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Schlagwort: Erbschaftssteuer

Leserbrief zu „Vorschläge der SPD zu einer Reform der Erbschaftsteuer Eine Gefahr für die Familienunternehmer“ von Michael Clasen, NOZ vom 14.01.2026, Seite 1

Alarmismus statt Analyse: Der Leserbrief zeigt mit Zahlen, warum die Erbschaftsteuer-Panik unbegründet ist und große Vermögen privilegiert bleiben.

Hallo NOZ, hallo Herr Clasen,

der Kommentar von Herrn Clasen zur Erbschaftsteuer ist weniger Analyse als politische Panikmache. Wer die SPD-Vorschläge als „Gefahr für Familienunternehmer“ bezeichnet, verschweigt zentrale Fakten und verzerrt die Debatte bewusst.

Jährlich werden in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt, versteuert werden davon jedoch nur rund neun Milliarden Euro. Das ist kein Zeichen eines „ausreichenden Einnahmesystems“, sondern Ausdruck einer Erbschaftsteuer, die vor allem große Vermögen schont, insbesondere Betriebsvermögen. Dass „wer viel erbt, oft kaum zahlt“, ist kein populistischer Mythos, sondern vielfach belegt und sogar vom Bundesverfassungsgericht kritisiert worden.

Der Alarmismus gegenüber Familienunternehmen überzeugt ebenfalls nicht. Die SPD schlägt einen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro sowie eine Streckung der Steuerzahlung über 20 Jahre vor. Das bedeutet, die allermeisten kleinen und mittleren Betriebe wären gar nicht betroffen. Wer dennoch vom „Niedergang“ spricht, verwechselt bewusst Großvermögen mit dem Mittelstand.

Besonders schief ist das Argument, man könne nur „verteilen, was zuvor erwirtschaftet wurde“. Erbschaften sind keine eigene Leistung, sondern leistungslose Vermögensüberträge. Gerade sie gelten in der Finanzwissenschaft als besonders legitim zu besteuern, zumal Arbeitseinkommen in Deutschland bereits überdurchschnittlich hoch belastet sind.

Der Kommentar blendet diese Zusammenhänge aus und ersetzt sie durch Schlagworte wie „Sozialismus“ und „Standortgefährdung“. Das mag politisch mobilisieren, trägt aber nicht zu einer sachlichen Debatte bei. Wer echte Leistungsgesellschaft will, sollte leistungsloses Vermögen nicht länger privilegieren.

Mit freundlichen Grüßen

Leserbrief zur NOZ vom Freitag, 05.09.2025, Artikel So ungerecht ist die Erbschaftsteuer, Seite 2

Die Erbschaftsteuer ist nicht ungerecht, sondern ihre ungleiche Verteilung. Milliardenerben profitieren von Ausnahmen, während der Mittelstand stark belastet wird. Es braucht eine Schließung von Steuer-Schlupflöchern, um Ungleichheit zu bekämpfen.

Sehr geehrte Redaktion, sehr geehrte Frau Lehmann,

Ihre Schlagzeile „So ungerecht ist die Erbschaftsteuer“ greift zu kurz. Ungerecht ist nicht, dass der Staat Erbschaften besteuert. Ungerecht ist, wer wie viel zahlt. Heute trifft die Steuer vor allem den gehobenen Mittelstand, etwa Familien, die ein Haus in München erben. Überreiche Milliardenerben hingegen können über großzügige Ausnahmen und Gestaltungen oft fast steuerfrei Hunderte Wohnungen oder ganze Unternehmen übernehmen.

Dass Ihr Artikel sich fast ausschließlich auf Anton Steiner stützt, Präsident eines Erbrechts-Anwaltsvereins, verschiebt die Perspektive. Seine Forderung nach einem Einheitssatz von 3–5 Prozent würde nicht „Gerechtigkeit schaffen“, sondern vor allem die Reichsten in Deutschland massiv entlasten.

Finanzwissenschaftler wie das DIW betonen dagegen: Rund 400 Milliarden Euro werden jährlich vererbt, eine zentrale Quelle wachsender Ungleichheit. Wer ernsthaft über Gerechtigkeit sprechen will, muss endlich die Schlupflöcher für Überreiche schließen, statt Erbschaften pauschal zu verbilligen.

Mit freundlichen Grüßen