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Drei Artikel, ein blinder Fleck: Wie die NOZ das OVG-Urteil zur AfD Niedersachsen verdrängt

OVG Lüneburg bestätigt: AfD Niedersachsen gesichert rechtsextrem. Die NOZ widmete dem gestern einen Kurzartikel. Heute drei AfD-Stücke, kein einziges erwähnt das Urteil. Scheller darf die Partei als Reformkraft präsentieren, Seiferts Neonazi-Vergangenheit wird mit „Schwiegermuttertraum“ eingeführt.

Hallo NOZ,

am 29. Mai 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Das ist kein Randgeschehen. Es ist ein Urteil, das jede redaktionelle Entscheidung über den Umgang mit dieser Partei grundiert.Die heutige Ausgabe zeigt, wie die NOZ damit umgeht.

Auf Seite 2 breitet Sonja Scheller die gesundheitspolitischen Positionen der AfD aus. Das Wort „Rechtspopulisten“ fällt einmal, ganz am Anfang, danach tritt die Partei als normale Oppositionskraft mit prüfenswerten Sparvorschlägen auf. Das OVG-Urteil kommt nicht vor. Wer den AfD-Vorschlag, ausländische Bürgergeldempfänger vom Krankenversicherungsschutz auszuschließen, als legitime Reformidee präsentiert, ohne den verfassungsrechtlichen Status der Partei zu benennen, normalisiert durch Weglassen. Das ist die gravierendste Entscheidung in der heutigen Ausgabe.

Auf Seite 29 listet ein Artikel zur Social-Media-Strategie der AfD im Landkreis Osnabrück fleißig alle Kanäle und Kontaktpunkte der Partei auf. Auch hier fehlt das Urteil vom 29. Mai vollständig. Dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen gerade als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, wäre der naheliegendste Kontext für einen Artikel über die digitale Selbstdarstellung genau dieses Landesverbands gewesen.

Auf Seite 4 erscheint ein Porträt des neuen AfD-Generalsekretärs in Mecklenburg-Vorpommern, Dario Seifert, der eine dokumentierte Vergangenheit in der Jugendorganisation der NPD hat. Der Artikel benennt das, was ihn von früheren NOZ-Porträts von AfD-Politikern und NPD-Funktionären unterscheidet. Aber er beginnt mit dem Satz, Seifert wäre „sicher der Traum so mancher Schwiegermutter“. Wer einen Mann mit Neonazi-Vergangenheit so einführt, hat eine Tonentscheidung getroffen, die der nachfolgenden Kritik die Schärfe nimmt.

Drei Artikel an einem Tag, alle zur AfD, keiner erwähnt das OVG-Urteil vom 29. Mai. Dem Urteil selbst widmete die NOZ gestern einen kleinen Artikel. Das Missverhältnis ist eine redaktionelle Aussage.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Kommentar

  1. Norbert D.

    Es ist natürlich kein Zufall, dass Herr Koop für seinen Artikel über die AFD Niederlage vor Gericht Quellen abseits der NOZ heranziehen musste. (HAZ,TAZ, NDR). HAZ hatte das Thema auf der Titelseite. Das böse Wort vom „Lückenjournalismus“ für die NOZ passt da leider.

    Über die Suche bei Ecosia findet man auch noch ein anderes böses Wort aus der eher rechten Ecke. „Insinusationsjournalismus“. Ausgesprochen von der Werteunion NDS.
    Die Einordnung der journalistischen Qualität der NOZ könnte man auf den ersten Blick so glatt unterschreiben:
    https://niedersachsen-werteunion.de/3216-2/

    Vermischung von Kommentar und Berichterstattung
    Selektive Themengewichtung
    Moralisierender Tonfall
    Personalisierung und Eskalation
    Vertrauensproblem beim Publikum

    Nur gemeint sind damit wohl ganz andere Sachverhalte und Themen.
    Zieht die NOZ daraus den Schluss, wenn aus der linken und der rechten Ecke die gleichen Vorwürfe kommen, machen wir doch alles richtig und fühlt sich bestätigt ?
    Oder sollte sie die gemeinsame Kritik am Fehlen von Grundsätzen des journalistischen Handwerks , die eine Qualitätszeitung ausmachen, vielleicht doch mal ernst nehmen ?

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