Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

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Zwei Ränder, zwei Maßstäbe? Warum der Vergleich von Linke und AfD nach Sachsen-Anhalt nicht trägt

Ein AfD-Landtagspräsident mit mutmaßlichen CDU-Stimmen, und der Kommentar von Rena Lehmann in der NOZ sorgt sich um die Linke in Berlin. Warum diese Gleichung die Lage verzerrt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar „CDU im Selbstzerstörungsmodus“ auf der Titelseite vom 08.10.2026 benennt das eigentliche Problem selbst. In Sachsen-Anhalt wurde mutmaßlich mit Stimmen aus der CDU-Fraktion ein AfD-Politiker zum Landtagspräsidenten gewählt. Angekündigt waren 14 Enthaltungen, gezählt wurden fünf, und der AfD-Kandidat bekam vier Stimmen mehr als AfD und BSW zusammen. Das ist ein Vorgang von demokratiepolitischer Tragweite.

Umso irritierender ist, dass Sie im nächsten Absatz auf die „in Teilen antisemitische Linke in Berlin“ umschwenken und beide Seiten als Ränder darstellen, zwischen denen die Mitte zerrieben werde. Die Nachrichtenseite derselben Titelseite schreibt noch, die Union sehe die Berliner Linke so. Im Kommentar wird daraus eine Feststellung in Ihrer eigenen Stimme, ohne Beleg und ohne Einordnung.

Dabei liegen die Dinge nicht auf einer Ebene. Die AfD in Sachsen-Anhalt gilt dem Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Eine vergleichbare Einstufung für die Berliner Linke ist mir nicht bekannt. Und es geht um Verschiedenes. Auf der einen Seite hat ein Landtag einen Präsidenten bekommen, dessen Partei die Demokratie ablehnt. Auf der anderen Seite führen drei demokratische Parteien Sondierungsgespräche. Das eine ist vollzogen, das andere ein Gespräch.

Wer die Mitte wirklich schützen will, sollte die Brandmauer zur AfD nicht mit der Sorge um eine mögliche Koalition der Linken aufwiegen. Diese Symmetrie nützt am Ende denen, die sie gerade durchlöchern.

Mit freundlichen Grüßen

Linke radikal, AfD ein Standortrisiko für die Wirtschaft. Gewichtung à la NOZ.

Ein Vergleich europäischer Linksparteien und ein Bericht über die Industrie in Sachsen-Anhalt stehen auf derselben NOZ-Seite. Zusammen legen sie nahe, Radikalität sei ein Problem der Linken und die AfD vor allem eine Frage des Standorts.

Hallo NOZ, hallo Herr Gerstenlauer, hallo Herr Schmidt,

auf Seite 4 stehen zwei Texte, die einzeln vertretbar wirken und nebeneinander ein schiefes Bild ergeben.

Der Vergleich der Berliner Linken mit ihren Schwesterparteien ist eine gute Idee, und der Text räumt selbst ein, dass die KPÖ in Graz geräuschlos mit der Mitte regiert und die Enhedslisten pragmatisch mit der Regierung zusammenarbeitet. Darüber steht trotzdem die Aussage, Linksparteien seien auch woanders radikal. Dafür werden sehr verschiedene Dinge zusammengelegt. Eine Erbschaftsteuer von 100 Prozent oberhalb von zwölf Millionen Euro steht neben der Unterstützung eines Importverbots für Waren aus illegalen Siedlungen, scharfe Kritik an Israels Regierung neben antisemitischen Parolen gegen eine Musikerin. Das sind unterschiedliche Kategorien, und der Text trennt sie nicht. Verstaatlichungspläne, die in keinem der genannten Länder umgesetzt werden, wirken so wie eine Regierungsgefahr.

Es fehlt außerdem der Maßstab. Wer die Radikalität der Linken ausleuchtet, könnte auch fragen, wie es bei den Rechten aussieht. Eine Spalte weiter geschieht das nicht.

Dort fragt Herr Schmidt, was eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt für die Wirtschaft bedeutet. Die Warnung des BDI ist wichtig, und Frau Gönner nennt auch Offenheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Gebaut ist der Text aber als Standortfrage, es geht um Investoren, Fachkräfte und Aufschwung. Wer unter einer AfD-geführten Landesregierung ganz konkret leiden würde, also Minderheiten, Zugewanderte und alle, die in ihrer Programmatik als Feindbild auftauchen, kommt nicht vor.

Das ist umso bemerkenswerter, weil auf der Titelseite steht, dass das BSW am Dienstag dem ersten AfD-Landtagspräsidenten die Mehrheit verschafft, während die CDU Enthaltung empfiehlt. Am Tag vor dieser Wahl erscheint also ein Text, der die Linke als radikal einordnet, und einer, der die AfD vor allem als Risiko für die Konjunktur behandelt. Beides zusammen legt nahe, Radikalität sei vor allem ein Problem der Linken, die AfD dagegen ein Standortnachteil. Das ist eine Gewichtung, die man als Redaktion verantworten sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Zersetzung als Etikett. Philipp Ebert, die Linke und ein Interview auf Seite 3

Philipp Ebert überschreibt seinen Kommentar zur Linken mit „Der Sound der Zersetzung“. Eine Seite weiter sagt Nazih Musharbash im Interview, von interessierter Seite werde versucht, die Partei zu diskreditieren.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

schon die Überschrift „Der Sound der Zersetzung“ verrät, wohin der Text will. „Zersetzung“ ist ein Wort mit Stasi-Beigeschmack und wird hier der Linkspartei übergestülpt, bevor das erste Argument fällt. Das ist Stimmungsmache und keine Analyse.Inhaltlich bleibt wenig übrig. Sie erklären selbst, dass Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger nur in bestimmten Fällen greifen, und räumen ein, dass jemand, der wegen leichterer Taten angeklagt ist, darauf nicht hoffen kann. Damit liefern Sie genau die Begründung, warum es solche Solidaritätsvereine überhaupt gibt. Wer in einem Rechtsstaat Menschen mit wenig Geld bei Geldstrafen helfen will, delegitimiert diesen Rechtsstaat nicht. Ob man die Rote Hilfe wegen ihrer Einstufung durch den Verfassungsschutz kritisch sieht, ist eine andere Frage. Das darf man tun. Es rechtfertigt aber nicht den Satz, jede hetzerische Bemerkung lasse Demokratie „zentimeterweise“ sterben, wenn gar keine Hetze zitiert wird.

Auffällig ist auch der Ton. Pellmanns und Migendas Äußerungen werden als „Geraune“ und als „lässiger revolutionärer Sound“ abgetan, statt sie ernsthaft zu prüfen. Dass Urteile „im Namen des Volkes“ ergehen, macht sie nicht unangreifbar. Kritik an staatlichem Handeln gehört zur Demokratie, gerade bei Strafverfolgung und Polizeigewalt.

Besonders bemerkenswert ist, was eine Seite weiter in derselben Ausgabe steht. Thomas Ludwig befragt dort Nazih Musharbash, der sagt, von interessierter Seite werde versucht, die Linke zu diskreditieren.

NOZblog

Dabei geht es zwar um den Antisemitismusvorwurf und nicht um die Rote Hilfe. Das Muster aber ist dasselbe. Ein Text lädt eine Partei moralisch auf und lässt sie danach schlecht aussehen. Dass Ihr Beitrag genau dieses Muster liefert und der Interviewpartner es im Nachbartext benennt, gibt der NOZ-Ausgabe eine unfreiwillige Ironie.

Meinungsbeiträge dürfen scharf sein. Sie sollten aber erkennbar machen, wo Kritik endet und Abwertung beginnt. Dieser Text überschreitet die Grenze schon in der Überschrift.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn die Frage die Antwort schon mitbringt. Philipp Ebert im Gespräch mit Hans-Jürgen Papier

Ein Interview zu AfD-Verbot und Linkspartei, in dem eine Einbürgerungsfrage nach der Berlin-Wahl mehr über den Fragesteller verrät als über den Befragten.

Die NOZ druckt am 29.09.2026 auf Seite 3 ein Interview von Philipp Ebert mit dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Der Anlass ist der 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts, der Vorspann verspricht ein Gespräch über „harte Fakten“. Wer weiterliest, merkt schnell, dass ein Teil der Fragen ziemlich soft gebaut ist.

Schon der Einstieg setzt einen Rahmen. Die Landtagswahlen hätten „das politische System in Deutschland erschüttert“, dazu kommt der Hinweis auf Hendrik Wüst und das Verbotsverfahren. Papier bekommt also eine Krise serviert, bevor er etwas sagen kann. Er bleibt allerdings ruhig und erklärt, warum ein Parteiverbot juristisch hohe Hürden hat.

Der eigentliche Punkt kommt etwas später. Ebert fragt, wörtlich, „Nach der Berliner Wahl fragt sich jetzt mancher sorgenvoll, ob dort zu schnell Islamisten und Israel-Hasser eingebürgert wurden.“ Drei Dinge fallen mir daran auf.

Wer ist „mancher“? Eine Sorge wird eingeführt, ohne dass jemand sie hat. Papier soll sich zu etwas verhalten, das im Text nirgends belegt wird.

Außerdem wird das Wahlergebnis mit Einbürgerungen verknüpft, und zwar über eine Gruppe, die im selben Satz pauschal als Islamisten und Israel-Hasser etikettiert wird. Ein Beleg für einen solchen Zusammenhang fehlt. Die Frage legt ihn trotzdem nahe.

Und schließlich steht dieses Vokabular ohne Anführungszeichen und ohne Einordnung im Raum. In einem Interview, das laut Vorspann über „harte Fakten“ geführt wurde, ist das die wackeligste Stelle. Eine ehrlichere Frage hätte gelautet, ob es Erkenntnisse zum Wahlverhalten Eingebürgerter gibt und ob das Grundgesetz für die Staatsbürgerschaft Grenzen setzt.

Fair bleibt die Bilanz nur, wenn man Papier mitliest. Er sagt klar, dass er bei der Linken keinen Grund sieht, von Verfassungsfeindlichkeit auszugehen. Er stellt richtig, dass sich Einbürgerungen nicht einfach rückgängig machen lassen. Die Antworten holen also einiges von dem zurück, was die Fragen anlegen. Er sagt aber auch, die Staatsbürgerschaft solle eher am Ende der Integration stehen, und nennt das Schweigen des Grundgesetzes eine Lücke. Das ist seine Position, und die darf er vertreten. Sie steht nur unter einer Frage, die ihr den Boden bereitet hat.

Am Ende kann man die Frage stellen, ob das Format „Interview“ hier für eine Rahmung genutzt wurde, die als Kommentar so nicht durchgegangen wäre. Offen bleibt zumindest folgendes: Wer macht sich die Sorge um Einbügerung, und woher stammt sie? Gibt es Daten, die den Zusammenhang zwischen Einbürgerung und Berliner Wahlergebnis stützen? Und wäre die Frage ohne die Begriffe „Islamisten und Israel-Hasser“ nicht genauso beantwortbar gewesen?

Wenn der Kanzler selbst zum blinden Fleck wird. Die NOZ, die Linke und die Lücken.

Die NOZ vom 23.09.2026 schießt zweimal gegen die Berliner Linke nach ihrem Wahlsieg, und lässt beide Male den entscheidenden Kontext weg.

Die Ausgabe vom 23. September 2026 liefert ein Lehrstück in redaktioneller Auswahl. Drei Tage nach der Berlin-Wahl, bei der die Linke stärkste Kraft wurde, widmet die NOZ dem Thema zwei Artikel, beide mit dpa-Zeile, beide an prominenter Stelle (Titelseite, Seite 7) platziert. Die Auswahl und Rahmung, die die Redaktion dabei trifft, ist das eigentliche Thema dieses Textes; nicht Motivunterstellung, sondern das, was im Text nachweisbar fehlt.

Die Antisemitismus-Vorwürfe und der blinde Fleck beim Kanzler selbst

Der Titelseitenartikel „Schwere Vorwürfe gegen Berliner Linke“ bündelt scharfe Reaktionen von Zentralratspräsident Schuster und Botschafter Prosor, der von einer „unmittelbaren Existenzgefahr“ spricht. Die Erwiderung der Linken (Landesvorsitzende Wolter) folgt strukturell nachgeordnet und knapper.

Der Artikel zitiert außerdem Kanzler Merz mit seiner Schutzzusage für jüdisches Leben in Berlin, gesprochen am selben Wahlkampftermin. Was aber fehlt ist, dass Merz nur wenige Tage zuvor, am 17. September, bei genau dieser Berliner CDU-Wahlkampfveranstaltung mit der Formulierung, Antisemitismus sei „die perfideste Form der Ausländerfeindlichkeit“, selbst eine Kontroverse ausgelöst hatte. Kommentatoren warfen ihm „Othering“ vor. Wer Judenhass definitorisch der Fremdenfeindlichkeit unterordnet, erklärt jüdische Deutsche implizit zu Fremden im eigenen Land, ein Einwand, den auch die Antisemitismusforschung teilt, da sich die Motivlagen beider Phänomene unterscheiden.

Der NOZ-Text positioniert Merz unkommentiert als moralische Autorität in exakt der Frage, in der seine eigene Wortwahl wenige Tage zuvor selbst zum Gegenstand der Debatte geworden war. Diese Auslassung ist textuell verifizierbar. Der Artikel erwähnt Merz Zusage, aber nicht seine vorangegangene, medial breit diskutierte Formulierung.

Enteignungen, ohne den Volksentscheid, der die Debatte begründet

Der Text „Kann der Bund Enteignungen verbieten?“ auf Seite 7 erklärt Artikel 15 GG, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und zitiert Merz‘ Warnung vor „Enteignungen von privatem Eigentum“. Was in einem FAQ zu genau diesem Thema fehlt, ist der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021, bei dem sich rund 59 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne aussprachen. Ohne diesen Kontext erscheint die Vergesellschaftungsforderung der Linken als parteipolitisches Projekt nach einem Wahlsieg, nicht als Versuch, ein direktdemokratisches Mandat einzulösen, das seit fünf Jahren nicht umgesetzt ist.

NOZblog

Das Muster

Beide Texte laufen am selben Tag, in derselben Ausgabe, mit Bezug zum selben Wahlergebnis. Beide lassen jeweils den Kontext aus, der die Position der Linken stützen oder die Position des Kanzlers relativieren würde. Einzeln betrachtet ließe sich das als redaktionelles Versehen abtun. In der Kombination (Titelseite und Wirtschaftsseite, Antisemitismus-Rahmung und Eigentums-Rahmung) ergibt sich ein konsistentes Auswahlmuster, das sich allein aus den Texten selbst belegen lässt

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