Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Die rechtsextreme AfD (Seite 4 von 12)

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet regelmäßig über die AfD. Diese Kategorie dokumentiert, wie die NOZ dabei vorgeht: welche Begriffe verwendet werden, welche weggelassen werden und ob die Verfassungsschutz-Einstufung „gesichert rechtsextrem“ in der Berichterstattung vorkommt. Alle Beiträge zur AfD-Berichterstattung der NOZ sind hier gesammelt.

Kritik ohne Kenntnis: Wie die NOZ AfD-Dilges Kreishaus-Rhetorik eine halbe Seite einräumt

Die NOZ räumt dem AfD-Landratskandidat Dilge eine halbe Seite ein, um die Kreishaussanierung zu kritisieren. Was er liefert, sind vage Worte über „Luxus“, ohne die Projektunterlagen zu kennen. Das steht sogar im NOZ-Artikel selbst!

Hallo NOZ, hallo Herr Fays,

der Artikel über Jörg Dilge und die Kreishaussanierung ist ein Paradebeispiel dafür, wie politische Rhetorik als Sachkritik verpackt wird.Dilge bekommt eine halbe Seite, um ein 118-Millionen-Projekt zu kritisieren. Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen er denn streichen würde, kommt er nicht über „goldene Wasserhähne“ und ein „teures Raumkonzept“ hinaus. Und warum? Weil er, wie er selbst sagt, die detaillierten Unterlagen nicht kennt. Das steht schwarz auf weiß im Artikel!

Dilges eigene Einlassung ist damit das deutlichste Argument gegen die Substanz seiner Kritik. Wer ein laufendes Bauprojekt öffentlich als Verschwendung bezeichnet, dabei aber einräumt, die Unterlagen nicht zu kennen, betreibt Stimmungsmache, keine Haushaltspolitik.Was im Text fehlt, ist genau das, was man von einem Portät erwarten würde. Wie erklärt sich der Kandidat, dass ein CDU-Antrag für eine abgespeckte Minimalsanierung im Kreistag bereits abgelehnt wurde? Warum kommt kein Gegenüber zu Wort, das einordnen könnte, welche Spielräume tatsächlich noch bestehen? Und warum wird die AfD-Einstufung als gesichert rechtsextrem mit keinem Wort erwähnt, obwohl sie zum Kontext eines Kandidatenporträts elementar gehört?

Der Raum, den dieser Artikel Dilge gibt, ist journalistisch nicht das Problem. Das Problem ist, dass substanzlose Aussagen eines Rechtsextremisten nicht als solche kenntlich gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Update 17.06.2026, Herr Fays antwortet:

Sehr geehrter Herr Reichl,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die kritische Auseinandersetzung mit meiner Berichterstattung.Wichtig ist mir zunächst die Einordnung: Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um ein Porträt des AfD-Landratskandidaten (das habe ich zu Dilge – genauso wie zu den Landratskandidaten der anderen Parteien bereits geschrieben – sie finden es hier: https://www.noz.de/lokales/region-osnabrueck/artikel/designierter-afd-kandidat-im-kreis-osnabrueck-wenn-in-der-afd-jemand-auslaenderfeindlich-waere-49846560), sondern um ein Format zur Kommunalwahl. Jeder Landratskandidat beziehungsweise die amtierende Landrätin bekommt dabei die Gelegenheit, sein oder ihr zentrales Wahlkampfthema vorzustellen.

Bei Jörg Dilge ist dieses Thema die Kreishaussanierung. Genau deshalb haben wir ihn mit seiner Kritik daran konfrontiert – aber eben auch ausdrücklich nach konkreten Alternativen gefragt. Ich habe im Text bewusst herausgestellt, dass er an dieser Stelle keine wirklich belastbaren Lösungen anbieten konnte und zugleich einräumt, die detaillierten Unterlagen nicht zu kennen.

Dass Sie diesen Punkt beim Lesen so klar erkannt haben, zeigt aus meiner Sicht auch, dass diese Schwäche im Artikel sichtbar wurde. Sie können sich als Leser auf dieser Grundlage ein eigenes Bild davon machen, wie substanziell die Vorschläge des AfD-Kandidaten tatsächlich sind.

Zudem wurde die Frage nach den tatsächlichen Spielräumen im Text bereits eingeordnet: Die Spielräume für grundlegende Änderungen dürften begrenzt sein. Die Planung ist bereits abgeschlossen, und das Projekt ist seit knapp einem Jahr in der Umsetzung. Ein späteres Umsteuern könnte möglicherweise zusätzliche Planungen, neue Ausschreibungen oder Verzögerungen nach sich ziehen – und damit unter Umständen sogar weitere Kosten verursachen.

Ihre Kritik an der politischen Einordnung der AfD nehme ich ernst. In diesem konkreten Format steht das jeweilige Top-Wahlkampfthema der Kandidatinnen und Kandidaten im Vordergrund. Unabhängig davon ist die Einordnung der AfD, ihrer Strukturen und ihrer politischen Ausrichtung in der Region Osnabrück aber Teil von aktuellen Recherchen im Kommunalwahl-Schwerpunkt. Meine Berichte dazu lesen Sie im Juli und August.Vielen Dank noch einmal für Ihre Rückmeldung!

Viele GrüßeJean-Charles Fays

Meine Replik:

Sehr geehrter Herr Fays,

danke für die ausführliche Antwort. Die Einordnung als Wahlkampf-Format nehme ich zur Kenntnis, sie ändert aber an meiner Kernkritik wenig.

Sie argumentieren, die erkennbare Schwäche in Dilges Argumentation sei der Beleg dafür, dass der Artikel sie sichtbar gemacht habe. Das verwechselt aus meiner Sicht zwei Dinge. Nämlich was im Text enthalten ist, und was redaktionell eingeordnet wird. Dass ich als kritischer Leser die fehlende Sachkenntnis erkenne, ersetzt keine Einordnung für die Leserschaft, die diesen Maßstab nicht mitbringt, und genau die soll ein Zeitungsartikel ja erreichen.

Auffällig finde ich zudem, dass Sie mir jetzt erklären, warum die Spielräume für Änderungen ohnehin begrenzt sind (abgeschlossene Planung, laufende Umsetzung). Dieser Kontext, der Dilges Kritik in ihrer Substanz relativieren würde, fehlt im Artikel vollständig. Er war also bekannt, wurde aber nicht weitergegeben.Und zur AfD-Einstufung, ein Verweis auf künftige Berichte im Sommer beantwortet nicht, warum dieser konkrete Text einem gesichert rechtsextremen Kandidaten eine halbe Seite unkommentierte Bühne einräumt. Die Einstufung wäre mit einem Halbsatz unterzubringen gewesen, ohne das Format zu sprengen.

Im Ergebnis bleibt für mich, dass der Artikel die Fakten liefert, mit denen sich seine eigene Schwäche erkennen lässt, aber er liefert sie nicht eingeordnet. Das ist ein struktureller Punkt, den ich gerne weiter beobachte.

Mit freundlichen GrüßenTimm Reichl

Wiegelmann nennt Kritik am Heuer-Foto einen Fiebertraum. Das Video erzählt etwas anderes.

Wiegelmann (NOZ) hält Kritik am Heuer-Siegmund-Foto für einen Fiebertraum. Das Video zeigt Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem der CDUler einfach mitlacht. Das nennt die NOZ Konfrontation…

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Kommentar von Lucas Wiegelmann zum „Kuschelfoto“ von Guido Heuer und Ulrich Siegmund wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Wiegelmann stützt sich erkennbar auf die dpa-Meldung und auf Heuers eigene Darstellung der Situation. Ein Video, das inzwischen kursiert und deutlich mehr zeigt als ein „unglückliches“ Standbild, bleibt unerwähnt.

Zu sehen ist darin nämlich, wie Siegmund Heuer die Hand auf die Schulter legt. Beide lachen. Siegmund macht einen Witz darüber, dass der Verfassungsschutz im kaputten Mikrofon stecke. Heuer widerspricht nicht, er lächelt. Beide scherzen anschließend über das „Altparteienmikrofon“. Von Konfrontation ist in diesen Szenen nichts, aber auch so gar nichts zu erkennen.

Wiegelmann nennt jene, die das Foto für problematisch halten, Opfer eines „Fiebertraums“. Das ist eine harte Einordnung, die nur dann trägt, wenn die Sachlage wirklich so eindeutig ist wie von ihm dargestellt. Sie ist es nicht. Heuer hat seine Version der Ereignisse selbst in die Welt gesetzt, und Wiegelmann übernimmt sie, ohne das zwischenzeitlich verfügbare Videomaterial einzubeziehen.

Ob das Unwissenheit zum Zeitpunkt der Abgabe war oder ein bewusster Verzicht auf unbequemes Material, kann man von außen nicht beurteilen. Was man aber beurteilen kann, ist, dass ein Kommentar, der Kritiker als realitätsfern abtut und gleichzeitig das entlastende Gegenstück zum monierten Foto ausblendet, am Ende diejenigen schützt, die Schutz vielleicht gar nicht verdienen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 16.06.2026, Lucas Wiegelmanns Antwort

Hallo Herr Reichl,danke für Ihr Feedback. Man kann bei der Sache natürlich, wie immer, unterschiedlicher Meinung sein. Ich fand einfach die eiligen „Lügen“-Spins am Wochenende auf Social Media, auf die Sie verweisen, ein wenig ZU einmütig und in der Sache schlicht nicht nachvollziehbar. Hier eine neuere Deutung der Debatte, mit ein wenig zeitlichem Abstand zu der Hektik vom WE; vielleicht versöhnt Sie das ein wenig mit meinem Kommentar. BG https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-und-brandmauer-lachen-mit-der-afd-verboten-kolumne-a-8e338b25-0b91-4afa-9a33-5ceb895f8746?sara_ref=re-so-app-sh

Meine Replik:

Hallo Herr Wiegelmann,

danke für Ihre Antwort und den Spiegel-Link.

Der Artikel argumentiert imho, dass das bloße Lachen mit AfD-Politikern kein Tabubruch sei und die Empörung darüber überzogen wirke. Das ist eine vertretbare Position. Mein Einwand war aber ein anderer.

Ihr Kommentar stützte sich auf Heuers eigene Darstellung, dass es sich um Konfrontation gehandelt habe. Das Video zeigt etwas anderes, nämlich entspanntes Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem Heuer einfach mitlacht. Das ist kein „Lügen-Spin“, das ist ein Widerspruch zwischen Heuers Selbstdarstellung und dem, was die Aufnahme zeigt. Und diesen Widerspruch hätte ein Kommentar, der Kritiker als Opfer eines Fiebertraums bezeichnet, zumindest erwähnen müssen, denke ich.

Ob das Verhalten selbst ein Problem ist, darüber kann man streiten. Dass Ihr Text auf einer Grundlage stand, die das Video nicht trägt, bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Wiegelmanns Framing-Trick: Wie die NOZ aus Protest gegen Rechtsextremismus ein Demokratieproblem der Grünen macht

NOZ-Artikel über Grünen-Protest gegen AfD-Parteitag: Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fehlt komplett. Dafür wird ein einzelner Parteiinterner zum Hauptzeugen gemacht. Bekanntes Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über den Kölner Grünen-Newsletter folgt einem inzwischen vertrauten Muster. Ein Einzelkritiker aus den eigenen Reihen der Grünen liefert den Aufhänger, seine Vorwürfe werden ausführlich referiert, und die eigentliche Einordnung bleibt aus.

Was fehlt, ist entscheidend. Die AfD, um deren Parteitag es geht, ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Dieser Kontext kommt im Artikel nicht vor. Stattdessen werden die Grünen in die Rolle derjenigen gedrängt, die demokratische Grundrechte gefährden, während die AfD als schutzbedürftige Versammlungsgemeinschaft erscheint.

Dass Versammlungsfreiheit auch für rechtsextreme Parteien gilt, ist richtig. Ebenso richtig ist, dass demokratischer Protest gegen einen Parteitag einer solchen Partei legitim und politisch geboten ist. Wer beides gleichsetzt, betreibt eine falsche Symmetrie.

Anwalt Brennecke darf seine Meinung haben. Dass ein einzelner Parteiinterner eine unglückliche Formulierung im Newsletter skandalisiert, ist kein Befund über das Demokratieverständnis der Grünen. Es ist ein Tweet.

Mit freundlichen Grüßen

Update 14.06.2026, Lucas Wiegelmann antwortet:

Hallo Herr Reichl, vielen Dank für Ihre Nachricht und fürs Lesen. Ihre Fragen zum richtigen Umgang mit der AfD, der Partei Björn Höckes, bleiben dringlich; wir haben dazu ja auch schon ein paar Mal gemailt. Was den konkreten Vorgang betrifft: Zur „eigentlichen Einordnung“ des Kölner Grünen-Newsletters, die Sie sich erhofft haben, hatte ich ja die Kölner Grünen selbst eingeladen. Ich hatte sie, wie im Artikel dokumentiert, um Aufklärung gebeten, was sie mit „verhindern“ meinen. Ich hatte auch ausdrücklich gefragt, ob darunter Blockaden o. ä. zu verstehen sind.Dass sie diese Gelegenheit zur „Einordnung“ verstreichen ließen, hat mich auch gewundert.Bitte bleiben Sie uns in kritischer Aufmerksamkeit verbunden – und wenn Sie mal Lust haben auf einen Kaffee, würde ich mich über einen persönlichen Austausch freuen. Beste Grüße, Lucas Wiegelmann

Meine Antwort:

Hallo Herr Wiegelmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben die Kölner Grünen gefragt, was sie mit „verhindern“ meinen, das stimmt, und das war richtig. Aber mein Einwand war ein anderer. Die fehlende Einordnung betrifft nicht die Grünen, sondern die AfD. Wer über einen Protest gegen ihren Parteitag schreibt, ohne zu erwähnen, dass diese Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und ihr prominentester Vertreter wegen einer SA-Parole verurteilt wurde, der lässt den wichtigsten Hintergrund weg.

Das ist kein Fehler der Grünen, ich sehe das als bewusste redaktionelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Falsche Symmetrie: Wie Rena Lehmanns Kriminalstatistik-Kommentar AfD und Linke gleichsetzt

Die NOZ nennt die AfD beim Namen, verschweigt aber ihre Verfassungsschutz-Einstufung. Und stellt sie rhetorisch auf eine Ebene mit parlamentarischer Linken. Das ist keine Ausgewogenheit, das ist Relativierung.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

der Kommentar zur Kriminalstatistik benennt reale Probleme, arbeitet dabei aber mit einer Gleichsetzung, die der Faktenlage nicht standhält.

Lehmann schreibt, die AfD bediene sich einer Sprache der Spaltung. Das stimmt.

Doch der entscheidende Kontext fehlt. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist kein Meinungsurteil, sondern eine institutionelle Feststellung über eine Partei, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Diesen Unterschied zu benennen wäre die Aufgabe eines Leitkommentars gewesen.

Stattdessen stellt der Text AfD-Rhetorik und linke Gegenmobilisierung in eine Parallelkonstruktion, die strukturelle Gleichwertigkeit suggeriert. Wer eine verfassungsfeindliche Partei und parlamentarische Linke, die zur Gegenwehr aufrufen, rhetorisch auf eine Ebene zieht, relativiert nicht beide Seiten gleich. Er relativiert vor allem eine.

Das „Hochschaukeln“ der Extreme klingt ausgewogen. Es verwischt aber, dass Ursache und Reaktion keine symmetrischen Phänomene sind.

Mit freundlichen Grüßen

Wahlkampfhilfe durch Weglassen: Wie die NOZ das AfD-Rentenprogramm zur Politikoption adelt

Halbseitige AfD-Rentenvorschläge in der NOZ, ohne Verfassungsschutzeinstufung, ohne echte Prüfung. Wer einer gesichert rechtsextremen Partei so viel Raum gibt, betreibt ungewollt Normalisierung. Das ist das eigentliche Problem.

Hallo NOZ, hallo Herr Gerstenlauer,

der Artikel „Geburtenprämie statt Entwicklungshilfe?“ vom 08.06.2026 stellt das rentenpolitische Programm der AfD auf einer halben Seite vor. Was fehlt, ist das Wesentliche, die journalistische Einordnung.

Dass die AfD Rentenniveau, Kindergeld und Sparkonten verspricht, obwohl ihre eigene Rechnung mehr als 140 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr verschluckt und eine Beitragserhöhung von vier Prozent impliziert, wird zwar erwähnt, aber nicht bewertet. Der Widerspruch zwischen ambitionierten Ausgabenversprechen und gleichzeitiger Ablehnung der Schuldenbremse ist kein Randdetail, sondern das Herzstück des Programms. Genau das müsste Mittelpunkt der Berichterstattung sein, nicht Fußnote.

Vollständig ausgeblendet bleibt, dass die AfD bundesweit vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist kein semantisches Detail, es ist der Kontext, ohne den jede Auseinandersetzung mit ihren Programminhalten im Ungefähren bleibt. Wer die Rentenvorschläge einer Partei referiert, die mehrfach gerichtlich wegen verfassungsfeindlicher Positionen auffiel, und den Verfassungsschutzstatus nicht einmal erwähnt, betreibt keine Sachberichterstattung.

Und das führt zum eigentlichen Problem dieses Artikels. Wer einer gesichert rechtsextremen Partei auf einer halben Seite Raum gibt, ihre Programmpunkte als diskutable Politikoptionen zu präsentieren, ohne diesen Kontext zu benennen, betreibt ungewollt Wahlkampfhilfe. Die AfD profitiert genau von dieser Art Berichterstattung, von institutioneller Behandlung durch ein Qualitätsmedium mit sechsstelliger Reichweite, das ihre Sprecher als seriöse Ansprechpartner führt und ihrem Programm Legitimität verleiht. Das ist die Normalisierung, vor der Medienforscher seit Jahren warnen.Schielke-Ziesings vage Formel von der „Neupriorisierung“ und den „mehr als 100 Milliarden Euro finanziellem Freiraum“ bleibt im Artikel unwidersprochen stehen. Woher genau das Geld kommen soll, wird nicht herausgearbeitet. Der Text zitiert die AfD, prüft sie aber kaum.

Sachberichterstattung über Parteiprogramme braucht Maßstäbe, die für alle Parteien gleich gelten. Dass die AfD gesichert rechtsextrem ist, gehört beim Namen genannt. Wer das weglässt, gibt einer antidemokratischen Partei eine Bühne, die sie sich im fairen Wettbewerb der Argumente nicht verdient hätte.

Mit freundlichen Grüßen

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