Ein Interview zu AfD-Verbot und Linkspartei, in dem eine Einbürgerungsfrage nach der Berlin-Wahl mehr über den Fragesteller verrät als über den Befragten.
Die NOZ druckt am 29.09.2026 auf Seite 3 ein Interview von Philipp Ebert mit dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Der Anlass ist der 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts, der Vorspann verspricht ein Gespräch über „harte Fakten“. Wer weiterliest, merkt schnell, dass ein Teil der Fragen ziemlich soft gebaut ist.
Schon der Einstieg setzt einen Rahmen. Die Landtagswahlen hätten „das politische System in Deutschland erschüttert“, dazu kommt der Hinweis auf Hendrik Wüst und das Verbotsverfahren. Papier bekommt also eine Krise serviert, bevor er etwas sagen kann. Er bleibt allerdings ruhig und erklärt, warum ein Parteiverbot juristisch hohe Hürden hat.
Der eigentliche Punkt kommt etwas später. Ebert fragt, wörtlich, „Nach der Berliner Wahl fragt sich jetzt mancher sorgenvoll, ob dort zu schnell Islamisten und Israel-Hasser eingebürgert wurden.“ Drei Dinge fallen mir daran auf.
Wer ist „mancher“? Eine Sorge wird eingeführt, ohne dass jemand sie hat. Papier soll sich zu etwas verhalten, das im Text nirgends belegt wird.
Außerdem wird das Wahlergebnis mit Einbürgerungen verknüpft, und zwar über eine Gruppe, die im selben Satz pauschal als Islamisten und Israel-Hasser etikettiert wird. Ein Beleg für einen solchen Zusammenhang fehlt. Die Frage legt ihn trotzdem nahe.
Und schließlich steht dieses Vokabular ohne Anführungszeichen und ohne Einordnung im Raum. In einem Interview, das laut Vorspann über „harte Fakten“ geführt wurde, ist das die wackeligste Stelle. Eine ehrlichere Frage hätte gelautet, ob es Erkenntnisse zum Wahlverhalten Eingebürgerter gibt und ob das Grundgesetz für die Staatsbürgerschaft Grenzen setzt.
Fair bleibt die Bilanz nur, wenn man Papier mitliest. Er sagt klar, dass er bei der Linken keinen Grund sieht, von Verfassungsfeindlichkeit auszugehen. Er stellt richtig, dass sich Einbürgerungen nicht einfach rückgängig machen lassen. Die Antworten holen also einiges von dem zurück, was die Fragen anlegen. Er sagt aber auch, die Staatsbürgerschaft solle eher am Ende der Integration stehen, und nennt das Schweigen des Grundgesetzes eine Lücke. Das ist seine Position, und die darf er vertreten. Sie steht nur unter einer Frage, die ihr den Boden bereitet hat.
Am Ende kann man die Frage stellen, ob das Format „Interview“ hier für eine Rahmung genutzt wurde, die als Kommentar so nicht durchgegangen wäre. Offen bleibt zumindest folgendes: Wer macht sich die Sorge um Einbügerung, und woher stammt sie? Gibt es Daten, die den Zusammenhang zwischen Einbürgerung und Berliner Wahlergebnis stützen? Und wäre die Frage ohne die Begriffe „Islamisten und Israel-Hasser“ nicht genauso beantwortbar gewesen?
Eine kleine Ergänzung: Online trägt dieser Beitrag folgende Überschrift:
„Wer ist Deutscher? Hans-Jürgen Papier klagt über Grundgesetz-Lücke bei der Staatsbürgerschaft „.
Darüber hinaus ist es seine persönliche(!) Meinung, dass es „nicht genug Gründe gebe, die AfD zu verbieten“.
Andere Verfassungsrechtler:innen sehen das deutlich anders. Aber die kommen hier meines Wissens nicht zu Wort. Es werden immer wieder dieselben Juristen (meistens „Ex-„) befragt, die, die offensichtlich die Meinung des / der Redakteurs/e teilen.
Zur „Korrektur“ von Gesetzen: Genau dafür ist das Bundesverfassungsgericht da – politische Maßnahmen auf die Grundgesetztreue zu überprüfen. Das hat mit einem „Richterstaat“ nichts zu tun (Nur weil das „Klimaurteil“ hier als Negativbeispiel genannt wird – es gibt juristische! Gründe auf Nachbesserung zu pochen).
Vor dem Überfall der Hamas auf Israelis hatten hunderttausende letzterer wochenlang gegen Netanjahu demonstriert, weil dessen Regierung diese oberste gerichtliche Instanz zum Schweigen bringen wollte, die ähnlich unserem Verfassungsgericht die politische Gesetzgebung unabhängig prüft. Netanjahu war das ein Dorn im Auge, die israelische Bevölkerung sah darin eine Gefährdung der Demokratie.
Papier sagt, eine Partei zu verbieten, müsse die ‚ultima ratio‘ bleiben. Das heißt aber nicht, dass dieses ‚letzte Mittel‘ nie zur Anwendung kommen darf. Leider erfährt man nicht, wann es denn aus seiner Sicht soweit wäre.