Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Autor: Timm Reichl (Seite 7 von 85)

„Nachtreten“ nennt er es: Wie Philipp Ebert die NOZ zur Verteidigungslinie von Kanzler Merz macht

Statt sich mit der GKV-Kritik einer Kinderärztin auseinanderzusetzen, diskreditiert die NOZ die Kritikerin und wirft sich schützend vor Merz in den Staub.

Am 29.08.2026 kommentiert Philipp Ebert auf der Politik-Seite der NOZ den Schlagabtausch zwischen Kinderärztin Bea Merscher und Bundeskanzler Merz in der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“. Der Text ist als Meinungskommentar gekennzeichnet, das macht die Einseitigkeit formal legitim, aber die Machart bleibt bemerkenswert.

Delegitimierung statt Auseinandersetzung

Ebert nennt Merscher eine „Medizin-Influencerin – und derzeit offenbar nicht praktizierende Ärztin“. Diese Formulierung tut zweierlei, sie stellt ihre fachliche Autorität infrage, ohne das zu belegen oder zu differenzieren, und sie rahmt ihren Auftritt vorab als Content-Marketing statt als fachliche Intervention. Der RTL-Bericht zur selben Sendung nennt sie schlicht „Kinderärztin und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern“, ohne diese Zuschreibung.

Verstärkt wird das durch den Verweis auf ihre 301.000 Instagram-Follower (bei RTL sachlich erwähnt) und (bei Ebert neu hinzugefügt) die Spekulation, sie habe den Eklat „bewusst kalkuliert“, um PR-Effekte „für ihren Kanal“ und „vielleicht auch für einen Videokurs, den sie für 279 Euro verkauft“ zu erzielen. Das ist eine Motivunterstellung ohne jeden Beleg, und diese Behauptung tut genau das, was Ebert Merscher vorwirft, sie überzeichnet.

Die inhaltliche Leerstelle

Worüber der Kommentar praktisch nicht spricht: den eigentlichen Streitgegenstand, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit seinen Zuzahlungserhöhungen und Einschnitten für Versicherte. Merschers Kernaussage („Der Laden brennt lichterloh“) wird nicht sachlich eingeordnet, sondern nur über den Ton verurteilt. Auch dass Merscher im RTL-Wortlaut auf Merz Zurückweisung erwidert, seine Gesundheitspolitik „geht auch zu weit“ und Politiker seien es gewohnt, „mit Samthandschuhen angefasst zu werden“ (also selbst eine sachliche Replik lieferte) findet bei Ebert keinen Platz. Der Kommentar endet mit Merz Zitat, nicht mit ihrem Gegenzitat.

Die Pointe: Zivilisierungsappell mit doppeltem Boden

Eberts Schlussargument, eine „aufgeheizte Debattenkultur“ brauche „Abrüstung“, ist an sich diskutierbar. Nur wird der Maßstab hier einseitig angelegt. An eine Bürgerin, die den Kanzler im direkten Gespräch (nicht anonym, nicht online) konfrontiert, nicht aber an die harte sprachliche Selbstverteidigung des Kanzlers („Das weise ich mit Entschiedenheit zurück“), die im Kommentar unkommentiert bleibt.

So wird von Philipp Ebert eine Bürgerkritik am Regierungshandeln über die Diskreditierung der Person neutralisiert, während die Regierungsposition unwidersprochen bleibt.

Wenn Brandmauer und Corona-Politik zur selben „Angst“ werden

Boehme-Neßler wirft in der NOZ Brandmauer, Corona-Politik und Klimaschutz in einen Topf namens „Angstpolitik“. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, das hat mit Dämonisierung nichts zu tun, diese Einstufung ist ein Fakt.

Hallo NOZ, hallo Herr Boehme-Neßler,

Ihr Gastbeitrag zur „Angstpolitik“ wirft ein wichtiges Thema auf, verliert sich aber in einer Gleichsetzung, die bei näherem Hinsehen nicht trägt. Corona-Maßnahmen, Klimapolitik, Ukraine-Unterstützung und die Brandmauer gegen die AfD werden in denselben Topf geworfen, als wären das alles Varianten derselben Einschüchterungsstrategie. Das ist eine steile These, für die der Text den Beleg schuldig bleibt.

Besonders der Satz zur Brandmauer irritiert. Sie brauche man „nicht für den politischen Gegner“, sondern sie schütze vor einem „dämonisierten Feind, vor dem man angeblich Angst haben muss“. Diese Formulierung blendet aus, dass die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist keine Dämonisierung, sondern eine behördliche Feststellung auf Grundlage konkreter Belege. Wer diesen Unterschied verwischt, stellt begründete demokratische Abgrenzung auf eine Stufe mit diffuser Furcht vor einem erfundenen Gegner.

Ähnlich verkürzt argumentiert der Text bei der Migrationsdebatte. Wer diese Politik infrage stelle, werde „sofort als Ausländerfeind stigmatisiert“, heißt es dort. Auch hier fehlt die Unterscheidung zwischen sachlicher Kritik an konkreter Politik und Rhetorik, die tatsächlich menschenfeindlich ist. Genau diese Vermischung erzeugt ein Opfernarrativ, in dem jede Einordnung schon als Repression erscheint.

Bemerkenswert ist zudem der Kontext. Philipp Ebert hat denselben Autor bereits 2025 zur Meinungsfreiheit interviewt, damals mit einer ganz ähnlichen Schlagseite. Auch dort ging es um angebliche staatliche Überreaktionen, ohne die Gegenseite, also Schutz vor Extremismus und rechtsstaatliche Notwendigkeit von Ermittlungen, ernsthaft einzubeziehen. Wenn ein Meinungsbeitrag zum zweiten Mal dieselbe schiefe Grundannahme transportiert, ist das kein Zufall mehr, sondern eine redaktionelle Entscheidung.

Kritik an staatlichem Handeln ist notwendig und richtig. Aber sie braucht Maßstäbe. Wer Brandmauer und Corona-Politik in einen Satz packt, verliert genau die Differenzierung, die er von anderen einfordert.

Mit freundlichen Grüßen

Update 08.09.2026, ich erhielt eine Replik des Autors:

Sehr geehrter Herr Reichl,

ich danke für Ihren Leserbrief.

Es wird Sie nicht verwundern, dass ich Ihre Kritik nicht teile und Ihnen widerspreche.Sie überschätzen die Bedeutung, die die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz hat. Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die für ihren internen Gebrauch das Etikett „gesichert rechtsextrem“ entwickelt hat. Sie ist nicht unabhängig, sondern gegenüber dem Innenministerium strikt weisungsgebunden. Sie ist also mitnichten eine objektive und unabhängige Instanz, die auf wissenschaftlicher Grundlage verbindliche Einstufungen trifft. Nach der Architektur des Grundgesetzes ist für solche verbindlichen Einstufungen einer politischen Partei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Verbotsverfahrens zuständig. Abgesehen davon: Über die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextrem“ wird gerade vor dem Verwaltungsgericht Köln gestritten. Es ist unklar, ob die Unterlagen, die der Verfassungsschutz vorgelegt hat, dieses Diktum rechtfertigen können. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung hat der Verfassungsschutz seine Einstufung zurückgezogen. Niemand widerspricht Ihnen, wenn Sie darauf hinweisen, dass es in der AfD Extremisten und echte Nazis gibt. Ich auch nicht. Das ist so. Aber das Problem von Extremisten am Rand hat jede Partei, auch die Linke oder die Grünen. Entscheidend ist, wie viel Einfluss die Extremisten auf die Gesamtpartei haben. Mein Punkt ist aber noch ein ganz anderer: In der Demokratie entscheiden die mündigen Bürger und Wähler darüber, wie sie eine Partei einstufen. Das funktioniert aber nicht, wenn jede Diskussion mit einem Verweis auf „gesichert rechtsextrem“ abgebrochen, ja verhindert wird. Und es ist undemokratisch, die Politiker dieser Partei mit Gewalt zu bedrohen (s. Erfurt), auszugrenzen und zu entlassen (s. Diakonie Bremen). Das meine ich mit: einschüchtern. Vor diesem Hintergrund halte ich die Brandmauer für undemokratisch. Sie verhindert nämlich das, was eine Demokratie ausmacht: die geistige Auseinandersetzung um die besten Ideen und Problemlösungen.

Auch was die Migrationsdebatte betrifft, widerspreche ich Ihnen. Ja, es gibt unerträgliche, menschenverachtende Äußerungen im Zusammenhang mit Migranten. Und es gibt Ausländerfeinde. Es ehrt Sie, wenn Sie denen entgegentreten. Das tue ich im Übrigen auch. Aber das ist nicht der Punkt. Es ist in einer Demokratie normal, über die Grundfragen der Migration zu diskutieren. Dazu gehört auch die Frage, wie eine Gesellschaft ihre Migration kontrolliert und steuert. Kein Land auf der Welt akzeptiert unbegrenzte und ungesteuerte Migration. Wieviel Migration eine Gesellschaft will und verträgt – das entscheiden in einer Demokratie die Bürger nach intensiven Debatten. Wie das geht, zeigen in der letzten Zeit die Demokratien in Skandinavien, die ihre ursprünglich sehr liberale Migrationspolitik deutlich verschärft haben. In Deutschland geht das nicht. Wer sich kritisch – und völlig legitim – zur aktuellen Migrationspolitik äußert, wird postwendend als „Ausländerfeind“ oder Schlimmeres gelabelt. Das ist die Einschüchterung, die ich meine.

Niemand hat ein Problem mit Widerspruch zu seiner Meinungsäußerung. Und niemand konstruiert ein „Opfernarrativ“, wie Sie es nennen, weil ihm in einer Diskussion widersprochen wird. Das ist eine oft gehörte, trotzdem falsche Unterstellung. Vielleicht sogar eine psychologische Projektion. Aber es gibt viel zu oft Stigmatisierungen und Ausgrenzungen bei bestimmten Diskussionsbeiträgen. Das ist eine Gemeinsamkeit bei den Themen Corona, Migration, Ukraine, Klima. Insofern gehören diese unterschiedlichen Themenkomplexe sehr wohl zusammen. Das meine ich mit Angstpolitik und Einschüchterung. Natürlich ist hier nicht der Raum, das genauer und detaillierter auszuführen. Ich empfehle Ihnen mein Buch: Angstpolitik, das letztes Jahr erschienen ist. Vielleicht wird dann (noch) klarer, was ich meine. Wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, schicke ich Ihnen gerne ein Exemplar zu.

Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht verwundern, dass ich weder bei mir noch bei der NOZ eine „Schlagseite“, wie Sie es nennen, erkennen kann. Mein Beitrag ist eine pointierte und fundierte Meinungsäußerung. Genau um solche geht es – wenn ich das richtig sehe – in dieser Kolumne der NOZ. Und damit erfüllt die NOZ in vorbildlicher Weise den Auftrag, den Presse und Medien in einer Demokratie haben.

Schöne Grüße und alles Gute

Boehme-Neßler

Meine Antwort darauf:

Hallo Herr Boehme-Neßler,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich möchte auf einige Punkte konkret eingehen, weil ich denke, dass sie sich so nicht halten lassen.

Zur Einstufung durch den Verfassungsschutz. Das VG Köln hat im Februar entschieden, dass die Behörde die AfD bis zum Hauptsacheverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf. Das ist richtig, und ich hätte das in meinem ersten Brief präziser formulieren müssen. Aber das Gericht hat die Einstufung nicht kassiert, weil sie haltlos wäre. Es hat ausdrücklich verfassungsfeindliche Elemente erkannt, insbesondere bei muslimenfeindlichen Forderungen, und die Partei bleibt weiterhin Verdachtsfall mit nachrichtendienstlicher Beobachtung. Der Streitpunkt war allein, ob aus diesen Einzelbefunden schon ein verfassungsfeindliches Gesamtbild folgt. Das Hauptsacheverfahren ist offen, das Oberverwaltungsgericht Münster könnte in der nächsten Instanz zu einem anderen Ergebnis kommen. Ich will das nicht als abgeschlossen darstellen. Aber selbst das Gericht, das der Behörde in der Sache widersprochen hat, sieht keine unbescholtene Partei.

Zur Diakonie Bremen. Ich glaube, hier verwechseln Sie zwei unterschiedliche Dinge. Die Mitarbeiterin wurde nicht wegen einer Meinungsäußerung entlassen, sondern wegen einer aktiven Kandidatur für die AfD bei einer Kommunalwahl, zu einem Zeitpunkt, als die AfD Niedersachsen bereits vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft war. Eine kirchliche Trägerin, die für ihre Beschäftigten Loyalitätspflichten formuliert und diese Kandidatur als unvereinbar mit dem eigenen Auftrag bewertet, handelt im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts. Das ist bei sogenannten Tendenzbetrieben eine im deutschen Recht anerkannte Praxis, keine staatliche Einschüchterung. Die betroffene Frau hat angekündigt, dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, die Sache ist also möglicherweise noch nicht final entschieden. Man kann diese Praxis kritisieren, aber sie mit Erfurt in einen Satz zu stellen, wo es (soweit ich das recherchieren konnte) um tatsächliche Gewalt und Drohungen ging, verwischt für mich einen wichtigen Unterschied. Gewalt gegen Personen ist immer falsch, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit. Daraus folgt aber nicht, dass die Brandmauer als politisches Konzept undemokratisch wäre. Das sind für mich zwei getrennte Fragen, eine juristisch-arbeitsrechtliche und eine normativ-politische.

Zu Erfurt selbst würde ich Sie bitten, den konkreten Vorfall zu benennen, auf den Sie sich beziehen. Ich finde Berichte über Angriffe auf Journalisten beim AfD-Parteitag im Sommer und über Drohungen im Vorfeld der Sachsen-Anhalt-Wahl, kann aber nicht sicher sagen, ob das deckungsgleich mit dem ist, was Sie meinen.

Zur Migrationsdebatte. Ihre These, dass in Deutschland eine kritische Auseinandersetzung mit der Migrationspolitik nicht möglich sei, halte ich für schwer haltbar. Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren Grenzkontrollen ausgeweitet und über Rückführungszentren in Drittstaaten diskutiert, öffentlich und mit breiter medialer Begleitung. Das zeigt zumindest, dass diese Debatte stattfindet und sich die Politik bewegt hat, teils mit ähnlicher Rhetorik wie in Skandinavien.

Zu Ihrem Grundargument, dass Corona, Klima, Ukraine und Migration durch ein gemeinsames Muster der Stigmatisierung verbunden seien. Das bleibt für mich eine These, keine Beobachtung. Sie setzen letztlich voraus, was Sie zeigen müssten, nämlich dass Kritik an diesen Politikfeldern in Deutschland systematisch mit unfairen Mitteln abgewürgt wird. Die von Ihnen genannten Einzelfälle tragen diese weitreichende These nicht, wenn man sie einzeln anschaut.

Mit freundlichen Grüßen

Protestaktion Mantelrückgabe

Aufruf der Aktion NOZ-kritisch zu einer Protestaktion gegen die einseitige Kommunalwahlberichterstattung und den allgemeinen Rechtskurs der Neuen Osnabrücker Zeitung am Mittwoch, den 16. September 2026

In ihren Grundsätzen vom 4.Juli 2026 zur Berichterstattung über die Kommunalwahl hatte die Chefredaktion der NOZ noch versprochen: „Wir achten auf die Gleichbehandlung aller zugelassenen Parteien“. Das Gegenteil ist der Fall!

Vor allem mit ihren zahllosen Artikeln zur AfD verleiht die NOZ dieser Partei eine Bedeutung, die sie aufgrund der Dürftigkeit ihrer Kandidaten und ihrer Argumente nicht verdient hat. Reißerische Überschriften und überdimensionierte Fotos von AfD-Politikern mit dem Parteilogo im Hintergrund sorgen dafür, dass die Selbstdarstellung dieser Partei in der NOZ einen unfassbar großen Raum einnimmt. Andere Parteien, wie z.B. die Linken oder die Grünen kommen dagegen so gut wie gar nicht vor. Dadurch erscheinen diese Parteien automatisch als weniger wichtig, was sich in ihren Wahlergebnissen niederschlagen dürfte.

Hinzu kommt: in ihren Kommentaren vermittelt die NOZ-Redaktion immer wieder das Bild eines völlig abgewirtschafteten deutschen Staates. Das ist kein seriöser Journalismus mehr, das ist einseitige populistische Stimmungsmache, die eher dem Weltbild der AfD-Sympathisanten entspricht, als die aktuelle Lage in Deutschland korrekt abzubilden.Wir von der Aktion-NOZ-kritisch rufen deshalb zu einer Protestaktion gegen diesen rechtslastigen Meinungsjournalismus auf!

Alle, die ihren Unmut über das gebrochene Versprechen der NOZ zur Kommunalwahl zum Ausdruck bringen wollen, laden wir ein, sich am Mittwoch, dem 16. September 2026 um 17 Uhr gegenüber dem Hauptsitz der Zeitung am Breiten Gang zu versammeln. Bitte bringt möglichst viele Exemplare des politischen Mantelteils der NOZ mit! Diese Exemplare wollen wir anschließend gemeinsam der Redaktion als Zeichen unseres friedlichen Protestes gegen den penetranten Rechtskurs der Zeitung zurückgeben – unter dem Motto: „Annahme verweigert, da einseitig und ungenießbar!“

Dieser Artikel wurde zuerst von der Aktion-NOZ-kritisch am 24. August 2026 auf https://noz-kritisch.de/ veröffentlicht.

Wenn der NOZ beim MDR die Pointe wichtiger ist als die Gefahr

Warum Philipp Eberts Spott über den MDR in der NOZ am eigentlichen Problem vorbeigeht, nämlich einer rechtsextremen Partei, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell abwürgen will.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur MDR-Aktion gegen mögliche Rundfunkkündigungen durch die AfD verfehlt den eigentlichen Kern des Problems, und trägt selbst zu seiner Verharmlosung bei.

Sie machen sich über die „Fallhöhe“ lustig, die der MDR mit Nachrichtensendung, Morgenradio und Musikfestival aufmacht. Das mag rhetorisch schwach gewählt sein. Der eigentliche Vorgang bleibt davon aber unberührt, nämlich dass eine in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei ernsthaft plant, über die Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender zu kappen. Das ist kein PR-Problem des MDR, das ist ein Angriff auf eine tragende Säule der Meinungsvielfalt.

Besonders schief ist die Formulierung, „behördenartige Apparate“ wie der ÖRR würden von „keinem Markt“ diszipliniert. Genau dieses Framing, Rundfunk als reine Kostenstelle statt als verfassungsrechtlich verankerte Institution zu behandeln, ist seit Jahren fester Bestandteil der AfD-eigenen Angriffe auf den ÖRR. Wer diese Sprache übernimmt, während er die AfD gleichzeitig kritisiert, schwächt die eigene Position erheblich.

Auch die Kontextlosigkeit fällt auf. Kein Wort dazu, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD explizit als gesichert rechtsextrem einstuft, kein Wort zu den konkreten Folgen einer Kündigung für die journalistische Grundversorgung ganzer Regionen. Stattdessen bleibt es bei der Pointe über eine missglückte Kampagne.

Kritik an einzelnen ÖRR-Formaten oder an ungeschickter Kommunikation ist legitim. Sie ersetzt aber nicht die Einordnung, worum es hier eigentlich geht.

Mit freundlichen Grüßen

Der Punk Monchi als Kronzeuge

Ewert macht Monchi zum Kronzeugen gegen die Brandmauer, quasi „selbst die Linken sagen, so schlimm ist die AfD nicht“. Nur lässt er dessen härtere Sätze weg. Und aus einem Freispruch wird bei ihm eine Verurteilung.

Burkhard Ewert hat einen neuen Kronzeugen gefunden, und der passt wunderbar in die eigene Erzählung. Jan Gorkow, besser bekannt als Monchi, Sänger von Feine Sahne Fischfilet, vorbestraft, einst im Verfassungsschutzbericht als Linksradikaler geführt. Wenn ausgerechnet der sagt, man solle AfD-Wähler nicht pauschal ausgrenzen, dann muss doch was dran sein, so die stille Botschaft der Kolumne. Seht her, selbst die Linken geben zu, dass die Brandmauer Unsinn ist.

Diese Rhetorik ist so alt wie durchsichtig. Die eigene These wirkt glaubwürdiger, wenn sie ausgerechnet von jemandem kommt, dem man sie nicht zutrauen würde. Nur funktioniert der Trick nur, wenn man sorgfältig auswählt, was der Kronzeuge sonst noch so sagt. Und genau hier wird Ewerts Text unredlich. Monchi erklärt in seinem Buch auch, dass er deshalb noch lange nicht die rechte Wange hinhält. Das kommt in der Kolumne nicht vor. Übrig bleibt nur der Teil, der die eigene Linie stützt, der Rest fällt der redaktionellen Schere zum Opfer.

Noch bezeichnender ist ein Detail, das sich leicht überprüfen lässt. Ewert schreibt, Monchi habe „Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs“ kassiert. Plural. Tatsächlich gab es genau einen Fall. 2015 warfen Monchi und zwei weitere bei einer Kundgebung für Geflüchtete in Güstrow Stühle auf eine Gruppe angreifender Neonazis, um die Versammlung zu schützen. Verhandelt wurde das erst zwei Jahre später, und am 19. Dezember 2017 sprach das Amtsgericht Güstrow alle drei Angeklagten frei. Nicht verurteilt. Freigesprochen. Nachzulesen bei Wikipedia, in der taz, im Rolling Stone, überall mit identischem Datum und identischem Ausgang.

Aus einem Freispruch eine Verurteilung zu machen ist kein Ausrutscher, sondern das genaue Gegenteil der Wahrheit. Wer eine Biografie zur Stütze einer politischen These heranzieht, trägt eine gewisse Verantwortung dafür, diese Biografie korrekt wiederzugeben. Das gilt erst recht, wenn die falsche Version den Betroffenen kriminalisierter aussehen lässt, als er es tatsächlich ist, und damit die eigene Pointe (selbst ein Vorbestrafter mahnt zur Mäßigung) noch wirkungsvoller macht.

So bleibt am Ende ein Text, der zweifach danebenliegt. Er dreht einem Menschen einen Freispruch in eine Verurteilung um, und er stilisiert eine sehr persönliche, in einem konkreten Dorf verankerte Haltung zu einer allgemeinen politischen Lehre hoch, die so gar nicht dasteht. Wenn man schon einen linken Punk als Kronzeugen gegen die Brandmauer aufruft, sollte wenigstens stimmen, was man über ihn schreibt.

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