Eine Pension wird zum System, eine Verfassungsklage zur Nachkommastelle. Philipp Ebert nutzt in der NOZ das Wort Disruption, um Kritik an ARD/ZDF als mutige Systemfrage zu tarnen, und blendet das BVerfG-Urteil von 2021 einfach aus.
Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,
Ihr Kommentar zur Verfassungsklage von ARD und ZDF wirkt auf den ersten Blick wie eine überfällige kritische Nachfrage an die Öffentlich-Rechtlichen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber ein vertrautes Muster aus Ihren Texten. Ein Einzelfall wird zur Chiffre für ein ganzes System erklärt, während die eigentliche Rechtsfrage unbeantwortet bleibt.
Die Pension von Claudia Nothelle mag ärgerlich wirken. Ob sie tatsächlich repräsentativ für die Finanzlage von ARD und ZDF ist, bleibt offen. Ein Einzelfall beweist kein System, das ist keine Analyse, sondern eine rhetorische Verkürzung.
Vollständig ausgeblendet bleibt zudem der verfassungsrechtliche Kern der Klage. ARD und ZDF berufen sich nicht auf eine Befindlichkeit, sondern auf das im Grundgesetz verankerte Gebot staatsferner und verlässlicher Finanzierung. Genau diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht 2021 bereits einmal entschieden, als Sachsen-Anhalt mit seiner Blockade die Rundfunkfreiheit verletzte. Dass der heutige Fall nach Aussage des Ländervertreters selbst „fundamental“ anders liegt, wäre eine Einordnung wert gewesen. Stattdessen wird die Klage mit dem Verweis auf „Nachkommastellen“ lächerlich gemacht.
Besonders aufschlussreich ist der Griff zum Wort Disruption. Es klingt nach nüchterner Wirtschaftsanalyse, erfüllt aber vor allem eine rhetorische Funktion. Wer die Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen infrage stellt, wird zum mutigen Fragesteller stilisiert, wer das hinterfragt, soll angeblich die Demokratie verteidigen. So wird eine politische Forderung als bloße Systemfrage getarnt.
Kritik an Verwaltungsstrukturen, Gehältern oder Programmangebot der Öffentlich-Rechtlichen ist legitim und notwendig. Wer aber die verfassungsrechtliche Substanz einer Klage ignoriert und sie durch Empörung über Einzelfälle ersetzt, betreibt keine Aufklärung, sondern Stimmungsmache.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Timm,
NOZ-Kommentator Phillipp Ebert arbeitet sich ja regelmäßig an den Öffentlich-Rechtlichen Sendern ab. Das scheint sein Spezialgebiet innerhalb des harten Kerns der NOZ-Redaktion zu sein. Immer wieder nimmt er einzelne Fehlleistungen der Öffentlich-Rechtlichen zum Anlass, um das ganze System zu diskreditieren oder – wie hier – zu dessen „Disruption“ aufzurufen. Meine Vermutung ist, dass es ihm im Endeffekt darum geht, den Einfluss der Öffentlich-Rechtlichen auf den Prozess der politischen Willensbildung in Deutschland zu reduzieren und so den Rechtspopulisten und Schwurblern in den (A)sozialen Netzwerken mehr Einfluss zu verschaffen, um die politische Gesamtlandschaft letztendlich weiter nach Rechts zu verschieben. Und ich denke auch, dass das den politischen Zielen der NOZ-Chefredaktion und der NOZ-Herausgeber insgesamt entgegenkommen würde. Wollen wir also wetten, dass Phillipp Ebert schon jetzt auf die nächste Gelegenheit wartet, um wieder in dieselbe Kerbe zu hauen?