Ebert nennt Lohnbetrug an Arbeitnehmern erst „Betrug“, und im nächsten Satz „Kavaliersdelikt“ wie Schwarzfahren. Am Ende ist der Staat schuld, nicht der Arbeitgeber.

Am 11. August berichtet die dpa auf Seite 7 der NOZ über eine Berechnung des DGB. Durch systematische Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns seien Beschäftigten, Sozialkassen und Fiskus seit 2015 bis zu 64 Milliarden Euro entgangen. Die Zahlen stammen aus dem Sozioökonomischen Panel, einer etablierten Erhebung, und werden im Artikel selbst mit einer Einordnung der Arbeitgeberseite (BDA) kontextualisiert, so weit, so handwerklich solide.

Wer die Zeitung aber von vorne liest, bekommt die Einordnung schon auf Seite 1 serviert, durch Philipp Ebert, noch bevor die Faktenlage überhaupt folgt. Sein Kommentar „Wo mehr Schaden droht“ verdient eine genaue Lektüre, weil er in wenigen Absätzen ein bemerkenswertes rhetorisches Manöver vollzieht.

Die Verkleinerung

Ebert stellt die 6,4 Milliarden Euro Jahresschaden den „mehr als zwei Billionen Euro“ gegenüber, die Staat und Sozialversicherungen jährlich ausgeben, und nennt die Summe „Peanuts“. Das ist keine inhaltliche Widerlegung der DGB-Zahlen (er bestreitet sie nicht einmal), sondern eine reine Maßstabsverschiebung.

Die Kavaliersdelikt-Volte

Bemerkenswert ist, wie sorgfältig der Text zunächst rechtlich sauber bleibt. „Wer Gesetze bricht, macht sich strafbar; und wer Lohn einbehält, betrügt Arbeitnehmer und verzerrt den Wettbewerb.“ Im nächsten Atemzug landet genau dieser Straftatbestand neben Schwarzfahren und Schnellfahren als etwas, das „teils auch als Kavaliersdelikt sozial akzeptiert“ sei. Organisierter Lohnbetrug durch Arbeitgeber, begangen an denjenigen, die laut Artikel selbst „trotzdem oft kaum über die Runden kommen“, wird damit diskursiv auf Bagatellniveau gezogen.

Die Täter-Opfer-Umkehr

Am Ende des Textes ist nicht mehr der Arbeitgeber das Problem, der Löhne vorenthält, sondern „ein überregulierender Staat mit klebrigen Fingern“. Der Mindestlohn selbst wird zum „starken Eingriff in die Tarifautonomie“ umgedeutet. Aus einem Bericht über Kontrolldefizite beim Gesetzesvollzug wird ein Text über zu hohe Arbeitskosten.

Der Themenwechsel

Die Schlussfolgerung (Staatsausgaben „drastisch reduzieren“) steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mehr mit dem Ausgangsthema, dem chronisch unterbesetzten Kontrollapparat beim Mindestlohnvollzug, den der dpa-Artikel selbst benennt (eine Kontrolle pro Unternehmen alle 140 Jahre, 2500 unbesetzte Stellen bei der FKS).

Was bleibt ist ein Text, der Lohnbetrug an Arbeitnehmern sprachlich verharmlost, die eigentlich Verantwortlichen aus dem Fokus nimmt und den ganzen Vorgang in eine allgemeine Staatskritik ummünzt, platziert so, dass er den Fakten auf Seite 7 argumentativ vorgreift, bevor der Leser sie überhaupt gesehen hat.