Burkhard Ewert erklärt den AfD-Aufstieg mit staatlichem Versagen, und vergisst dabei zu erwähnen, dass die Partei gesichert rechtsextrem ist. Eine strukturelle Entlastungsrhetorik mit Disclaimer.
Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,
Ihr Kommentar zum AfD-Aufstieg ist handwerklich geschickt, und analytisch unredlich. Er listet fünf staatliche Versäumnisse auf, die den AfD-Zulauf „erklären“, und stellt am Ende fest, die Partei habe dennoch keine Lösungen. Dieser Disclaimer ändert nichts am Gewicht des Textes. Er ist eine Entlastungsrhetorik für eine gesichert rechtsextreme Partei, die an keiner Stelle als solche benannt wird.
Das ist kein Zufall, sondern Methode. Wer den Aufstieg der AfD ausschließlich aus staatlichem Fehlverhalten ableitet, übernimmt ihr eigenes Narrativ; die Partei als vernünftige Reaktion auf unvernünftige Politik. Was dabei strukturell fehlt, ist die Frage, wofür die AfD tatsächlich steht, Remigration, völkisches Staatsverständnis, Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, eine Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem. Nichts davon kommt vor.
Stattdessen erklärt Ewert, Menschen ließen sich „nicht für dumm verkaufen“, und reproduziert damit exakt das Selbstbild, das die AfD von sich pflegt: als Stimme derer, die die Wahrheit sagen, während alle anderen lügen. Dass dieser Satz im Kommentar eines Chefredakteurs steht, ohne jede kritische Distanz, ist bemerkenswert.
Die fünf Beispiele sind beliebig genug, um fast alles zu „erklären“. Ein Naturschutzveto gegen ein Trance-Festival, das Tempolimit, Beamtengehälter, das sind Politikfelder, auf denen man trefflich streiten kann. Als Erklärung für den Zulauf zu einer Partei, die den Rechtsstaat offen delegitimiert, taugen sie nicht. Sie lenken ab: von der Frage, warum Menschen eine verfassungsfeindliche Partei wählen, hin zur Frage, was der Staat falsch macht.
Journalismus, der den Aufstieg des Rechtsextremismus erklärt, ohne das Wort zu benutzen, erklärt nichts. Er normalisiert.
In der NOZ vom 20.04. zitiert Finn Lasse Streckwaldt im Nachrichtenartikel den DVR-Präsidenten: Tempolimit auf Landstraßen sei „ein besonders wirksamer Ansatz“. Im Kommentar direkt darunter schreibt er: Ein Tempolimit rette „vermutlich kaum“ Leben. Derselbe Autor, dieselbe Ausgabe, dieselbe Seite.
Hallo NOZ, hallo Herr Streckwaldt,
in Ihrer Ausgabe vom 20. April 2026 findet sich eine bemerkenswerte Konstellation. Direkt unter Ihrem Nachrichtenartikel zur Verkehrssicherheitskonferenz veröffentlichen Sie einen Meinungsbeitrag, in dem Sie schreiben, ein Tempolimit auf Landstraßen rette „vermutlich kaum“ Leben. Dabei zitieren Sie im Nachrichtenartikel selbst DVR-Präsident Manfred Wirsch mit der Aussage, ein angepasstes Tempolimit sei „ein besonders wirksamer Ansatz“.
Das ist kein Widerspruch zwischen verschiedenen Autoren oder verschiedenen Tagen. Es ist ein Widerspruch innerhalb derselben Ausgabe, von derselben Person, auf derselben Seite.
Besonders auffällig ist, wie der Kommentar die Debatte verzerrt. Die Forschung und die im Nachrichtenartikel zitierten Experten streiten nicht für ein pauschales Tempolimit auf jeder Straße unter allen Bedingungen. Der DVR-Präsident plädiert ausdrücklich für eine „differenzierte, an der Infrastruktur orientierte Geschwindigkeitsregelung“. Gegen diese Position zu argumentieren wäre diskutabel. Doch der Kommentar bekämpft stattdessen eine vereinfachte Variante dieser Forderung und ignoriert dabei den Kompromissvorschlag, den der eigene Nachrichtenartikel ausführlich beschreibt.
Auch der Autobahn-Vergleich hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Die absoluten Totenzahlen sagen wenig aus, solange man nicht die gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Auf Autobahnen wird ein Vielfaches der Strecke zurückgelegt, die auf Landstraßen gefahren wird. Entscheidend ist zudem die physikalische Grundlage des Arguments, die der Kommentar übergeht. Bei einer Kollision steigt die Aufprallenergie quadratisch mit der Geschwindigkeit. Tempo 80 statt 100 bedeutet nicht etwas weniger Wucht, sondern deutlich weniger.
Meinungsjournalismus darf pointiert sein. Er sollte aber nicht gegen Fakten argumentieren, die der eigene Nachrichtenartikel im selben Blatt belegt.
Ewert geißelt Schwarzfahrer als Regelbrecher, und beklagt nebenbei seinen eigenen Blitzervorfall in Hamburg. Ein Kommentar, der mehr über den Autor verrät als über das Thema.
Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,
Ihr Kommentar zum straffreien Schwarzfahren ist ein Lehrstück in rhetorischer Ablenkung. Sie behandeln ein ernsthafte rechtspolitische Debatte als Anlass für Satire, und verraten dabei mehr über sich selbst als über das Thema.
Zur Sache; es geht bei der Debatte nicht darum, Armen das Schwarzfahren zu erlauben. Es geht darum, dass die Ersatzfreiheitsstrafe für eine unbezahlte Geldbuße von wenigen Euro eine völlig unverhältnismäßige Konsequenz ist, und dass die Verfahren den Steuerzahler laut Deutschem Anwaltverein rund 200 Millionen Euro im Jahr kosten. Das ist kein Luxusproblem der Metropolen, sondern eine Frage der Verhältnismäßigkeit im Strafrecht.
Bundesjustizministerin Hubig und der Deutsche Anwaltverein machen keinen Vorschlag zur Belohnung von Regelverstoß, sondern zur effizienten Verwendung staatlicher Ressourcen.Ihre Reductio ad absurdum (Ladendiebstahl, Schwarzarbeit, Steuerbetrug) ist ein klassisches Ablenkungsmanöver. Sie ignorieren den spezifischen Kern des Arguments und ersetzen ihn durch eine Reihe an Szenarien, die niemand vorgeschlagen hat. Das ist rhetorisch geschickt, aber intellektuell unredlich.
Besonders bezeichnend ist eine Passage, die fast nebenbei eingeworfen wird. Sie erwähnen, dass Sie selbst in Hamburg geblitzt wurden, und schlagen im gleichen Atemzug vor, Tempoverstöße unter 100 Euro zu bagatellisieren. Der Mann, der anderen vorwirft, Regeln nicht ernst zu nehmen, jammert offen darüber, dass er selbst zu schnell gefahren ist und dafür zahlen soll. Das ist kein Argument. Das ist eine Interessenbekundung.
Meinungsjournalismus darf pointiert sein. Er sollte aber erkennbar machen, wo Überzeugung endet und Verdruss beginnt.
Ewert lamentiert über linke Entmenschlichungsrhetorik, zwei Seiten weiter: Anklage gegen einen Rechtsextremen mit Todeslisten und Sprengsatz-Anleitungen gegen Politiker. Gleiche Ausgabe, gleiche Zeitung, völlig andere Gewichtung. Ein Muster, das man kennt.
Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,
der Kommentar „Kein Mitleid mit Jan Fleischhauer“ trägt auf den ersten Blick das Gewand der Ausgewogenheit. Entmenschlichende Sprache sei immer falsch, gleich von welcher Seite, so lautet die Botschaft. Wer genauer liest, erkennt jedoch, worauf der Text eigentlich zielt. Auf Grönemeyers „Ratten“-Begriff, auf die inflationäre Verwendung von „Nazi“, auf linke Rhetorik. Fleischhauers tatsächliche Nutzung einer verbotenen NS-Parole ist da schnell abgehakt.
Zwei Seiten weiter, auf Seite 4 derselben Ausgabe, findet sich eine dpa-Meldung. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der im Darknet zu Anschlägen auf Politiker aufrief, Todeslisten mit über zwanzig Namen veröffentlichte, darunter Olaf Scholz und Angela Merkel, und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen bereitstellte. Dass die Ermittler den Mann dem rechtsextremen Reichsbürger-Milieu zurechnen, erfährt man im letzten Satz.
Man muss diesen Kontrast festhalten, Grönemeyers Wortwahl erhält einen ausführlichen Kommentar mit Yad-Vashem-Zitat und grundsätzlichen Überlegungen zur Entmenschlichung. Realer rechtsextremer Terror gegen Politiker landet klein und hinten, die Täterideologie als Nachsatz einer Agenturmeldung.
Das ist keine Frage des Formats. Es ist eine Frage der redaktionellen Gewichtung. Welche Bedrohung bekommt Raum, welche wird verwaltet? Ewerts Kommentar suggeriert eine symmetrische Gefahr von links und rechts. Die eigene Zeitung widerlegt diese Symmetrie auf der nächsten Seite, ohne es zu merken.
Entmenschlichende Sprache ist tatsächlich immer problematisch. Aber wer darüber schreibt, während zwei Seiten weiter ein Mann angeklagt wird, der reale Todeslisten und Sprengstoffanleitungen ins Darknet stellte, sollte die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. Die ist hier nicht gewahrt.
Die NOZ porträtiert AfD-Politiker Rüdiger Lucassen als nachdenklichen Pragmatiker mit Finca und Oper-Hobby – direkt neben einem Bericht über rechtsextreme Angriffe auf Zivilgesellschaft. Kein Satz verbindet beide Texte. Kein Satz nennt, was der Verfassungsschutz längst festgestellt hat. Es ist nicht der erste Fall.
Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,
der Artikel über Rüdiger Lucassen ist handwerklich solide geschrieben. Genau das ist das Problem.
Ein ausführliches Porträt, das einen AfD-Politiker als nachdenklichen Pragmatiker inszeniert (mit Familienfotos, Finca in Südspanien, rollendem R aus Schleswig-Holstein) leistet unabhängig von der Absicht des Autors journalistische Normalisierungsarbeit. Lucassen erscheint als couragierter Realist, der gegen interne Fanatiker kämpft. Dass er bei einer Partei bleibt, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, und das auch noch selbst erklärt, wird nicht als Widerspruch markiert, sondern als ehrliche Selbstauskunft eines integeren Mannes verpackt.
Dabei liefert Lucassen die Einordnung frei Haus. Er sagt, er grüble darüber, „wie ein Nationalstaat mit 25 Prozent aus Migranten auf Dauer bestehen kann“. Er sagt, seine Parteizugehörigkeit sei eine „negative Ausgrenzung“, es gebe keine andere Möglichkeit. Er sagt, er werde in fünf Jahren vermutlich in gar keiner Partei mehr sein. Das ist kein Profil eines gemäßigten Korrektivs. Das ist das Profil eines Mannes, der weiß, woran er teilnimmt, und es trotzdem tut.
Erschwerend kommt die Platzierung hinzu. Direkt neben dem Lucassen-Porträt berichtet die NOZ über den Amadeu-Antonio-Bericht zu systematischen Angriffen rechtsextremer Akteure auf zivilgesellschaftliche Initiativen. Kein redaktioneller Hinweis verbindet beide Texte. Kein Satz stellt die Frage, ob die Partei, deren „bürgerliches Gesicht“ hier porträtiert wird, und die Kräfte, die Jugendzentren angreifen und Demokratieinitiativen diffamieren, dasselbe politische Projekt verfolgen.
UPDATE – Am 01.04.2026 15:35 schrieb Wiegelmann, Lucas:
Hallo Herr Reichl,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anmerkungen. Auch wenn es kritische Hinweise sind, empfinde ich die Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit, mit der Sie mir schreiben, vor allem als große Wertschätzung, und das ja auch nicht zum ersten Mal. Sie können sich denken, dass Journalisten auch ganz andere Zuschriften bekommen. Also dafür erst einmal danke.
Rein inhaltlich werfen Sie völlig zurecht die Frage auf, wie die Medien angemessen mit der AfD umgehen können. Das ist die Gretchenfrage im politischen Journalismus, die auch unsere Redaktion und mich ganz persönlich buchstäblich seit Jahren umtreibt. Ich habe leider keine abschließende Antwort. Wir ringen bei jedem Text immer neu darum.
Wie Sie wissen, gibt es sozusagen zwei Schulen. Die eine sagt, die Aufgabe des Journalismus in Zeiten des Populismus sei das Zurückdrängen der AfD. Die andere sagt, die Aufgabe des Journalismus sei die Überparteilichkeit gegenüber allem und jedem. Beide Schulen haben gute Argumente.
Bei meinem Text über Rüdiger Lucassen habe ich mich an einem Mittelweg versucht. Ich wollte, wie das immer so schön heißt, mit der AfD sprechen und nicht über sie. Zugleich wollte ich mich fernhalten von Rechtsextremen, weil die für mich keine Ansprechpartner sein können. Und ich wollte den Lesern ermöglichen, sich selbst ein Bild von dieser Person, ihrem Werdegang, ihren Thesen und ihrem Erscheinungsbild zu machen, statt dass ich selbst diese Figur bewerte. Ich war davon ausgegangen, dass das dann schon aussagekräftig genug sein wird: Show, don't tell.
Inwieweit mir das gelungen ist, müssen natürlich Sie und andere Leser beurteilen. Wenn Ihnen das Porträt bei aller versuchten Distanz zu positiv ausgefallen ist, werden das sicher noch weitere Leser so empfunden haben. Anderen (zum Beispiel manchen AfD-Anhängern, die sich ebenfalls bereits Luft gemacht haben) mag die Darstellung zu negativ gewesen sein.
Was ich aber schon festhalten möchte: Sie selbst begründen Ihre politische Ablehnung von Lucassen ja ironischerweise gar nicht mit anderen Quellen, sondern ausgerechnet mit Passagen aus meinem Text. Sie verweisen auf Lucassens Satz über die Migranten, der auf einen ethnischen Volksbegriff schließen lässt, und können nicht verstehen, dass dieser Mann in einer Partei mitmacht, in der es auch Rechtsextreme gibt. Dass Herr Lucassen diese "Einordnung frei Haus" liefere, wie Sie schreiben, stimmt eben nicht: Die NOZ, Ihre Zeitung, hat diese Informationen recherchiert, ausgewählt und aufgeschrieben. Und zwar aus der Überzeugung heraus, dass sie etwas über diesen Politiker und seine Partei aussagen, was man ohne solche journalistischen Beiträge eben nicht erführe.
Sie schreiben: "Das ist das Profil eines Mannes, der weiß, woran er teilnimmt, und es trotzdem tut." Wenn das der Eindruck ist, der bei Ihnen nach der Lektüre dieses NOZ-Artikels hängen geblieben ist, hat der Artikel zumindest in Ihrem Fall doch sehr zur Aufklärung über die AfD beigetragen.
Beste Grüße! Lucas Wiegelmann
UPDATE – ich antwortete am 01.04.2026 darauf:
Hallo Herr Wiegelmann,
vielen Dank für Ihre ausführliche und faire Antwort. Ich nehme Ihren stärksten Punkt ernst. Ich habe Ihre Recherche genutzt, um Ihre Darstellung zu kritisieren. Das ist ein echter Widerspruch, aber er löst das Problem nicht, er benennt es nur anders.
„Show, don’t tell“ ist ein legitimes journalistisches Prinzip. Es setzt jedoch voraus, dass der Leser den Kontext mitbringt, den der Journalist stillschweigend voraussetzt. Wer weiß, dass die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, liest Lucassens Satz über die Migranten anders als jemand, dem das nicht präsent ist. Ihr Text liefert die Aussagen, aber nicht den institutionellen Rahmen, der ihre Tragweite erst vollständig macht. Dieser Rahmen wäre keine Wertung gewesen und keine Parteinahme für eine der beiden Schulen, sondern die Wiedergabe eines rechtsstaatlichen Befunds.
Ihre Unterscheidung zwischen „Zurückdrängen“ und „Überparteilichkeit“ halte ich für eine falsche Alternative, die den eigentlichen Maßstab verfehlt. Die Verfassungsschutz-Einstufung ist kein politisches Urteil, das man teilen oder ablehnen kann. Sie ist ein rechtsstaatlicher Befund. Ihn in einem ausführlichen Porträt wegzulassen ist keine Neutralität. Es ist eine Entscheidung, deren Konsequenzen der Text trägt, ob gewollt oder nicht.
Und dann ist da noch die Platzierung. Direkt unter Ihrem Lucassen-Porträt berichtet die NOZ über systematische rechtsextreme Angriffe auf Zivilgesellschaft. Kein Satz verbindet beide Texte. Das ist keine Kritik an Ihnen persönlich, aber es ist eine Frage, die sich die Redaktion stellen lassen muss. Wer verantwortet den Resonanzraum, den solche Nebeneinanderstellungen erzeugen?
Sie schreiben, der Artikel habe „zumindest in meinem Fall zur Aufklärung beigetragen“. Das stimmt. Aber ich bin ein Leser, der die Verfassungsschutz-Einstufung kennt, Ihre früheren Texte verfolgt und einen Leserbrief schreibt. Die meisten Leser tun das nicht. Journalismus, der nur für aufmerksame Kenner funktioniert, hat sein Ziel verfehlt.
Mit freundlichen Grüßen