Ewert geißelt Schwarzfahrer als Regelbrecher, und beklagt nebenbei seinen eigenen Blitzervorfall in Hamburg. Ein Kommentar, der mehr über den Autor verrät als über das Thema.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar zum straffreien Schwarzfahren ist ein Lehrstück in rhetorischer Ablenkung. Sie behandeln ein ernsthafte rechtspolitische Debatte als Anlass für Satire, und verraten dabei mehr über sich selbst als über das Thema.

Zur Sache; es geht bei der Debatte nicht darum, Armen das Schwarzfahren zu erlauben. Es geht darum, dass die Ersatzfreiheitsstrafe für eine unbezahlte Geldbuße von wenigen Euro eine völlig unverhältnismäßige Konsequenz ist, und dass die Verfahren den Steuerzahler laut Deutschem Anwaltverein rund 200 Millionen Euro im Jahr kosten. Das ist kein Luxusproblem der Metropolen, sondern eine Frage der Verhältnismäßigkeit im Strafrecht.

Bundesjustizministerin Hubig und der Deutsche Anwaltverein machen keinen Vorschlag zur Belohnung von Regelverstoß, sondern zur effizienten Verwendung staatlicher Ressourcen.Ihre Reductio ad absurdum (Ladendiebstahl, Schwarzarbeit, Steuerbetrug) ist ein klassisches Ablenkungsmanöver. Sie ignorieren den spezifischen Kern des Arguments und ersetzen ihn durch eine Reihe an Szenarien, die niemand vorgeschlagen hat. Das ist rhetorisch geschickt, aber intellektuell unredlich.

Besonders bezeichnend ist eine Passage, die fast nebenbei eingeworfen wird. Sie erwähnen, dass Sie selbst in Hamburg geblitzt wurden, und schlagen im gleichen Atemzug vor, Tempoverstöße unter 100 Euro zu bagatellisieren. Der Mann, der anderen vorwirft, Regeln nicht ernst zu nehmen, jammert offen darüber, dass er selbst zu schnell gefahren ist und dafür zahlen soll. Das ist kein Argument. Das ist eine Interessenbekundung.

Meinungsjournalismus darf pointiert sein. Er sollte aber erkennbar machen, wo Überzeugung endet und Verdruss beginnt.

Mit freundlichen Grüßen