Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Medienkritik (Seite 16 von 25)

Nuhr, der Femizidvorwurf, die NOZ und die Artikel, die niemand findet

Nuhr verteidigt sich mit „mehreren Artikeln“ gegen Femizid-Kritik. Tatsächlich sind es zwei Texte, einer davon sagt explizit das Gegenteil von dem, was er behauptet. Die NOZ druckt die Verteidigung unhinterfragt ab.

Hallo NOZ,

der Artikel „Dieter Nuhr: Vorwurf ist lächerlich“ (dpa) gibt fast ausschließlich Nuhrs eigene Verteidigung wieder, und übernimmt dabei eine zentrale Behauptung ohne jede Prüfung.

Nuhr begründet seine Pointe damit, er habe auf ‚mehrere Artikel in großen deutschen Zeitungen‘ reagiert, in denen Frauen infrage gestellt hätten, ’noch mit Männern leben zu können‘. Recherchen von t-online zeigen, dass Nuhr sich konkret auf einen Text in der taz und einen in der Süddeutschen Zeitung bezog. Der taz-Text selbst widerlegt Nuhrs Darstellung unmittelbar. Er trägt den Titel ‚Ich will mit Männern leben‚ und endet mit dem Satz ‚Doch ich will ein Zusammenleben trotzdem nicht aufgeben‘. Das Gegenteil von dem, was Nuhr behauptet.

Wer Frauen vorwirft, pauschal zu urteilen, und dabei selbst aus zwei einzelnen Texten eine unbestimmte Masse macht, betreibt genau die Verkürzung, die er anderen vorwirft.

Auch inhaltlich bleibt die eigentliche Pointe im Artikel unwidersprochen stehen. Nuhr rät, den Partner „vor dem Geschlechtsverkehr“ kennenzulernen, um sich zu schützen. Tatsächlich findet Gewalt gegen Frauen überwiegend innerhalb bestehender Beziehungen statt, die betroffenen Frauen haben ihre Partner also längst gekannt. Dieser Einwand ist in anderen Medien dokumentiert, im NOZ-Artikel fehlt er völlig.

Der Text lässt Nuhr und den rbb ausführlich zu Wort kommen, aber keine einzige Stimme, die seine zentrale Behauptung prüft oder den eigentlichen Vorwurf einordnet. Das ist keine Berichterstattung über eine Debatte, das ist die unkommentierte Weitergabe einer Selbstverteidigung und passt nahtlos zur Masche aus dem Yad-Vashem-Artikel vom 14.06.2026. Dort fehlten Wagner, Czollek, Steinke und die taz komplett, hier fehlt jede einzige weibliche oder feministische Stimme zu einem Text, der im Kern um Gewalt gegen Frauen geht. Die NOZ lässt wieder nur eine Seite sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Härtere Zahl, gleiches Problem – Im Interview mit Jeannette Deckers fordert die NOZ eine schärfere Altersgrenze für Social Media

16 statt 13 Jahre, klingt schärfer. Bleibt aber dieselbe Logik wie tags zuvor, Kontrolle der Kinder statt Regulierung der Anbieter. Und keine einzige Gegenfrage im Interview.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Interview mit Jeannette Deckers wirkt auf den ersten Blick wie ein Korrektiv zu Ihrem eigenen Kommentar vom Vortag. Tatsächlich bestätigt es aber genau das Problem, das ich dort schon angesprochen hatte.

Deckers fordert eine deutlich härtere Grenze als die Kommission, nämlich 16 statt 13 Jahre, und das mit hardwarebasierter Altersverifikation. Das klingt zunächst nach einer schärferen Haltung. Schaut man aber genauer hin, bleibt der Vorschlag in derselben Logik wie Ihr Kommentar. Es geht wieder nur darum, Kinder und Familien stärker zu kontrollieren, nicht darum, die Anbieter in die Pflicht zu nehmen.

Besonders deutlich wird das, wenn Deckers die von der Kommission vorgeschlagene Regulierung über den Digital Services Act als naiv abtut. Genau diese Regulierung zielt aber auf das, was sie selbst beklagt, nämlich süchtig machende Algorithmen, Endlos-Feeds und personalisierte Werbung. Wer das als aussichtslos verwirft, weil Musk und Zuckerberg sich ohnehin nicht an Regeln halten würden, landet zwangsläufig wieder bei der Forderung nach mehr Kontrolle der Nutzer. Damit wiederholt sich die Verschiebung der Verantwortung, die ich schon am Vortag kritisiert hatte, nur diesmal mit einer höheren Zahl dahinter.

Journalistisch fällt zudem auf, dass im gesamten Interview keine einzige kritische Nachfrage gestellt wird. Weder zur Praktikabilität einer hardwarebasierten Lösung noch zu den zitierten Zahlen wie dem ifo-Bildungsbarometer oder dem Bericht der „New York Times“ zum Umgang mit Smartphones in Schulen. Auch die Kommission selbst, deren Vorschläge im Interview pauschal als unwirksam abgetan werden, kommt nicht zu Wort. Ein Interview darf zugespitzte Thesen transportieren. Es sollte dabei aber nicht zur unwidersprochenen Plattform für eine einzelne, in sich nicht ganz schlüssige Position werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ein Freispruch ohne Urteil – Warum der NOZ-Artikel zum AfD-T-Shirt nach dem Angriff auf Michael Meister ins bekannte Muster der Partei-Schonung passt

Die NOZ lässt die AfD-Version unwidersprochen ausklingen, während die parteiübergreifende Kritik am Angriff auf Meister in einem Satz verschwindet. Ein weiteres Beispiel für die vorsichtige Schonung, die der Partei in der Berichterstattung regelmäßig zugutekommt.

Hallo NOZ, hallo Frau Wehmeyer,

Ihr Artikel zum T-Shirt-Vorfall nach dem Angriff auf den AfD-Abgeordneten Michael Meister wirkt auf den ersten Blick wie ein Beispiel für ordentliche Recherche. Bei genauerem Lesen zeigt sich aber eine Schieflage, die sich in die gewohnte Berichterstattung der NOZ über die AfD einreiht.

Die Verurteilung des Angriffs durch SPD, CDU, Linke und FDP wird in einem knappen Satz erledigt. Danach folgen mehrere Absätze mit ausführlichen Zitaten des AfD-Pressesprechers Eric Schellenberger, eine genaue Chronologie zum Verbleib des Kleidungsstücks und schließlich die eigene Bildrückwärtssuche Ihrer Redaktion. Der Text endet exakt an dem Punkt, an dem diese Suche „keinen Treffer“ ergibt. Das liest sich wie eine Bestätigung der AfD-Darstellung, ist aber methodisch dünn. Kein Treffer bei Temu oder Amazon belegt nicht die Echtheit des Bluts, er widerlegt lediglich eine sehr spezifische Behauptung aus den sozialen Medien. Wer den Artikel bis zum Schluss liest, nimmt trotzdem den Eindruck mit, die Sache sei geklärt und die AfD im Recht.

Genau diese Asymmetrie kennt man von der NOZ-Berichterstattung zur AfD inzwischen aus mehreren Fällen. Jonas Koch hat in mehreren Artikeln zur Verfassungsschutz-Einstufung der AfD in Niedersachsen den Begriff „Rechtsextremismus“ konsequent vermieden, obwohl er direkt aus der Quelle stammt. Jean-Charles Fays porträtierte den AfD-Landratskandidaten Jörg Dilge als „pragmatischen Unternehmer“, während dessen Verharmlosung der Höcke-Verurteilung kaum mehr als eine Randnotiz blieb. Und Lucas Wiegelmann forderte erst vor wenigen Monaten unter dem Titel „Fairness statt Häme“ einen schonenderen Umgang mit der Partei.

Ihr Artikel mag im Einzelnen solide gearbeitet sein, das ist kein Vorwurf gegen die Bildrückwärtssuche an sich. Aber die Gewichtung, mit der ein methodisch schwacher Befund zum Schlusswort wird, während die parteiübergreifende Kritik am Angriff selbst kaum Raum erhält, passt zu einem Muster, das sich durch die NOZ-Berichterstattung zieht. Wer Rechtsextremismus nicht ausdrücklich verharmlost, aber bei jeder Gelegenheit den vorsichtigeren, AfD-freundlicheren Rahmen wählt, trägt trotzdem zur Normalisierung bei.

Mit freundlichen Grüßen

PS: In diesem Zusammenhang möchte auf ein aktuelles Gutachten hinweisen, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD beweist: https://afd-gutachten.de/

Sparen ja, aber bei wem zuerst?

Ein Kommentar von Rena Lehmann in der NOZ nennt einen Schulbegleiter für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für unfinanzierbare Leistungen, Kritik daran sei „populistisch“.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur finanziellen Lage der Kommunen beschreibt ein reales Problem, wählt aber ein bezeichnendes Beispiel, um es zu illustrieren. Wenn von „Best of“ statt „finanziell Leistbarem“ die Rede ist, dann ausgerechnet anhand eines Schulbegleiters für ein Kind mit Beeinträchtigung, sagt das mehr über die eigene Prioritätensetzung aus als über die tatsächliche Kostenstruktur der Kommunen.

Dass Pflege, Asyl, Gesundheit, Kita und Ganztagsschule die größten kommunalen Lasten sind, stimmt. Doch innerhalb dieser Aufzählung ausgerechnet Hilfen für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für das „Gießkannenprinzip“ anzuführen, ist eine Wahl, keine Notwendigkeit. Man hätte ebenso über überdimensionierte Verwaltungsstrukturen, ausbleibende Digitalisierung oder die seit Jahren diskutierte fehlende Gegenfinanzierung durch den Bund schreiben können.

Wer Kritik an solchen Kürzungsvorschlägen pauschal als „populistisch, aber nicht sachlich“ abtut, blendet aus, dass Schulbegleitung kein Luxus ist, sondern oft die einzige Bedingung dafür, dass ein Kind überhaupt am Regelunterricht teilnehmen kann. Das ist keine Frage von „Best of“, sondern von Teilhabe, die im Sozialgesetzbuch als individueller Rechtsanspruch verankert ist, nicht als freiwillige Zusatzleistung.

Bemerkenswert ist außerdem, wie schnell der Text am Ende bei den Kommunen selbst landet, sobald es um Lösungen geht, während konkrete Vorschläge zur Einnahmenseite fehlen, etwa eine gerechtere Verteilung von Sondervermögen oder eine stärkere Heranziehung großer Vermögen. Wer der Rotstift zuerst bei den Schwächsten ansetzt und die Verantwortung am Ende doch wieder bei den Kommunen selbst verbleibt, setzt politische Schwerpunkte. Mit einer sachlichen Analyse einer Finanzkrise hat das dann aber nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Wer schützt Kinder wirklich vor Social Media

Rena Lehmanns Plädoyer in der NOZ für ein Nutzungsverbot ist in der Diagnose richtig, blendet aber aus, dass der wirksamere Hebel bei den Plattformbetreibern liegt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Kinder wirkt auf den ersten Blick überzeugend, lässt aber die entscheidende Frage aus. Wer haftet eigentlich, wenn ein solches Verbot nicht durchgesetzt wird?

Der Vergleich mit dem Alkoholverbot für Jugendliche ist aufschlussreich, nur nicht in die Richtung, die der Text nahelegt. Beim Alkoholverbot trifft die Sanktion in erster Linie die Verkäufer und Gastronomen, die an Minderjährige ausschenken, nicht allein die Jugendlichen selbst. Genau diese Logik fehlt in der aktuellen Debatte um Social Media fast komplett. Wo bleiben Bußgelder, Auflagen oder im Wiederholungsfall auch härtere Konsequenzen für Plattformen, die systematisch gegen Jugendschutz verstoßen?

Auch die Expertenkommission, die Sie zitieren, sagt im Kern etwas anderes als das, was Ihr Kommentar betont. Olaf Köller fordert nicht in erster Linie ein Nutzungsverbot, sondern dass sich die digitale Welt an das Kind anpassen soll, durch verbindliche, sichere Voreinstellungen, ohne algorithmische Feeds, ohne personalisierte Werbung, ohne Sog-Mechanismen wie Endlos-Feeds. Das ist eine Forderung an die Anbieter, keine an Kinder oder Eltern.

Eine Altersgrenze mag sinnvoll sein, sie löst aber nicht das strukturelle Problem, dass die Geschäftsmodelle der Plattformen auf maximaler Nutzungsdauer beruhen. Wer nur über Verbote für Nutzer spricht, schont genau jene Akteure, die von der Sucht am meisten profitieren. Und gerade weil die grenzüberschreitende Durchsetzung von Altersgrenzen schwierig ist, das räumt sogar die Kommission selbst ein, wäre eine konsequente Sanktionierung der Anbieter über den Digital Services Act der wirksamere Hebel gewesen. Das hätte man bei der Frage „was denn sonst“ durchaus nennen können.

Mit freundlichen Grüßen

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