Hallo NOZ Team,

hier sende ich Ihnen meinen Leserbrief zur NOZ vom Montag, 23. Juni 2025, zum Artikel „Mehr Asylbewerber klagen gegen Ablehnung“ auf Seite 7.Wenn man den Artikel liest, könnte man meinen: Die Gerichte sind überlastet, weil zu viele Asylbewerber klagen. Doch diese Darstellung greift zu kurz – und ist gefährlich vereinfachend.

Wer in Deutschland Asyl beantragt, hat das Recht, eine Ablehnung vor Gericht überprüfen zu lassen. Das ist kein „Missbrauch“, sondern ein Grundrecht, das für alle gilt – auch für Schutzsuchende. Und wenn viele Klagen erfolgreich sind, liegt das Problem vielleicht eher bei den Entscheidungen des BAMF als bei den Klägern.

Dass die Justiz unter Druck steht, ist unbestritten – auch in Osnabrück. Aber: Verwaltungsgerichte bearbeiten weit mehr als Asylklagen. Auch Streit um Bebauungspläne, Polizeieinsätze oder Beamtenrecht landet hier. Dass sich Verfahren häufen, liegt an Personalmangel, überfälliger Digitalisierung und politischen Versäumnissen, nicht am Einsatz von Grundrechten durch Schutzsuchende.

Besonders irritierend finde ich pauschale Aussagen wie „Kolumbianer sind klagefreudig“. Solche Sätze stigmatisieren – und leisten genau dem Vorschub, was der Gerichtspräsident Neuhäuser als „AfD-Wahlkampfhilfe“ beklagt.

Wer für Rechtsstaat und Demokratie einsteht, sollte sich davor hüten, die Schwächsten zum Sündenbock für strukturelle Probleme zu machen.

Mit freundlichen Grüßen