Wenn Meinung als Nachricht verkauft wird; eine kritische Einordnung der Windkraft-Debatte und des politischen Framings vgegen Habeck von Lucas Wiegelmann in der NOZ.
Hallo „neue“ NOZ, hallo Herr Wiegelmann,
der Artikel „Sind Habecks Windräder verfassungswidrig?“ erweckt den Eindruck, als stünde der beschleunigte Ausbau der Windkraft juristisch auf tönernen Füßen. Tatsächlich wird hier jedoch ein einzelnes Rechtsgutachten, beauftragt von einem erklärten Windkraft-Gegnerverein, stark überhöht und politisch instrumentalisiert.
Ein Gutachten ist kein Urteil. Über Verfassungswidrigkeit entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, und bislang hat die Rechtsprechung § 2 EEG gerade nicht kassiert. Dass der Gesetzgeber öffentliche Interessen priorisiert, ist im deutschen Planungsrecht seit Jahrzehnten gängige Praxis, beim Straßenbau, bei Bahnprojekten oder beim Hochwasserschutz. Warum ausgerechnet der Klimaschutz dabei plötzlich als verfassungsrechtlicher Tabubruch gelten soll, bleibt unbegründet.
Besonders irritierend ist die Personalisierung. Ständig ist von „Habecks Norm“ die Rede, obwohl es sich um ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz handelt. Diese Zuspitzung dient weniger der Aufklärung als der politischen Abrechnung. Gleichzeitig wird der entscheidende verfassungsrechtliche Kontext nur am Rand erwähnt. Der Klimaschutz ist mit Artikel 20a selbst Verfassungsauftrag. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 ausdrücklich festgestellt, dass der Staat frühzeitig und entschieden handeln muss, um Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen.
Natürlich kann und muss man über Akzeptanz, kommunale Planungshoheit und die konkrete Ausgestaltung von Genehmigungsverfahren diskutieren. Doch wer ein parteiliches Gutachten zur vermeintlichen Wahrheit erklärt und es als Beleg für das Scheitern der Energiewende nutzt, ersetzt Debatte durch Framing.
Das ist kein nüchterner Journalismus, sondern Meinung, und als solche sollte sie auch kenntlich gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
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