Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Autor: Timm Reichl (Seite 6 von 72)

Wiegelmann nennt Kritik am Heuer-Foto einen Fiebertraum. Das Video erzählt etwas anderes.

Wiegelmann (NOZ) hält Kritik am Heuer-Siegmund-Foto für einen Fiebertraum. Das Video zeigt Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem der CDUler einfach mitlacht. Das nennt die NOZ Konfrontation…

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Kommentar von Lucas Wiegelmann zum „Kuschelfoto“ von Guido Heuer und Ulrich Siegmund wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Wiegelmann stützt sich erkennbar auf die dpa-Meldung und auf Heuers eigene Darstellung der Situation. Ein Video, das inzwischen kursiert und deutlich mehr zeigt als ein „unglückliches“ Standbild, bleibt unerwähnt.

Zu sehen ist darin nämlich, wie Siegmund Heuer die Hand auf die Schulter legt. Beide lachen. Siegmund macht einen Witz darüber, dass der Verfassungsschutz im kaputten Mikrofon stecke. Heuer widerspricht nicht, er lächelt. Beide scherzen anschließend über das „Altparteienmikrofon“. Von Konfrontation ist in diesen Szenen nichts, aber auch so gar nichts zu erkennen.

Wiegelmann nennt jene, die das Foto für problematisch halten, Opfer eines „Fiebertraums“. Das ist eine harte Einordnung, die nur dann trägt, wenn die Sachlage wirklich so eindeutig ist wie von ihm dargestellt. Sie ist es nicht. Heuer hat seine Version der Ereignisse selbst in die Welt gesetzt, und Wiegelmann übernimmt sie, ohne das zwischenzeitlich verfügbare Videomaterial einzubeziehen.

Ob das Unwissenheit zum Zeitpunkt der Abgabe war oder ein bewusster Verzicht auf unbequemes Material, kann man von außen nicht beurteilen. Was man aber beurteilen kann, ist, dass ein Kommentar, der Kritiker als realitätsfern abtut und gleichzeitig das entlastende Gegenstück zum monierten Foto ausblendet, am Ende diejenigen schützt, die Schutz vielleicht gar nicht verdienen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 16.06.2026, Lucas Wiegelmanns Antwort

Hallo Herr Reichl,danke für Ihr Feedback. Man kann bei der Sache natürlich, wie immer, unterschiedlicher Meinung sein. Ich fand einfach die eiligen „Lügen“-Spins am Wochenende auf Social Media, auf die Sie verweisen, ein wenig ZU einmütig und in der Sache schlicht nicht nachvollziehbar. Hier eine neuere Deutung der Debatte, mit ein wenig zeitlichem Abstand zu der Hektik vom WE; vielleicht versöhnt Sie das ein wenig mit meinem Kommentar. BG https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-und-brandmauer-lachen-mit-der-afd-verboten-kolumne-a-8e338b25-0b91-4afa-9a33-5ceb895f8746?sara_ref=re-so-app-sh

Meine Replik:

Hallo Herr Wiegelmann,

danke für Ihre Antwort und den Spiegel-Link.

Der Artikel argumentiert imho, dass das bloße Lachen mit AfD-Politikern kein Tabubruch sei und die Empörung darüber überzogen wirke. Das ist eine vertretbare Position. Mein Einwand war aber ein anderer.

Ihr Kommentar stützte sich auf Heuers eigene Darstellung, dass es sich um Konfrontation gehandelt habe. Das Video zeigt etwas anderes, nämlich entspanntes Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem Heuer einfach mitlacht. Das ist kein „Lügen-Spin“, das ist ein Widerspruch zwischen Heuers Selbstdarstellung und dem, was die Aufnahme zeigt. Und diesen Widerspruch hätte ein Kommentar, der Kritiker als Opfer eines Fiebertraums bezeichnet, zumindest erwähnen müssen, denke ich.

Ob das Verhalten selbst ein Problem ist, darüber kann man streiten. Dass Ihr Text auf einer Grundlage stand, die das Video nicht trägt, bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Ewert lobt Nuhr, die NOZ verschweigt die Kritik. Wie ein Jubelbericht entsteht, wenn zwei Weltbilder sich treffen.

Die NOZ berichtet über den Leo-Baeck-Preis für Dieter Nuhr mit Ewert-Zitat und ohne jede kritische Stimme. Gedenkstättenleiter Wagner, Czollek, Steinke, taz…alles weggelassen. Dass Ewert hier als Fürsprecher auftritt, passt. Die Grundhaltung beider ähnelt sich auffällig.

Hallo NOZ, hallo Herr Otten,

der Artikel über die Leo-Baeck-Preis-Verleihung an Dieter Nuhr liest sich wie eine Jubelmeldung ohne Gegenstimme. Besonders auffällig ist, dass Burkhard Ewert als Kuratoriumsmitglied des Freundeskreises Yad Vashem mit einem begeisterten Zitat zitiert wird, als handele es sich um eine neutrale Beobachtung. „Der Preis ist verdient!“ Eine kritische Einordnung fehlt vollständig.

Dabei war die Kritik an der Preiswahl im Vorfeld laut und klar dokumentiert. Gedenkstättenleiter Jens-Christian Wagner warf Nuhr vor, rassistische und antiliberale Ressentiments zu bedienen und der antisemitisch konnotierten Bühnenarbeit von Lisa Eckart jahrelang eine Plattform geboten zu haben. Publizist Max Czollek und Journalist Ronen Steinke äußerten sich scharf. Die taz stellte fest, Nuhr bekämpfe Antisemitismus selektiv und spare jenen im bürgerlich-rechten Milieu konsequent aus. Das sind keine Randfiguren, sondern relevante Stimmen zu einer breiten Debatte, die der Artikel schlicht weggelassen hat.

Zum Kontext gehört auch, dass Nuhr in den vergangenen Jahren zunehmend durch Angriffe auf Klimaschutzbewegungen, Linke und Grüne aufgefallen ist, mit einer Grundhaltung, die strukturell gut zu jener Ewerts passt. Wer Ewerts Kommentare im Laufe der Zeit verfolgt hat, findet bei Nuhr viele vertraute Muster wieder. Dass ausgerechnet Ewert hier als zitierter Fürsprecher auftritt, ist also keine zufällige Konstellation.

Mit freundlichen Grüßen

Wiegelmanns Framing-Trick: Wie die NOZ aus Protest gegen Rechtsextremismus ein Demokratieproblem der Grünen macht

NOZ-Artikel über Grünen-Protest gegen AfD-Parteitag: Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fehlt komplett. Dafür wird ein einzelner Parteiinterner zum Hauptzeugen gemacht. Bekanntes Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über den Kölner Grünen-Newsletter folgt einem inzwischen vertrauten Muster. Ein Einzelkritiker aus den eigenen Reihen der Grünen liefert den Aufhänger, seine Vorwürfe werden ausführlich referiert, und die eigentliche Einordnung bleibt aus.

Was fehlt, ist entscheidend. Die AfD, um deren Parteitag es geht, ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Dieser Kontext kommt im Artikel nicht vor. Stattdessen werden die Grünen in die Rolle derjenigen gedrängt, die demokratische Grundrechte gefährden, während die AfD als schutzbedürftige Versammlungsgemeinschaft erscheint.

Dass Versammlungsfreiheit auch für rechtsextreme Parteien gilt, ist richtig. Ebenso richtig ist, dass demokratischer Protest gegen einen Parteitag einer solchen Partei legitim und politisch geboten ist. Wer beides gleichsetzt, betreibt eine falsche Symmetrie.

Anwalt Brennecke darf seine Meinung haben. Dass ein einzelner Parteiinterner eine unglückliche Formulierung im Newsletter skandalisiert, ist kein Befund über das Demokratieverständnis der Grünen. Es ist ein Tweet.

Mit freundlichen Grüßen

Update 14.06.2026, Lucas Wiegelmann antwortet:

Hallo Herr Reichl, vielen Dank für Ihre Nachricht und fürs Lesen. Ihre Fragen zum richtigen Umgang mit der AfD, der Partei Björn Höckes, bleiben dringlich; wir haben dazu ja auch schon ein paar Mal gemailt. Was den konkreten Vorgang betrifft: Zur „eigentlichen Einordnung“ des Kölner Grünen-Newsletters, die Sie sich erhofft haben, hatte ich ja die Kölner Grünen selbst eingeladen. Ich hatte sie, wie im Artikel dokumentiert, um Aufklärung gebeten, was sie mit „verhindern“ meinen. Ich hatte auch ausdrücklich gefragt, ob darunter Blockaden o. ä. zu verstehen sind.Dass sie diese Gelegenheit zur „Einordnung“ verstreichen ließen, hat mich auch gewundert.Bitte bleiben Sie uns in kritischer Aufmerksamkeit verbunden – und wenn Sie mal Lust haben auf einen Kaffee, würde ich mich über einen persönlichen Austausch freuen. Beste Grüße, Lucas Wiegelmann

Meine Antwort:

Hallo Herr Wiegelmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben die Kölner Grünen gefragt, was sie mit „verhindern“ meinen, das stimmt, und das war richtig. Aber mein Einwand war ein anderer. Die fehlende Einordnung betrifft nicht die Grünen, sondern die AfD. Wer über einen Protest gegen ihren Parteitag schreibt, ohne zu erwähnen, dass diese Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und ihr prominentester Vertreter wegen einer SA-Parole verurteilt wurde, der lässt den wichtigsten Hintergrund weg.

Das ist kein Fehler der Grünen, ich sehe das als bewusste redaktionelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Falsche Symmetrie: Wie Rena Lehmanns Kriminalstatistik-Kommentar AfD und Linke gleichsetzt

Die NOZ nennt die AfD beim Namen, verschweigt aber ihre Verfassungsschutz-Einstufung. Und stellt sie rhetorisch auf eine Ebene mit parlamentarischer Linken. Das ist keine Ausgewogenheit, das ist Relativierung.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

der Kommentar zur Kriminalstatistik benennt reale Probleme, arbeitet dabei aber mit einer Gleichsetzung, die der Faktenlage nicht standhält.

Lehmann schreibt, die AfD bediene sich einer Sprache der Spaltung. Das stimmt.

Doch der entscheidende Kontext fehlt. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist kein Meinungsurteil, sondern eine institutionelle Feststellung über eine Partei, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Diesen Unterschied zu benennen wäre die Aufgabe eines Leitkommentars gewesen.

Stattdessen stellt der Text AfD-Rhetorik und linke Gegenmobilisierung in eine Parallelkonstruktion, die strukturelle Gleichwertigkeit suggeriert. Wer eine verfassungsfeindliche Partei und parlamentarische Linke, die zur Gegenwehr aufrufen, rhetorisch auf eine Ebene zieht, relativiert nicht beide Seiten gleich. Er relativiert vor allem eine.

Das „Hochschaukeln“ der Extreme klingt ausgewogen. Es verwischt aber, dass Ursache und Reaktion keine symmetrischen Phänomene sind.

Mit freundlichen Grüßen

Reichelt als Märtyrer, Ebert als Autor. Wie die NOZ ein Verschwörungsgeschäftsmodell zur Medienkritik adelt

Philipp Ebert verteidigt in der NOZ Reichelts BVG-Posse als Beitrag zur Meinungsfreiheit. Dabei fehlt das Wesentliche, Reichelt verbreitete ein Motiv ohne BVG-Freigabe unter deren Markennamen. Aus Regelbruch wird Märtyrergeschichte.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Beitrag zur BVG-Nius-Affäre liest sich wie ein Entlastungszeugnis für Julian Reichelt, verpackt in scheinbar ausgewogene Medienkritik.

Das Grundproblem liegt nicht darin, ob Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk berechtigt ist. Sie kann es sein, und manchmal ist sie es. Das Problem liegt in der Auswahl dessen, was Sie als Beleg anführen. Der NDR-Fall um Julia Ruhs war intern umstritten und keineswegs so eindeutig, wie er hier erscheint. Das ZDF-Bild war ein Fehler, der öffentlich korrigiert wurde, also genau das, was journalistische Rechenschaftspflicht bedeutet. Und der Bericht über christliche Kirchen wurde gelöscht, was auf internes Qualitätsbewusstsein hindeutet, nicht auf strukturelle Feindseligkeit.

Dass ausgerechnet diese Beispiele herhalten müssen, um Reichelts Werbespruch zu rehabilitieren, ist eine argumentative Entscheidung, keine Analyse.

Denn was Reichelt mit dem Slogan „was einem verschwiegen wird“ betreibt, ist nicht Medienkritik, sondern Verschwörungsrhetorik als Geschäftsmodell. Wer systematisch das Bild zeichnet, etablierte Medien hielten Informationen zurück, befeuert Misstrauen, das er dann selbst kommerziell nutzt. Das ist nicht dasselbe wie die Frage, ob die Tagesschau gelegentlich Fehler macht.

Bemerkenswert ist auch, was im Text fehlt. Dass das beanstandete Motiv mit dem Zwei-Geschlechter-Spruch von Reichelt selbst hochgeladen wurde und explizit als „neues Werbemotiv“ angepriesen wurde, ohne BVG-Freigabe, wird in Ihrem Meinungsstück zur Fußnote. Die BVG hat nicht eine politische Meinung verboten, sondern auf ein Motiv reagiert, das unter ihrem Markennamen verbreitet wurde, ohne ihr Wissen und ohne Freigabe. Das ist ein relevanter Unterschied.

Dass Reichelt diese Situation in eine Geschichte über „totalitäre Staatskonzerne“ ummünzt und Sie das als gelungene Verwandlung eines Elfmeters beschreiben, sagt mehr über den Reflex aus, Reichelt als Freiheitskämpfer zu rahmen, als über den Zustand der Debattenkultur.

Die leidet tatsächlich. Aber weniger an der BVG als an Akteuren, die Empörung als Produkt verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen

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