Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Kategorie: Die rechtsextreme AfD (Seite 2 von 13)

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet regelmäßig über die AfD. Diese Kategorie dokumentiert, wie die NOZ dabei vorgeht: welche Begriffe verwendet werden, welche weggelassen werden und ob die Verfassungsschutz-Einstufung „gesichert rechtsextrem“ in der Berichterstattung vorkommt. Alle Beiträge zur AfD-Berichterstattung der NOZ sind hier gesammelt.

Brandmauer – Wenn „Einzelfälle“ zur Ausrede werden

Warum die NOZ Rupert Scholz‘ Verharmlosung der AfD im Clasen Talk ohne Einordnung durchgehen lässt, während im selben Blatt ein Wagenknecht-Interview zeigt, wie kritisches Nachfragen aussehen kann.

Hallo NOZ, hallo Frau Kanke, hallo Herr Clasen,

der Bericht über den Auftritt von Rupert Scholz im Clasen Talk gibt dessen steile Thesen wieder, ohne sie an einer einzigen Stelle mit Fakten zu konfrontieren. Das ist journalistisch zu wenig.

Wenn Scholz rechtsextreme Netzwerke in der AfD als „Einzelfälle“ abtut, hätte der Text darauf hinweisen müssen, dass genau diese Netzwerke, die völkische Ideologie führender Landesverbände und die dokumentierten Verbindungen zu gesichert rechtsextremen Gruppierungen der tragende Grund für die Einstufungen durch mehrere Landesämter für Verfassungsschutz sind. Stattdessen bleibt Scholz‘ Zweifel an dieser Einstufung („Da setze ich ein großes Fragezeichen“) unkommentiert stehen, obwohl er sich damit über eine fundierte behördliche Analyse hinwegsetzt.

Auch die Erzählung vom „entscheidenden Fehler“ der Kanzlerin Merkel 2015 als Ursprung des AfD-Erfolgs wird unwidersprochen übernommen. Das ist eine seit Jahren gängige, aber unvollständige Erklärung. Sie blendet aus, dass rechte Radikalisierung ein europaweites Phänomen ist und die AfD lange vor 2015 gegründet wurde, mit einer klaren wirtschaftsliberalen und nationalkonservativen Programmatik.

Besonders bemerkenswert ist Scholz‘ Vorschlag einer Minderheitsregierung mit fallweiser Zusammenarbeit mit der AfD. Wer als CDU-Urgestein eine kontrollierte Öffnung nach rechts fordert, verschiebt genau jene Grenze, die Parteien wie die AfD seit Jahren gezielt zu verschieben versuchen. Ein Interview-Format wie der Clasen Talk mag solche Positionen zurecht einladen, in der schriftlichen Aufbereitung braucht es dann aber Einordnung, keine bloße Wiedergabe.

Zum Vergleich, im Interview mit Sahra Wagenknecht auf Seite 4 derselben Ausgabe fragt Matti Gerstenlauer sehr direkt nach der AfD-Nähe ihrer Blockadepolitik. Genau diese Hartnäckigkeit hätte auch dem Scholz-Beitrag gutgetan.

Mit freundlichen Grüßen

Ein „funktionierender Korrekturmechanismus“? Wie Philipp Ebert den AfD-Erfolg in der NOZ schönredet

Philipp Ebert zählt in der NOZ selbst auf, was an der AfD verfassungsfeindlich ist, und nennt ihren möglichen Wahlerfolg trotzdem ein gesundes Systemsignal. Das ist keine Analyse, das ist Kapitulation im Gewand der Nüchternheit.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zu Charlotte Knoblochs Vorstoß beginnt mit einer redlichen Bestandsaufnahme. Höckes Verharmlosung des Holocaust, die Russland-Nähe der AfD, Spionagefälle, die Verächtlichmachung der Bundesrepublik als „Demokratiesimulation“. Genau deshalb überrascht die Wendung im dritten Absatz umso mehr.

Sie schreiben, ein möglicher weiterer Erfolg der AfD an der Wahlurne wäre „ein funktionierender Korrekturmechanismus“ des Parteiensystems. Das ist eine steile These angesichts dessen, was Sie selbst wenige Zeilen zuvor über diese Partei schreiben. Ein Korrekturmechanismus setzt voraus, dass etwas in eine bessere Richtung korrigiert wird. Wenn eine Partei erstarkt, die laut Ihrer eigenen Beschreibung mit dem Nationalsozialismus kokettiert und die Bundesrepublik als Simulation verspottet, ist das kein Korrektiv, sondern ein Alarmsignal.

Auch die rhetorische Frage „was soll denn an dem Tag passieren“ trägt nicht. Sie funktioniert nur, wenn man unterstellt, ein Verbotsverfahren solle sämtliche gesellschaftlichen Ursachen des AfD-Erfolgs auf einen Schlag beseitigen. Das behauptet aber niemand ernsthaft. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat im NPD-Urteil von 2017 festgehalten, dass Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstellt. Diese Waffe wurde nach 1945 bewusst ins Grundgesetz geschrieben, um eine Wiederholung der Weimarer Fehler zu verhindern. Sie ist scharf und selten, aber sie ist kein autoritärer Übergriff, sondern rechtsstaatlich verankert.

Natürlich ist die Sorge berechtigt, dass ein Verbotsverfahren der AfD zusätzliches Opfernarrativ liefert. Nur gilt das für jede Reaktion demokratischer Parteien auf die AfD, ob Nichtstun, Ausgrenzung oder Verbot. Genau das ist die Strategie autoritärer Parteien, Demokraten in ein Dilemma zu manövrieren, in dem jede Reaktion als Bestätigung gedeutet wird. Aus Angst vor dieser Inszenierung auf rechtsstaatliche Mittel zu verzichten, wäre bereits ein Erfolg dieser Strategie.

Man kann über Sinn und Zeitpunkt eines Verbotsverfahrens unterschiedlicher Meinung sein, das ist eine legitime Debatte. Aber den möglichen Erfolg einer Partei, die man selbst als demokratiefeindlich beschreibt, als „funktionierenden Korrekturmechanismus“ zu bezeichnen, verwechselt Beschreibung mit Legitimation.

Mit freundlichen Grüßen

NOZ und Siegmund: Zitate ohne Widerspruch

Warum die NOZ Siegmunds Remigrationsrhetorik unkommentiert stehen lässt, drei Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt.

Hallo NOZ, hallo Herr Otten,

Ihr Bericht über den Podcast-Auftritt von Ulrich Siegmund nennt die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt immerhin beim Namen. Das ist mehr, als man von vergleichbaren Texten in der NOZ gewohnt ist. Trotzdem bleibt der Artikel in einem entscheidenden Punkt hinter journalistischer Sorgfalt zurück.

Große Teile des Textes bestehen aus langen, unwidersprochenen Zitatblöcken. Wenn Siegmund „Remigration“ zur bloßen „Definitionsfrage“ erklärt, hätte eine Einordnung gutgetan. Der Begriff steht in der einschlägigen Forschung längst für ein politisches Programm der Vertreibung nach ethnischen Kriterien. Ihn unkommentiert als Auslegungsfrage stehen zu lassen, verharmlost seine tatsächliche Bedeutung.

Ähnlich verhält es sich mit Siegmunds Ankündigung, den Verfassungsschutz womöglich abzuschaffen oder umzubauen, während er zugleich behauptet, die Behörde überwache die Opposition. Diese Selbstwidersprüche werden referiert, aber nicht benannt. Auch die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber und die Umwidmung einer Einrichtung in eine Abschiebehaftanstalt stehen im Raum, ohne dass rechtliche oder menschenrechtliche Fragen dazu aufgeworfen werden.

Besonders aufschlussreich ist der Verweis auf das frühere Höcke-Gespräch im selben Podcast-Format. Dass der Moderator eingangs erklärt, er wolle „mit der Einordnerei“ gar nicht erst beginnen, wird von Ihnen fast beiläufig zitiert, ohne dass die Konsequenz dieser Ansage für den Rest des Gesprächs eingeordnet wird. Ein Format, das Politiker einer als rechtsextrem eingestuften Partei ausdrücklich ohne Widerspruch reden lässt, ist keine neutrale Plattform. Über diese strukturelle Schieflage hätte der Artikel etwas sagen müssen.

Drei Wochen vor einer Landtagswahl, in der die AfD laut Umfragen eine absolute Mehrheit erringen könnte, reicht es nicht, Zitate zu sammeln und die Einstufung einmal zu erwähnen. Journalismus, der seinem Anspruch gerecht werden will, muss auch erklären, warum diese Aussagen problematisch sind.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn „links wie rechts“ die falsche Seite entlastet

Philipp Ebert stellt in seinem NOZ-Kommentar zu Gedenkstätten-Geldern einen Holocaust-relativierenden AfD-Satz neben einen polemischen Linken-Vorwurf, und behandelt beides als gleichwertige „extremistische Äußerung“. Ein Blick auf die Unterschiede.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Aufstockung der Gedenkstättenmittel endet mit einem Bekenntnis zur Menschenwürde, das niemand ernsthaft bestreiten wird. Der Weg dorthin führt jedoch über eine Konstruktion, die genau das untergräbt, was Sie eigentlich verteidigen wollen.

Sie stellen das AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt, das die deutsche Erinnerung an die NS-Zeit als „Verewigung eines Schuldkomplexes“ bezeichnet, neben den Vorwurf des Linken-Parteichefs Pantisano, die CDU betreibe „faschistische Politik“. Beides fassen Sie unter der Überschrift „extremistische Äußerungen“ zusammen, mit dem Satz „Inflationäre Faschismus-Rufe hier, Nazi-Relativierungen dort“.

Das eine Gleichsetzung von Ungleichem. Ein polemischer Vorwurf, eine Partei betreibe „faschistische Politik“, mag unangemessen zugespitzt sein. Er bleibt eine rhetorische Übertreibung im politischen Streit. Die AfD-Formulierung dagegen relativiert explizit die deutsche Verantwortung für den Holocaust und deutet sie als pathologischen „Schuldkomplex“ um, den es zu „heilen“ gelte. Das ist keine Zuspitzung, das ist die Sache selbst.

Verschärft wird das Ungleichgewicht durch die historische Einordnung, die Sie nur einer Seite mitgeben. Sie erinnern daran, dass der Faschismus-Vorwurf einst von SED und Sowjetunion zur Rechtfertigung von Unterdrückung genutzt wurde, und belasten damit die Kritik an der CDU zusätzlich. Für die AfD-Position fehlt jede vergleichbare Einordnung. Kein Wort zur Verfassungsschutz-Einstufung der sachsen-anhaltischen AfD als gesichert rechtsextrem, kein Hinweis darauf, dass sich diese Formulierung nahtlos in ein bekanntes Muster rechtsextremer Erinnerungspolitik einreiht.

Wer beides unter einem gemeinsamen Dach aus „links wie rechts“ präsentiert, verwischt genau die Unterscheidung, die für eine wache Erinnerungskultur notwendig wäre. Mehr Geld für Gedenkstätten ist richtig und wichtig. Es hilft aber wenig, wenn im selben Kommentar der Boden für die Relativierung dessen bereitet wird, woran diese Gedenkstätten erinnern sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Viele sind offen dafür, aber wofür eigentlich?

Warum die NOZ bei einer Umfrage zur AfD-Regierungsbeteiligung wieder den entscheidenden Begriff auslässt und damit wieder ihr eigenes Muster fortsetzt.

Die dpa-Meldung zur Yougov-Umfrage über eine mögliche AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern trägt die Überschrift „AfD als Teil der Regierung? Viele sind offen dafür“. Das klingt nach einer breiten gesellschaftlichen Öffnung. Ein Blick auf die Zahlen relativiert das erheblich.

47 Prozent im Osten und 37 Prozent im Westen sprechen sich für eine Regierungsbeteiligung aus, falls die AfD stärkste Kraft wird. In Westdeutschland ist das eine Minderheit von unter vierzig Prozent. „Viele“ ist dafür eine steile Zuspitzung, die eine ernstzunehmende, aber begrenzte Position als etwas Selbstverständliches erscheinen lässt.

Wichtiger noch ist, was fehlt. In der gesamten Meldung taucht der Begriff Rechtsextremismus kein einziges Mal auf, obwohl die niedersächsische und die bundesweite Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz für die Bewertung einer möglichen Regierungsbeteiligung zentral wäre. Stattdessen werden Prozentwerte zu „Stärkung“ oder „Schwächung“ der Demokratie präsentiert, als ginge es um eine gewöhnliche politische Richtungsfrage.

Das reiht sich nahtlos in ein Muster ein, das sich auch bei mehreren Artikeln von Jonas Koch zur AfD-Hochstufung in Niedersachsen zeigte. Auch dort fehlte der Begriff Rechtsextremismus konsequent, obwohl er von der zuständigen Behörde selbst verwendet wurde. Wer eine Partei wiederholt ohne diese Einordnung präsentiert, trägt zur schleichenden Normalisierung bei, unabhängig davon, ob das Absicht ist oder redaktionelle Nachlässigkeit.

Journalismus, der Fakten vollständig wiedergibt, würde diesen Kontext mitliefern. Eine Umfrage zur Regierungsbeteiligung einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei verdient mehr als eine Schlagzeile, die nach normaler Machtoption klingt.

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »