Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Erneuerbare energie

Leserbrief zu „Sollten Wiedereinstieg in die Kernkraft prüfen“ von Andreas Schweiger/Braunschweiger Zeitung, NOZ vom 15.04.2026

Die NOZ übernimmt unkommentiert ein Kernkraft-Interview aus der Braunschweiger Zeitung. Erneuerbare kosten zu viel? Dabei fehlen im Text die 40 bis 65 Milliarden Euro jährlich für fossile Importe und Subventionen. Selektive Zahlen, keine Gegenstimme, kein Kontext.

Hallo NOZ,

am 15. April 2026 veröffentlichen Sie ein Interview des Energieexperten Jürgen Kuck, das zuerst in der Braunschweiger Zeitung erschien. Diese Herkunft wird erst im letzten Satz des Textes erwähnt, eine redaktionelle Einordnung fehlt vollständig. Das ist problematisch, weil der Artikel keine ausgewogene Analyse bietet, sondern eine klar positionierte Argumentation gegen die Energiewende, die ohne jede Gegenstimme präsentiert wird.

Inhaltlich fällt vor allem eine Leerstelle auf. Professor Kuck rechnet detailliert vor, was Erneuerbare-Subventionen und Netzausbau kosten. Er beziffert die Einspeisevergütungen auf 16 Milliarden Euro und den Netzzuschuss auf 6,5 Milliarden Euro. Was im gesamten Interview nicht auftaucht, sind die Kosten auf der anderen Seite der Bilanz. Deutschland gibt jährlich zwischen 40 und 65 Milliarden Euro für fossile Energieimporte aus, je nach Preisniveau. Hinzu kommen staatliche Subventionen für fossile Energieträger, die das Umweltbundesamt auf rund 65 Milliarden Euro jährlich beziffert, darunter die Steuerermäßigung auf Diesel, die Kerosinsteuerbefreiung und weitere Vergünstigungen. Wer über die Kosten der Energiewende spricht, ohne diese Zahlen zu nennen, betreibt keine Analyse, sondern selektive Arithmetik.

Auch die Forderung nach einem Kernkraft-Wiedereinstieg hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Neue Reaktoren in Europa sind kein theoretisches Risiko, sondern eine dokumentierte Katastrophe. Der EPR-Reaktor in Flamanville kostete statt drei mittlerweile über 13 Milliarden Euro und wurde mit zwölf Jahren Verzögerung fertiggestellt. Das Projekt in Olkiluoto verlief ähnlich. Small Modular Reactors existieren bislang nicht in kommerziellem Maßstab. Selbst bei einer sofortigen politischen Entscheidung für einen Wiedereinstieg würde frühestens in den 2040er Jahren Strom fließen. Das ist kein Beitrag zur aktuellen Versorgungskrise, sondern ein Verweis auf eine Zukunft, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintrifft.

Dazu kommt, dass Kernkraft das Abhängigkeitsproblem nicht löst, sondern verschiebt. Uran stammt zu wesentlichen Teilen aus Niger, Kasachstan und Russland. Frankreich, das seinen Reaktorpark in den vergangenen Jahrzehnten konsequent ausgebaut hat, erlebte 2022 einen noch schärferen Strompreisschock als Deutschland, weil rund die Hälfte der Reaktoren wegen Wartungsproblemen nicht am Netz war.

Der eigentliche Befund des Interviews lautet, dass fossile Abhängigkeit das Kernproblem ist. Dieser Befund wird dann aber nicht konsequent zu Ende gedacht, sondern umgekehrt. Als Lösung wird nicht der beschleunigte Ausstieg aus fossilen Brennstoffen vorgeschlagen, sondern die Verlangsamung der Energiewende. Das ist eine politische Position, keine wissenschaftliche Einschätzung.

Ich erwarte von der NOZ, dass sie externe Artikel mit einer klaren energiepolitischen Agenda nicht unkommentiert übernimmt. Ein Hinweis auf die Herkunft reicht nicht. Notwendig wäre eine Einordnung, die fehlende Zahlen ergänzt, den Interviewpartner kontextualisiert und zumindest andeutet, dass es zur dargestellten Position gewichtige Gegenargumente gibt. Ohne diese Einordnung betreibt die NOZ keine Berichterstattung, sondern Weitergabe.

Mit freundlichen Grüßen

Leserbrief zu „Habecks Windräder verfassungswidrig? Ein Gutachten stellt den Turbo-Ausbau in Deutschland infrage: Recht auf Eigentum verletzt“ von Lucas Wiegelmann, NOZ vom 12.02.2026, Seite 6

Wenn Meinung als Nachricht verkauft wird; eine kritische Einordnung der Windkraft-Debatte und des politischen Framings vgegen Habeck von Lucas Wiegelmann in der NOZ.

Hallo „neue“ NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel „Sind Habecks Windräder verfassungswidrig?“ erweckt den Eindruck, als stünde der beschleunigte Ausbau der Windkraft juristisch auf tönernen Füßen. Tatsächlich wird hier jedoch ein einzelnes Rechtsgutachten, beauftragt von einem erklärten Windkraft-Gegnerverein, stark überhöht und politisch instrumentalisiert.

Ein Gutachten ist kein Urteil. Über Verfassungswidrigkeit entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, und bislang hat die Rechtsprechung § 2 EEG gerade nicht kassiert. Dass der Gesetzgeber öffentliche Interessen priorisiert, ist im deutschen Planungsrecht seit Jahrzehnten gängige Praxis, beim Straßenbau, bei Bahnprojekten oder beim Hochwasserschutz. Warum ausgerechnet der Klimaschutz dabei plötzlich als verfassungsrechtlicher Tabubruch gelten soll, bleibt unbegründet.

Besonders irritierend ist die Personalisierung. Ständig ist von „Habecks Norm“ die Rede, obwohl es sich um ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz handelt. Diese Zuspitzung dient weniger der Aufklärung als der politischen Abrechnung. Gleichzeitig wird der entscheidende verfassungsrechtliche Kontext nur am Rand erwähnt. Der Klimaschutz ist mit Artikel 20a selbst Verfassungsauftrag. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 ausdrücklich festgestellt, dass der Staat frühzeitig und entschieden handeln muss, um Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen.

Natürlich kann und muss man über Akzeptanz, kommunale Planungshoheit und die konkrete Ausgestaltung von Genehmigungsverfahren diskutieren. Doch wer ein parteiliches Gutachten zur vermeintlichen Wahrheit erklärt und es als Beleg für das Scheitern der Energiewende nutzt, ersetzt Debatte durch Framing.

Das ist kein nüchterner Journalismus, sondern Meinung, und als solche sollte sie auch kenntlich gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen