Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Habeck wollte die Heizung. Stegemann will das Haus. Die NOZ nennt das mutig.

Am 29.05. schrieb Sonja Scheller in der NOZ, Stegemanns Forderung nach Vermögensheranziehung bei Pflege sei eine „unbequeme Wahrheit“. Heute interviewt sie ihn dazu, ohne Gegenstimme. Habeck wollte die Heizung. Stegemann will das Haus. Die NOZ findet das mutig.

Vor drei Tagen haben wir an dieser Stelle dokumentiert, wie die NOZ vom 29. Mai auf einer einzigen Seite drei Texte mit identischer sozialpolitischer Linie platziert hat – ohne eine einzige Gegenstimme. Sonja Scheller trat dabei gleich doppelt auf, als Meinungsautorin, die Stegemanns Forderung nach Vermögensheranziehung bei Pflegekosten als „unbequeme Wahrheit“ rahmte, und als scheinbar neutrale Gesprächspartnerin im 360°-Forum zum Thema Asyl und Sozialstaat.

Heute, am 1. Juni, erscheint auf Seite 4 das Interview mit CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann. Geführt von Sonja Scheller.

Was Stegemann fordert

Der Befund ist kurz zusammengefasst. Stegemann will, dass Eigenheime und Ersparnisse künftig konsequenter für Pflegekosten herangezogen werden. Die 10-Jahres-Schenkungsfristen, mit denen Familien Vermögen vor dem Sozialamt schützen, sollen verschärft werden. Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro, ab der Kinder für elterliche Pflegekosten aufkommen müssen, soll gesenkt werden. Das alles nennt er Subsidiarität.

Zum Vergleich; als Robert Habeck 2023 das Gebäudeenergiegesetz vorlegte, war die mediale Empörung gewaltig. Der Staat greife ins Eigenheim. Ein Angriff auf die Mittelschicht. Habeck wollte die Heizung aus dem Keller. Stegemann will das Haus, und dazu noch das Konto der Kinder.

Der redaktionelle Effekt

Was am 29. Mai wie ein Meinungsbeitrag aussah, erweist sich heute als etwas anderes, nämlich als Vorbereitungstext für das eigene Interview.

Wer am 1. Juni das Stegemann-Gespräch liest, hat die Deutung bereits im Kopf. „Unbequeme Wahrheit.“ „Bittere, aber notwendige Debatte.“ Scheller hat den Rahmen gesetzt, bevor die Fragen gestellt wurden. Das ist redaktionell bemerkenswert, nicht weil Meinungstexte verboten wären, sondern weil die Kombination aus Kommentar und Interview in derselben Hand, im Abstand von drei Tagen, ohne Gegenperspektive, keine Einordnung mehr ist. Es ist Verstärkung.

Was weiterhin fehlt

Kein Text in der NOZ zieht den naheliegenden Vergleich zum Heizungsgesetz. Keine Stimme fragt, warum dieselbe Partei, die Habecks Eingriff ins Eigenheim zur Kulturkampffrage erhoben hat, nun selbst tiefer in private Vermögensverhältnisse eingreift, und das als Vernunftprinzip verkauft.

Der Birkenstock-Befund vom 29. Mai gilt weiterhin. Während auf Seite 4 das Eigenheim der Pflegebedürftigen zur Disposition steht, bleibt die Frage nach anderen Finanzierungsquellen redaktionell unsichtbar.

Das Muster

Einzeln ist jeder dieser Texte vertretbar. Zusammen ergibt sich ein Bild. Kommentar vor Interview, beide von derselben Autorin, beide ohne strukturelle Gegenfrage. Wer das Heizungsgesetz als Übergriff behandelt und Stegemanns Vermögensgriff als mutige Reform, der hat nicht die Seiten gewechselt. Der hatte nie eine.

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2 Kommentare

  1. Sabine Driehaus

    Der Angriff auf „Habecks Heizungsgesetz“ – schon die Bezeichnung ist falsch, weil der Kern desselben von der vorherigen GroKo-Regierung stammte – war nichts anderes als Diffamierung, Hetze und Desinformation, um selbst an die Macht zu gelangen.
    Das GroKo-Gebäudeenergiegesetz wurde wegen des Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgericht so erlassen; Robert Habeck wollte es der Gaskrise wegen lediglich ein Jahr vorziehen, unter Einräumung von Härteregeln und massiver Förderung.
    Die jetzige Regierung hat das abgeräumt und lässt die Bürger:innen damit in eine Rohstoff- und Kostenfalle rennen. Rechtlich gesehen ist das ebenso fragwürdig, weil damit die Klimaschutzziele weit verfehlt werden und nicht an anderer Stelle kompensiert wird.
    Der Vorschlag, die Kinder und das Eigenheim noch stärker an den Pflegekosten zu beteiligen – schon jetzt ist der Beitrag der Kinder nicht ohne, viele pflegen sogar selbst unter massiven Einkommenseinbußen und damit vorprogrammierten eigenen finanziellen Problemen – passt genau in die Linie der Unionspolitik: Gebt es den Reichen (die wird das Ganze nicht jucken), und nehmt den Armen bzw. den Gering- und Mittelverdienern, und unterstützt die fossilen Konzerne, bzw. deren Aktionäre (nicht „die Wirtschaft“, denn dann müsste man ja einsehen, dass die von Habeck eingeleitete Transformation überlebenswichtig war).
    Die Union macht knallharte Klientel- und Lobbypolitik – nicht anders, als die AfD es machen würde. Es wäre schön, wenn die angebliche „Vierte Gewalt im Staat“ diese Tatsache auch mal ebenso knallhart thematisieren und beim Namen nennen würde.
    Dass die NOZ die Unionslinie noch goutiert, als alternativlos und sogar „fair“ darstellt, ist schon eine Frechheit, garantiert nicht „überparteilich“ und spricht – mal wieder – eine deutliche Sprache. Stegemann bezeichnet gewisse „Schonregeln“ als „Erbenschutz“ – komischerweise werden bei der Vermögenssteuer und dem Erbrecht völlig andere Maßstäbe gesetzt – zumindest bei Menschen der sehr hohen Einkommensklasse. Das zumindest hätte man herausarbeiten müssen. So aber vergackeiert man doch den Großteil seiner Leser:innen – oder sind das alles Konzernchefs und Superreiche, die entsprechend „sponsern“?

    • Timm Reichl

      Hallo Frau Driehaus,
      vielen Dank für diesen ausführlichen Kommentar, er enthält einige Punkte, die den Befund des Beitrags schärfen.
      Der Hinweis auf die Urheberschaft des GEG ist faktisch wichtig. Dass die Union ein im Kern eigenes Gesetz als „Habecks Heizungsgesetz“ skandalisiert hat, macht den Framing-Kontrast noch deutlicher als ich ihn im Text gezogen habe.
      Besonders treffend finde ich die Erbschaftssteuer-Asymmetrie. Stegemann nennt Schonvermögen „Erbenschutz“, aber bei Großvermögen und Erbschaftssteuer gelten in der Unionspolitik erkennbar andere Maßstäbe. Das ist eine Lücke, die das Stegemann-Interview hätte füllen können, und die Scheller nicht gefüllt hat. Das wäre ein eigener Beitrag wert.
      Beim Vergleich mit der AfD und der Frage nach möglichen wirtschaftlichen Interessen der NOZ halte ich mich bewusst zurück, nicht weil ich die Fragen für illegitim halte, sondern weil ich hier nur belege, was sich im Text nachweisen lässt. Intentionen sind eine andere Kategorie.
      Herzliche Grüße

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