Warum Eberts Angriff auf die Geheimplan-Recherche von Correctiv scheitert, und wie die AfD mit SLAPP-Klagen die Pressefreiheit kaputtklagt. Eine Abrechnung mit selektiver Empörung und doppelten Standards.
Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,
Ihre Kritik an CORRECTIVs „Geheimplan“-Recherche liest sich wie ein Lehrstück in selektiver Empörung. Sie werfen CORRECTIV vor, mit Formulierungen wie „Masterplan zur Ausweisung“ die Realität zu verzerren, doch das Berliner Gericht hat nur zwei journalistische Wertungen beanstandet, nicht die Fakten. Dass Martin Sellner ein „Remigrationskonzept“ vorstellte, das das Bundesverwaltungsgericht 2025 als verfassungswidrig einstuft, bleibt unbestritten und wird von Ihnen verschwiegen.
Noch bedenklicher ist, dass Sie die Systematik hinter den Klagen ignorieren. Die AfD nutzt SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation), um kritische Medien einzuschüchtern und zu zermürben. Die Kanzlei Höcker klagt nicht gegen Fakten, sondern gegen Einzelformulierungen, und zieht von Gericht zu Gericht, bis eines die gewünschte Entscheidung trifft. Das ist keine Medienkritik, sondern politische Justizinstrumentalisierung. Warum thematisieren Sie das nicht?
Stattdessen unterstellen Sie CORRECTIV, „borniert“ zu sein, doch wer ist hier wirklich unbelehrbar? Die NOZ vermeidet Kritik durch die Entfernung der Kommentarfunktion und ein intransparentes Leserbriefkonzept. CORRECTIV hingegen korrigiert transparent, und wird dafür von Ihnen als „unseriös“ diffamiert. Ist das Ihr Verständnis von „Qualitätsjournalismus“?
Frage an Sie; wenn die AfD mit Klagen die Pressefreiheit aushöhlt, warum schweigen Sie dazu? Oder passt es Ihnen als NOZ-Redakteur, wenn unliebsame Konkurrenten mundtot gemacht werden?
Mit freundlichen Grüßen
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