Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Rena Lehmann (Seite 2 von 9)

Rena Lehmann ist Redakteurin der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) mit Schwerpunkt Politik und Außenpolitik. Diese Kategorie analysiert ihre Kommentare und Meinungsbeiträge, darunter Texte zu Friedrich Merz, Donald Trump, Streikrecht und Arbeitsmarktpolitik. Wiederkehrendes Muster: die Übernahme politischer Deutungsrahmen ohne kritische Distanz.

Sparen ja, aber bei wem zuerst?

Ein Kommentar von Rena Lehmann in der NOZ nennt einen Schulbegleiter für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für unfinanzierbare Leistungen, Kritik daran sei „populistisch“.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur finanziellen Lage der Kommunen beschreibt ein reales Problem, wählt aber ein bezeichnendes Beispiel, um es zu illustrieren. Wenn von „Best of“ statt „finanziell Leistbarem“ die Rede ist, dann ausgerechnet anhand eines Schulbegleiters für ein Kind mit Beeinträchtigung, sagt das mehr über die eigene Prioritätensetzung aus als über die tatsächliche Kostenstruktur der Kommunen.

Dass Pflege, Asyl, Gesundheit, Kita und Ganztagsschule die größten kommunalen Lasten sind, stimmt. Doch innerhalb dieser Aufzählung ausgerechnet Hilfen für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für das „Gießkannenprinzip“ anzuführen, ist eine Wahl, keine Notwendigkeit. Man hätte ebenso über überdimensionierte Verwaltungsstrukturen, ausbleibende Digitalisierung oder die seit Jahren diskutierte fehlende Gegenfinanzierung durch den Bund schreiben können.

Wer Kritik an solchen Kürzungsvorschlägen pauschal als „populistisch, aber nicht sachlich“ abtut, blendet aus, dass Schulbegleitung kein Luxus ist, sondern oft die einzige Bedingung dafür, dass ein Kind überhaupt am Regelunterricht teilnehmen kann. Das ist keine Frage von „Best of“, sondern von Teilhabe, die im Sozialgesetzbuch als individueller Rechtsanspruch verankert ist, nicht als freiwillige Zusatzleistung.

Bemerkenswert ist außerdem, wie schnell der Text am Ende bei den Kommunen selbst landet, sobald es um Lösungen geht, während konkrete Vorschläge zur Einnahmenseite fehlen, etwa eine gerechtere Verteilung von Sondervermögen oder eine stärkere Heranziehung großer Vermögen. Wer der Rotstift zuerst bei den Schwächsten ansetzt und die Verantwortung am Ende doch wieder bei den Kommunen selbst verbleibt, setzt politische Schwerpunkte. Mit einer sachlichen Analyse einer Finanzkrise hat das dann aber nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Wer schützt Kinder wirklich vor Social Media

Rena Lehmanns Plädoyer in der NOZ für ein Nutzungsverbot ist in der Diagnose richtig, blendet aber aus, dass der wirksamere Hebel bei den Plattformbetreibern liegt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Kinder wirkt auf den ersten Blick überzeugend, lässt aber die entscheidende Frage aus. Wer haftet eigentlich, wenn ein solches Verbot nicht durchgesetzt wird?

Der Vergleich mit dem Alkoholverbot für Jugendliche ist aufschlussreich, nur nicht in die Richtung, die der Text nahelegt. Beim Alkoholverbot trifft die Sanktion in erster Linie die Verkäufer und Gastronomen, die an Minderjährige ausschenken, nicht allein die Jugendlichen selbst. Genau diese Logik fehlt in der aktuellen Debatte um Social Media fast komplett. Wo bleiben Bußgelder, Auflagen oder im Wiederholungsfall auch härtere Konsequenzen für Plattformen, die systematisch gegen Jugendschutz verstoßen?

Auch die Expertenkommission, die Sie zitieren, sagt im Kern etwas anderes als das, was Ihr Kommentar betont. Olaf Köller fordert nicht in erster Linie ein Nutzungsverbot, sondern dass sich die digitale Welt an das Kind anpassen soll, durch verbindliche, sichere Voreinstellungen, ohne algorithmische Feeds, ohne personalisierte Werbung, ohne Sog-Mechanismen wie Endlos-Feeds. Das ist eine Forderung an die Anbieter, keine an Kinder oder Eltern.

Eine Altersgrenze mag sinnvoll sein, sie löst aber nicht das strukturelle Problem, dass die Geschäftsmodelle der Plattformen auf maximaler Nutzungsdauer beruhen. Wer nur über Verbote für Nutzer spricht, schont genau jene Akteure, die von der Sucht am meisten profitieren. Und gerade weil die grenzüberschreitende Durchsetzung von Altersgrenzen schwierig ist, das räumt sogar die Kommission selbst ein, wäre eine konsequente Sanktionierung der Anbieter über den Digital Services Act der wirksamere Hebel gewesen. Das hätte man bei der Frage „was denn sonst“ durchaus nennen können.

Mit freundlichen Grüßen

AfD-Steuerkonzept in der NOZ. Viel Raum zum Erklären, kein Wort zum Verfassungsschutz

Die NOZ lässt die AfD ihr Steuerkonzept ausführlich selbst erklären. Einheitssteuer 25 Prozent, Streichung von Klimaschutz und Bürgergeld für Ausländer, alles neutral referiert. Kein Wort zur Einstufung als gesichert rechtsextrem.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihre Analyse zum Steuerkonzept der AfD räumt der Partei sehr viel Raum ein, sich selbst zu erklären, und sehr wenig Raum für eine kritische Einordnung. Kay Gottschalk darf sein Konzept ausführlich als gerecht, revolutionär und sogar als sich selbst finanzierend bewerben. Die einzige Gegenstimme, Tobias Hentze vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, bezweifelt lediglich die Finanzierbarkeit. Die politische Substanz der Reform bleibt damit fast unwidersprochen.

Dabei zeigt schon die Gegenfinanzierung, in welche Richtung diese Reform wirkt. Gestrichen werden soll vor allem bei Bürgergeld für Ausländer, Klimaschutz, EU-Zahlungen und Entwicklungshilfe. Ihr Artikel gibt diese Posten neutral wieder, als handle es sich um eine technische Haushaltsfrage. Tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Absage an internationale Solidarität und Klimapolitik, formuliert unter dem AfD-Slogan „Viel Geld für die Welt, aber wenig für die eigenen Bürger“. Diese Rahmung wird im Text übernommen, statt eingeordnet.

Besonders auffällig ist, was in Ihrem Artikel komplett fehlt. Die AfD wird in keiner Zeile als das benannt, was sie laut Verfassungsschutz ist, nämlich eine gesichert rechtsextreme Partei. Sie erscheint stattdessen als ganz normale Oppositionspartei mit einem ganz normalen Steuerkonzept. Wer ein derart radikales Umverteilungsprojekt von einer solchen Partei vorstellt, sollte diesen Kontext mitliefern und nicht stillschweigend voraussetzen. Dieses Muster ist in der NOZ mittlerweile mehr als deutlich, man bekommt den Eindruck eines vermeintlich vorauseilenden Gehorsams durch diese Art der Normalisierungsjournaille.

Auch inhaltlich bleibt vieles unhinterfragt. Dass ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent vor allem hohe Einkommen entlastet, räumt sogar Hentze ein, dieser Satz steht jedoch isoliert am Ende des Textes und wird nicht weiter verfolgt. Eine Einordnung aus Sicht der Steuergerechtigkeit oder eine verfassungsrechtliche Einschätzung zum Gleichheitsgrundsatz fehlt vollständig.

Mit freundlichen Grüßen

Falsche Symmetrie: Wie Rena Lehmanns Kriminalstatistik-Kommentar AfD und Linke gleichsetzt

Die NOZ nennt die AfD beim Namen, verschweigt aber ihre Verfassungsschutz-Einstufung. Und stellt sie rhetorisch auf eine Ebene mit parlamentarischer Linken. Das ist keine Ausgewogenheit, das ist Relativierung.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

der Kommentar zur Kriminalstatistik benennt reale Probleme, arbeitet dabei aber mit einer Gleichsetzung, die der Faktenlage nicht standhält.

Lehmann schreibt, die AfD bediene sich einer Sprache der Spaltung. Das stimmt.

Doch der entscheidende Kontext fehlt. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist kein Meinungsurteil, sondern eine institutionelle Feststellung über eine Partei, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Diesen Unterschied zu benennen wäre die Aufgabe eines Leitkommentars gewesen.

Stattdessen stellt der Text AfD-Rhetorik und linke Gegenmobilisierung in eine Parallelkonstruktion, die strukturelle Gleichwertigkeit suggeriert. Wer eine verfassungsfeindliche Partei und parlamentarische Linke, die zur Gegenwehr aufrufen, rhetorisch auf eine Ebene zieht, relativiert nicht beide Seiten gleich. Er relativiert vor allem eine.

Das „Hochschaukeln“ der Extreme klingt ausgewogen. Es verwischt aber, dass Ursache und Reaktion keine symmetrischen Phänomene sind.

Mit freundlichen Grüßen

Halbwahrheiten statt Analyse. Was Rena Lehmann in der NOZ am DGB-Steuerkonzept verschweigt

Rena Lehmann wirft dem DGB Populismus vor, weil er Sozialkürzungen kritisiert. Arbeitgeberverbände dürfen dagegen ungestört lobbyieren. In der NOZ gilt Interessenvertretung offenbar nur für eine Seite.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Rena Lehmanns Kommentar zum DGB-Steuerkonzept hat eine eigentümliche Struktur. Er beginnt mit einem sachlichen Befund, dem sie sogar zustimmt, und endet mit dem Vorwurf des Populismus. Was dazwischen liegt, überzeugt allerdings so gar nicht.

Die Behauptung, schon ein Handwerksbetrieb oder ein Hausbesitzer in guter Lage falle unter den DGB-Begriff „reich“, ist nicht belegt. Das DGB-Konzept sieht ausdrücklich Freibeträge für Betriebsvermögen vor. Wer das weglässt, zeichnet ein falsches Bild.

Dass die oberen zehn Prozent rund die Hälfte des Einkommensteueraufkommens zahlen, ist richtig. Aber dieser Anteil entspricht annähernd ihrem Anteil am Gesamteinkommen. Solidarität ist kein Opfer, wenn man gemessen am eigenen Einkommen nicht überproportional belastet wird.

Der Hinweis auf den Spitzensteuersatz lässt zudem die entscheidende Information weg. Er greift heute bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 67.000 Euro, also in einem Bereich, der von Ökonomen aller Couleur als Fehler im System gilt. Der DGB will genau das korrigieren, indem die hohen Sätze erst bei deutlich höheren Einkommen einsetzen sollen. Das wäre eine Entlastung der Mitte, nicht ihre Belastung.Schließlich der Populismusvorwurf. Der DGB benennt geplante Sozialkürzungen als sozialen Kahlschlag, das ist eine Positionsäußerung im Vorfeld eines Spitzengesprächs, also genau das, was Interessenvertretung bedeutet. Wer das als Verweigerung von Kompromissbereitschaft wertet, legt den Gewerkschaften eine Schweigeverpflichtung auf, die für Arbeitgeberverbände offenbar nicht gilt.

Mit freundlichen Grüßen

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