Philipp Eberts Verteidigung von Wolfram Weimer in der NOZ entlarvt: Wie ein Kulturstaatsminister Buchhandlungen belügt, Recht bricht und Meinungsfreiheit untergräbt, und warum das kein „Kavaliersdelikt“ ist, sondern ein Angriff auf die Demokratie.
Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,
in seinem Meinungsbeitrag „Kritik ist überzogen“ (NOZ, 12.03.2026) verteidigt Philipp Ebert die umstrittenen Entscheidungen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, insbesondere die Streichung dreier Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis. Ebert unterstellt der Kulturszene, mit „zweierlei Maß“ zu messen, und rechtfertigt Weimers Vorgehen als konsequent. Doch die Fakten widerlegen diese Darstellung.
Weimers Ministerium hat die betroffenen Buchhandlungen bewusst belogen. Wie mehrere Medien dokumentieren, behauptete das BKM in einer E-Mail fälschlich, die Jury habe die Buchhandlungen nicht ausgewählt. Tatsächlich waren zwei von ihnen für einen Sonderpreis vorgesehen. Diese Täuschung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein gezielter Versuch, Verantwortung zu verschleiern.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Datenübermittlungen an den Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Weimer hat damit gegen geltendes Recht verstoßen, ein schwerwiegender Vertrauensbruch, der seine Amtsführung infrage stellt.
Eberts Behauptung, Weimer handle „konsequent“, ignoriert, dass die betroffenen Buchhandlungen sich seit Jahren gegen Antisemitismus, Rassismus und Sexismus engagieren. Der pauschale Extremismusvorwurf dient hier als politisches Instrument, um unliebsame Stimmen auszuschließen. Das ist kein „Kampf gegen Extremismus“, sondern ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Die Solidaritätskampagne lesen-hilft.org (https://lesen-hilft.org/) zeigt, wie wichtig unabhängige Buchkultur ist. Weimers Handeln fördert Selbstzensur und schadet der kulturellen Vielfalt. Wer wie Ebert solche Praktiken verteidigt, stellt sich gegen die Grundwerte einer offenen Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen