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Schlagwort: Erziehung

Härtere Zahl, gleiches Problem – Im Interview mit Jeannette Deckers fordert die NOZ eine schärfere Altersgrenze für Social Media

16 statt 13 Jahre, klingt schärfer. Bleibt aber dieselbe Logik wie tags zuvor, Kontrolle der Kinder statt Regulierung der Anbieter. Und keine einzige Gegenfrage im Interview.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Interview mit Jeannette Deckers wirkt auf den ersten Blick wie ein Korrektiv zu Ihrem eigenen Kommentar vom Vortag. Tatsächlich bestätigt es aber genau das Problem, das ich dort schon angesprochen hatte.

Deckers fordert eine deutlich härtere Grenze als die Kommission, nämlich 16 statt 13 Jahre, und das mit hardwarebasierter Altersverifikation. Das klingt zunächst nach einer schärferen Haltung. Schaut man aber genauer hin, bleibt der Vorschlag in derselben Logik wie Ihr Kommentar. Es geht wieder nur darum, Kinder und Familien stärker zu kontrollieren, nicht darum, die Anbieter in die Pflicht zu nehmen.

Besonders deutlich wird das, wenn Deckers die von der Kommission vorgeschlagene Regulierung über den Digital Services Act als naiv abtut. Genau diese Regulierung zielt aber auf das, was sie selbst beklagt, nämlich süchtig machende Algorithmen, Endlos-Feeds und personalisierte Werbung. Wer das als aussichtslos verwirft, weil Musk und Zuckerberg sich ohnehin nicht an Regeln halten würden, landet zwangsläufig wieder bei der Forderung nach mehr Kontrolle der Nutzer. Damit wiederholt sich die Verschiebung der Verantwortung, die ich schon am Vortag kritisiert hatte, nur diesmal mit einer höheren Zahl dahinter.

Journalistisch fällt zudem auf, dass im gesamten Interview keine einzige kritische Nachfrage gestellt wird. Weder zur Praktikabilität einer hardwarebasierten Lösung noch zu den zitierten Zahlen wie dem ifo-Bildungsbarometer oder dem Bericht der „New York Times“ zum Umgang mit Smartphones in Schulen. Auch die Kommission selbst, deren Vorschläge im Interview pauschal als unwirksam abgetan werden, kommt nicht zu Wort. Ein Interview darf zugespitzte Thesen transportieren. Es sollte dabei aber nicht zur unwidersprochenen Plattform für eine einzelne, in sich nicht ganz schlüssige Position werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wer schützt Kinder wirklich vor Social Media

Rena Lehmanns Plädoyer in der NOZ für ein Nutzungsverbot ist in der Diagnose richtig, blendet aber aus, dass der wirksamere Hebel bei den Plattformbetreibern liegt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Kinder wirkt auf den ersten Blick überzeugend, lässt aber die entscheidende Frage aus. Wer haftet eigentlich, wenn ein solches Verbot nicht durchgesetzt wird?

Der Vergleich mit dem Alkoholverbot für Jugendliche ist aufschlussreich, nur nicht in die Richtung, die der Text nahelegt. Beim Alkoholverbot trifft die Sanktion in erster Linie die Verkäufer und Gastronomen, die an Minderjährige ausschenken, nicht allein die Jugendlichen selbst. Genau diese Logik fehlt in der aktuellen Debatte um Social Media fast komplett. Wo bleiben Bußgelder, Auflagen oder im Wiederholungsfall auch härtere Konsequenzen für Plattformen, die systematisch gegen Jugendschutz verstoßen?

Auch die Expertenkommission, die Sie zitieren, sagt im Kern etwas anderes als das, was Ihr Kommentar betont. Olaf Köller fordert nicht in erster Linie ein Nutzungsverbot, sondern dass sich die digitale Welt an das Kind anpassen soll, durch verbindliche, sichere Voreinstellungen, ohne algorithmische Feeds, ohne personalisierte Werbung, ohne Sog-Mechanismen wie Endlos-Feeds. Das ist eine Forderung an die Anbieter, keine an Kinder oder Eltern.

Eine Altersgrenze mag sinnvoll sein, sie löst aber nicht das strukturelle Problem, dass die Geschäftsmodelle der Plattformen auf maximaler Nutzungsdauer beruhen. Wer nur über Verbote für Nutzer spricht, schont genau jene Akteure, die von der Sucht am meisten profitieren. Und gerade weil die grenzüberschreitende Durchsetzung von Altersgrenzen schwierig ist, das räumt sogar die Kommission selbst ein, wäre eine konsequente Sanktionierung der Anbieter über den Digital Services Act der wirksamere Hebel gewesen. Das hätte man bei der Frage „was denn sonst“ durchaus nennen können.

Mit freundlichen Grüßen