Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Höcke

Zwei Texte, ein blinder Fleck. Wie NOZ und dpa gemeinsam die Höcke-Lüge verschwinden lassen.

Erst verteidigt Philipp Ebert die Kritiker einer Medienaufsicht, dann liefert eine dpa-Übernahme das Porträt zum unkritischen Star. Was in beiden Texten fehlt, ist derselbe Satz.

Am 3. Juli schrieb Philipp Ebert in der NOZ über die Rüge der Landesanstalt für Medien NRW gegen Ben Berndts Podcast. Sechs Tage später folgte ein Porträt über Berndt, übernommen von der dpa. Liest man beide Texte hintereinander, wird ein Muster sichtbar, das für sich genommen schon in jedem einzelnen Artikel ärgerlich wäre, in der Kombination aber richtig Wirkung entfaltet.

Ebert lässt in seinem Text vor allem Stimmen zu Wort kommen, die der Medienaufsicht kritisch gegenüberstehen. Wolfgang Kubicki hält Landesmedienanstalten für Relikte des 20. Jahrhunderts, Volker Boehme-Neßler warnt vor psychologischer Vorzensur. Wer Boehme-Neßler ist, wird nicht eingeordnet, dabei hat er die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem öffentlich als skandalös bezeichnet. Der eigentliche Anlass der Rüge, Höckes Lüge über die SA-Parole, taucht zwar auf, wird aber sofort von der Zensurdebatte überlagert.

Der dpa-Text in der NOZ vom 9. Juli setzt genau da an. Auch hier bekommt vor allem eine Seite Raum. Kai Diekmann darf ausführlich erklären, warum Berndt Höcke angeblich besser entlarve als klassische Interviews. Melanie Amann, die immerhin auf die Bedeutung journalistischer Einordnung hinweist, bekommt einen einzigen Satz. Was in diesem langen Porträt komplett fehlt, ist die konkrete Benennung dessen, worum es bei der Rüge eigentlich ging. Wer nur diesen Text liest, erfährt nicht, dass Höcke öffentlich behauptet hat, die SA habe gar keine Parole gehabt, eine Aussage, die schlicht falsch ist. Aus einer belegbaren Falschaussage wird eine abstrakte Frage von Sorgfaltspflicht und Zensur.

Bemerkenswert ist auch, wie unwidersprochen Berndts Satz stehen bleibt, ein Quoten-AfDler würde jeder Redaktion guttun. Die naheliegende Gegenfrage, warum Redaktionen kaum AfD-Mitglieder beschäftigen, nämlich weil journalistische Grundprinzipien wie die Trennung von Nachricht und Meinung mit der Programmatik dieser Partei kollidieren, wird nicht gestellt. Stattdessen wirkt der Satz wie ein Diversitätsappell, nicht wie das, was er ist, eine Aufforderung zur Aufweichung journalistischer Standards.

Für sich genommen ließen sich beide Texte noch als Einzelfälle abtun. Ebert hätte eben seine Meinung, die dpa liefert einen reinen Porträttext ohne kommentierenden Anspruch. Doch genau das macht die Kombination so wirksam. Der Kommentar bereitet den Boden, das scheinbar neutrale Porträt bestätigt ihn. Wer beide Texte im Abstand von sechs Tagen liest, bekommt zweimal dieselbe Auslassung serviert, einmal mit erkennbarer Haltung, einmal im Gewand der reinen Nachricht.

Gerade bei Übernahmen von Agenturmaterial trägt die Redaktion trotzdem Verantwortung. Eine Zeitung entscheidet, welchen Text sie einkauft, wo sie ihn platziert und ob sie ihn einordnet. Wenn ausgerechnet die Leerstelle des eigenen Kommentars sechs Tage später von einer scheinbar objektiven Agenturmeldung bestätigt wird, ist das das Ergebnis redaktioneller Auswahl.

Wenn Zensurwarnung der NOZ und Ebert wichtiger ist als die Höcke-Lüge selbst

Warum die NOZ bei der LfM-Rüge gegen einen Höcke-Podcast nur Kritiker der Behörde zu Wort kommen lässt und den eigentlichen Anlass aus dem Blick verliert.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Artikel zur Rüge der Landesanstalt für Medien NRW gegen den Podcast von Ben Berndt wirft eine berechtigte Frage auf, nämlich wie viel inhaltliche Kontrolle Behörden über journalistische Angebote ausüben dürfen. Leider beantworten Sie diese Frage nur mit einer Stimme.

Sie zitieren Wolfgang Kubicki, der die Landesmedienanstalten als Relikte des 20. Jahrhunderts abtut, und Volker Boehme-Neßler, der vor einer psychologischen Vorzensur warnt. Was fehlt, ist eine Einordnung dieser Quellen. Boehme-Neßler hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch öffentlich als skandalös bezeichnet und mehrfach vor einem AfD-Verbot gewarnt. Das macht seine Einschätzung nicht automatisch falsch, aber es macht sie zu einer politisch verorteten Position, die man Ihren Lesern hätte mitteilen müssen.

Auch der eigentliche Anlass der Rüge gerät bei Ihnen aus dem Blick. Björn Höcke hat in dem Podcast behauptet, die SA habe gar keine Parole gehabt, eine Aussage, die schlicht unwahr ist. Genau das hat die Landesanstalt beanstandet, nicht eine generelle Meinungsäußerung. Wer daraus eine Zensurdebatte macht, verschiebt die Frage von der journalistischen Sorgfaltspflicht auf ein angeblich bedrohtes Grundrecht.

Eine ausgewogene Berichterstattung hätte auch fragen können, warum ein Format mit sechs Millionen Aufrufen eine Falschbehauptung über ein NS-Symbol unwidersprochen stehen lässt. Diese Frage stellen Sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Wiegelmanns Framing-Trick: Wie die NOZ aus Protest gegen Rechtsextremismus ein Demokratieproblem der Grünen macht

NOZ-Artikel über Grünen-Protest gegen AfD-Parteitag: Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fehlt komplett. Dafür wird ein einzelner Parteiinterner zum Hauptzeugen gemacht. Bekanntes Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über den Kölner Grünen-Newsletter folgt einem inzwischen vertrauten Muster. Ein Einzelkritiker aus den eigenen Reihen der Grünen liefert den Aufhänger, seine Vorwürfe werden ausführlich referiert, und die eigentliche Einordnung bleibt aus.

Was fehlt, ist entscheidend. Die AfD, um deren Parteitag es geht, ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Dieser Kontext kommt im Artikel nicht vor. Stattdessen werden die Grünen in die Rolle derjenigen gedrängt, die demokratische Grundrechte gefährden, während die AfD als schutzbedürftige Versammlungsgemeinschaft erscheint.

Dass Versammlungsfreiheit auch für rechtsextreme Parteien gilt, ist richtig. Ebenso richtig ist, dass demokratischer Protest gegen einen Parteitag einer solchen Partei legitim und politisch geboten ist. Wer beides gleichsetzt, betreibt eine falsche Symmetrie.

Anwalt Brennecke darf seine Meinung haben. Dass ein einzelner Parteiinterner eine unglückliche Formulierung im Newsletter skandalisiert, ist kein Befund über das Demokratieverständnis der Grünen. Es ist ein Tweet.

Mit freundlichen Grüßen

Update 14.06.2026, Lucas Wiegelmann antwortet:

Hallo Herr Reichl, vielen Dank für Ihre Nachricht und fürs Lesen. Ihre Fragen zum richtigen Umgang mit der AfD, der Partei Björn Höckes, bleiben dringlich; wir haben dazu ja auch schon ein paar Mal gemailt. Was den konkreten Vorgang betrifft: Zur „eigentlichen Einordnung“ des Kölner Grünen-Newsletters, die Sie sich erhofft haben, hatte ich ja die Kölner Grünen selbst eingeladen. Ich hatte sie, wie im Artikel dokumentiert, um Aufklärung gebeten, was sie mit „verhindern“ meinen. Ich hatte auch ausdrücklich gefragt, ob darunter Blockaden o. ä. zu verstehen sind.Dass sie diese Gelegenheit zur „Einordnung“ verstreichen ließen, hat mich auch gewundert.Bitte bleiben Sie uns in kritischer Aufmerksamkeit verbunden – und wenn Sie mal Lust haben auf einen Kaffee, würde ich mich über einen persönlichen Austausch freuen. Beste Grüße, Lucas Wiegelmann

Meine Antwort:

Hallo Herr Wiegelmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben die Kölner Grünen gefragt, was sie mit „verhindern“ meinen, das stimmt, und das war richtig. Aber mein Einwand war ein anderer. Die fehlende Einordnung betrifft nicht die Grünen, sondern die AfD. Wer über einen Protest gegen ihren Parteitag schreibt, ohne zu erwähnen, dass diese Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und ihr prominentester Vertreter wegen einer SA-Parole verurteilt wurde, der lässt den wichtigsten Hintergrund weg.

Das ist kein Fehler der Grünen, ich sehe das als bewusste redaktionelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen