Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Steuerpolitik

AfD-Steuerkonzept in der NOZ. Viel Raum zum Erklären, kein Wort zum Verfassungsschutz

Die NOZ lässt die AfD ihr Steuerkonzept ausführlich selbst erklären. Einheitssteuer 25 Prozent, Streichung von Klimaschutz und Bürgergeld für Ausländer, alles neutral referiert. Kein Wort zur Einstufung als gesichert rechtsextrem.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihre Analyse zum Steuerkonzept der AfD räumt der Partei sehr viel Raum ein, sich selbst zu erklären, und sehr wenig Raum für eine kritische Einordnung. Kay Gottschalk darf sein Konzept ausführlich als gerecht, revolutionär und sogar als sich selbst finanzierend bewerben. Die einzige Gegenstimme, Tobias Hentze vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, bezweifelt lediglich die Finanzierbarkeit. Die politische Substanz der Reform bleibt damit fast unwidersprochen.

Dabei zeigt schon die Gegenfinanzierung, in welche Richtung diese Reform wirkt. Gestrichen werden soll vor allem bei Bürgergeld für Ausländer, Klimaschutz, EU-Zahlungen und Entwicklungshilfe. Ihr Artikel gibt diese Posten neutral wieder, als handle es sich um eine technische Haushaltsfrage. Tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Absage an internationale Solidarität und Klimapolitik, formuliert unter dem AfD-Slogan „Viel Geld für die Welt, aber wenig für die eigenen Bürger“. Diese Rahmung wird im Text übernommen, statt eingeordnet.

Besonders auffällig ist, was in Ihrem Artikel komplett fehlt. Die AfD wird in keiner Zeile als das benannt, was sie laut Verfassungsschutz ist, nämlich eine gesichert rechtsextreme Partei. Sie erscheint stattdessen als ganz normale Oppositionspartei mit einem ganz normalen Steuerkonzept. Wer ein derart radikales Umverteilungsprojekt von einer solchen Partei vorstellt, sollte diesen Kontext mitliefern und nicht stillschweigend voraussetzen. Dieses Muster ist in der NOZ mittlerweile mehr als deutlich, man bekommt den Eindruck eines vermeintlich vorauseilenden Gehorsams durch diese Art der Normalisierungsjournaille.

Auch inhaltlich bleibt vieles unhinterfragt. Dass ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent vor allem hohe Einkommen entlastet, räumt sogar Hentze ein, dieser Satz steht jedoch isoliert am Ende des Textes und wird nicht weiter verfolgt. Eine Einordnung aus Sicht der Steuergerechtigkeit oder eine verfassungsrechtliche Einschätzung zum Gleichheitsgrundsatz fehlt vollständig.

Mit freundlichen Grüßen

Halbwahrheiten statt Analyse. Was Rena Lehmann in der NOZ am DGB-Steuerkonzept verschweigt

Rena Lehmann wirft dem DGB Populismus vor, weil er Sozialkürzungen kritisiert. Arbeitgeberverbände dürfen dagegen ungestört lobbyieren. In der NOZ gilt Interessenvertretung offenbar nur für eine Seite.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Rena Lehmanns Kommentar zum DGB-Steuerkonzept hat eine eigentümliche Struktur. Er beginnt mit einem sachlichen Befund, dem sie sogar zustimmt, und endet mit dem Vorwurf des Populismus. Was dazwischen liegt, überzeugt allerdings so gar nicht.

Die Behauptung, schon ein Handwerksbetrieb oder ein Hausbesitzer in guter Lage falle unter den DGB-Begriff „reich“, ist nicht belegt. Das DGB-Konzept sieht ausdrücklich Freibeträge für Betriebsvermögen vor. Wer das weglässt, zeichnet ein falsches Bild.

Dass die oberen zehn Prozent rund die Hälfte des Einkommensteueraufkommens zahlen, ist richtig. Aber dieser Anteil entspricht annähernd ihrem Anteil am Gesamteinkommen. Solidarität ist kein Opfer, wenn man gemessen am eigenen Einkommen nicht überproportional belastet wird.

Der Hinweis auf den Spitzensteuersatz lässt zudem die entscheidende Information weg. Er greift heute bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 67.000 Euro, also in einem Bereich, der von Ökonomen aller Couleur als Fehler im System gilt. Der DGB will genau das korrigieren, indem die hohen Sätze erst bei deutlich höheren Einkommen einsetzen sollen. Das wäre eine Entlastung der Mitte, nicht ihre Belastung.Schließlich der Populismusvorwurf. Der DGB benennt geplante Sozialkürzungen als sozialen Kahlschlag, das ist eine Positionsäußerung im Vorfeld eines Spitzengesprächs, also genau das, was Interessenvertretung bedeutet. Wer das als Verweigerung von Kompromissbereitschaft wertet, legt den Gewerkschaften eine Schweigeverpflichtung auf, die für Arbeitgeberverbände offenbar nicht gilt.

Mit freundlichen Grüßen