Die NOZ vom 23.09.2026 schießt zweimal gegen die Berliner Linke nach ihrem Wahlsieg, und lässt beide Male den entscheidenden Kontext weg.
Die Ausgabe vom 23. September 2026 liefert ein Lehrstück in redaktioneller Auswahl. Drei Tage nach der Berlin-Wahl, bei der die Linke stärkste Kraft wurde, widmet die NOZ dem Thema zwei Artikel, beide mit dpa-Zeile, beide an prominenter Stelle (Titelseite, Seite 7) platziert. Die Auswahl und Rahmung, die die Redaktion dabei trifft, ist das eigentliche Thema dieses Textes; nicht Motivunterstellung, sondern das, was im Text nachweisbar fehlt.
Die Antisemitismus-Vorwürfe und der blinde Fleck beim Kanzler selbst
Der Titelseitenartikel „Schwere Vorwürfe gegen Berliner Linke“ bündelt scharfe Reaktionen von Zentralratspräsident Schuster und Botschafter Prosor, der von einer „unmittelbaren Existenzgefahr“ spricht. Die Erwiderung der Linken (Landesvorsitzende Wolter) folgt strukturell nachgeordnet und knapper.
Der Artikel zitiert außerdem Kanzler Merz mit seiner Schutzzusage für jüdisches Leben in Berlin, gesprochen am selben Wahlkampftermin. Was aber fehlt ist, dass Merz nur wenige Tage zuvor, am 17. September, bei genau dieser Berliner CDU-Wahlkampfveranstaltung mit der Formulierung, Antisemitismus sei „die perfideste Form der Ausländerfeindlichkeit“, selbst eine Kontroverse ausgelöst hatte. Kommentatoren warfen ihm „Othering“ vor. Wer Judenhass definitorisch der Fremdenfeindlichkeit unterordnet, erklärt jüdische Deutsche implizit zu Fremden im eigenen Land, ein Einwand, den auch die Antisemitismusforschung teilt, da sich die Motivlagen beider Phänomene unterscheiden.
Der NOZ-Text positioniert Merz unkommentiert als moralische Autorität in exakt der Frage, in der seine eigene Wortwahl wenige Tage zuvor selbst zum Gegenstand der Debatte geworden war. Diese Auslassung ist textuell verifizierbar. Der Artikel erwähnt Merz Zusage, aber nicht seine vorangegangene, medial breit diskutierte Formulierung.
Enteignungen, ohne den Volksentscheid, der die Debatte begründet
Der Text „Kann der Bund Enteignungen verbieten?“ auf Seite 7 erklärt Artikel 15 GG, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und zitiert Merz‘ Warnung vor „Enteignungen von privatem Eigentum“. Was in einem FAQ zu genau diesem Thema fehlt, ist der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021, bei dem sich rund 59 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne aussprachen. Ohne diesen Kontext erscheint die Vergesellschaftungsforderung der Linken als parteipolitisches Projekt nach einem Wahlsieg, nicht als Versuch, ein direktdemokratisches Mandat einzulösen, das seit fünf Jahren nicht umgesetzt ist.

Das Muster
Beide Texte laufen am selben Tag, in derselben Ausgabe, mit Bezug zum selben Wahlergebnis. Beide lassen jeweils den Kontext aus, der die Position der Linken stützen oder die Position des Kanzlers relativieren würde. Einzeln betrachtet ließe sich das als redaktionelles Versehen abtun. In der Kombination (Titelseite und Wirtschaftsseite, Antisemitismus-Rahmung und Eigentums-Rahmung) ergibt sich ein konsistentes Auswahlmuster, das sich allein aus den Texten selbst belegen lässt
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