mitte „melonisieren“, ist naiv.

Seine Analyse verharmlost die AfD, indem sie Wahlstrategie mit Ideologie verwechselt. Sie ignoriert gerichtliche Einstufungen als rechtsextrem in mehreren Bundesländern (inkl. Hessen). Sie ignoriert die ideologische Kernagenda der AfD, die unvereinbar mit der Demokratie ist. Sie ignoriert historische Erfahrungen, die zeigen, dass Rechtsextremismus sich tarnen, aber nicht ändern lässt.

Ob er bewusst oder unbewusst die Gefahr seiner normalisierenden Texte ignoriert, lässt sich nur spekulieren.

Die NOZ und Ewerts Maßstäbe: Wenn Kunstkritik zur Entlastungsrhetorik wird

Ewert beklagt mangelndes Kunstverständnis beim Publikum, das Rechtsextremismus auf der Bühne nicht toleriert. Und die NOZ, die den Begriff „Rechtsextremismus“ bei der AfD selbst meidet, nickt dazu. Das Muster bleibt dasselbe.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

die Kolumne „Geht das Kunstverständnis verloren?“ folgt einem Muster, das aus Ihren Texten vertraut ist. Eine Dritte spricht, Sie geben wieder, und am Ende steht eine politische These, die Sie sich durch Auswahl und Schweigen zu eigen machen.

Der Kerngedanke, den Sie aus Angela Richters Essay destillieren, lautet, wer Rechtsextremismus zu scharf benennt, treibt Wähler in die Arme der AfD. Das ist keine kunstkritische Beobachtung, sondern eine politische Umkehrstrategie. Nicht die AfD ist das Problem, sondern die, die sie klar einordnen. Dass diese These empirisch nicht belegt ist, bleibt unerwähnt.

Die rhetorische Konstruktion ist dabei bemerkenswert. Richter sagt, Ewert nickt. Kritik kommt nicht von ihm, sondern aus einem zitierten Essay. Das ist eine bekannte Technik der Entlastungsrhetorik. Wer auswählt, was er wiedergibt, und es unkommentiert stehen lässt, übernimmt inhaltlich Verantwortung, ohne sie formal zu beanspruchen.Inhaltlich ist das Argument über begriffliche Unschärfe zwischen „rechts“ und „rechtsextrem“ zudem doppelt problematisch. Die NOZ ist selbst für genau diese Unschärfe dokumentiert kritisiert worden. In mehreren Artikeln zur AfD-Hochstufung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz im Februar 2026 vermied die Redaktion konsequent den Begriff „Rechtsextremismus“, obwohl er aus der Primärquelle des Innenministeriums stammt. Wer also Unschärfe beklagt, sollte im eigenen Haus anfangen.

Das nostalgisch beschriebene „gebildete, gelassene“ Theaterpublikum, das Provokation aushielt, hielt diese vor allem deshalb aus, weil es gesellschaftlich privilegiert und nie wirklich betroffen war. Gelassenheit ist ein Luxus, den man sich leisten kann, wenn die Bühne über andere spricht. Dass dieses Publikum als Maßstab demokratischer Reife gesetzt wird, sagt mehr über den Standpunkt des Textes als über das Theater.

Der Satz, dass das neue Publikum sich „bestätigt fühlen“ wolle statt sich beleidigen zu lassen, soll nach Kunstkritik klingen, ist aber tatsächlich politische Abwertung. Ebenso ist es Verharmlosung, das Unbehagen von Menschen, die auf einer öffentlich geförderten Bühne mit Positionen konfrontiert werden, die ihre Grundrechte in Frage stellen, als Kunstverständnismangel umzudeuten. Mit ästhetischer Analyse hat das nun wirklich nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Nüchterner Diskurs? Wie die NOZ die Bas-Debatte dem AfD-Framing überlässt

Die NOZ fordert „nüchternen Diskurs“ zur Bas-Aussage, wertet dabei Vielfalt-Engagement als „moralisierendes Links“ ab und überlässt Weidel im Nachrichtenartikel die Deutungshoheit. Zwei Texte, ein Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Gerstenlauer,

der Kommentar zu Bärbel Bas‘ Formulierung „Einheitsbraun“ ist ein Lehrstück darin, wie man legitime Medienkritik zum Vehikel für Ressentiments macht.

Ja, die Formulierung war unglücklich. Aber was Bas meinte, ist bei nüchterner Lektüre eindeutig. Sie sprach von kultureller Monokultur als Gegenbegriff zu gesellschaftlicher Vielfalt. Diese Einordnung hätte der Kommentar leisten müssen. Stattdessen wählt er das klassische „Aber“-Muster. Migration sei nötig, aber nicht alle Zugewanderten bereicherten die Gesellschaft, Straftäter und Extremisten müssten gehen. Diese Sätze sind nicht falsch. Aber sie stehen nicht zufällig da. Sie transportieren genau den Deutungsrahmen, den die AfD für diese Debatte gesetzt hat, ohne dass die AfD dafür überhaupt zitiert werden müsste.

Bemerkenswert ist auch, wie Gerstenlauer die politische Lage beschreibt. Die AfD liegt in Umfragen vorn, das wird nüchtern registriert. Wer dagegen inhaltlich für eine offene Gesellschaft eintritt, wird als jemand abgewertet, der „von ganz links jede Diskussion sofort moralisiert“. Diese Formulierung ist keine Analyse, sondern ein Abwertungsgestus. Er signalisiert, dass gesellschaftspolitisches Engagement für Vielfalt als Zumutung gilt, während die Normalisierung rechter Positionen als pragmatischer Realismus durchgeht.

Der Nachrichtenartikel auf Seite 4 setzt das fort: Dort ist es Alice Weidel, die ausführlich und wörtlich zitiert wird und so die Deutungshoheit über das erhält, was „unhaltbar“ ist. Andere demokratische Parteien? Keine öffentliche Reaktion, heißt es lapidar.

Zwei Texte, eine Ausgabe, ein Muster. Wer einen „nüchternen Diskurs“ einfordert, sollte damit im eigenen Kommentar beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 28.05.2026: Matti Gerstenlauer hat geantwortet

Matti Gerstenlauer hat sich die Zeit genommen, auf meinen Leserbrief zu antworten. Ich dokumentiere seine beiden Mails und meine Replik hier vollständig.

Erste Mail von Matti Gerstenlauer:

Moin Herr Reichl,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Wie Sie auch der Überschrift (online) entnehmen können, bin ich im Grunde einer Meinung mit Frau Bas. Sie hat völlig recht mit dem, was sie gesagt hat. Zum anderen habe ich versucht – das scheint mir aber offensichtlich nicht in Gänze gelungen zu sein –, die Problematik darzustellen, die deren Aussagen für weite Teile der Bevölkerung darstellen könnten, wenn man sie denn bewusst so verstehen will.

Frau Bas hat sich unglücklich ausgedrückt und den Menschen, bewusst oder unbewusst, vorgeworfen, ohne Migration nur eine graue beziehungsweise braune Masse darzustellen. Das ist zumindest das, was bei vielen ankommt. Ich persönlich bin der Meinung, dass Migration und eine daraus entstehende multikulturelle Gesellschaft auch abseits von Fachkräften und wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich immer gut für jedes Land sind. Andererseits muss man die, wie ich beschrieben habe, auch teilweise unbegründete Angst und Wut der Menschen verstehen – oder zumindest versuchen, sie nachzuvollziehen.

Uns Journalisten wird, wie Politikern auch, oft vorgeworfen, wir würden von oben herab belehren (dass das in vielen Fällen auch stimmt, steht für mich fest). Mein Kommentar sollte deswegen eher ein Plädoyer dafür sein, die – zu guten Teilen auch unbegründeten – Sorgen und Ängste der Menschen zumindest nachzuvollziehen und dementsprechend zu behandeln, statt sie durch moralische Zuspitzungen weiter in die Arme von Populisten zu treiben. Außer Trotzreaktionen lösen solche pauschalen Aussagen meiner Meinung nach nichts aus. Diese stehen dann, wie ich ebenfalls beschrieben habe, genau der offenen Gesellschaft im Weg, die sich Frau Bas genauso wie ich selbst und viele andere Menschen auch wünschen.Dass eine gewisse Empörungskultur, die sich meiner Meinung nach übrigens gerade auch stark auf der rechten Seite ausprägt, einen nüchternen Diskurs erschwert, steht für mich dabei jedoch außer Frage. Ich habe diese Entwicklung deshalb auch gemeinsam mit der AfD genannt, weil meiner Ansicht nach eben beide Seiten dazu beitragen – nur eben aus anderen Beweggründen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Gedankengang hinter dem Artikel etwas näherbringen konnte, und würde mich freuen, wenn Sie trotz der vermeintlichen inhaltlichen Differenzen weiter Leser bleiben und Ihre Kritik auch äußern.

Beste Grüße und eine angenehme Restwoche.

Matti Gerstenlauer

Zweite Mail von Matti Gerstenlauer:

Moin Herr Reichl, kleiner Nachtrag:Meinen KI-Rechtschreibhelfer können Sie natürlich getrost ignorieren, das bringt eine leichte Lese-Rechtschreibschwäche als Journalist leider mit sich.

Beste Grüße

Matti Gerstenlauer

Meine Replik:

Moin Herr Gerstenlauer,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und den offenen Nachtrag.Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie Bas‘ Position inhaltlich teilen und Ihren Kommentar als Plädoyer für mehr kommunikatives Augenmaß verstanden wissen wollen. Das ist ein legitimes Argument, und ich streite es nicht ab.

Das Problem ist nur, dieser Gedankengang kommt im Text nicht an. Was der Kommentar transportiert, ist keine Verteidigung von Bas, sondern eine Relativierung ihrer Position durch eine Reihe von Gegenargumenten, die dem Deutungsrahmen der AfD entsprechen, ohne dass die AfD dafür zitiert werden müsste. Der Hinweis auf Straftäter und Extremisten, die Formulierung der unbegründeten Ängste als politisches Sachargument, der Verweis auf die wirtschaftliche Nützlichkeit von Migration als primäre Rechtfertigung für Einwanderung. Das sind Konzessionen an einen Diskurs, der von rechts gesetzt wurde.

Besonders der Satz über die, die „von ganz links jede Diskussion sofort moralisieren“, bleibt auch in Ihrer Erklärung ohne Einordnung. Sie beschreiben Empörungskultur als Problem beider Seiten, im Kommentar selbst ist dieser Satz jedoch nicht symmetrisch eingebettet, er steht als Abwertung gesellschaftspolitischen Engagements für Vielfalt. Das ist ein Unterschied.

Wenn die Absicht war zu sagen, dass Bas recht hat, aber sie sagt es falsch, dann wäre genau das der Kommentar gewesen, der gebraucht worden wäre. Den hat die NOZ nicht gedruckt.

Mit freundlichen Grüßen

Imagepflege statt Einordnung: Wie die NOZ einen verurteilten Neonazi porträtiert

Robert Koop betreibt Roberts Blog aus Lingen, einen der wenigen unabhängigen Beobachterposten für die NOZ-Berichterstattung im Emsland. Koop analysiert ein NOZ-Porträt über einen Haselünner Unternehmer, das mit keinem Wort erwähnt, dass der Porträtierte über Jahre NPD-Funktionär war, wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und Neonazi-Konzerte organisiert hat. Lokaljournalismus als Imagepflege.

NOZblog

Da sitzt er nun geschniegelt zwischen alten Simson-Mopeds, Motorsägen aus den 1930ern und Youtube-Kameras: Tobias Richter aus Haselünne. In den NOZ-Lokalausgaben wird er ausgerechnet am Geburtstag des Grundgesetzes als leidenschaftlicher Schrauber, erfolgreicher Unternehmer und bodenständiger Technikliebhaber porträtiert. Ein Mann mit „Leidenschaft“, „Fachwissen“ und „vollen Auftragsbüchern“und „300 Sägen in einem Sägenmuseum“, heißt es. Fast schon eine emsländische Erfolgsgeschichte.

Was der Artikel von NOZ-Redakteur Daniel Gonzalez-Tepper allerdings mit bemerkenswerter Konsequenz ausspart ist die Biografie des porträtierten Mannes. Denn dieser Tobias Richter ist nicht irgendein Herr Richter. Tobias Richter aus Haselünne war über Jahre als Funktionär der rechtsextremen NPD aktiv, von sogar 2016-2021 Stadtrat in Haselünne und auch Direktkandidat der verfassungswidrigen Partei zur Bundestagswahl.

Und genau das macht diesen weichgespülten Wohlfühl-Artikel so bemerkenswert:

Denn selbstverständlich kann ein Mensch Motorsägen reparieren. Selbstverständlich kann jemand geschäftlich erfolgreich sein. Aber wenn über einen langjährigen NPD-Funktionär berichtet wird, dann ist die politische Biografie keine nebensächliche Fußnote wie etwa ein früherer Kegelverein oder die Ehrung als Schützenfestkönig. Sie gehört zur öffentlichen Einordnung. Gerade in der Lokalpresse. Punkt.

NOZblog

Der so einfühlsam in den Emslandausgaben der NOZ dargestellte Haselünner Tobias Richter war nachweislich Vorsitzender des damaligen NPD-Unterbezirks Emsland/Grafschaft Bentheim.

2014 bestätigte das Landgericht Osnabrück eine erstinstanzliche Verurteilung des Mannes wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Hintergrund war die Verlinkung eines Neonazi-Videos, in dem die Ermordung eines Juden als „gute Tat“ dargestellt wurde. Auch das ist keine Kleinigkeit aus einer „Jugendsünde“. Es handelt sich um eine strafrechtlich relevante politische Positionierung im Umfeld organisierter Neonazi-Strukturen.Richter organisierte zudem Veranstaltungen mit einschlägig bekannten Rechtsrock-Akteuren wie „Lunikoff“, dem ehemaligen Sänger der verbotenen Neonazi-Band „Landser“. Hinzu kommen Berichte über Kontakte in die militante Rechtsrock-Szene und Aktivitäten im NPD-Umfeld des Emslands. Selbst in einer Schülerzeitung des Gymnasiums Haselünne wurde Richters Rolle als NPD-Ratsherr thematisiert.

Und nun? Nun liest sich der aktuelle Artikel der NOZ wie ein PR-Text aus der Regionalmarketing-Abteilung: sympathischer Handwerker, Tüftler, Familienbetrieb, Youtube-Erfolg: Expansion an der Bahnhofstraße.

Kein Wort über die braune politische Vergangenheit des Herrn Richter. Kein Wort über die NPD. Kein Wort über Volksverhetzung. Kein Wort darüber, dass dieser Mann über Jahre als Neonazi-Kader in Erscheinung trat.

Hinzu kommt etwas besonders Perfides:

Um die Kult-Mopeds der Firma Simson aus dem thüringischen Suhl, die Herr Richter so erfolgreich repariert, ist besonders in den ostdeutschen Ländern längst ein Hype entstanden. Denn es gibt neuerlich Versuche der AfD, die Marke Simson politisch zu vereinnahmen.
Die Nachfahren der jüdischstämmigen Gründerfamilie der Marke Simson leben heute in den USA. Sie kritisieren diese politische Vereinnahmung scharf. Von ihnen hieß es in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa: „Wir empfinden jegliche Verbindung mit der AfD als abstoßend und als eine Beleidigung unseres Namens.“ Der Name Simson dürfe unter keinen Umständen zum Symbol der AfD werden.

Die Frage ist klar: Wie kann das sein, liebe Lokalpresse?

Gerade Lokaljournalismus lebt doch vorgeblich von Einordnung und Nähe. Doch hier entsteht der Eindruck, als solle eine extreme, verfassungsfeindliche und strafbare politische Vergangenheit nachträglich entpolitisiert werden. Der frühere NPD-Funktionär erscheint plötzlich nur noch als freundlicher Technikliebhaber mit Faible für DDR-Mopeds und historische Motorsägen.

Dabei war gerade die Verbindung notwendig: Warum faszinieren Teile der extrem rechten Szene seit Jahren ostdeutsche Nostalgieprodukte, Rechtsrock-Kultur und bestimmte Männlichkeitsmilieus rund um Technik, Schrauben und „Tradition“? Welche sozialen Netzwerke existieren dort? Welche Rolle spielten solche Treffpunkte im Emsland über Jahre?

Doch all diesen Fragen wird nicht nachgegangen. Sie werden nicht einmal erwähnt. Natürlich gilt: Menschen können sich ändern. Politische Biografien sind nicht für alle Ewigkeit festgeschrieben. Aber genau dann müsste man darüber sprechen. Distanzierungen benennen. Entwicklungen einordnen. Transparenz herstellen.

Stattdessen wird Verschwiegen. Und dieses Verschweigen ist der eigentliche Skandal des Artikels. Denn wer, wie unsere Lokalzeitungen im Emsland, einen ehemaligen, weiterhin politisch einschlägig bekannten Ex-NPD-Funktionär und verurteilten Straftäter porträtiert, ohne dessen politische Rolle auch nur mit einem Nebensatz zu erwähnen, betreibt keine vollständige Berichterstattung mehr. Er betreibt Imagepflege politischer Extremisten. Was für eine ekelhafte, braune Sache.Auf diese Weise verliert der emsländische Lokaljournalismus weiter an Glaubwürdigkeit, weil er politische Realitäten dreist unter den Teppich kehrt.

Update 25.05.2026

Die NOZ hat den oben genannten Artikel zwischenzeitlich aus ihren Medien kommentarlos entfernt.

NOZblog

Im Suchmaschinenindex sehen wir aber noch die Headline.

NOZblog

Und da das Internet nichts vergisst, findet man den vollständigen Artikel als PDF im Archiv von Roberts Blog, siehe Update unten: https://robertkoop.wordpress.com/2026/05/24/noz-3-der-freundliche-herr-richter/

Drei Seiten, kein einziges Mal „gesichert rechtsextrem“. Die NOZ und der AfD-Normalisierungsmarathon vom 23. Mai 2026

Heute NOZ, Seiten 1-3: Drei Artikel über die AfD. Kein einziges Mal „gesichert rechtsextrem“. Brandmauer-Debatte ohne Verfassungsschutz-Einstufung ist kein Journalismus, sondern Normalisierung.

Die heutige Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung widmet den ersten drei Seiten ein Thema, die AfD. Auf Seite 1 plädiert der frühere schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig dafür, die Brandmauer zur AfD aufzugeben. Auf Seite 2 fragt ein externer Kolumnist, ob eine AfD-Forderung die Demokratie retten könnte. Auf Seite 3 erklärt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Brandmauer habe der AfD genützt.

Drei Artikel, drei Seiten, ein roter Faden. Und ein gemeinsames Merkmal. Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem kommt in keinem der drei Texte vor. Kein einziges Mal. Das ist kein Versehen.

Was fehlt und warum es fehlt

Wer über die AfD schreibt, ihre Stärke analysiert, ihre Forderungen diskutiert und Empfehlungen zum Umgang mit ihr ausspricht, ohne zu benennen, dass sie vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem klassifiziert ist, trifft eine redaktionelle Entscheidung. Nicht mehr und nicht weniger.

Der Albig-Artikel auf Seite 1 setzt die AfD-Ablehnung als emotionale Übertreibung. Wenn Albig schreibt, man könne bei 30 Prozent Wahlergebnis nicht so tun, als sei die AfD „die Ausgeburt der Hölle“, dann ist das ein Strohmann. Niemand in der seriösen Demokratiedebatte bezeichnet die AfD als Ausgeburt der Hölle. Der Verfassungsschutz bezeichnet sie als gesichert rechtsextrem, und das ist eine nüchterne juristische und nachrichtendienstliche Klassifikation, keine moralische Überhöhung. Indem Albig diese Klassifikation durch einen hysterisch klingenden Ausdruck ersetzt, macht der Text die faktenbasierte Ablehnung zur Gefühlssache. Die NOZ druckt das auf Seite 1, unkommentiert.

Der Nelles-Text auf Seite 2 ist handwerklich das Problematischste der drei Stücke. Die Headline „Kann eine AfD-Forderung die Demokratie retten?“ rahmt eine rechtsextreme Partei als potenzielle Demokratie-Retterin. Der Text selbst argumentiert, Volksentscheide seien eine gute Idee, und es sei paradox, sie abzulehnen, nur weil die AfD sie fordert. Das mag als isoliertes demokratietheoretisches Argument Bestand haben. In diesem redaktionellen Kontext, auf dieser Seite, an diesem Tag, leistet es etwas anderes. Es normalisiert AfD-Positionen als diskussionswürdige Politikangebote, ohne dass der institutionelle Charakter der Partei auch nur erwähnt wird. Der Autor ist ein Buchautor mit erkennbarer Agenda, kein unabhängiger Analyst. Auch das wird nicht kenntlich gemacht.

Das Kretschmer-Interview auf Seite 3 enthält immerhin den Satz, man könne nicht so tun, als wäre die AfD eine Partei wie jede andere, wenn Leute wie Höcke an Einfluss gewinnen. Aber der entscheidende Schritt bleibt aus, Kretschmer sagt nicht, dass die AfD als Organisation vom Verfassungsschutz eingestuft ist. Er personalisiert die Kritik auf Höcke und macht sie damit zur Frage des internen Parteiflügels, nicht zur Frage des institutionellen Status der Gesamtpartei.

Die Wirkung der Summe

Einzeln betrachtet ließe sich über jeden dieser Texte noch streiten. In der Summe, auf drei aufeinanderfolgenden Seiten, ergibt sich ein eindeutiges Bild. Die AfD wird als politisches Phänomen behandelt, das man verstehen, de-eskalieren und möglicherweise einbinden soll. Ihr verfassungsschutzrechtlicher Status bleibt konsequent ausgeblendet.

Das ist nicht Neutralität. Neutralität wäre, die Debatte über die Brandmauer zu führen und dabei zu benennen, worüber eigentlich gestritten wird, nämlich ob demokratische Parteien mit einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei kooperieren sollen. Wer den zweiten Teil dieses Satzes weg lässt, betreibt keine neutrale Berichterstattung, sondern eine, die eine Seite systematisch entlastet.

Die NOZ macht das heute nicht zum ersten Mal. Das Muster ist dokumentiert, Porträts von AfD-Kandidaten ohne Verfassungsschutz-Einordnung, Übernahme von NZZ-Texten, die die AfD als Gesprächspartner für Wirtschaftsverbände normalisieren, Berichterstattung zur niedersächsischen Hochstufung, in der der Begriff „Rechtsextremismus“ konsequent vermieden wurde. Was heute auf den ersten drei Seiten steht, ist kein Ausrutscher. Es ist Linie.

« Ältere Beiträge