Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

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Drei Artikel, ein blinder Fleck: Wie die NOZ das OVG-Urteil zur AfD Niedersachsen verdrängt

OVG Lüneburg bestätigt: AfD Niedersachsen gesichert rechtsextrem. Die NOZ widmete dem gestern einen Kurzartikel. Heute drei AfD-Stücke, kein einziges erwähnt das Urteil. Scheller darf die Partei als Reformkraft präsentieren, Seiferts Neonazi-Vergangenheit wird mit „Schwiegermuttertraum“ eingeführt.

Hallo NOZ,

am 29. Mai 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Das ist kein Randgeschehen. Es ist ein Urteil, das jede redaktionelle Entscheidung über den Umgang mit dieser Partei grundiert.Die heutige Ausgabe zeigt, wie die NOZ damit umgeht.

Auf Seite 2 breitet Sonja Scheller die gesundheitspolitischen Positionen der AfD aus. Das Wort „Rechtspopulisten“ fällt einmal, ganz am Anfang, danach tritt die Partei als normale Oppositionskraft mit prüfenswerten Sparvorschlägen auf. Das OVG-Urteil kommt nicht vor. Wer den AfD-Vorschlag, ausländische Bürgergeldempfänger vom Krankenversicherungsschutz auszuschließen, als legitime Reformidee präsentiert, ohne den verfassungsrechtlichen Status der Partei zu benennen, normalisiert durch Weglassen. Das ist die gravierendste Entscheidung in der heutigen Ausgabe.

Auf Seite 29 listet ein Artikel zur Social-Media-Strategie der AfD im Landkreis Osnabrück fleißig alle Kanäle und Kontaktpunkte der Partei auf. Auch hier fehlt das Urteil vom 29. Mai vollständig. Dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen gerade als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, wäre der naheliegendste Kontext für einen Artikel über die digitale Selbstdarstellung genau dieses Landesverbands gewesen.

Auf Seite 4 erscheint ein Porträt des neuen AfD-Generalsekretärs in Mecklenburg-Vorpommern, Dario Seifert, der eine dokumentierte Vergangenheit in der Jugendorganisation der NPD hat. Der Artikel benennt das, was ihn von früheren NOZ-Porträts von AfD-Politikern und NPD-Funktionären unterscheidet. Aber er beginnt mit dem Satz, Seifert wäre „sicher der Traum so mancher Schwiegermutter“. Wer einen Mann mit Neonazi-Vergangenheit so einführt, hat eine Tonentscheidung getroffen, die der nachfolgenden Kritik die Schärfe nimmt.

Drei Artikel an einem Tag, alle zur AfD, keiner erwähnt das OVG-Urteil vom 29. Mai. Dem Urteil selbst widmete die NOZ gestern einen kleinen Artikel. Das Missverhältnis ist eine redaktionelle Aussage.

Mit freundlichen Grüßen

Imagepflege statt Einordnung: Wie die NOZ einen verurteilten Neonazi porträtiert

Robert Koop betreibt Roberts Blog aus Lingen, einen der wenigen unabhängigen Beobachterposten für die NOZ-Berichterstattung im Emsland. Koop analysiert ein NOZ-Porträt über einen Haselünner Unternehmer, das mit keinem Wort erwähnt, dass der Porträtierte über Jahre NPD-Funktionär war, wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und Neonazi-Konzerte organisiert hat. Lokaljournalismus als Imagepflege.

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Da sitzt er nun geschniegelt zwischen alten Simson-Mopeds, Motorsägen aus den 1930ern und Youtube-Kameras: Tobias Richter aus Haselünne. In den NOZ-Lokalausgaben wird er ausgerechnet am Geburtstag des Grundgesetzes als leidenschaftlicher Schrauber, erfolgreicher Unternehmer und bodenständiger Technikliebhaber porträtiert. Ein Mann mit „Leidenschaft“, „Fachwissen“ und „vollen Auftragsbüchern“und „300 Sägen in einem Sägenmuseum“, heißt es. Fast schon eine emsländische Erfolgsgeschichte.

Was der Artikel von NOZ-Redakteur Daniel Gonzalez-Tepper allerdings mit bemerkenswerter Konsequenz ausspart ist die Biografie des porträtierten Mannes. Denn dieser Tobias Richter ist nicht irgendein Herr Richter. Tobias Richter aus Haselünne war über Jahre als Funktionär der rechtsextremen NPD aktiv, von sogar 2016-2021 Stadtrat in Haselünne und auch Direktkandidat der verfassungswidrigen Partei zur Bundestagswahl.

Und genau das macht diesen weichgespülten Wohlfühl-Artikel so bemerkenswert:

Denn selbstverständlich kann ein Mensch Motorsägen reparieren. Selbstverständlich kann jemand geschäftlich erfolgreich sein. Aber wenn über einen langjährigen NPD-Funktionär berichtet wird, dann ist die politische Biografie keine nebensächliche Fußnote wie etwa ein früherer Kegelverein oder die Ehrung als Schützenfestkönig. Sie gehört zur öffentlichen Einordnung. Gerade in der Lokalpresse. Punkt.

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Der so einfühlsam in den Emslandausgaben der NOZ dargestellte Haselünner Tobias Richter war nachweislich Vorsitzender des damaligen NPD-Unterbezirks Emsland/Grafschaft Bentheim.

2014 bestätigte das Landgericht Osnabrück eine erstinstanzliche Verurteilung des Mannes wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Hintergrund war die Verlinkung eines Neonazi-Videos, in dem die Ermordung eines Juden als „gute Tat“ dargestellt wurde. Auch das ist keine Kleinigkeit aus einer „Jugendsünde“. Es handelt sich um eine strafrechtlich relevante politische Positionierung im Umfeld organisierter Neonazi-Strukturen.Richter organisierte zudem Veranstaltungen mit einschlägig bekannten Rechtsrock-Akteuren wie „Lunikoff“, dem ehemaligen Sänger der verbotenen Neonazi-Band „Landser“. Hinzu kommen Berichte über Kontakte in die militante Rechtsrock-Szene und Aktivitäten im NPD-Umfeld des Emslands. Selbst in einer Schülerzeitung des Gymnasiums Haselünne wurde Richters Rolle als NPD-Ratsherr thematisiert.

Und nun? Nun liest sich der aktuelle Artikel der NOZ wie ein PR-Text aus der Regionalmarketing-Abteilung: sympathischer Handwerker, Tüftler, Familienbetrieb, Youtube-Erfolg: Expansion an der Bahnhofstraße.

Kein Wort über die braune politische Vergangenheit des Herrn Richter. Kein Wort über die NPD. Kein Wort über Volksverhetzung. Kein Wort darüber, dass dieser Mann über Jahre als Neonazi-Kader in Erscheinung trat.

Hinzu kommt etwas besonders Perfides:

Um die Kult-Mopeds der Firma Simson aus dem thüringischen Suhl, die Herr Richter so erfolgreich repariert, ist besonders in den ostdeutschen Ländern längst ein Hype entstanden. Denn es gibt neuerlich Versuche der AfD, die Marke Simson politisch zu vereinnahmen.
Die Nachfahren der jüdischstämmigen Gründerfamilie der Marke Simson leben heute in den USA. Sie kritisieren diese politische Vereinnahmung scharf. Von ihnen hieß es in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa: „Wir empfinden jegliche Verbindung mit der AfD als abstoßend und als eine Beleidigung unseres Namens.“ Der Name Simson dürfe unter keinen Umständen zum Symbol der AfD werden.

Die Frage ist klar: Wie kann das sein, liebe Lokalpresse?

Gerade Lokaljournalismus lebt doch vorgeblich von Einordnung und Nähe. Doch hier entsteht der Eindruck, als solle eine extreme, verfassungsfeindliche und strafbare politische Vergangenheit nachträglich entpolitisiert werden. Der frühere NPD-Funktionär erscheint plötzlich nur noch als freundlicher Technikliebhaber mit Faible für DDR-Mopeds und historische Motorsägen.

Dabei war gerade die Verbindung notwendig: Warum faszinieren Teile der extrem rechten Szene seit Jahren ostdeutsche Nostalgieprodukte, Rechtsrock-Kultur und bestimmte Männlichkeitsmilieus rund um Technik, Schrauben und „Tradition“? Welche sozialen Netzwerke existieren dort? Welche Rolle spielten solche Treffpunkte im Emsland über Jahre?

Doch all diesen Fragen wird nicht nachgegangen. Sie werden nicht einmal erwähnt. Natürlich gilt: Menschen können sich ändern. Politische Biografien sind nicht für alle Ewigkeit festgeschrieben. Aber genau dann müsste man darüber sprechen. Distanzierungen benennen. Entwicklungen einordnen. Transparenz herstellen.

Stattdessen wird Verschwiegen. Und dieses Verschweigen ist der eigentliche Skandal des Artikels. Denn wer, wie unsere Lokalzeitungen im Emsland, einen ehemaligen, weiterhin politisch einschlägig bekannten Ex-NPD-Funktionär und verurteilten Straftäter porträtiert, ohne dessen politische Rolle auch nur mit einem Nebensatz zu erwähnen, betreibt keine vollständige Berichterstattung mehr. Er betreibt Imagepflege politischer Extremisten. Was für eine ekelhafte, braune Sache.Auf diese Weise verliert der emsländische Lokaljournalismus weiter an Glaubwürdigkeit, weil er politische Realitäten dreist unter den Teppich kehrt.

Update 25.05.2026

Die NOZ hat den oben genannten Artikel zwischenzeitlich aus ihren Medien kommentarlos entfernt.

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Im Suchmaschinenindex sehen wir aber noch die Headline.

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Und da das Internet nichts vergisst, findet man den vollständigen Artikel als PDF im Archiv von Roberts Blog, siehe Update unten: https://robertkoop.wordpress.com/2026/05/24/noz-3-der-freundliche-herr-richter/