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Schlagwort: Niedersachsen

Leserbrief zu „Werden aktive AfD-Mitglieder jetzt entwaffnet?“ von Jonas Koch, NOZ vom 21.02.2026, Seite 5

Selbstzensur bei Jonas Ernst Koch und der NOZ. Drei Artikel über die AfD und kein einziges Mal „Rechtsextremismus“. Warum die Zeitung die Wahrheit weichspült.

Hallo NOZ, hallo Herr Koch,

in Ihrem heutigen Artikel „Werden aktive AfD-Mitglieder jetzt entwaffnet?“ (21.02.2026) beschreibt Jonas Ernst Koch, wie Innenministerin Daniela Behrens (SPD) die Entwaffnung von AfD-Mitgliedern fordert, weil diese einer „extremistischen Partei“ angehören, die „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ arbeitet. Doch ein zentraler Begriff fehlt konsequent: „Rechtsextremismus“.

Warum ist das problematisch?

1. Faktische Verharmlosung

Der Artikel zitiert zwar die sechs Gründe des Verfassungsschutzes (völkisches Volksverständnis, Queerfeindlichkeit, Rechtsstaatsdiffamierung, Vernetzung mit Rechtsextremisten etc.), doch statt diese als „Rechtsextremismus“ zu benennen, bleibt es bei „extremistisch“. Das ist keine Neutralität, sondern eine Verzerrung der Realität.

2. Scheinbare Ausgewogenheit, wo keine ist

Sie geben Schützenbund und CDU ausführlich Raum, um Behrens Forderung nach Entwaffnungen zu kritisieren, doch keine Expert:innen, die erklären, warum rechtsextreme Waffenbesitzer:innen ein reales Risiko darstellen. Das schafft den Eindruck, es gäbe zwei gleichberechtigte Positionen, obwohl die Gefahr durch rechtsextreme Akteure (Hanau, Halle, Christophsburger Plan) faktisch belegt ist.

3. Systematische Auslassung

In drei Artikeln zur AfD-Herstufung (19.02. und 21.02.2026) beschreiben Sie Merkmale von Rechtsextremismus, doch das Wort selbst fehlt durchgehend. Das ist kein Zufall, sondern ein Muster der Vermeidung, das die Tragweite der Einstufung verwässert.

Ihre Berichterstattung wirkt, als wolle die NOZ die AfD nicht beim Namen nennen, obwohl der Verfassungsschutz das sehr wohl tut. Das ist kein Neutralitätsgebot, sondern Selbstzensur.

Mit freundlichen Grüßen

Siehe hierzu auch:

Leserbrief „Rechtsextremismus der AfD. Warum schreibt die NOZ nicht, was der Verfassungsschutz sagt?“, Jonas Koch in der NOZ vom 19.02.2026

Frage zur NOZ vom 18.02.2026, Warum fehlt im NOZ-Artikel von Jonas Koch zur AfD der Begriff „Rechtsextremismus“?

Leserbrief „Rechtsextremismus der AfD. Warum schreibt die NOZ nicht, was der Verfassungsschutz sagt?“, Jonas Koch in der NOZ vom 19.02.2026

Warum traut sich die NOZ nicht, das Wort Rechtsextremismus gegenüber der AfD zu schreiben?

Hallo NOZ, hallo Herr Koch,

in Ihren beiden Artikeln vom 19.02.2026 zur Hochstufung der AfD durch den niedersächsischen Verfassungsschutz fehlt immer noch der zentrale Begriff, nämlich „Rechtsextremismus“.

Dabei ist dieser Begriff keine Meinung, sondern eine Tatsache. Das Innenministerium Niedersachsen ordnet die AfD explizit dem „Rechtsextremismus“ zu (siehe Pressemitteilung). Die sechs vom Verfassungsschutz genannten Gründe (völkisches Volksverständnis, Queerfeindlichkeit, Rechtsstaatsdiffamierung, Vernetzung mit Rechtsextremisten etc.) erfüllen alle Merkmale von Rechtsextremismus, Ihre Berichterstattung verschweigt das.

Meine Fragen an Sie:

1. Warum vermeiden Sie den Begriff „Rechtsextremismus“, obwohl er von der primären Quelle verwendet wird?

2. Handelt es sich um eine redaktionelle Entscheidung, oder um Rücksichtnahme auf mögliche Klagen der AfD?

3. Wie vereinbaren Sie es mit dem journalistischen Auftrag, Fakten unvollständig wiederzugeben?

Ihre Artikel wirken, als wolle die NOZ die AfD nicht beim Namen nennen, obwohl der Verfassungsschutz das sehr wohl tut. Das ist kein Neutralitätsgebot, sondern Selbstzensur.

Mit freundlichen Grüßen