Ein Kommentar von Rena Lehmann in der NOZ nennt einen Schulbegleiter für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für unfinanzierbare Leistungen, Kritik daran sei „populistisch“.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur finanziellen Lage der Kommunen beschreibt ein reales Problem, wählt aber ein bezeichnendes Beispiel, um es zu illustrieren. Wenn von „Best of“ statt „finanziell Leistbarem“ die Rede ist, dann ausgerechnet anhand eines Schulbegleiters für ein Kind mit Beeinträchtigung, sagt das mehr über die eigene Prioritätensetzung aus als über die tatsächliche Kostenstruktur der Kommunen.

Dass Pflege, Asyl, Gesundheit, Kita und Ganztagsschule die größten kommunalen Lasten sind, stimmt. Doch innerhalb dieser Aufzählung ausgerechnet Hilfen für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für das „Gießkannenprinzip“ anzuführen, ist eine Wahl, keine Notwendigkeit. Man hätte ebenso über überdimensionierte Verwaltungsstrukturen, ausbleibende Digitalisierung oder die seit Jahren diskutierte fehlende Gegenfinanzierung durch den Bund schreiben können.

Wer Kritik an solchen Kürzungsvorschlägen pauschal als „populistisch, aber nicht sachlich“ abtut, blendet aus, dass Schulbegleitung kein Luxus ist, sondern oft die einzige Bedingung dafür, dass ein Kind überhaupt am Regelunterricht teilnehmen kann. Das ist keine Frage von „Best of“, sondern von Teilhabe, die im Sozialgesetzbuch als individueller Rechtsanspruch verankert ist, nicht als freiwillige Zusatzleistung.

Bemerkenswert ist außerdem, wie schnell der Text am Ende bei den Kommunen selbst landet, sobald es um Lösungen geht, während konkrete Vorschläge zur Einnahmenseite fehlen, etwa eine gerechtere Verteilung von Sondervermögen oder eine stärkere Heranziehung großer Vermögen. Wer der Rotstift zuerst bei den Schwächsten ansetzt und die Verantwortung am Ende doch wieder bei den Kommunen selbst verbleibt, setzt politische Schwerpunkte. Mit einer sachlichen Analyse einer Finanzkrise hat das dann aber nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

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