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Eine Niederlage, die keine war. Wie ein NOZ-Gastbeitrag von Frauke Rostalski die Rechtslage zur AfD verdreht

Zwei Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt verdreht ein NOZ-Gastbeitrag die Rechtslage. Ein vorläufiger VG-Köln-Beschluss mit festgestelltem „starken Verdacht“ auf Verfassungsfeindlichkeit wird zur Niederlage des Verfassungsschutzes umgedeutet.

Hallo NOZ, hallo Frau Rostalski,

Ihr Gastbeitrag stützt sich zentral auf eine Behauptung, die bei genauerer Prüfung nicht trägt. Sie schreiben, das BfV habe „kürzlich eine Niederlage vor dem VG Köln hinnehmen“ müssen, was einen langen Schatten auf die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags werfe. Das ist eine erhebliche Verkürzung der tatsächlichen Rechtslage.

Der Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) ist eine Eilentscheidung, keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter, der Beschluss ist beim OVG Münster anfechtbar. Entscheidend ist zudem, dass das Gericht selbst einen „starken Verdacht“ festgestellt hat, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt werden. Untersagt wurde dem BfV lediglich, auf Basis der bislang vorgelegten (nach mehreren Fachkommentaren fast ausschließlich öffentlich zugänglichen) Erkenntnisse den höheren Schwellenwert „gesichert“ zu verwenden. Das Gericht forderte die Nachrichtendienste sogar auf, zurückgehaltenes Material offenzulegen, um eine bessere Bewertung zu ermöglichen. Auch juristische Fachkommentatoren wie André Bartsch vom Max-Planck-Institut halten Teile der Beschlussbegründung für „nicht so recht plausibel“.

Aus einem vorläufigen, anfechtbaren Verfahrensschritt mit ausdrücklich festgestelltem „starken Verdacht“ eine Niederlage zu machen, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens grundsätzlich infrage stellt, ist keine seriöse Zusammenfassung der Beweislage. Es ist eine Zuspitzung, die den tatsächlichen Befund ins Gegenteil verkehrt.

Auch die Grundanlage des Textes wirkt schief. Schon die Überschrift stellt „wehrhafte Demokratie“ und „Konkurrenzabwehr“ als gleichwertige Deutungsoptionen nebeneinander, als handle es sich beim Schutz der Verfassung gegen eine vom Verfassungsschutz mit einem 1100 Seiten starken Gutachten dokumentierte Partei im Kern um dasselbe wie das Ausschalten politischer Konkurrenten. Das Toleranz-Paradox, also die Frage, wie eine offene Gesellschaft mit Akteuren umgeht, die die Offenheit selbst abschaffen wollen, kommt im gesamten Text nicht vor, obwohl es seit dem NPD-Verbotsverfahren der eigentliche Kern dieser Debatte ist.

Dass dieser Beitrag zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erscheint, macht die Verkürzung nicht harmloser. Wer Wählerinnen und Wählern kurz vor der Stimmabgabe vermittelt, ein Verbotsverfahren stehe juristisch auf tönernen Füßen, sollte die zugrundeliegenden Fakten korrekt darstellen. Eine akademische Autorität trägt hier besondere Verantwortung, gerade weil ihr Titel dem Text zusätzliches Gewicht verleiht.

Mit freundlichen Grüßen

NOZblog

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3 Kommentare

  1. Jürgen

    Hier ein Artikel zum Thema aus der heutigen SZ über Hape Kerkelings eindringlichen Appell bei der SPD Klausur.

    https://www.sueddeutsche.de/politik/hape-kerkeling-spd-klausur-sachsen-anhalt-afd-landtagswahl-verbotsverfahren-li.3542010

    Der ganze rechte Mist in der Neuen Osnabrücker ist nicht mehr auszuhalten.

  2. Sabine Driehaus

    Frauke Rostalski vertritt eine(!) juristische Meinung(!) zum Thema AfD-Verbot. E i n e !
    Es gibt eine ganze Menge kompetenter Jurist:innen, die das völlig anders sehen.
    Weil juristische Meinungen und Auslegung von Gesetzen also nicht immer gleich sind, gibt es Gerichts v e r f a h r e n und U r t e i l e von Richter:innen.
    Inhaltlich würde mich – neben dem, was Timm schon angeführt hat – mal interessieren, was die Dame zum (früheren) „Radikalenerlass“ sagt – Berufsverbote für nahezu ausschließlich Mitglieder oder auch nur Sympathisant:innen (zu dem Zeitpunkt nicht verbotener!) linker Parteien. Oder zur Praxis der Präventivhaft. Oder zu nachträglich „legalisierten“ Hausdurchsuchungen und telefonischer Abhörung von Klimaaktivist:innen, was ohne eine eine Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ gar nicht hätte stattfinden dürfen.
    Es ist sehr merkwürdig, dass demokratische Grundsätze immer nur für die Partei eingefordert werden, die selbst auf diese Grundsätze sch……wenn es um andere geht. Ist das allein nicht schon ein Zeichen für eine Ungleichbehandlung von Menschen?
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren die Finanzierung der NPD aufgehoben. Ein solcher Schritt hat genau so große Hürden wie das Verbot einer Partei – bis auf deren „Größe“ und Einfluss. An letzterer/m scheiterte der Verbotsantrag für die NPD, und das kann man ja für die AfD wohl kaum behaupten. Selbst wenn die nur etwas über 30 Prozent der Wählerstimmen erreicht, kann sie sehr destruktiv werden, was unsere freiheitlich demokratische Grundordnung angeht. Dann ist es zu spät.
    Es gibt daher auch juristische Stimmen, die meinen, dieses Urteil zur Parteifinanzierung der NPD sei quasi eine Einladung des Bundesverfassungsgerichts an die Politik, doch endlich einen Verbotsantrag bezüglich der AfD zu stellen.
    N.b.: Mittlerweile agieren AfD-Anhänger:innen offen immer gewalttätiger; sowohl mit körperlicher als auch verbaler Gewalt. Eine Nähe zu Neo-Nazis wird kaum noch verschleiert.
    Das Grundgesetz sieht ein Parteienverbot ausdrücklich vor – was muss eigentlich noch passieren; was müssen AfD und ihre Anhänger:innen noch tun, damit nach Frauke Rostalskis Ansicht die juristische Basis für ein Verbotsverfahren gelegt wird?
    Es geht hier n i c h t darum, die AfD per Dekret zu verbieten, sondern darum, ein Verfahren einzuleiten(!), das unterschiedliche juristische Ansichten zum Thema auf juristischer Basis gegeneinander abwägt und richterlich klärt! Aber nicht einmal von diesem rechtsstaatlichen Instrument wird Gebrauch gemacht – trotz des umfangreichen Materials, was mittlerweile vorliegt. Die AfD hat Angst vor einem solchen Verfahren, deshalb verlacht und verspottet sie dieses Ansinnen öffentlich und sät Zweifel an dessen Ausgang.
    Man muss sich nach den Motiven der Politiker:innen fragen, die sich so vehement dagegen sperren…..
    ….und nach den Motiven einer Zeitung, die immer unverhohlener Narrative dieser rechtsextremen Partei und deren Weltbild verbreitet (zu letzterem siehe auch Philipp Eberts unsäglichen Kommentar zur niedrigen Geburtenrate mit dem Tenor: Die Frauen sollen sich mal nicht so haben, die brauchen keine Karriere?

  3. Christoph Schnare

    Kurz vor den Landtags- und Kommunalwahlen versucht die NOZ erneut, die AfD mit Hilfe einer entsprechend ausgewählten Rechtsexpertin als im Grunde verfassungskonform zu framen, mit anderen Worten: sie als ganz normale Partei darzustellen. Immerhin schreibt Frau Rostalski in ihrem Beitrag, „dass der Rechtsstaat nicht tatenlos dabei zusehen dürfe, wenn seine Feinde die Freiheiten der Verfassung nutzen, um diese von innen auszuhöhlen“.

    Konsequenterweise hätte die NOZ dann doch wohl über das zweite Bundestreffen der AfD-Nachwuchsgeneration „Generation Deutschland“ vom vergangenen Wochenende in Magdeburg berichten müssen, oder? Unter dem Gejohle der dort versammelten AfD-Nachwuchspolitiker und mit Wohlwollen des AfD-Ministerpräsidentenkandidaten Siegmund forderten die Redner hier erneut eine „millionenfache Remigration“ von zugewanderten deutschen Staatsbürgern, auch wenn die deutsche Bevölkerungszahl dadurch von 80 auf 60 Millionen Menschen sinken würde. Und den politischen Gegnern der AfD wurde ganz offen mit Verfolgung und Unterdrückung gedroht, sobald die AfD erst einmal an der Macht sei.

    Doch über solche menschen- und verfassungsfeindlichen Exzesse der AfD-Jugend berichtet die NOZ mit keinem einzigen Wort, stattdessen präsentiert sie uns lieber eine Juristin, deren persönliche Rechtsauffassung ganz wunderbar zur politische Agenda des Chefredakteurs und der Herausgeber der NOZ passt…

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