Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Medienkritik (Seite 17 von 25)

Lesende wünschen sich von der NOZ mehr Fakten, weniger Schlagseite

Eine ANK-Umfrage bestätigt, was dieser Blog seit Monaten Artikel für Artikel belegt.

Die Aktion NOZ-kritisch hat ihr offenes Treffen vom 19. Mai 2026 ausgewertet und die Wünsche und Kritikpunkte der Teilnehmenden veröffentlicht. Wer die Ergebnisse liest, erkennt darin ziemlich genau die Muster, die hier seit Anfang des Jahres Fall für Fall dokumentiert werden.

Am häufigsten genannt wurde der Wunsch nach faktenbasiertem Journalismus. Die Befragten erwarten eine breitere Darstellung des politischen Spektrums, mehr Kontext zu Meinungsbeiträgen und nachvollziehbare Quellenangaben. Das ist auch der Kern vieler Leserbriefe auf diesem Blog gewesen, etwa wenn zentrale Fakten fehlten oder Einordnungen ausblieben.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Verantwortung der NOZ als Zeitungsmonopolist in der Region. Mehrere Teilnehmende fordern, die Gefahr durch Rechtspopulismus nicht kleinzureden. Das deckt sich mit einer Beobachtung, die hier inzwischen mehrfach belegt wurde, nämlich dass selbst dort, wo der Verfassungsschutz die AfD ausdrücklich dem Rechtsextremismus zuordnet, der Begriff in der Berichterstattung auffällig oft fehlt.

Auch die Kritik an einseitigen Kommentaren passt ins Bild. In der Umfrage wird unter anderem „zu viel Ewert“ und eine insgesamt zu rechtslastige Kommentarauswahl bemängelt. Hinzu kommt der Wunsch, weniger NZZ-Beiträge unkommentiert zu übernehmen, ein Muster, das hier zuletzt bei der Berichterstattung über „Omas gegen rechts“ und beim Epstein-Artikel dokumentiert wurde.

Bemerkenswert ist außerdem, wie viele Teilnehmende die Schließung der Kommentarspalten und die schleppende, oft verspätete Veröffentlichung von Leserbriefen kritisieren. Auch das ist hier bereits ausführlich beschrieben worden, inklusive der wenig überzeugenden Antwort aus der Chefredaktion dazu.

Die Auswertung der „Abschiedsbriefe“ zeigt schließlich, wie tief die Enttäuschung bei ehemaligen Abonnentinnen und Abonnenten sitzt. Genannt werden unter anderem rechtspopulistische Tendenzen in den Kommentaren, fehlende Belege bei Falschmeldungen und das Gefühl, als Leser nicht mehr ernst genommen zu werden, wenn eigene Kommentare gelöscht wurden.

Die vollständigen Ergebnisse mit allen Einzelantworten finden sich auf der Seite der ANK.

Disruption als Deckmantel – Wie Philipp Ebert in der NOZ mit einem Einzelfall die Rundfunkfreiheit kleinredet

Eine Pension wird zum System, eine Verfassungsklage zur Nachkommastelle. Philipp Ebert nutzt in der NOZ das Wort Disruption, um Kritik an ARD/ZDF als mutige Systemfrage zu tarnen, und blendet das BVerfG-Urteil von 2021 einfach aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Verfassungsklage von ARD und ZDF wirkt auf den ersten Blick wie eine überfällige kritische Nachfrage an die Öffentlich-Rechtlichen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber ein vertrautes Muster aus Ihren Texten. Ein Einzelfall wird zur Chiffre für ein ganzes System erklärt, während die eigentliche Rechtsfrage unbeantwortet bleibt.

Die Pension von Claudia Nothelle mag ärgerlich wirken. Ob sie tatsächlich repräsentativ für die Finanzlage von ARD und ZDF ist, bleibt offen. Ein Einzelfall beweist kein System, das ist keine Analyse, sondern eine rhetorische Verkürzung.

Vollständig ausgeblendet bleibt zudem der verfassungsrechtliche Kern der Klage. ARD und ZDF berufen sich nicht auf eine Befindlichkeit, sondern auf das im Grundgesetz verankerte Gebot staatsferner und verlässlicher Finanzierung. Genau diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht 2021 bereits einmal entschieden, als Sachsen-Anhalt mit seiner Blockade die Rundfunkfreiheit verletzte. Dass der heutige Fall nach Aussage des Ländervertreters selbst „fundamental“ anders liegt, wäre eine Einordnung wert gewesen. Stattdessen wird die Klage mit dem Verweis auf „Nachkommastellen“ lächerlich gemacht.

Besonders aufschlussreich ist der Griff zum Wort Disruption. Es klingt nach nüchterner Wirtschaftsanalyse, erfüllt aber vor allem eine rhetorische Funktion. Wer die Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen infrage stellt, wird zum mutigen Fragesteller stilisiert, wer das hinterfragt, soll angeblich die Demokratie verteidigen. So wird eine politische Forderung als bloße Systemfrage getarnt.

Kritik an Verwaltungsstrukturen, Gehältern oder Programmangebot der Öffentlich-Rechtlichen ist legitim und notwendig. Wer aber die verfassungsrechtliche Substanz einer Klage ignoriert und sie durch Empörung über Einzelfälle ersetzt, betreibt keine Aufklärung, sondern Stimmungsmache.

Mit freundlichen Grüßen

Reif für rechts? Wie Meltem Sekers Kolumne aus einer Reifegeschichte eine politische Wertung macht

Die NOZ veröffentlicht heute eine Kolumne von Meltem Seker mit einem Reifungsnarrativ. Links wird zur jugendlichen Phase erklärt, rechts zur erwachsenen Vernunft. Linke Positionen werden seziert, rechte bleiben wohlklingend und vage.

Hallo NOZ, hallo Frau Seker,

Ihre Kolumne „Vom linken Herz zu konservativem Realismus“ beschreibt einen persönlichen Wandel, vermischt diesen aber mit einer Wertung, die der Text nicht offen ausspricht. Das Eingangszitat setzt den Rahmen für die ganze Argumentation. Links wird mit Jugend und Gefühl gleichgesetzt, rechts mit Reife und Verstand. Das ist keine politische Begründung, sondern eine Entwicklungserzählung, die der eigenen späteren Position automatisch mehr Gewicht verleiht.

Auffällig ist die ungleiche Behandlung beider Seiten. Linke Politik wird auf gute Absichten reduziert, auf Gesetze für Gleichheit, auf Bewusstseinsarbeit gegen Diskriminierung, auf den Ruf nach mehr Solidarität. Konservative Positionen bleiben dagegen vage. Ordnung, Sicherheit und Zusammenhalt klingen wohlwollend, benennen aber keine konkrete Politik, an der sich etwas prüfen ließe. Wer eine Seite seziert und die andere unangetastet lässt, betreibt keine Einordnung, sondern Rhetorik.

Auch die Behauptung, Konservatismus sei heute die eigentliche Form des Nonkonformismus, bleibt unbelegt. Dass Universitäten, soziale Medien und Kulturbranche angeblich geschlossen progressiv seien, blendet aus, dass konservative Positionen in Parteien, Wirtschaft und vielen Institutionen weiterhin stark vertreten sind.

Der eine Satz zu demokratiefeindlichen Gefahren im konservativen Spektrum wirkt wie eine Pflichtübung. Er bleibt folgenlos, während der restliche Text genau jene Schieflage fortsetzt, die er angeblich vermeiden will.

Eine Kolumne darf zuspitzen. Sie sollte aber kennzeichnen, wo eine persönliche Reifegeschichte endet und wo eine politische Wertung beginnt.

Mit freundlichen Grüßen

AfD-Steuerkonzept in der NOZ. Viel Raum zum Erklären, kein Wort zum Verfassungsschutz

Die NOZ lässt die AfD ihr Steuerkonzept ausführlich selbst erklären. Einheitssteuer 25 Prozent, Streichung von Klimaschutz und Bürgergeld für Ausländer, alles neutral referiert. Kein Wort zur Einstufung als gesichert rechtsextrem.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihre Analyse zum Steuerkonzept der AfD räumt der Partei sehr viel Raum ein, sich selbst zu erklären, und sehr wenig Raum für eine kritische Einordnung. Kay Gottschalk darf sein Konzept ausführlich als gerecht, revolutionär und sogar als sich selbst finanzierend bewerben. Die einzige Gegenstimme, Tobias Hentze vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, bezweifelt lediglich die Finanzierbarkeit. Die politische Substanz der Reform bleibt damit fast unwidersprochen.

Dabei zeigt schon die Gegenfinanzierung, in welche Richtung diese Reform wirkt. Gestrichen werden soll vor allem bei Bürgergeld für Ausländer, Klimaschutz, EU-Zahlungen und Entwicklungshilfe. Ihr Artikel gibt diese Posten neutral wieder, als handle es sich um eine technische Haushaltsfrage. Tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Absage an internationale Solidarität und Klimapolitik, formuliert unter dem AfD-Slogan „Viel Geld für die Welt, aber wenig für die eigenen Bürger“. Diese Rahmung wird im Text übernommen, statt eingeordnet.

Besonders auffällig ist, was in Ihrem Artikel komplett fehlt. Die AfD wird in keiner Zeile als das benannt, was sie laut Verfassungsschutz ist, nämlich eine gesichert rechtsextreme Partei. Sie erscheint stattdessen als ganz normale Oppositionspartei mit einem ganz normalen Steuerkonzept. Wer ein derart radikales Umverteilungsprojekt von einer solchen Partei vorstellt, sollte diesen Kontext mitliefern und nicht stillschweigend voraussetzen. Dieses Muster ist in der NOZ mittlerweile mehr als deutlich, man bekommt den Eindruck eines vermeintlich vorauseilenden Gehorsams durch diese Art der Normalisierungsjournaille.

Auch inhaltlich bleibt vieles unhinterfragt. Dass ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent vor allem hohe Einkommen entlastet, räumt sogar Hentze ein, dieser Satz steht jedoch isoliert am Ende des Textes und wird nicht weiter verfolgt. Eine Einordnung aus Sicht der Steuergerechtigkeit oder eine verfassungsrechtliche Einschätzung zum Gleichheitsgrundsatz fehlt vollständig.

Mit freundlichen Grüßen

Doppel-Wumms mit doppeltem Boden: Was Ebert in der NOZ über den ÖRR erzählt, und was er weglässt

Ebert feiert in der NOZ die Doppel-Schlappe des ZDF (Musk-Korrektur und Böhmermann-Urteil) als Beweis für ÖRR-Unglaubwürdigkeit. Fakten stimmen, aber Musk kommt komplett ungeschoren weg, Böhmermanns investigative Bilanz wird ausgeblendet. Kein Zufall, schon Reichelt und Weimer hat er so verteidigt.

Philipp Ebert hat in der NOZ einen Meinungsbeitrag veröffentlicht, der zwei aktuelle ZDF-Fälle (die Unterlassungserklärung gegenüber Elon Musk und das OLG-Urteil im Streit um Böhmermann/Schönbohm) zu einem „Doppel-Wumms gegen die öffentlich-rechtlichen Journalisten“ bündelt. Die Fakten dahinter stimmen. Die Rahmung ist das eigentliche Problem.

Was stimmt

ZDFheute live hatte Musk unterstellt, zur „Jagd auf Migranten“ in Nordirland aufgerufen zu haben. Tatsächlich hatte Musk „nur“ einen Post des Rechtsextremen Tommy Robinson geteilt und kommentiert, nur durch „wiederholte und laute Proteste“ werde sich etwas ändern. Das ZDF hat die Passage entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Auch beim zweiten Fall hat Ebert faktisch recht. Das OLG München hat am 16. Juni das Urteil des Landgerichts bestätigt. Vier von fünf beanstandeten Aussagen* aus dem „ZDF Magazin Royale“ über den damaligen BSI-Chef Arne Schönbohm bleiben verboten, Revision wurde nicht zugelassen. Die Behauptung, Schönbohm habe „bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten“ gehabt, ist gerichtlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, nicht als überzogene Satire, die durchgehen müsste.

Beide Fakten sind also korrekt referiert. Aber Fakten korrekt zu referieren ist die niedrigste Stufe journalistischer Sorgfalt, nicht die höchste. Interessant wird es bei der Frage, was Ebert aus diesen Fakten macht.

Der Bündelungstrick

Zwei sachlich unabhängige Vorgänge (ein redaktioneller Fehler in einer Nachrichtenanmoderation, ein zivilrechtliches Urteil zu einer Satiresendung) werden zu einem einzigen Erzählbogen verschweißt. Dem ÖRR insgesamt fehle es an Wahrheitstreue. Aus zwei Einzelfällen wird ein Strukturproblem konstruiert, ohne dass die Bündelung selbst begründet würde. Das ist keine Falschbehauptung, aber eine rhetorische Setzung, die suggeriert, hier zeige sich ein System, wo tatsächlich zwei unterschiedliche Redaktionen, zwei unterschiedliche Formate und zwei unterschiedliche Fehlerarten vorliegen.

Die Schieflage bei Musk

Ebert „verteidigt“ Musk nicht explizit, das wäre auch schwer zu schreiben gewesen. Er nutzt den ZDF-Fehler aber, um Musk implizit zu entlasten, ohne dessen Rolle in der Eskalation der Proteste auch nur zu erwähnen. Musk teilte den Aufruf eines verurteilten Rechtsextremisten zu Demonstrationen in einer Stadt, in der kurz darauf 42 Polizisten verletzt und Wohnhäuser angezündet wurden, mit einem Kommentar, der zu „wiederholtem und lautem“ Protest aufruft. Dass das ZDF die Formulierung „Jagd auf Migranten“ nicht hätte verwenden dürfen, ok. Dass Musks Rolle damit komplett aus dem Bild fällt, ist eine Auslassung, die Ebert nicht auffällt, oder nicht auffallen soll.

Zu Böhmermann; Fehler ja, Pauschalurteil nein

Dass die konkrete Schönbohm-Aussage falsch war, ist nach zwei Instanzen Fakt, daran führt kein Weg vorbei. Wer das bestreitet, macht sich denselben methodischen Fehler zum Vorwurf, der hier eigentlich Ebert gilt. Was bei Ebert aber fehlt, ist jede Einordnung in die Gesamtbilanz der Sendung: Das „ZDF Magazin Royale“ hat in den vergangenen Jahren wiederholt investigative Recherchen veröffentlicht, die handfeste Skandale aufgedeckt haben. Nicht zufällig ist Böhmermann in bestimmten Kreisen unbeliebt, weil er eben nicht nur Pointen liefert, sondern auch recherchiert. Ein einzelner, gerichtlich bestätigter Fehler in einem Beitrag ist real und relevant. Er ist aber kein Beleg dafür, dass die investigative Arbeit der Sendung insgesamt wertlos sei. Und genau diese Gleichsetzung legt Eberts Text nahe, ohne sie auszusprechen.

Kein Einzelfall

Es ist nicht das erste Mal, dass Ebert diese Rolle einnimmt. Er hat Julian Reichelts BVG-Plakat-Aktion als Beitrag zur Meinungsfreiheit verteidigt und dabei ausgeblendet, dass Reichelt ein Motiv ohne Freigabe unter fremdem Markennamen verbreitete. Er hat Kulturstaatsminister Weimers Streichung von Buchhandlungen vom Buchpreis verteidigt. Jetzt, ZDF-Kritik, die Musk entlastet und Böhmermanns Gesamtwerk auf einen Fehler reduziert. Ein Beleg ist das noch nicht, aber drei sind ein Muster.

Passt ins Bild

Das fügt sich nahtlos in das ideologische Profil, das sich bei der NOZ-Chefredaktion unter Ewert seit Monaten dokumentieren lässt. Skepsis gegenüber etablierten Faktencheckern, Nähe zu russischen Positionen in der Außenpolitik, wohlwollende Lesarten rechter Reizfiguren. Ebert fügt dem keine neue Note hinzu, er bestätigt sie.

*Ergänzung: Nur zwei der vier monierten Aussagen sind aus dem ZDF Magazin Royale. Die anderen zwei beziehen sich auf die ZDF-Seite. Hier nachzulesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-26o1261223-arne-schoenbohm-zdf-jan-boehmermann

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »