Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Die rechtsextreme AfD (Seite 5 von 12)

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet regelmäßig über die AfD. Diese Kategorie dokumentiert, wie die NOZ dabei vorgeht: welche Begriffe verwendet werden, welche weggelassen werden und ob die Verfassungsschutz-Einstufung „gesichert rechtsextrem“ in der Berichterstattung vorkommt. Alle Beiträge zur AfD-Berichterstattung der NOZ sind hier gesammelt.

Wenn demokratischer Widerstand zur Symbolpolitik wird: Die NOZ und das AfD-Framing

Die NOZ nennt die AfD „zugelassen“ und „provozierend“, verschweigt „gesichert rechtsextremistisch“ und erklärt demokratischen Widerstand zur Symbolpolitik. Wer das Framing der AfD reproduziert, macht sich der Normalisierung schuldig.

Hallo NOZ, hallo Herr Schönstedt,

der Kommentar „Billige Symbolpolitik“ reproduziert ein Argumentationsmuster, das weniger analysiert als normalisiert.

Der Text dreht eine politisch folgenreiche Frage um. Wer einer rechtsextremen Partei keine Bühne bieten will, betreibt laut Schönstedt „Aktionismus“ und beschädigt den Rechtsstaat. Das Opfer ist nicht die Demokratie, sondern der Reeder.

Dass der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, kommt im Text wie von der NOZ mittlerweile gewohnt nicht vor. Was vorkommt ist, sie sei „zugelassen“. Das stimmt juristisch, erklärt politisch aber nichts. Die Zulassung einer Partei ist kein Argument dagegen, ihr öffentlich die Kooperation zu verweigern.

Besonders aufschlussreich ist der Gesinnungscheck-Vergleich. Wer AfD-Veranstaltungen meidet, müsste demnach auch Handwerker nach ihrer Partei fragen. Das ist absurd, weil es den Unterschied zwischen einem Alltagsgeschäft und der bewussten Bereitstellung einer Plattform für eine rechtsextreme Fraktion einebnet. Ein Raddampfer für eine Fraktionsveranstaltung ist kein Rohrbruch.

Der Beschluss des Sylter Hauptausschusses ist demokratischer Widerstand. Ihn als billige Symbolpolitik abzutun und gleichzeitig die AfD als bloß „provozierende“, aber legitime Partei darzustellen, ist keine Einordnung. Es ist Framing im Sinne der Partei, die man angeblich nur kritisch begleiten will.

Mit freundlichen Grüßen

Update vom 09.06.2026, Post von Herrn Schönstedt

Sehr geehrter Herr Reichl,

haben Sie vielen Dank für Ihre scharfe und fundierte Kritik an meinem Kommentar. Ich schätze es sehr, wenn Leser so tief und präzise in die Argumentationsstrukturen einsteigen.Sie sprechen einen wesentlichen Punkt an: Natürlich gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen einer alltäglichen Handwerksleistung und dem bewussten Bereitstellen einer großen, öffentlichen Plattform für eine Fraktion, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dass mein Vergleich diese Nuance ein Stück weit einebnet, ist ein berechtigter Einwand, den ich gerne mitnehme.Der Kern meines Arguments liegt jedoch auf einer anderen Ebene – nämlich bei der Rolle staatlicher Institutionen: Wenn ein offizielles politisches Gremium wie der Hauptausschuss eine Drohkulisse gegen einen Unternehmer aufbaut, um die Stornierung eines legalen Vertrages zu erzwingen, überschreitet die Politik aus meiner Sicht eine rote Linie. Für mich ist das schädliche Pranger-Politik, kein „demokratischer Widerstand“.Selbstverständlich trifft es in diesem konkreten Fall eine Partei, bei der viele von uns – mich eingeschlossen – eine Abgrenzung grundsätzlich für notwendig erachten. Aber was passiert, wenn staatliche Organe ein solches Machtmittel das nächste Mal gegen eine Sache oder eine Meinung aufbauen, die uns am Herzen liegt? Wenn die Politik anfängt, das Wirtschaftsleben per moralischem Druck zu lenken, ist das ein gefährlicher Präzedenzfall, der den Spielregeln unseres Rechtsstaates langfristig schadet.

Dass Sie die Prioritäten angesichts der Bedrohung durch den Rechtsextremismus anders setzen, respektiere ich vollkommen. Genau über diese Grenzen muss und darf in einer Demokratie gestritten werden.Vielen Dank für Ihren wertvollen Beitrag zu diesem Diskurs.

Mit freundlichen GrüßenJan Schönstedt

Meine Replik dazu:

Hallo Herr Schönstedt,

vielen Dank für Ihre offene Antwort und die Bereitschaft, den Handwerker-Vergleich zu überdenken.

Ihr Kernargument verstehe ich, Staatliche Institutionen, die Druck auf Unternehmer ausüben, schaffen einen Präzedenzfall. Die Frage ist, ob dieser Präzedenzfall-Einwand hier trägt.

Eine öffentliche Resolution und der Appell einer Bürgermeisterin sind kein staatlicher Zwang. Kein Vertrag wurde aufgelöst, kein Ordnungsrecht eingesetzt, keine Lizenz entzogen. Was stattfand, war politische Meinungsäußerung durch gewählte Vertreter gegenüber einem Bürger. Das ist keine Drohkulisse im rechtsstaatlichen Sinne, sondern demokratische Kommunikation. Ob das klug war, kann man diskutieren. Ein Verfassungsproblem ist es nicht.

Der Präzedenzfall-Einwand hat zudem eine Leerstelle. Er funktioniert nur, wenn man die AfD als normale Partei behandelt, bei der die gleichen Regeln gelten wie bei jeder anderen. Aber genau das ist der Streitpunkt. Eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, ist nicht einfach eine Meinung unter vielen. Wer trotzdem mit dem Präzedenzfall-Argument arbeitet, ohne diese Einstufung zu benennen, normalisiert die Partei implizit. Das war meine Ausgangskritik, und die bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ewerts AfD-Analyse in der NOZ: Melonisierung oder Verharmlosung?

Ewerts These zur AfD in der NOZ vom 04.06.2026 ist nicht nur falsch, sondern gefährlich, da sie die AfD als normalen Akteur darstellt, obwohl Gerichte und Verfassungsschutz sie als Bedrohung für die Demokratie einstuft.

Burkhard Ewert, Chefredakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), hat in seinem aktuellen Artikel „Die nächste Republik – Sechs Thesen über die Zukunft unseres Parteiensystems“ in der NOZ vom 04.06.2026 eine provokante These zur AfD aufgestellt. Die Partei werde sich „melonisieren“, also, ähnlich wie Giorgia Melonis Fratelli d’Italia, durch wachsenden Zuspruch aus der Mitte gemäßigter und damit salonfähiger werden. Doch diese These steht in eklatantem Widerspruch zu den jüngsten gerichtlichen Einstufungen der AfD in mehreren Bundesländern (darunter auch Niedersachsen) als gesichert rechtsextrem bzw. Verdachtsfall.

In Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen und Hessen wird die AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Nur auf Bundesebene blockierte das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 eine solche Einstufung, vorerst und nur im Eilverfahren. Die Begründung: Der Verfassungsschutz müsse zunächst weitere Beweise vorlegen.

Ewerts These: Die AfD „melonisiert“ sich

Ewert argumentiert, der wachsende Zuspruch aus der Mitte der Gesellschaft (insbesondere von Ex-SPD-Wählern, Frauen und sozial besser Gestellten) werde die AfD zur Mäßigung zwingen. Als Beispiel führt er Sachsen an, wo sich die AfD bereits zahmer gebe, um nicht noch weiter nach rechts abgedrängt zu werden. Er verweist auf Manfred Güllner (Forsa), der feststellt, dass die AfD keine Partei alter, frustrierter Männer mehr sei, sondern zunehmend breitere Wählerschichten anziehe. Ewerts Schlussfolgerung lautet, die AfD werde sich anpassen, um regierungsfähig zu werden. Ähnlich wie Melonis Partei in Italien, die trotz rechtspopulistischer Wurzeln gemäßigter auftrat, sobald sie an die Macht kam.

Zitat Ewert:

„Die Melonisierung der AfD, um Italien und die dortige Rechte mit ihrer teilweisen Entradikalisierung als Referenz zu bemühen, wird durch den wachsenden und der Mitte entspringenden Zuspruch wahrscheinlicher.“

Die Realität: Gerichtliche Einstufungen und verfassungsfeindliche Tendenzen

Ewerts Optimismus (oder Naivität?) ignoriert drei zentrale Fakten:

Gerichtliche Einstufungen als rechtsextrem

Die AfD ist in fünf Bundesländern bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft, in Hessen nun als Verdachtsfall. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden begründete seine Entscheidung mit:

  • „Hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • Keiner Distanzierung des hessischen Landesverbands vom Bundesverband, der selbst als Verdachtsfall gilt
  • Landesspezifischen Anhaltspunkten, die die Einstufung rechtfertigen

Fazit: Die AfD ist keine „normale“ Partei, sondern wird von Gerichten und Verfassungsschutz als Gefahr für die Demokratie eingestuft. Eine „Melonisierung“ wäre nur dann denkbar, wenn die Partei ihre ideologischen Kerne (z. B. völkisches Nationalverständnis, Ablehnung des Grundgesetzes) aufgäbe, wofür es allerdings keine Anzeichen gibt.

Die AfD radikalisiert sich weiter

Während Ewert eine Mäßigung prognostiziert, zeigt die Realität das Gegenteil:

  • In Thüringen und Sachsen dominieren Flügel wie der „Flügel“ (ehemals um Björn Höcke), die eine offen rechtsextreme Agenda vertreten.
  • Die Programmatik der AfD (z. B. Forderung nach Remigration, Ablehnung der Menschenwürde für alle, Angriffe auf die Pressefreiheit) ist unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Personelle Verstrickungen: Mehrere AfD-Mitglieder stehen in Verbindung zu rechtsextremen Netzwerken (z. B. Identitäre Bewegung, Reichsbürger).

Aktuelles Beispiel Hessen:
Der hessische AfD-Landesverband wird von Andreas Lichert und Robert Lambrou geführt, beide gelten als hardliner und stehen für eine unversöhnliche Opposition gegen den „Systemwechsel“ (i. e. die demokratische Ordnung). Eine Distanzierung von extremistischen Positionen ist nicht erkennbar.

Wahlstrategie ≠ Ideologie

Ewert verwechselt Wahlkampftaktik mit ideologischer Veränderung. Dass die AfD gemäßigtere Töne anschlägt, um Wähler aus der Mitte zu gewinnen, bedeutet nicht, dass sie ihre Ziele geändert hat. Im Gegenteil:

  • Die Doppeldeutigkeit der AfD-Sprache (z. B. „Heimat“ statt „völkisch“, „Souveränität“ statt „Ausländer raus“) ist eine bewusste Strategie, um Salonfähigkeit zu erlangen, ohne die Substanz zu ändern.
  • Historische Parallelen: Auch die NPD versuchte in den 1960ern, sich als „bürgerlich“ zu geben, ohne Erfolg. Die Ideologie blieb antidemokratisch.

Warum Ewerts Analyse problematisch ist

Verharmlosung durch Terminologie

Ewerts Begriff der „Melonisierung“ ist irreführend. Giorgia Meloni hat zwar gemäßigtere Rhetorik übernommen, ihre Politik (z. B. Migrationsbekämpfung, Angriffe auf LGBTQ+-Rechte, Medienfeindlichkeit) bleibt rechtspopulistisch bis rechtsextrem.

Die AfD geht noch weiter. Während Meloni sich an die demokratischen Spielregeln hält, lehnt die AfD das Grundgesetz explizit ab (z. B. durch Forderungen nach „Widerstandsrecht“ gegen die Regierung).

Kann eine Partei, die das Grundgesetz ablehnt, überhaupt „melonisiert“ werden, oder ist das eine Verharmlosung?

Ignoranz gegenüber gerichtlichen Fakten

Ewert erwähnt gar nicht erst, dass die AfD in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem gilt. Stattdessen stützt er sich auf Wahlumfragen und soziodemografische Verschiebungen, als ob Wählerzuspruch die Ideologie der Partei ändern würde.

Die Realität sieht anders aus. Verfassungsschutzberichte (Bund und Länder) dokumentieren kontinuierlich verfassungsfeindliche Bestrebungen. Gerichte bestätigen diese Einschätzung – trotz Klagen der AfD.

Fehlende Differenzierung

Ewert behandelt die AfD als homogene Partei, dabei gibt es unterschiedliche Flügel. Zum einen die „Realos“ (z. B. Alice Weidel), die versuchen, bürgerliche Wähler anzusprechen. Dann die „Hardliner“ (z. B. Björn Höcke, Andreas Kalbitz), welche offen rechtsextreme Positionen vertreten.

Doch selbst die „gemäßigteren“ Kräfte der AfD distanzieren sich nicht von den Extremisten, im Gegenteil. Sie tolerieren sie, um die Macht in der Partei nicht zu verlieren. Das zeigt deutlich, dass die AfD ist keine Partei der Mitte, sondern eine Sammlungsbewegung des Rechtsextremismus mit taktischer Anpassungsfähigkeit.

Fazit: Ewerts These ist eine gefährliche Verharmlosung

Burkhard Ewerts Annahme, die AfD werde sich durch Wählerzuspruch aus der Mitte „melonisieren“, ist naiv.

Seine Analyse verharmlost die AfD, indem sie Wahlstrategie mit Ideologie verwechselt. Sie ignoriert gerichtliche Einstufungen als rechtsextrem in mehreren Bundesländern (inkl. Hessen). Sie ignoriert die ideologische Kernagenda der AfD, die unvereinbar mit der Demokratie ist. Sie ignoriert historische Erfahrungen, die zeigen, dass Rechtsextremismus sich tarnen, aber nicht ändern lässt.

Ob er bewusst oder unbewusst die Gefahr seiner normalisierenden Texte ignoriert, lässt sich nur spekulieren.

Drei Artikel, ein blinder Fleck: Wie die NOZ das OVG-Urteil zur AfD Niedersachsen verdrängt

OVG Lüneburg bestätigt: AfD Niedersachsen gesichert rechtsextrem. Die NOZ widmete dem gestern einen Kurzartikel. Heute drei AfD-Stücke, kein einziges erwähnt das Urteil. Scheller darf die Partei als Reformkraft präsentieren, Seiferts Neonazi-Vergangenheit wird mit „Schwiegermuttertraum“ eingeführt.

Hallo NOZ,

am 29. Mai 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Das ist kein Randgeschehen. Es ist ein Urteil, das jede redaktionelle Entscheidung über den Umgang mit dieser Partei grundiert.Die heutige Ausgabe zeigt, wie die NOZ damit umgeht.

Auf Seite 2 breitet Sonja Scheller die gesundheitspolitischen Positionen der AfD aus. Das Wort „Rechtspopulisten“ fällt einmal, ganz am Anfang, danach tritt die Partei als normale Oppositionskraft mit prüfenswerten Sparvorschlägen auf. Das OVG-Urteil kommt nicht vor. Wer den AfD-Vorschlag, ausländische Bürgergeldempfänger vom Krankenversicherungsschutz auszuschließen, als legitime Reformidee präsentiert, ohne den verfassungsrechtlichen Status der Partei zu benennen, normalisiert durch Weglassen. Das ist die gravierendste Entscheidung in der heutigen Ausgabe.

Auf Seite 29 listet ein Artikel zur Social-Media-Strategie der AfD im Landkreis Osnabrück fleißig alle Kanäle und Kontaktpunkte der Partei auf. Auch hier fehlt das Urteil vom 29. Mai vollständig. Dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen gerade als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, wäre der naheliegendste Kontext für einen Artikel über die digitale Selbstdarstellung genau dieses Landesverbands gewesen.

Auf Seite 4 erscheint ein Porträt des neuen AfD-Generalsekretärs in Mecklenburg-Vorpommern, Dario Seifert, der eine dokumentierte Vergangenheit in der Jugendorganisation der NPD hat. Der Artikel benennt das, was ihn von früheren NOZ-Porträts von AfD-Politikern und NPD-Funktionären unterscheidet. Aber er beginnt mit dem Satz, Seifert wäre „sicher der Traum so mancher Schwiegermutter“. Wer einen Mann mit Neonazi-Vergangenheit so einführt, hat eine Tonentscheidung getroffen, die der nachfolgenden Kritik die Schärfe nimmt.

Drei Artikel an einem Tag, alle zur AfD, keiner erwähnt das OVG-Urteil vom 29. Mai. Dem Urteil selbst widmete die NOZ gestern einen kleinen Artikel. Das Missverhältnis ist eine redaktionelle Aussage.

Mit freundlichen Grüßen

Nüchterner Diskurs? Wie die NOZ die Bas-Debatte dem AfD-Framing überlässt

Die NOZ fordert „nüchternen Diskurs“ zur Bas-Aussage, wertet dabei Vielfalt-Engagement als „moralisierendes Links“ ab und überlässt Weidel im Nachrichtenartikel die Deutungshoheit. Zwei Texte, ein Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Gerstenlauer,

der Kommentar zu Bärbel Bas‘ Formulierung „Einheitsbraun“ ist ein Lehrstück darin, wie man legitime Medienkritik zum Vehikel für Ressentiments macht.

Ja, die Formulierung war unglücklich. Aber was Bas meinte, ist bei nüchterner Lektüre eindeutig. Sie sprach von kultureller Monokultur als Gegenbegriff zu gesellschaftlicher Vielfalt. Diese Einordnung hätte der Kommentar leisten müssen. Stattdessen wählt er das klassische „Aber“-Muster. Migration sei nötig, aber nicht alle Zugewanderten bereicherten die Gesellschaft, Straftäter und Extremisten müssten gehen. Diese Sätze sind nicht falsch. Aber sie stehen nicht zufällig da. Sie transportieren genau den Deutungsrahmen, den die AfD für diese Debatte gesetzt hat, ohne dass die AfD dafür überhaupt zitiert werden müsste.

Bemerkenswert ist auch, wie Gerstenlauer die politische Lage beschreibt. Die AfD liegt in Umfragen vorn, das wird nüchtern registriert. Wer dagegen inhaltlich für eine offene Gesellschaft eintritt, wird als jemand abgewertet, der „von ganz links jede Diskussion sofort moralisiert“. Diese Formulierung ist keine Analyse, sondern ein Abwertungsgestus. Er signalisiert, dass gesellschaftspolitisches Engagement für Vielfalt als Zumutung gilt, während die Normalisierung rechter Positionen als pragmatischer Realismus durchgeht.

Der Nachrichtenartikel auf Seite 4 setzt das fort: Dort ist es Alice Weidel, die ausführlich und wörtlich zitiert wird und so die Deutungshoheit über das erhält, was „unhaltbar“ ist. Andere demokratische Parteien? Keine öffentliche Reaktion, heißt es lapidar.

Zwei Texte, eine Ausgabe, ein Muster. Wer einen „nüchternen Diskurs“ einfordert, sollte damit im eigenen Kommentar beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 28.05.2026: Matti Gerstenlauer hat geantwortet

Matti Gerstenlauer hat sich die Zeit genommen, auf meinen Leserbrief zu antworten. Ich dokumentiere seine beiden Mails und meine Replik hier vollständig.

Erste Mail von Matti Gerstenlauer:

Moin Herr Reichl,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Wie Sie auch der Überschrift (online) entnehmen können, bin ich im Grunde einer Meinung mit Frau Bas. Sie hat völlig recht mit dem, was sie gesagt hat. Zum anderen habe ich versucht – das scheint mir aber offensichtlich nicht in Gänze gelungen zu sein –, die Problematik darzustellen, die deren Aussagen für weite Teile der Bevölkerung darstellen könnten, wenn man sie denn bewusst so verstehen will.

Frau Bas hat sich unglücklich ausgedrückt und den Menschen, bewusst oder unbewusst, vorgeworfen, ohne Migration nur eine graue beziehungsweise braune Masse darzustellen. Das ist zumindest das, was bei vielen ankommt. Ich persönlich bin der Meinung, dass Migration und eine daraus entstehende multikulturelle Gesellschaft auch abseits von Fachkräften und wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich immer gut für jedes Land sind. Andererseits muss man die, wie ich beschrieben habe, auch teilweise unbegründete Angst und Wut der Menschen verstehen – oder zumindest versuchen, sie nachzuvollziehen.

Uns Journalisten wird, wie Politikern auch, oft vorgeworfen, wir würden von oben herab belehren (dass das in vielen Fällen auch stimmt, steht für mich fest). Mein Kommentar sollte deswegen eher ein Plädoyer dafür sein, die – zu guten Teilen auch unbegründeten – Sorgen und Ängste der Menschen zumindest nachzuvollziehen und dementsprechend zu behandeln, statt sie durch moralische Zuspitzungen weiter in die Arme von Populisten zu treiben. Außer Trotzreaktionen lösen solche pauschalen Aussagen meiner Meinung nach nichts aus. Diese stehen dann, wie ich ebenfalls beschrieben habe, genau der offenen Gesellschaft im Weg, die sich Frau Bas genauso wie ich selbst und viele andere Menschen auch wünschen.Dass eine gewisse Empörungskultur, die sich meiner Meinung nach übrigens gerade auch stark auf der rechten Seite ausprägt, einen nüchternen Diskurs erschwert, steht für mich dabei jedoch außer Frage. Ich habe diese Entwicklung deshalb auch gemeinsam mit der AfD genannt, weil meiner Ansicht nach eben beide Seiten dazu beitragen – nur eben aus anderen Beweggründen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Gedankengang hinter dem Artikel etwas näherbringen konnte, und würde mich freuen, wenn Sie trotz der vermeintlichen inhaltlichen Differenzen weiter Leser bleiben und Ihre Kritik auch äußern.

Beste Grüße und eine angenehme Restwoche.

Matti Gerstenlauer

Zweite Mail von Matti Gerstenlauer:

Moin Herr Reichl, kleiner Nachtrag:Meinen KI-Rechtschreibhelfer können Sie natürlich getrost ignorieren, das bringt eine leichte Lese-Rechtschreibschwäche als Journalist leider mit sich.

Beste Grüße

Matti Gerstenlauer

Meine Replik:

Moin Herr Gerstenlauer,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und den offenen Nachtrag.Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie Bas‘ Position inhaltlich teilen und Ihren Kommentar als Plädoyer für mehr kommunikatives Augenmaß verstanden wissen wollen. Das ist ein legitimes Argument, und ich streite es nicht ab.

Das Problem ist nur, dieser Gedankengang kommt im Text nicht an. Was der Kommentar transportiert, ist keine Verteidigung von Bas, sondern eine Relativierung ihrer Position durch eine Reihe von Gegenargumenten, die dem Deutungsrahmen der AfD entsprechen, ohne dass die AfD dafür zitiert werden müsste. Der Hinweis auf Straftäter und Extremisten, die Formulierung der unbegründeten Ängste als politisches Sachargument, der Verweis auf die wirtschaftliche Nützlichkeit von Migration als primäre Rechtfertigung für Einwanderung. Das sind Konzessionen an einen Diskurs, der von rechts gesetzt wurde.

Besonders der Satz über die, die „von ganz links jede Diskussion sofort moralisieren“, bleibt auch in Ihrer Erklärung ohne Einordnung. Sie beschreiben Empörungskultur als Problem beider Seiten, im Kommentar selbst ist dieser Satz jedoch nicht symmetrisch eingebettet, er steht als Abwertung gesellschaftspolitischen Engagements für Vielfalt. Das ist ein Unterschied.

Wenn die Absicht war zu sagen, dass Bas recht hat, aber sie sagt es falsch, dann wäre genau das der Kommentar gewesen, der gebraucht worden wäre. Den hat die NOZ nicht gedruckt.

Mit freundlichen Grüßen

Drei Seiten, kein einziges Mal „gesichert rechtsextrem“. Die NOZ und der AfD-Normalisierungsmarathon vom 23. Mai 2026

Heute NOZ, Seiten 1-3: Drei Artikel über die AfD. Kein einziges Mal „gesichert rechtsextrem“. Brandmauer-Debatte ohne Verfassungsschutz-Einstufung ist kein Journalismus, sondern Normalisierung.

Die heutige Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung widmet den ersten drei Seiten ein Thema, die AfD. Auf Seite 1 plädiert der frühere schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig dafür, die Brandmauer zur AfD aufzugeben. Auf Seite 2 fragt ein externer Kolumnist, ob eine AfD-Forderung die Demokratie retten könnte. Auf Seite 3 erklärt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Brandmauer habe der AfD genützt.

Drei Artikel, drei Seiten, ein roter Faden. Und ein gemeinsames Merkmal. Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem kommt in keinem der drei Texte vor. Kein einziges Mal. Das ist kein Versehen.

Was fehlt und warum es fehlt

Wer über die AfD schreibt, ihre Stärke analysiert, ihre Forderungen diskutiert und Empfehlungen zum Umgang mit ihr ausspricht, ohne zu benennen, dass sie vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem klassifiziert ist, trifft eine redaktionelle Entscheidung. Nicht mehr und nicht weniger.

Der Albig-Artikel auf Seite 1 setzt die AfD-Ablehnung als emotionale Übertreibung. Wenn Albig schreibt, man könne bei 30 Prozent Wahlergebnis nicht so tun, als sei die AfD „die Ausgeburt der Hölle“, dann ist das ein Strohmann. Niemand in der seriösen Demokratiedebatte bezeichnet die AfD als Ausgeburt der Hölle. Der Verfassungsschutz bezeichnet sie als gesichert rechtsextrem, und das ist eine nüchterne juristische und nachrichtendienstliche Klassifikation, keine moralische Überhöhung. Indem Albig diese Klassifikation durch einen hysterisch klingenden Ausdruck ersetzt, macht der Text die faktenbasierte Ablehnung zur Gefühlssache. Die NOZ druckt das auf Seite 1, unkommentiert.

Der Nelles-Text auf Seite 2 ist handwerklich das Problematischste der drei Stücke. Die Headline „Kann eine AfD-Forderung die Demokratie retten?“ rahmt eine rechtsextreme Partei als potenzielle Demokratie-Retterin. Der Text selbst argumentiert, Volksentscheide seien eine gute Idee, und es sei paradox, sie abzulehnen, nur weil die AfD sie fordert. Das mag als isoliertes demokratietheoretisches Argument Bestand haben. In diesem redaktionellen Kontext, auf dieser Seite, an diesem Tag, leistet es etwas anderes. Es normalisiert AfD-Positionen als diskussionswürdige Politikangebote, ohne dass der institutionelle Charakter der Partei auch nur erwähnt wird. Der Autor ist ein Buchautor mit erkennbarer Agenda, kein unabhängiger Analyst. Auch das wird nicht kenntlich gemacht.

Das Kretschmer-Interview auf Seite 3 enthält immerhin den Satz, man könne nicht so tun, als wäre die AfD eine Partei wie jede andere, wenn Leute wie Höcke an Einfluss gewinnen. Aber der entscheidende Schritt bleibt aus, Kretschmer sagt nicht, dass die AfD als Organisation vom Verfassungsschutz eingestuft ist. Er personalisiert die Kritik auf Höcke und macht sie damit zur Frage des internen Parteiflügels, nicht zur Frage des institutionellen Status der Gesamtpartei.

Die Wirkung der Summe

Einzeln betrachtet ließe sich über jeden dieser Texte noch streiten. In der Summe, auf drei aufeinanderfolgenden Seiten, ergibt sich ein eindeutiges Bild. Die AfD wird als politisches Phänomen behandelt, das man verstehen, de-eskalieren und möglicherweise einbinden soll. Ihr verfassungsschutzrechtlicher Status bleibt konsequent ausgeblendet.

Das ist nicht Neutralität. Neutralität wäre, die Debatte über die Brandmauer zu führen und dabei zu benennen, worüber eigentlich gestritten wird, nämlich ob demokratische Parteien mit einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei kooperieren sollen. Wer den zweiten Teil dieses Satzes weg lässt, betreibt keine neutrale Berichterstattung, sondern eine, die eine Seite systematisch entlastet.

Die NOZ macht das heute nicht zum ersten Mal. Das Muster ist dokumentiert, Porträts von AfD-Kandidaten ohne Verfassungsschutz-Einordnung, Übernahme von NZZ-Texten, die die AfD als Gesprächspartner für Wirtschaftsverbände normalisieren, Berichterstattung zur niedersächsischen Hochstufung, in der der Begriff „Rechtsextremismus“ konsequent vermieden wurde. Was heute auf den ersten drei Seiten steht, ist kein Ausrutscher. Es ist Linie.

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