Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Rechtsextremismus (Seite 1 von 12)

Die NOZ und ihr blinder Fleck bei der AfD

Ein Wort, das bei der NOZ konsequent fehlt, immer wenn es um die AfD geht: Rechtsextremismus. Das zieht sich durch. Nach dem Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt ordne ich das im Blog ein.

Die AfD ist am Sonntag, dem 06.09.2026, in Sachsen-Anhalt laut vorläufigem Ergebnis erstmals stärkste Kraft geworden, vor der CDU. Das ist ein Ergebnis mit vielen Ursachen, die sich nicht auf eine einzelne Zeitung zurückführen lassen. Trotzdem lohnt sich der Blick auf die eigene Region. Denn was die NOZ in den vergangenen Monaten über die AfD geschrieben hat, folgt einem erkennbaren Muster. Und dieses Muster trägt eher zur Enthemmung bei als zur Aufklärung.

Der auffälligste Punkt ist die Sprachverweigerung. Als der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD im Februar als gesichert rechtsextrem einstufte, benannte die zuständige Pressemitteilung des Innenministeriums das ausdrücklich so. In gleich drei NOZ-Artikeln von Jonas Koch zu dieser Einstufung fehlte das Wort Rechtsextremismus konsequent. Stattdessen war von einer „extremistischen Partei“ die Rede, ein Begriff, der die konkrete Substanz der amtlichen Bewertung verwischt. Wer die Quelle nicht selbst nachschlägt, bekommt eine abgeschwächte Version der Realität serviert.

Noch deutlicher wird das Muster bei Personenporträts. Als die NOZ im Februar den AfD-Landratskandidaten Jörg Dilge vorstellte, geschah das unter Formulierungen wie „pragmatischer Unternehmer“ und „Mann von außen“. Dass Dilge die Verurteilung Björn Höckes als ungerechtfertigt bezeichnet und das Verfassungsschutzgutachten als aufgebauscht abtut, stand zwar im Text, wirkte dort aber wie eine Randnotiz neben der wohlwollenden Erzählung über seine Industriebiografie. Der zuständige Redakteur verteidigte das später als bewussten Kontrast zu den Positionen führender AfD-Vertreter. Das Problem ist, dass Kontrast nicht automatisch Einordnung bedeutet. Wer die warme Geschichte im Vordergrund erzählt und die politische Realität dahinter versteckt, normalisiert, auch wenn er das Gegenteil beabsichtigt.

Ein drittes Beispiel liefert Lucas Wiegelmann mit seiner Forderung nach mehr Fairness im Umgang mit der AfD. Die Partei kennt selbst keinerlei Fairness gegenüber Medien, Gerichten oder politischen Gegnern, das gehört seit Jahren zu ihrem politischen Kerngeschäft. Ein Kommentar, der ausgerechnet dieser Partei Nachsicht anmahnt, ohne den eigenen Umgang der AfD mit demokratischen Spielregeln zu erwähnen, bedient exakt das Opfer-Narrativ, das die Partei selbst pflegt.

Zur Fairness gehört an dieser Stelle auch ein Gegenbeispiel. Als Jean-Charles Fays im Fall Dilge auf Kritik reagierte, verwies er zu Recht darauf, im selben Artikel Zitate von Alice Weidel und Björn Höcke eingeordnet zu haben, inklusive der Höcke-Verurteilung wegen der SA-Parole. Das zeigt, dass in der Redaktion durchaus Bewusstsein für das Problem vorhanden ist. Nur bleibt dieses Bewusstsein bislang die Ausnahme, nicht die redaktionelle Linie.

Man kann der NOZ nicht vorwerfen, das Ergebnis von Sachsen-Anhalt verursacht zu haben. Diese Kausalkette gibt es nicht, und wer sie behauptet, macht sich angreifbar. Der berechtigte Vorwurf liegt woanders. Eine Regionalzeitung mit erheblicher Reichweite trifft redaktionelle Entscheidungen, in welcher Sprache sie eine rechtsextreme Partei beschreibt und wie sie deren Vertreter porträtiert. In einer Phase, in der die AfD bundesweit weiter erstarkt, wiegt jede dieser Entscheidungen schwerer als sonst. Genau deshalb verdient dieses Muster eine klare Benennung, nicht als Vorwurf ins „Blaue“, aber als das, was es ist, eine dokumentierte Häufung von Formulierungen, die Distanz vermissen lassen, wo Distanz journalistisch geboten wäre.

Ewert und die Wahl in Sachsen-Anhalt: Wenn Erklären zu Entschuldigen wird

Ewert erklärt den AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt mit allgemeinem Politikversagen, ohne die Verfassungsschutz-Einstufung als rechtsextrem auch nur zu erwähnen. Am Ende soll sich jeder Bürger einzeln „zusammenreißen“. Verantwortung sieht anders aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar zur Wahl in Sachsen-Anhalt benennt zunächst richtige Kritikpunkte an der AfD. Beleidigungen, Lügen, Vetternwirtschaft, Druck auf Medien, das ist alles belegt und zu Recht angesprochen. Genau hier beginnt aber auch das Problem des Textes.

Der Satz „All dies haben Vertreter der übrigen Parteien ebenfalls bereits einmal fertiggebracht“ stellt eine falsche Symmetrie her. Einzelne Verfehlungen einzelner Politiker sind etwas anderes als das systematische Verhalten einer Partei, deren Landesverband in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Diese Einstufung fehlt in Ihrem Text übrigens komplett. Gerade bei einem so deutlichen Wahlsieg wäre das der entscheidende Fakt gewesen, nicht Stilfragen wie Tonlage oder Populismusvorwürfe.

Auch die Erklärung für den AfD-Erfolg bleibt seltsam diffus. Gebrochene Versprechen, wachsende Bürokratie, eine allgemeine Politikmüdigkeit, all das mag stimmen. Aber wer den Aufstieg einer rechtsextremen Partei vor allem mit allgemeinem Politikversagen erklärt, entlastet am Ende jene demokratischen Kräfte, die tatsächlich Verantwortung tragen, sei es durch Anbiederung an rechte Narrative oder durch mangelnde klare Abgrenzung.

Besonders schief wirkt die These, eine erstarkende Rechte führe andernorts in Europa zur Mäßigung. Diese Beobachtung ist weder eindeutig belegt noch beruhigend. Sie liest sich eher wie eine vorweggenommene Entwarnung, die zur tatsächlichen Faktenlage über die AfD in Sachsen-Anhalt nicht passt.

Am Ende landet die Verantwortung beim einzelnen Bürger, der sich „zusammenreißen“ soll. Das ist zu wenig. Verantwortung tragen zuerst die demokratischen Parteien und auch die Medien, die (wie auch die NOZ häufig normalisierend) über sie berichten. Wer diese Verantwortung so allgemein streut, dass am Ende niemand konkret benannt wird, macht es sich zu leicht

Mit freundlichen Grüßen

Eine Niederlage, die keine war. Wie ein NOZ-Gastbeitrag von Frauke Rostalski die Rechtslage zur AfD verdreht

Zwei Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt verdreht ein NOZ-Gastbeitrag die Rechtslage. Ein vorläufiger VG-Köln-Beschluss mit festgestelltem „starken Verdacht“ auf Verfassungsfeindlichkeit wird zur Niederlage des Verfassungsschutzes umgedeutet.

Hallo NOZ, hallo Frau Rostalski,

Ihr Gastbeitrag stützt sich zentral auf eine Behauptung, die bei genauerer Prüfung nicht trägt. Sie schreiben, das BfV habe „kürzlich eine Niederlage vor dem VG Köln hinnehmen“ müssen, was einen langen Schatten auf die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags werfe. Das ist eine erhebliche Verkürzung der tatsächlichen Rechtslage.

Der Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) ist eine Eilentscheidung, keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter, der Beschluss ist beim OVG Münster anfechtbar. Entscheidend ist zudem, dass das Gericht selbst einen „starken Verdacht“ festgestellt hat, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt werden. Untersagt wurde dem BfV lediglich, auf Basis der bislang vorgelegten (nach mehreren Fachkommentaren fast ausschließlich öffentlich zugänglichen) Erkenntnisse den höheren Schwellenwert „gesichert“ zu verwenden. Das Gericht forderte die Nachrichtendienste sogar auf, zurückgehaltenes Material offenzulegen, um eine bessere Bewertung zu ermöglichen. Auch juristische Fachkommentatoren wie André Bartsch vom Max-Planck-Institut halten Teile der Beschlussbegründung für „nicht so recht plausibel“.

Aus einem vorläufigen, anfechtbaren Verfahrensschritt mit ausdrücklich festgestelltem „starken Verdacht“ eine Niederlage zu machen, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens grundsätzlich infrage stellt, ist keine seriöse Zusammenfassung der Beweislage. Es ist eine Zuspitzung, die den tatsächlichen Befund ins Gegenteil verkehrt.

Auch die Grundanlage des Textes wirkt schief. Schon die Überschrift stellt „wehrhafte Demokratie“ und „Konkurrenzabwehr“ als gleichwertige Deutungsoptionen nebeneinander, als handle es sich beim Schutz der Verfassung gegen eine vom Verfassungsschutz mit einem 1100 Seiten starken Gutachten dokumentierte Partei im Kern um dasselbe wie das Ausschalten politischer Konkurrenten. Das Toleranz-Paradox, also die Frage, wie eine offene Gesellschaft mit Akteuren umgeht, die die Offenheit selbst abschaffen wollen, kommt im gesamten Text nicht vor, obwohl es seit dem NPD-Verbotsverfahren der eigentliche Kern dieser Debatte ist.

Dass dieser Beitrag zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erscheint, macht die Verkürzung nicht harmloser. Wer Wählerinnen und Wählern kurz vor der Stimmabgabe vermittelt, ein Verbotsverfahren stehe juristisch auf tönernen Füßen, sollte die zugrundeliegenden Fakten korrekt darstellen. Eine akademische Autorität trägt hier besondere Verantwortung, gerade weil ihr Titel dem Text zusätzliches Gewicht verleiht.

Mit freundlichen Grüßen

Brandmauer – Wenn „Einzelfälle“ zur Ausrede werden

Warum die NOZ Rupert Scholz‘ Verharmlosung der AfD im Clasen Talk ohne Einordnung durchgehen lässt, während im selben Blatt ein Wagenknecht-Interview zeigt, wie kritisches Nachfragen aussehen kann.

Hallo NOZ, hallo Frau Kanke, hallo Herr Clasen,

der Bericht über den Auftritt von Rupert Scholz im Clasen Talk gibt dessen steile Thesen wieder, ohne sie an einer einzigen Stelle mit Fakten zu konfrontieren. Das ist journalistisch zu wenig.

Wenn Scholz rechtsextreme Netzwerke in der AfD als „Einzelfälle“ abtut, hätte der Text darauf hinweisen müssen, dass genau diese Netzwerke, die völkische Ideologie führender Landesverbände und die dokumentierten Verbindungen zu gesichert rechtsextremen Gruppierungen der tragende Grund für die Einstufungen durch mehrere Landesämter für Verfassungsschutz sind. Stattdessen bleibt Scholz‘ Zweifel an dieser Einstufung („Da setze ich ein großes Fragezeichen“) unkommentiert stehen, obwohl er sich damit über eine fundierte behördliche Analyse hinwegsetzt.

Auch die Erzählung vom „entscheidenden Fehler“ der Kanzlerin Merkel 2015 als Ursprung des AfD-Erfolgs wird unwidersprochen übernommen. Das ist eine seit Jahren gängige, aber unvollständige Erklärung. Sie blendet aus, dass rechte Radikalisierung ein europaweites Phänomen ist und die AfD lange vor 2015 gegründet wurde, mit einer klaren wirtschaftsliberalen und nationalkonservativen Programmatik.

Besonders bemerkenswert ist Scholz‘ Vorschlag einer Minderheitsregierung mit fallweiser Zusammenarbeit mit der AfD. Wer als CDU-Urgestein eine kontrollierte Öffnung nach rechts fordert, verschiebt genau jene Grenze, die Parteien wie die AfD seit Jahren gezielt zu verschieben versuchen. Ein Interview-Format wie der Clasen Talk mag solche Positionen zurecht einladen, in der schriftlichen Aufbereitung braucht es dann aber Einordnung, keine bloße Wiedergabe.

Zum Vergleich, im Interview mit Sahra Wagenknecht auf Seite 4 derselben Ausgabe fragt Matti Gerstenlauer sehr direkt nach der AfD-Nähe ihrer Blockadepolitik. Genau diese Hartnäckigkeit hätte auch dem Scholz-Beitrag gutgetan.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Brandmauer und Corona-Politik zur selben „Angst“ werden

Boehme-Neßler wirft in der NOZ Brandmauer, Corona-Politik und Klimaschutz in einen Topf namens „Angstpolitik“. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, das hat mit Dämonisierung nichts zu tun, diese Einstufung ist ein Fakt.

Hallo NOZ, hallo Herr Boehme-Neßler,

Ihr Gastbeitrag zur „Angstpolitik“ wirft ein wichtiges Thema auf, verliert sich aber in einer Gleichsetzung, die bei näherem Hinsehen nicht trägt. Corona-Maßnahmen, Klimapolitik, Ukraine-Unterstützung und die Brandmauer gegen die AfD werden in denselben Topf geworfen, als wären das alles Varianten derselben Einschüchterungsstrategie. Das ist eine steile These, für die der Text den Beleg schuldig bleibt.

Besonders der Satz zur Brandmauer irritiert. Sie brauche man „nicht für den politischen Gegner“, sondern sie schütze vor einem „dämonisierten Feind, vor dem man angeblich Angst haben muss“. Diese Formulierung blendet aus, dass die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist keine Dämonisierung, sondern eine behördliche Feststellung auf Grundlage konkreter Belege. Wer diesen Unterschied verwischt, stellt begründete demokratische Abgrenzung auf eine Stufe mit diffuser Furcht vor einem erfundenen Gegner.

Ähnlich verkürzt argumentiert der Text bei der Migrationsdebatte. Wer diese Politik infrage stelle, werde „sofort als Ausländerfeind stigmatisiert“, heißt es dort. Auch hier fehlt die Unterscheidung zwischen sachlicher Kritik an konkreter Politik und Rhetorik, die tatsächlich menschenfeindlich ist. Genau diese Vermischung erzeugt ein Opfernarrativ, in dem jede Einordnung schon als Repression erscheint.

Bemerkenswert ist zudem der Kontext. Philipp Ebert hat denselben Autor bereits 2025 zur Meinungsfreiheit interviewt, damals mit einer ganz ähnlichen Schlagseite. Auch dort ging es um angebliche staatliche Überreaktionen, ohne die Gegenseite, also Schutz vor Extremismus und rechtsstaatliche Notwendigkeit von Ermittlungen, ernsthaft einzubeziehen. Wenn ein Meinungsbeitrag zum zweiten Mal dieselbe schiefe Grundannahme transportiert, ist das kein Zufall mehr, sondern eine redaktionelle Entscheidung.

Kritik an staatlichem Handeln ist notwendig und richtig. Aber sie braucht Maßstäbe. Wer Brandmauer und Corona-Politik in einen Satz packt, verliert genau die Differenzierung, die er von anderen einfordert.

Mit freundlichen Grüßen

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