Rena Lehmann wirft dem DGB Populismus vor, weil er Sozialkürzungen kritisiert. Arbeitgeberverbände dürfen dagegen ungestört lobbyieren. In der NOZ gilt Interessenvertretung offenbar nur für eine Seite.
Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,
Rena Lehmanns Kommentar zum DGB-Steuerkonzept hat eine eigentümliche Struktur. Er beginnt mit einem sachlichen Befund, dem sie sogar zustimmt, und endet mit dem Vorwurf des Populismus. Was dazwischen liegt, überzeugt allerdings so gar nicht.
Die Behauptung, schon ein Handwerksbetrieb oder ein Hausbesitzer in guter Lage falle unter den DGB-Begriff „reich“, ist nicht belegt. Das DGB-Konzept sieht ausdrücklich Freibeträge für Betriebsvermögen vor. Wer das weglässt, zeichnet ein falsches Bild.
Dass die oberen zehn Prozent rund die Hälfte des Einkommensteueraufkommens zahlen, ist richtig. Aber dieser Anteil entspricht annähernd ihrem Anteil am Gesamteinkommen. Solidarität ist kein Opfer, wenn man gemessen am eigenen Einkommen nicht überproportional belastet wird.
Der Hinweis auf den Spitzensteuersatz lässt zudem die entscheidende Information weg. Er greift heute bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 67.000 Euro, also in einem Bereich, der von Ökonomen aller Couleur als Fehler im System gilt. Der DGB will genau das korrigieren, indem die hohen Sätze erst bei deutlich höheren Einkommen einsetzen sollen. Das wäre eine Entlastung der Mitte, nicht ihre Belastung.Schließlich der Populismusvorwurf. Der DGB benennt geplante Sozialkürzungen als sozialen Kahlschlag, das ist eine Positionsäußerung im Vorfeld eines Spitzengesprächs, also genau das, was Interessenvertretung bedeutet. Wer das als Verweigerung von Kompromissbereitschaft wertet, legt den Gewerkschaften eine Schweigeverpflichtung auf, die für Arbeitgeberverbände offenbar nicht gilt.
Mit freundlichen Grüßen