Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Die rechtsextreme AfD (Seite 3 von 11)

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet regelmäßig über die AfD. Diese Kategorie dokumentiert, wie die NOZ dabei vorgeht: welche Begriffe verwendet werden, welche weggelassen werden und ob die Verfassungsschutz-Einstufung „gesichert rechtsextrem“ in der Berichterstattung vorkommt. Alle Beiträge zur AfD-Berichterstattung der NOZ sind hier gesammelt.

Wiegelmanns Framing-Trick: Wie die NOZ aus Protest gegen Rechtsextremismus ein Demokratieproblem der Grünen macht

NOZ-Artikel über Grünen-Protest gegen AfD-Parteitag: Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fehlt komplett. Dafür wird ein einzelner Parteiinterner zum Hauptzeugen gemacht. Bekanntes Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über den Kölner Grünen-Newsletter folgt einem inzwischen vertrauten Muster. Ein Einzelkritiker aus den eigenen Reihen der Grünen liefert den Aufhänger, seine Vorwürfe werden ausführlich referiert, und die eigentliche Einordnung bleibt aus.

Was fehlt, ist entscheidend. Die AfD, um deren Parteitag es geht, ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Dieser Kontext kommt im Artikel nicht vor. Stattdessen werden die Grünen in die Rolle derjenigen gedrängt, die demokratische Grundrechte gefährden, während die AfD als schutzbedürftige Versammlungsgemeinschaft erscheint.

Dass Versammlungsfreiheit auch für rechtsextreme Parteien gilt, ist richtig. Ebenso richtig ist, dass demokratischer Protest gegen einen Parteitag einer solchen Partei legitim und politisch geboten ist. Wer beides gleichsetzt, betreibt eine falsche Symmetrie.

Anwalt Brennecke darf seine Meinung haben. Dass ein einzelner Parteiinterner eine unglückliche Formulierung im Newsletter skandalisiert, ist kein Befund über das Demokratieverständnis der Grünen. Es ist ein Tweet.

Mit freundlichen Grüßen

Update 14.06.2026, Lucas Wiegelmann antwortet:

Hallo Herr Reichl, vielen Dank für Ihre Nachricht und fürs Lesen. Ihre Fragen zum richtigen Umgang mit der AfD, der Partei Björn Höckes, bleiben dringlich; wir haben dazu ja auch schon ein paar Mal gemailt. Was den konkreten Vorgang betrifft: Zur „eigentlichen Einordnung“ des Kölner Grünen-Newsletters, die Sie sich erhofft haben, hatte ich ja die Kölner Grünen selbst eingeladen. Ich hatte sie, wie im Artikel dokumentiert, um Aufklärung gebeten, was sie mit „verhindern“ meinen. Ich hatte auch ausdrücklich gefragt, ob darunter Blockaden o. ä. zu verstehen sind.Dass sie diese Gelegenheit zur „Einordnung“ verstreichen ließen, hat mich auch gewundert.Bitte bleiben Sie uns in kritischer Aufmerksamkeit verbunden – und wenn Sie mal Lust haben auf einen Kaffee, würde ich mich über einen persönlichen Austausch freuen. Beste Grüße, Lucas Wiegelmann

Meine Antwort:

Hallo Herr Wiegelmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben die Kölner Grünen gefragt, was sie mit „verhindern“ meinen, das stimmt, und das war richtig. Aber mein Einwand war ein anderer. Die fehlende Einordnung betrifft nicht die Grünen, sondern die AfD. Wer über einen Protest gegen ihren Parteitag schreibt, ohne zu erwähnen, dass diese Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und ihr prominentester Vertreter wegen einer SA-Parole verurteilt wurde, der lässt den wichtigsten Hintergrund weg.

Das ist kein Fehler der Grünen, ich sehe das als bewusste redaktionelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Falsche Symmetrie: Wie Rena Lehmanns Kriminalstatistik-Kommentar AfD und Linke gleichsetzt

Die NOZ nennt die AfD beim Namen, verschweigt aber ihre Verfassungsschutz-Einstufung. Und stellt sie rhetorisch auf eine Ebene mit parlamentarischer Linken. Das ist keine Ausgewogenheit, das ist Relativierung.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

der Kommentar zur Kriminalstatistik benennt reale Probleme, arbeitet dabei aber mit einer Gleichsetzung, die der Faktenlage nicht standhält.

Lehmann schreibt, die AfD bediene sich einer Sprache der Spaltung. Das stimmt.

Doch der entscheidende Kontext fehlt. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist kein Meinungsurteil, sondern eine institutionelle Feststellung über eine Partei, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Diesen Unterschied zu benennen wäre die Aufgabe eines Leitkommentars gewesen.

Stattdessen stellt der Text AfD-Rhetorik und linke Gegenmobilisierung in eine Parallelkonstruktion, die strukturelle Gleichwertigkeit suggeriert. Wer eine verfassungsfeindliche Partei und parlamentarische Linke, die zur Gegenwehr aufrufen, rhetorisch auf eine Ebene zieht, relativiert nicht beide Seiten gleich. Er relativiert vor allem eine.

Das „Hochschaukeln“ der Extreme klingt ausgewogen. Es verwischt aber, dass Ursache und Reaktion keine symmetrischen Phänomene sind.

Mit freundlichen Grüßen

Wahlkampfhilfe durch Weglassen: Wie die NOZ das AfD-Rentenprogramm zur Politikoption adelt

Halbseitige AfD-Rentenvorschläge in der NOZ, ohne Verfassungsschutzeinstufung, ohne echte Prüfung. Wer einer gesichert rechtsextremen Partei so viel Raum gibt, betreibt ungewollt Normalisierung. Das ist das eigentliche Problem.

Hallo NOZ, hallo Herr Gerstenlauer,

der Artikel „Geburtenprämie statt Entwicklungshilfe?“ vom 08.06.2026 stellt das rentenpolitische Programm der AfD auf einer halben Seite vor. Was fehlt, ist das Wesentliche, die journalistische Einordnung.

Dass die AfD Rentenniveau, Kindergeld und Sparkonten verspricht, obwohl ihre eigene Rechnung mehr als 140 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr verschluckt und eine Beitragserhöhung von vier Prozent impliziert, wird zwar erwähnt, aber nicht bewertet. Der Widerspruch zwischen ambitionierten Ausgabenversprechen und gleichzeitiger Ablehnung der Schuldenbremse ist kein Randdetail, sondern das Herzstück des Programms. Genau das müsste Mittelpunkt der Berichterstattung sein, nicht Fußnote.

Vollständig ausgeblendet bleibt, dass die AfD bundesweit vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist kein semantisches Detail, es ist der Kontext, ohne den jede Auseinandersetzung mit ihren Programminhalten im Ungefähren bleibt. Wer die Rentenvorschläge einer Partei referiert, die mehrfach gerichtlich wegen verfassungsfeindlicher Positionen auffiel, und den Verfassungsschutzstatus nicht einmal erwähnt, betreibt keine Sachberichterstattung.

Und das führt zum eigentlichen Problem dieses Artikels. Wer einer gesichert rechtsextremen Partei auf einer halben Seite Raum gibt, ihre Programmpunkte als diskutable Politikoptionen zu präsentieren, ohne diesen Kontext zu benennen, betreibt ungewollt Wahlkampfhilfe. Die AfD profitiert genau von dieser Art Berichterstattung, von institutioneller Behandlung durch ein Qualitätsmedium mit sechsstelliger Reichweite, das ihre Sprecher als seriöse Ansprechpartner führt und ihrem Programm Legitimität verleiht. Das ist die Normalisierung, vor der Medienforscher seit Jahren warnen.Schielke-Ziesings vage Formel von der „Neupriorisierung“ und den „mehr als 100 Milliarden Euro finanziellem Freiraum“ bleibt im Artikel unwidersprochen stehen. Woher genau das Geld kommen soll, wird nicht herausgearbeitet. Der Text zitiert die AfD, prüft sie aber kaum.

Sachberichterstattung über Parteiprogramme braucht Maßstäbe, die für alle Parteien gleich gelten. Dass die AfD gesichert rechtsextrem ist, gehört beim Namen genannt. Wer das weglässt, gibt einer antidemokratischen Partei eine Bühne, die sie sich im fairen Wettbewerb der Argumente nicht verdient hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn demokratischer Widerstand zur Symbolpolitik wird: Die NOZ und das AfD-Framing

Die NOZ nennt die AfD „zugelassen“ und „provozierend“, verschweigt „gesichert rechtsextremistisch“ und erklärt demokratischen Widerstand zur Symbolpolitik. Wer das Framing der AfD reproduziert, macht sich der Normalisierung schuldig.

Hallo NOZ, hallo Herr Schönstedt,

der Kommentar „Billige Symbolpolitik“ reproduziert ein Argumentationsmuster, das weniger analysiert als normalisiert.

Der Text dreht eine politisch folgenreiche Frage um. Wer einer rechtsextremen Partei keine Bühne bieten will, betreibt laut Schönstedt „Aktionismus“ und beschädigt den Rechtsstaat. Das Opfer ist nicht die Demokratie, sondern der Reeder.

Dass der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, kommt im Text wie von der NOZ mittlerweile gewohnt nicht vor. Was vorkommt ist, sie sei „zugelassen“. Das stimmt juristisch, erklärt politisch aber nichts. Die Zulassung einer Partei ist kein Argument dagegen, ihr öffentlich die Kooperation zu verweigern.

Besonders aufschlussreich ist der Gesinnungscheck-Vergleich. Wer AfD-Veranstaltungen meidet, müsste demnach auch Handwerker nach ihrer Partei fragen. Das ist absurd, weil es den Unterschied zwischen einem Alltagsgeschäft und der bewussten Bereitstellung einer Plattform für eine rechtsextreme Fraktion einebnet. Ein Raddampfer für eine Fraktionsveranstaltung ist kein Rohrbruch.

Der Beschluss des Sylter Hauptausschusses ist demokratischer Widerstand. Ihn als billige Symbolpolitik abzutun und gleichzeitig die AfD als bloß „provozierende“, aber legitime Partei darzustellen, ist keine Einordnung. Es ist Framing im Sinne der Partei, die man angeblich nur kritisch begleiten will.

Mit freundlichen Grüßen

Update vom 09.06.2026, Post von Herrn Schönstedt

Sehr geehrter Herr Reichl,

haben Sie vielen Dank für Ihre scharfe und fundierte Kritik an meinem Kommentar. Ich schätze es sehr, wenn Leser so tief und präzise in die Argumentationsstrukturen einsteigen.Sie sprechen einen wesentlichen Punkt an: Natürlich gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen einer alltäglichen Handwerksleistung und dem bewussten Bereitstellen einer großen, öffentlichen Plattform für eine Fraktion, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dass mein Vergleich diese Nuance ein Stück weit einebnet, ist ein berechtigter Einwand, den ich gerne mitnehme.Der Kern meines Arguments liegt jedoch auf einer anderen Ebene – nämlich bei der Rolle staatlicher Institutionen: Wenn ein offizielles politisches Gremium wie der Hauptausschuss eine Drohkulisse gegen einen Unternehmer aufbaut, um die Stornierung eines legalen Vertrages zu erzwingen, überschreitet die Politik aus meiner Sicht eine rote Linie. Für mich ist das schädliche Pranger-Politik, kein „demokratischer Widerstand“.Selbstverständlich trifft es in diesem konkreten Fall eine Partei, bei der viele von uns – mich eingeschlossen – eine Abgrenzung grundsätzlich für notwendig erachten. Aber was passiert, wenn staatliche Organe ein solches Machtmittel das nächste Mal gegen eine Sache oder eine Meinung aufbauen, die uns am Herzen liegt? Wenn die Politik anfängt, das Wirtschaftsleben per moralischem Druck zu lenken, ist das ein gefährlicher Präzedenzfall, der den Spielregeln unseres Rechtsstaates langfristig schadet.

Dass Sie die Prioritäten angesichts der Bedrohung durch den Rechtsextremismus anders setzen, respektiere ich vollkommen. Genau über diese Grenzen muss und darf in einer Demokratie gestritten werden.Vielen Dank für Ihren wertvollen Beitrag zu diesem Diskurs.

Mit freundlichen GrüßenJan Schönstedt

Meine Replik dazu:

Hallo Herr Schönstedt,

vielen Dank für Ihre offene Antwort und die Bereitschaft, den Handwerker-Vergleich zu überdenken.

Ihr Kernargument verstehe ich, Staatliche Institutionen, die Druck auf Unternehmer ausüben, schaffen einen Präzedenzfall. Die Frage ist, ob dieser Präzedenzfall-Einwand hier trägt.

Eine öffentliche Resolution und der Appell einer Bürgermeisterin sind kein staatlicher Zwang. Kein Vertrag wurde aufgelöst, kein Ordnungsrecht eingesetzt, keine Lizenz entzogen. Was stattfand, war politische Meinungsäußerung durch gewählte Vertreter gegenüber einem Bürger. Das ist keine Drohkulisse im rechtsstaatlichen Sinne, sondern demokratische Kommunikation. Ob das klug war, kann man diskutieren. Ein Verfassungsproblem ist es nicht.

Der Präzedenzfall-Einwand hat zudem eine Leerstelle. Er funktioniert nur, wenn man die AfD als normale Partei behandelt, bei der die gleichen Regeln gelten wie bei jeder anderen. Aber genau das ist der Streitpunkt. Eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, ist nicht einfach eine Meinung unter vielen. Wer trotzdem mit dem Präzedenzfall-Argument arbeitet, ohne diese Einstufung zu benennen, normalisiert die Partei implizit. Das war meine Ausgangskritik, und die bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ewerts AfD-Analyse in der NOZ: Melonisierung oder Verharmlosung?

Ewerts These zur AfD in der NOZ vom 04.06.2026 ist nicht nur falsch, sondern gefährlich, da sie die AfD als normalen Akteur darstellt, obwohl Gerichte und Verfassungsschutz sie als Bedrohung für die Demokratie einstuft.

Burkhard Ewert, Chefredakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), hat in seinem aktuellen Artikel „Die nächste Republik – Sechs Thesen über die Zukunft unseres Parteiensystems“ in der NOZ vom 04.06.2026 eine provokante These zur AfD aufgestellt. Die Partei werde sich „melonisieren“, also, ähnlich wie Giorgia Melonis Fratelli d’Italia, durch wachsenden Zuspruch aus der Mitte gemäßigter und damit salonfähiger werden. Doch diese These steht in eklatantem Widerspruch zu den jüngsten gerichtlichen Einstufungen der AfD in mehreren Bundesländern (darunter auch Niedersachsen) als gesichert rechtsextrem bzw. Verdachtsfall.

In Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen und Hessen wird die AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Nur auf Bundesebene blockierte das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 eine solche Einstufung, vorerst und nur im Eilverfahren. Die Begründung: Der Verfassungsschutz müsse zunächst weitere Beweise vorlegen.

Ewerts These: Die AfD „melonisiert“ sich

Ewert argumentiert, der wachsende Zuspruch aus der Mitte der Gesellschaft (insbesondere von Ex-SPD-Wählern, Frauen und sozial besser Gestellten) werde die AfD zur Mäßigung zwingen. Als Beispiel führt er Sachsen an, wo sich die AfD bereits zahmer gebe, um nicht noch weiter nach rechts abgedrängt zu werden. Er verweist auf Manfred Güllner (Forsa), der feststellt, dass die AfD keine Partei alter, frustrierter Männer mehr sei, sondern zunehmend breitere Wählerschichten anziehe. Ewerts Schlussfolgerung lautet, die AfD werde sich anpassen, um regierungsfähig zu werden. Ähnlich wie Melonis Partei in Italien, die trotz rechtspopulistischer Wurzeln gemäßigter auftrat, sobald sie an die Macht kam.

Zitat Ewert:

„Die Melonisierung der AfD, um Italien und die dortige Rechte mit ihrer teilweisen Entradikalisierung als Referenz zu bemühen, wird durch den wachsenden und der Mitte entspringenden Zuspruch wahrscheinlicher.“

Die Realität: Gerichtliche Einstufungen und verfassungsfeindliche Tendenzen

Ewerts Optimismus (oder Naivität?) ignoriert drei zentrale Fakten:

Gerichtliche Einstufungen als rechtsextrem

Die AfD ist in fünf Bundesländern bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft, in Hessen nun als Verdachtsfall. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden begründete seine Entscheidung mit:

  • „Hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • Keiner Distanzierung des hessischen Landesverbands vom Bundesverband, der selbst als Verdachtsfall gilt
  • Landesspezifischen Anhaltspunkten, die die Einstufung rechtfertigen

Fazit: Die AfD ist keine „normale“ Partei, sondern wird von Gerichten und Verfassungsschutz als Gefahr für die Demokratie eingestuft. Eine „Melonisierung“ wäre nur dann denkbar, wenn die Partei ihre ideologischen Kerne (z. B. völkisches Nationalverständnis, Ablehnung des Grundgesetzes) aufgäbe, wofür es allerdings keine Anzeichen gibt.

Die AfD radikalisiert sich weiter

Während Ewert eine Mäßigung prognostiziert, zeigt die Realität das Gegenteil:

  • In Thüringen und Sachsen dominieren Flügel wie der „Flügel“ (ehemals um Björn Höcke), die eine offen rechtsextreme Agenda vertreten.
  • Die Programmatik der AfD (z. B. Forderung nach Remigration, Ablehnung der Menschenwürde für alle, Angriffe auf die Pressefreiheit) ist unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Personelle Verstrickungen: Mehrere AfD-Mitglieder stehen in Verbindung zu rechtsextremen Netzwerken (z. B. Identitäre Bewegung, Reichsbürger).

Aktuelles Beispiel Hessen:
Der hessische AfD-Landesverband wird von Andreas Lichert und Robert Lambrou geführt, beide gelten als hardliner und stehen für eine unversöhnliche Opposition gegen den „Systemwechsel“ (i. e. die demokratische Ordnung). Eine Distanzierung von extremistischen Positionen ist nicht erkennbar.

Wahlstrategie ≠ Ideologie

Ewert verwechselt Wahlkampftaktik mit ideologischer Veränderung. Dass die AfD gemäßigtere Töne anschlägt, um Wähler aus der Mitte zu gewinnen, bedeutet nicht, dass sie ihre Ziele geändert hat. Im Gegenteil:

  • Die Doppeldeutigkeit der AfD-Sprache (z. B. „Heimat“ statt „völkisch“, „Souveränität“ statt „Ausländer raus“) ist eine bewusste Strategie, um Salonfähigkeit zu erlangen, ohne die Substanz zu ändern.
  • Historische Parallelen: Auch die NPD versuchte in den 1960ern, sich als „bürgerlich“ zu geben, ohne Erfolg. Die Ideologie blieb antidemokratisch.

Warum Ewerts Analyse problematisch ist

Verharmlosung durch Terminologie

Ewerts Begriff der „Melonisierung“ ist irreführend. Giorgia Meloni hat zwar gemäßigtere Rhetorik übernommen, ihre Politik (z. B. Migrationsbekämpfung, Angriffe auf LGBTQ+-Rechte, Medienfeindlichkeit) bleibt rechtspopulistisch bis rechtsextrem.

Die AfD geht noch weiter. Während Meloni sich an die demokratischen Spielregeln hält, lehnt die AfD das Grundgesetz explizit ab (z. B. durch Forderungen nach „Widerstandsrecht“ gegen die Regierung).

Kann eine Partei, die das Grundgesetz ablehnt, überhaupt „melonisiert“ werden, oder ist das eine Verharmlosung?

Ignoranz gegenüber gerichtlichen Fakten

Ewert erwähnt gar nicht erst, dass die AfD in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem gilt. Stattdessen stützt er sich auf Wahlumfragen und soziodemografische Verschiebungen, als ob Wählerzuspruch die Ideologie der Partei ändern würde.

Die Realität sieht anders aus. Verfassungsschutzberichte (Bund und Länder) dokumentieren kontinuierlich verfassungsfeindliche Bestrebungen. Gerichte bestätigen diese Einschätzung – trotz Klagen der AfD.

Fehlende Differenzierung

Ewert behandelt die AfD als homogene Partei, dabei gibt es unterschiedliche Flügel. Zum einen die „Realos“ (z. B. Alice Weidel), die versuchen, bürgerliche Wähler anzusprechen. Dann die „Hardliner“ (z. B. Björn Höcke, Andreas Kalbitz), welche offen rechtsextreme Positionen vertreten.

Doch selbst die „gemäßigteren“ Kräfte der AfD distanzieren sich nicht von den Extremisten, im Gegenteil. Sie tolerieren sie, um die Macht in der Partei nicht zu verlieren. Das zeigt deutlich, dass die AfD ist keine Partei der Mitte, sondern eine Sammlungsbewegung des Rechtsextremismus mit taktischer Anpassungsfähigkeit.

Fazit: Ewerts These ist eine gefährliche Verharmlosung

Burkhard Ewerts Annahme, die AfD werde sich durch Wählerzuspruch aus der Mitte „melonisieren“, ist naiv.

Seine Analyse verharmlost die AfD, indem sie Wahlstrategie mit Ideologie verwechselt. Sie ignoriert gerichtliche Einstufungen als rechtsextrem in mehreren Bundesländern (inkl. Hessen). Sie ignoriert die ideologische Kernagenda der AfD, die unvereinbar mit der Demokratie ist. Sie ignoriert historische Erfahrungen, die zeigen, dass Rechtsextremismus sich tarnen, aber nicht ändern lässt.

Ob er bewusst oder unbewusst die Gefahr seiner normalisierenden Texte ignoriert, lässt sich nur spekulieren.

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