Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: ÖRR

Disruption als Deckmantel – Wie Philipp Ebert in der NOZ mit einem Einzelfall die Rundfunkfreiheit kleinredet

Eine Pension wird zum System, eine Verfassungsklage zur Nachkommastelle. Philipp Ebert nutzt in der NOZ das Wort Disruption, um Kritik an ARD/ZDF als mutige Systemfrage zu tarnen, und blendet das BVerfG-Urteil von 2021 einfach aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Verfassungsklage von ARD und ZDF wirkt auf den ersten Blick wie eine überfällige kritische Nachfrage an die Öffentlich-Rechtlichen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber ein vertrautes Muster aus Ihren Texten. Ein Einzelfall wird zur Chiffre für ein ganzes System erklärt, während die eigentliche Rechtsfrage unbeantwortet bleibt.

Die Pension von Claudia Nothelle mag ärgerlich wirken. Ob sie tatsächlich repräsentativ für die Finanzlage von ARD und ZDF ist, bleibt offen. Ein Einzelfall beweist kein System, das ist keine Analyse, sondern eine rhetorische Verkürzung.

Vollständig ausgeblendet bleibt zudem der verfassungsrechtliche Kern der Klage. ARD und ZDF berufen sich nicht auf eine Befindlichkeit, sondern auf das im Grundgesetz verankerte Gebot staatsferner und verlässlicher Finanzierung. Genau diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht 2021 bereits einmal entschieden, als Sachsen-Anhalt mit seiner Blockade die Rundfunkfreiheit verletzte. Dass der heutige Fall nach Aussage des Ländervertreters selbst „fundamental“ anders liegt, wäre eine Einordnung wert gewesen. Stattdessen wird die Klage mit dem Verweis auf „Nachkommastellen“ lächerlich gemacht.

Besonders aufschlussreich ist der Griff zum Wort Disruption. Es klingt nach nüchterner Wirtschaftsanalyse, erfüllt aber vor allem eine rhetorische Funktion. Wer die Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen infrage stellt, wird zum mutigen Fragesteller stilisiert, wer das hinterfragt, soll angeblich die Demokratie verteidigen. So wird eine politische Forderung als bloße Systemfrage getarnt.

Kritik an Verwaltungsstrukturen, Gehältern oder Programmangebot der Öffentlich-Rechtlichen ist legitim und notwendig. Wer aber die verfassungsrechtliche Substanz einer Klage ignoriert und sie durch Empörung über Einzelfälle ersetzt, betreibt keine Aufklärung, sondern Stimmungsmache.

Mit freundlichen Grüßen

Doppel-Wumms mit doppeltem Boden: Was Ebert in der NOZ über den ÖRR erzählt, und was er weglässt

Ebert feiert in der NOZ die Doppel-Schlappe des ZDF (Musk-Korrektur und Böhmermann-Urteil) als Beweis für ÖRR-Unglaubwürdigkeit. Fakten stimmen, aber Musk kommt komplett ungeschoren weg, Böhmermanns investigative Bilanz wird ausgeblendet. Kein Zufall, schon Reichelt und Weimer hat er so verteidigt.

Philipp Ebert hat in der NOZ einen Meinungsbeitrag veröffentlicht, der zwei aktuelle ZDF-Fälle (die Unterlassungserklärung gegenüber Elon Musk und das OLG-Urteil im Streit um Böhmermann/Schönbohm) zu einem „Doppel-Wumms gegen die öffentlich-rechtlichen Journalisten“ bündelt. Die Fakten dahinter stimmen. Die Rahmung ist das eigentliche Problem.

Was stimmt

ZDFheute live hatte Musk unterstellt, zur „Jagd auf Migranten“ in Nordirland aufgerufen zu haben. Tatsächlich hatte Musk „nur“ einen Post des Rechtsextremen Tommy Robinson geteilt und kommentiert, nur durch „wiederholte und laute Proteste“ werde sich etwas ändern. Das ZDF hat die Passage entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Auch beim zweiten Fall hat Ebert faktisch recht. Das OLG München hat am 16. Juni das Urteil des Landgerichts bestätigt. Vier von fünf beanstandeten Aussagen* aus dem „ZDF Magazin Royale“ über den damaligen BSI-Chef Arne Schönbohm bleiben verboten, Revision wurde nicht zugelassen. Die Behauptung, Schönbohm habe „bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten“ gehabt, ist gerichtlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, nicht als überzogene Satire, die durchgehen müsste.

Beide Fakten sind also korrekt referiert. Aber Fakten korrekt zu referieren ist die niedrigste Stufe journalistischer Sorgfalt, nicht die höchste. Interessant wird es bei der Frage, was Ebert aus diesen Fakten macht.

Der Bündelungstrick

Zwei sachlich unabhängige Vorgänge (ein redaktioneller Fehler in einer Nachrichtenanmoderation, ein zivilrechtliches Urteil zu einer Satiresendung) werden zu einem einzigen Erzählbogen verschweißt. Dem ÖRR insgesamt fehle es an Wahrheitstreue. Aus zwei Einzelfällen wird ein Strukturproblem konstruiert, ohne dass die Bündelung selbst begründet würde. Das ist keine Falschbehauptung, aber eine rhetorische Setzung, die suggeriert, hier zeige sich ein System, wo tatsächlich zwei unterschiedliche Redaktionen, zwei unterschiedliche Formate und zwei unterschiedliche Fehlerarten vorliegen.

Die Schieflage bei Musk

Ebert „verteidigt“ Musk nicht explizit, das wäre auch schwer zu schreiben gewesen. Er nutzt den ZDF-Fehler aber, um Musk implizit zu entlasten, ohne dessen Rolle in der Eskalation der Proteste auch nur zu erwähnen. Musk teilte den Aufruf eines verurteilten Rechtsextremisten zu Demonstrationen in einer Stadt, in der kurz darauf 42 Polizisten verletzt und Wohnhäuser angezündet wurden, mit einem Kommentar, der zu „wiederholtem und lautem“ Protest aufruft. Dass das ZDF die Formulierung „Jagd auf Migranten“ nicht hätte verwenden dürfen, ok. Dass Musks Rolle damit komplett aus dem Bild fällt, ist eine Auslassung, die Ebert nicht auffällt, oder nicht auffallen soll.

Zu Böhmermann; Fehler ja, Pauschalurteil nein

Dass die konkrete Schönbohm-Aussage falsch war, ist nach zwei Instanzen Fakt, daran führt kein Weg vorbei. Wer das bestreitet, macht sich denselben methodischen Fehler zum Vorwurf, der hier eigentlich Ebert gilt. Was bei Ebert aber fehlt, ist jede Einordnung in die Gesamtbilanz der Sendung: Das „ZDF Magazin Royale“ hat in den vergangenen Jahren wiederholt investigative Recherchen veröffentlicht, die handfeste Skandale aufgedeckt haben. Nicht zufällig ist Böhmermann in bestimmten Kreisen unbeliebt, weil er eben nicht nur Pointen liefert, sondern auch recherchiert. Ein einzelner, gerichtlich bestätigter Fehler in einem Beitrag ist real und relevant. Er ist aber kein Beleg dafür, dass die investigative Arbeit der Sendung insgesamt wertlos sei. Und genau diese Gleichsetzung legt Eberts Text nahe, ohne sie auszusprechen.

Kein Einzelfall

Es ist nicht das erste Mal, dass Ebert diese Rolle einnimmt. Er hat Julian Reichelts BVG-Plakat-Aktion als Beitrag zur Meinungsfreiheit verteidigt und dabei ausgeblendet, dass Reichelt ein Motiv ohne Freigabe unter fremdem Markennamen verbreitete. Er hat Kulturstaatsminister Weimers Streichung von Buchhandlungen vom Buchpreis verteidigt. Jetzt, ZDF-Kritik, die Musk entlastet und Böhmermanns Gesamtwerk auf einen Fehler reduziert. Ein Beleg ist das noch nicht, aber drei sind ein Muster.

Passt ins Bild

Das fügt sich nahtlos in das ideologische Profil, das sich bei der NOZ-Chefredaktion unter Ewert seit Monaten dokumentieren lässt. Skepsis gegenüber etablierten Faktencheckern, Nähe zu russischen Positionen in der Außenpolitik, wohlwollende Lesarten rechter Reizfiguren. Ebert fügt dem keine neue Note hinzu, er bestätigt sie.

*Ergänzung: Nur zwei der vier monierten Aussagen sind aus dem ZDF Magazin Royale. Die anderen zwei beziehen sich auf die ZDF-Seite. Hier nachzulesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-26o1261223-arne-schoenbohm-zdf-jan-boehmermann

Leserbrief zur NOZ vom Donnerstag, 16.10.2025, Meinung Clasen Seite 1, Rundfunkbeitrag

Der Leserbrief kritisiert Clausens Gebrauch des Begriffs „Zwangsbeitrag“ als Übernahme rechtspopulistischer Narrative und fordert faktenbasierte Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt manipulativer Rhetorik.

Sehr geehrte Redaktion,  sehr geehrter Herr Clasen,

hier sende ich Ihnen meinen Leserbrief zur NOZ vom Donnerstag, 16.10.2025, Meinung Clasen auf Seite 1.

Herr Clasen nennt den Rundfunkbeitrag mehrfach „Zwangsbeitrag“, einen Begriff, der längst zum festen Repertoire rechtspopulistischer Kampagnen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört. Wer ihn übernimmt, übernimmt auch deren Frame: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als illegitimen Zwangsapparat darzustellen, statt als verfassungsrechtlich gesichertes Gemeingut, das Demokratie und Medienvielfalt sichern soll.

Clasen inszeniert eine arhetorisch „linke Schlagseite“ bei ARD und ZDF, ohne jeden Beleg. Die rhetorische Frage „Kennen Sie jemanden, der klagt, dass ARD und ZDF zu rechts berichten?“ ersetzt keine Analyse, sie soll Zustimmung erzwingen. So wird ein subjektiver Eindruck zur objektiven Wahrheit aufgebläht.

Reformbedarf mag es geben, aber wer Reformen mit der Drohung eines Systemabbruchs verknüpft (Aufkündigung des Rundfunkstaatsvertrags), spielt bewusst mit dem Misstrauen, das von rechts seit Jahren geschürt wird.

Kritik am ÖRR ist notwendig, aber bitte faktenbasiert, nicht mit Narrativen, die an den Rändern der Demokratie kultiviert werden. Wer journalistische Verantwortung trägt, sollte sich solcher Schlagworte enthalten, statt sie weiter zu normalisieren.

Mit freundlichen Grüßen 

Leserbrief zum Kommentar von Burkhard Ewert, NOZ vom Donnerstag, 02.10.2025, Seite 2, Fall Julia Ruhs

Der Leserbrief kritisiert Burkhard Ewerts Kommentar zum Fall Julia Ruhs, weil er eine journalistische Qualitätsfrage zur ideologischen Systemkritik am ÖRR umdeutet und damit gängige anti-öffentlich-rechtliche Narrative bedient.

Sehr geehrte Redaktion,

hier erhalten Sie meinen Leserbrief zum Kommentar von Burkhard Ewert, NOZ vom Donnerstag, 02.10.2025, Seite 2, Fall Ruhs. Burkhard Ewert erklärt den Fall Julia Ruhs zum Beleg einer „linksgrünen Schlagseite“ des NDR. Doch er verschweigt Wesentliches: Rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Senders haben in einem offenen Brief kritisiert, dass die Sendung „Klar“ journalistisch unsauber gearbeitet habe. Es ging also nicht darum, konservative Positionen zu unterdrücken, sondern darum, Mindeststandards einzuhalten.

Wer dies ignoriert, macht aus einer internen Qualitätsfrage eine Systemkritik am Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk. Statt differenziert zu analysieren, inszeniert Ewert einen Kulturkampf, und liefert damit genau die Schlagworte, mit denen seit Jahren Stimmung gegen den ÖRR gemacht wird.

Meinungsvielfalt ist wichtig. Aber Meinungsvielfalt heißt nicht, dass jede Meinung, egal wie einseitig oder mangelhaft recherchiert, eine Sendeplattform beanspruchen darf. Aufgabe von Journalismus ist es, Fakten sauber aufzubereiten, nicht, Schlagseite als „Vielfalt“ zu verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen