Die NOZ vom 23.09.2026 schießt zweimal gegen die Berliner Linke nach ihrem Wahlsieg, und lässt beide Male den entscheidenden Kontext weg.
Die Ausgabe vom 23. September 2026 liefert ein Lehrstück in redaktioneller Auswahl. Drei Tage nach der Berlin-Wahl, bei der die Linke stärkste Kraft wurde, widmet die NOZ dem Thema zwei Artikel, beide mit dpa-Zeile, beide an prominenter Stelle (Titelseite, Seite 7) platziert. Die Auswahl und Rahmung, die die Redaktion dabei trifft, ist das eigentliche Thema dieses Textes; nicht Motivunterstellung, sondern das, was im Text nachweisbar fehlt.
Die Antisemitismus-Vorwürfe und der blinde Fleck beim Kanzler selbst
Der Titelseitenartikel „Schwere Vorwürfe gegen Berliner Linke“ bündelt scharfe Reaktionen von Zentralratspräsident Schuster und Botschafter Prosor, der von einer „unmittelbaren Existenzgefahr“ spricht. Die Erwiderung der Linken (Landesvorsitzende Wolter) folgt strukturell nachgeordnet und knapper.
Der Artikel zitiert außerdem Kanzler Merz mit seiner Schutzzusage für jüdisches Leben in Berlin, gesprochen am selben Wahlkampftermin. Was aber fehlt ist, dass Merz nur wenige Tage zuvor, am 17. September, bei genau dieser Berliner CDU-Wahlkampfveranstaltung mit der Formulierung, Antisemitismus sei „die perfideste Form der Ausländerfeindlichkeit“, selbst eine Kontroverse ausgelöst hatte. Kommentatoren warfen ihm „Othering“ vor. Wer Judenhass definitorisch der Fremdenfeindlichkeit unterordnet, erklärt jüdische Deutsche implizit zu Fremden im eigenen Land, ein Einwand, den auch die Antisemitismusforschung teilt, da sich die Motivlagen beider Phänomene unterscheiden.
Der NOZ-Text positioniert Merz unkommentiert als moralische Autorität in exakt der Frage, in der seine eigene Wortwahl wenige Tage zuvor selbst zum Gegenstand der Debatte geworden war. Diese Auslassung ist textuell verifizierbar. Der Artikel erwähnt Merz Zusage, aber nicht seine vorangegangene, medial breit diskutierte Formulierung.
Enteignungen, ohne den Volksentscheid, der die Debatte begründet
Der Text „Kann der Bund Enteignungen verbieten?“ auf Seite 7 erklärt Artikel 15 GG, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und zitiert Merz‘ Warnung vor „Enteignungen von privatem Eigentum“. Was in einem FAQ zu genau diesem Thema fehlt, ist der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021, bei dem sich rund 59 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne aussprachen. Ohne diesen Kontext erscheint die Vergesellschaftungsforderung der Linken als parteipolitisches Projekt nach einem Wahlsieg, nicht als Versuch, ein direktdemokratisches Mandat einzulösen, das seit fünf Jahren nicht umgesetzt ist.

Das Muster
Beide Texte laufen am selben Tag, in derselben Ausgabe, mit Bezug zum selben Wahlergebnis. Beide lassen jeweils den Kontext aus, der die Position der Linken stützen oder die Position des Kanzlers relativieren würde. Einzeln betrachtet ließe sich das als redaktionelles Versehen abtun. In der Kombination (Titelseite und Wirtschaftsseite, Antisemitismus-Rahmung und Eigentums-Rahmung) ergibt sich ein konsistentes Auswahlmuster, das sich allein aus den Texten selbst belegen lässt
Danke, Timm, volle Zustimmung. Auf NOZ-online gibt’s noch drei mehr zum Antisemitismus: Die SPD „sagt“ zweimal „Stopp“, Karin Prien „warnt“ vor einer Koalition mit der Linken.
Das Feindbild ist wohl klar – obwohl die größte Gefahr immer noch von Rechts droht.
Menschen jüdischen Glaubens haben nicht zwangsläufig etwas mit dem Handeln der israelischen Regierung im Westjordanland und Gaza zu tun (der Zentralrat und der Botschafter allerdings schon, ersterer fordert trotzdem „Solidarität“ mit der Regierung, letzterer ist ein Vertreter derselben) – Menschen muslimischen Glaubens aber auch nicht zwangsläufig etwas mit islamistischem Terror und der Hamas. Auch sie gehören zur deutschen Bevölkerung, tragen zur Gesellschaft bei und werden diskriminiert und körperlich angegriffen.
Aber „Honks“ und Strömungen gibt’s in jeder Partei, ohne dass die gesamte Partei sich so positioniert. Die Berliner Spitze der Linken hat wiederholt klar gemacht, wie sie dazu steht (wie sehr distanziert sich die Union eigentlich von Politiker:innen aus ihren Reihen, die für eine aktive(!) Zusammenarbeit mit der rechtsextremen AfD plädieren oder aktiv(!) an Treffen mit oder von Peter Thiel teilnehmen?)
Vergesellschaftungen sind per Grundgesetz möglich, ein Eingreifen des Staates sogar geboten, wenn der Markt „aus dem Ruder“ bzw. in eine für die Bevölkerung ungute Richtung läuft.
Wie schlimm die Wohnungssituation in Berlin ist, zeigt nicht nur das Wahlergebnis, sondern auch eine in Berlin aufgewachsene und lebende Journalistin des „Spiegels“ in einem Beitrag auf „Spiegel-online“. Die Union schafft es nicht – oder will es nicht schaffen – das Problem an der Wurzel zu packen. Mehrfach wurde aufgezeigt, dass der „Trickle-Down“ Effekt nicht funktioniert, weil freiwerdende Wohnungen immer teurer weiter vermietet werden und der Wohnungsmarkt auf Rendite ausgelegt ist. In diesem Zusammenhang wird ständig verbreitet, eine Vergesellschaftung würde keine einzige neue Wohnung schaffen. Das wurde weder behauptet noch ist es das Ziel – man möchte die Mieten nach oben begrenzen. Und da wäre eine Vergesellschaftung durchaus ein mögliches Mittel. Menschen, die z.B. in Wohnungen von Genossenschaften wohnen, können sich gerade über vergleichsweise moderate Mieten freuen.
Dass die Union die Konzerne schützt, hat sie schon in früheren Regierungskoalitionen gezeigt: Die SPD wollte damals die rechtliche Lücke stopfen, dass die großen Wohnungskonzerne sich um die Grunderwerbssteuer drücken können und so die Mietspekulation einhegen – die Union hat sich damals vehement dagegen gesperrt.
Auch jetzt scheint ihre einzige Reaktion darauf zu sein, ein Gesetz zu schaffen, das eine Vergesellschaftung Berliner Wohnungen verbieten soll. Da scheint „Verbieten“ ihnen leicht von der Hand gehen (obwohl rechtlich auch nicht ganz trivial) – warum eigentlich nicht bei einer gesichert rechtsextremen Partei mit Verbindungen zur Neonazi-Szene?!)
Und noch einmal: Kritik an der israelischen Kriegsführung ist k e i n Antisemitismus. Und das „Nie wieder“ bedeutet auch, dass man jegliche(!) Art von Faschismus beim Namen nennt und verurteilt. Auch wenn dieser Faschismus von Menschen ausgeübt wird, deren Glaubensgemeinschaft selbst einmal unter einem solchen leiden mussten. Religionsfreiheit hat n i c h t s mit einem politischen „Freifahrtsschein“ zur Unterdrückung anderer Glaubensrichtungen oder Völker zu tun – die Palästinenser:innen sind auch ein Volk, das ein Recht auf einen sicheren Lebensraum hat.
Gerade Deutschland hätte die historische Verantwortung, hier Klartext zu sprechen.