Sonja Scheller kritisiert in der NOZ zu Recht die neue Bürgergeld-Sanktion. Beim Vergleich mit Steuerhinterziehung weicht sie aber aus, 110 Mio. Euro Bürgergeld-Missbrauch stehen bis zu 200 Mrd. Euro Steuerhinterziehung gegenüber.

Hallo NOZ, hallo Frau Scheller,

Ihr Kommentar „Willkür bei Sanktionen für Arbeitslose wäre fatal“ vom 30.07.2026 hat einen Teil, dem ich zustimme, und einen Teil, der an der Realität vorbeigeht.

Zustimmung zunächst zur Kritik an der neuen Sanktionsregel. Dass „stark ungepflegtes“ oder „alkoholisiertes“ Erscheinen bei Jobcenter-Terminen zu Kürzungen führen kann, ist tatsächlich ein Einfallstor für Willkür, und der Hinweis, dass sich dahinter auch psychische Probleme verbergen können, ist berechtigt. Das ist eine durchaus differenzierte Position.

Beim Rest wird es schwieriger. Sie schreiben, das Argument, Steuerhinterziehung richte größeren Schaden an als Sozialleistungsmissbrauch, laufe „ins Leere“, weil sich auch kleine Schäden zu einem erheblichen Gesamtschaden summierten. Nur beantwortet dieser Satz nicht die eigentliche Frage, sondern weicht ihr aus. Die Bundesagentur für Arbeit beziffert den Schaden durch bandenmäßigen Bürgergeld-Missbrauch auf rund 110 bis 260 Millionen Euro jährlich. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft geht bei Steuerhinterziehung von 100 bis 200 Milliarden Euro aus, der Bundesrechnungshof spricht von einem zweistelligen Milliardenbetrag. Das Verhältnis liegt damit irgendwo zwischen 1 zu 400 und 1 zu 1000. Wer diesen Vergleich mit dem Verweis auf „auch kleine Schäden summieren sich“ beiseiteschiebt, tauscht eine Frage der Größenordnung gegen eine Frage des Prinzips, das ist keine Widerlegung, sondern ein Themenwechsel.

Auffällig ist außerdem die Rollenverteilung in Ihrem eigenen Text. Beim Bürgergeld-Missbrauch reicht die bloße Existenz von Betrug, um scharfe Sprache und Härte zu rechtfertigen („Wut in der Gesellschaft“, „zu Recht“). Bei der neuen Sanktionsregel gilt plötzlich das Gegenteil, hier zählt jeder Einzelfall, hier braucht es Fingerspitzengefühl und Rücksicht auf mögliche psychische Probleme. Beides kann richtig sein. Nur wäre es ehrlicher, diesen Maßstab konsequent anzulegen, auch auf die Frage, wie viel politische und mediale Aufmerksamkeit Betrug in unterschiedlicher Größenordnung tatsächlich bekommt.

Mit freundlichen Grüßen

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