Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Medienkritik (Seite 5 von 12)

Doppel-Wumms mit doppeltem Boden: Was Ebert in der NOZ über den ÖRR erzählt, und was er weglässt

Ebert feiert in der NOZ die Doppel-Schlappe des ZDF (Musk-Korrektur und Böhmermann-Urteil) als Beweis für ÖRR-Unglaubwürdigkeit. Fakten stimmen, aber Musk kommt komplett ungeschoren weg, Böhmermanns investigative Bilanz wird ausgeblendet. Kein Zufall, schon Reichelt und Weimer hat er so verteidigt.

Philipp Ebert hat in der NOZ einen Meinungsbeitrag veröffentlicht, der zwei aktuelle ZDF-Fälle (die Unterlassungserklärung gegenüber Elon Musk und das OLG-Urteil im Streit um Böhmermann/Schönbohm) zu einem „Doppel-Wumms gegen die öffentlich-rechtlichen Journalisten“ bündelt. Die Fakten dahinter stimmen. Die Rahmung ist das eigentliche Problem.

Was stimmt

ZDFheute live hatte Musk unterstellt, zur „Jagd auf Migranten“ in Nordirland aufgerufen zu haben. Tatsächlich hatte Musk „nur“ einen Post des Rechtsextremen Tommy Robinson geteilt und kommentiert, nur durch „wiederholte und laute Proteste“ werde sich etwas ändern. Das ZDF hat die Passage entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Auch beim zweiten Fall hat Ebert faktisch recht. Das OLG München hat am 16. Juni das Urteil des Landgerichts bestätigt. Vier von fünf beanstandeten Aussagen* aus dem „ZDF Magazin Royale“ über den damaligen BSI-Chef Arne Schönbohm bleiben verboten, Revision wurde nicht zugelassen. Die Behauptung, Schönbohm habe „bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten“ gehabt, ist gerichtlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, nicht als überzogene Satire, die durchgehen müsste.

Beide Fakten sind also korrekt referiert. Aber Fakten korrekt zu referieren ist die niedrigste Stufe journalistischer Sorgfalt, nicht die höchste. Interessant wird es bei der Frage, was Ebert aus diesen Fakten macht.

Der Bündelungstrick

Zwei sachlich unabhängige Vorgänge (ein redaktioneller Fehler in einer Nachrichtenanmoderation, ein zivilrechtliches Urteil zu einer Satiresendung) werden zu einem einzigen Erzählbogen verschweißt. Dem ÖRR insgesamt fehle es an Wahrheitstreue. Aus zwei Einzelfällen wird ein Strukturproblem konstruiert, ohne dass die Bündelung selbst begründet würde. Das ist keine Falschbehauptung, aber eine rhetorische Setzung, die suggeriert, hier zeige sich ein System, wo tatsächlich zwei unterschiedliche Redaktionen, zwei unterschiedliche Formate und zwei unterschiedliche Fehlerarten vorliegen.

Die Schieflage bei Musk

Ebert „verteidigt“ Musk nicht explizit, das wäre auch schwer zu schreiben gewesen. Er nutzt den ZDF-Fehler aber, um Musk implizit zu entlasten, ohne dessen Rolle in der Eskalation der Proteste auch nur zu erwähnen. Musk teilte den Aufruf eines verurteilten Rechtsextremisten zu Demonstrationen in einer Stadt, in der kurz darauf 42 Polizisten verletzt und Wohnhäuser angezündet wurden, mit einem Kommentar, der zu „wiederholtem und lautem“ Protest aufruft. Dass das ZDF die Formulierung „Jagd auf Migranten“ nicht hätte verwenden dürfen, ok. Dass Musks Rolle damit komplett aus dem Bild fällt, ist eine Auslassung, die Ebert nicht auffällt, oder nicht auffallen soll.

Zu Böhmermann; Fehler ja, Pauschalurteil nein

Dass die konkrete Schönbohm-Aussage falsch war, ist nach zwei Instanzen Fakt, daran führt kein Weg vorbei. Wer das bestreitet, macht sich denselben methodischen Fehler zum Vorwurf, der hier eigentlich Ebert gilt. Was bei Ebert aber fehlt, ist jede Einordnung in die Gesamtbilanz der Sendung: Das „ZDF Magazin Royale“ hat in den vergangenen Jahren wiederholt investigative Recherchen veröffentlicht, die handfeste Skandale aufgedeckt haben. Nicht zufällig ist Böhmermann in bestimmten Kreisen unbeliebt, weil er eben nicht nur Pointen liefert, sondern auch recherchiert. Ein einzelner, gerichtlich bestätigter Fehler in einem Beitrag ist real und relevant. Er ist aber kein Beleg dafür, dass die investigative Arbeit der Sendung insgesamt wertlos sei. Und genau diese Gleichsetzung legt Eberts Text nahe, ohne sie auszusprechen.

Kein Einzelfall

Es ist nicht das erste Mal, dass Ebert diese Rolle einnimmt. Er hat Julian Reichelts BVG-Plakat-Aktion als Beitrag zur Meinungsfreiheit verteidigt und dabei ausgeblendet, dass Reichelt ein Motiv ohne Freigabe unter fremdem Markennamen verbreitete. Er hat Kulturstaatsminister Weimers Streichung von Buchhandlungen vom Buchpreis verteidigt. Jetzt, ZDF-Kritik, die Musk entlastet und Böhmermanns Gesamtwerk auf einen Fehler reduziert. Ein Beleg ist das noch nicht, aber drei sind ein Muster.

Passt ins Bild

Das fügt sich nahtlos in das ideologische Profil, das sich bei der NOZ-Chefredaktion unter Ewert seit Monaten dokumentieren lässt. Skepsis gegenüber etablierten Faktencheckern, Nähe zu russischen Positionen in der Außenpolitik, wohlwollende Lesarten rechter Reizfiguren. Ebert fügt dem keine neue Note hinzu, er bestätigt sie.

*Ergänzung: Nur zwei der vier monierten Aussagen sind aus dem ZDF Magazin Royale. Die anderen zwei beziehen sich auf die ZDF-Seite. Hier nachzulesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-26o1261223-arne-schoenbohm-zdf-jan-boehmermann

Kritik ohne Kenntnis: Wie die NOZ AfD-Dilges Kreishaus-Rhetorik eine halbe Seite einräumt

Die NOZ räumt dem AfD-Landratskandidat Dilge eine halbe Seite ein, um die Kreishaussanierung zu kritisieren. Was er liefert, sind vage Worte über „Luxus“, ohne die Projektunterlagen zu kennen. Das steht sogar im NOZ-Artikel selbst!

Hallo NOZ, hallo Herr Fays,

der Artikel über Jörg Dilge und die Kreishaussanierung ist ein Paradebeispiel dafür, wie politische Rhetorik als Sachkritik verpackt wird.Dilge bekommt eine halbe Seite, um ein 118-Millionen-Projekt zu kritisieren. Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen er denn streichen würde, kommt er nicht über „goldene Wasserhähne“ und ein „teures Raumkonzept“ hinaus. Und warum? Weil er, wie er selbst sagt, die detaillierten Unterlagen nicht kennt. Das steht schwarz auf weiß im Artikel!

Dilges eigene Einlassung ist damit das deutlichste Argument gegen die Substanz seiner Kritik. Wer ein laufendes Bauprojekt öffentlich als Verschwendung bezeichnet, dabei aber einräumt, die Unterlagen nicht zu kennen, betreibt Stimmungsmache, keine Haushaltspolitik.Was im Text fehlt, ist genau das, was man von einem Portät erwarten würde. Wie erklärt sich der Kandidat, dass ein CDU-Antrag für eine abgespeckte Minimalsanierung im Kreistag bereits abgelehnt wurde? Warum kommt kein Gegenüber zu Wort, das einordnen könnte, welche Spielräume tatsächlich noch bestehen? Und warum wird die AfD-Einstufung als gesichert rechtsextrem mit keinem Wort erwähnt, obwohl sie zum Kontext eines Kandidatenporträts elementar gehört?

Der Raum, den dieser Artikel Dilge gibt, ist journalistisch nicht das Problem. Das Problem ist, dass substanzlose Aussagen eines Rechtsextremisten nicht als solche kenntlich gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Update 17.06.2026, Herr Fays antwortet:

Sehr geehrter Herr Reichl,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die kritische Auseinandersetzung mit meiner Berichterstattung.Wichtig ist mir zunächst die Einordnung: Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um ein Porträt des AfD-Landratskandidaten (das habe ich zu Dilge – genauso wie zu den Landratskandidaten der anderen Parteien bereits geschrieben – sie finden es hier: https://www.noz.de/lokales/region-osnabrueck/artikel/designierter-afd-kandidat-im-kreis-osnabrueck-wenn-in-der-afd-jemand-auslaenderfeindlich-waere-49846560), sondern um ein Format zur Kommunalwahl. Jeder Landratskandidat beziehungsweise die amtierende Landrätin bekommt dabei die Gelegenheit, sein oder ihr zentrales Wahlkampfthema vorzustellen.

Bei Jörg Dilge ist dieses Thema die Kreishaussanierung. Genau deshalb haben wir ihn mit seiner Kritik daran konfrontiert – aber eben auch ausdrücklich nach konkreten Alternativen gefragt. Ich habe im Text bewusst herausgestellt, dass er an dieser Stelle keine wirklich belastbaren Lösungen anbieten konnte und zugleich einräumt, die detaillierten Unterlagen nicht zu kennen.

Dass Sie diesen Punkt beim Lesen so klar erkannt haben, zeigt aus meiner Sicht auch, dass diese Schwäche im Artikel sichtbar wurde. Sie können sich als Leser auf dieser Grundlage ein eigenes Bild davon machen, wie substanziell die Vorschläge des AfD-Kandidaten tatsächlich sind.

Zudem wurde die Frage nach den tatsächlichen Spielräumen im Text bereits eingeordnet: Die Spielräume für grundlegende Änderungen dürften begrenzt sein. Die Planung ist bereits abgeschlossen, und das Projekt ist seit knapp einem Jahr in der Umsetzung. Ein späteres Umsteuern könnte möglicherweise zusätzliche Planungen, neue Ausschreibungen oder Verzögerungen nach sich ziehen – und damit unter Umständen sogar weitere Kosten verursachen.

Ihre Kritik an der politischen Einordnung der AfD nehme ich ernst. In diesem konkreten Format steht das jeweilige Top-Wahlkampfthema der Kandidatinnen und Kandidaten im Vordergrund. Unabhängig davon ist die Einordnung der AfD, ihrer Strukturen und ihrer politischen Ausrichtung in der Region Osnabrück aber Teil von aktuellen Recherchen im Kommunalwahl-Schwerpunkt. Meine Berichte dazu lesen Sie im Juli und August.Vielen Dank noch einmal für Ihre Rückmeldung!

Viele GrüßeJean-Charles Fays

Meine Replik:

Sehr geehrter Herr Fays,

danke für die ausführliche Antwort. Die Einordnung als Wahlkampf-Format nehme ich zur Kenntnis, sie ändert aber an meiner Kernkritik wenig.

Sie argumentieren, die erkennbare Schwäche in Dilges Argumentation sei der Beleg dafür, dass der Artikel sie sichtbar gemacht habe. Das verwechselt aus meiner Sicht zwei Dinge. Nämlich was im Text enthalten ist, und was redaktionell eingeordnet wird. Dass ich als kritischer Leser die fehlende Sachkenntnis erkenne, ersetzt keine Einordnung für die Leserschaft, die diesen Maßstab nicht mitbringt, und genau die soll ein Zeitungsartikel ja erreichen.

Auffällig finde ich zudem, dass Sie mir jetzt erklären, warum die Spielräume für Änderungen ohnehin begrenzt sind (abgeschlossene Planung, laufende Umsetzung). Dieser Kontext, der Dilges Kritik in ihrer Substanz relativieren würde, fehlt im Artikel vollständig. Er war also bekannt, wurde aber nicht weitergegeben.Und zur AfD-Einstufung, ein Verweis auf künftige Berichte im Sommer beantwortet nicht, warum dieser konkrete Text einem gesichert rechtsextremen Kandidaten eine halbe Seite unkommentierte Bühne einräumt. Die Einstufung wäre mit einem Halbsatz unterzubringen gewesen, ohne das Format zu sprengen.

Im Ergebnis bleibt für mich, dass der Artikel die Fakten liefert, mit denen sich seine eigene Schwäche erkennen lässt, aber er liefert sie nicht eingeordnet. Das ist ein struktureller Punkt, den ich gerne weiter beobachte.

Mit freundlichen GrüßenTimm Reichl

Wiegelmann nennt Kritik am Heuer-Foto einen Fiebertraum. Das Video erzählt etwas anderes.

Wiegelmann (NOZ) hält Kritik am Heuer-Siegmund-Foto für einen Fiebertraum. Das Video zeigt Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem der CDUler einfach mitlacht. Das nennt die NOZ Konfrontation…

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Kommentar von Lucas Wiegelmann zum „Kuschelfoto“ von Guido Heuer und Ulrich Siegmund wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Wiegelmann stützt sich erkennbar auf die dpa-Meldung und auf Heuers eigene Darstellung der Situation. Ein Video, das inzwischen kursiert und deutlich mehr zeigt als ein „unglückliches“ Standbild, bleibt unerwähnt.

Zu sehen ist darin nämlich, wie Siegmund Heuer die Hand auf die Schulter legt. Beide lachen. Siegmund macht einen Witz darüber, dass der Verfassungsschutz im kaputten Mikrofon stecke. Heuer widerspricht nicht, er lächelt. Beide scherzen anschließend über das „Altparteienmikrofon“. Von Konfrontation ist in diesen Szenen nichts, aber auch so gar nichts zu erkennen.

Wiegelmann nennt jene, die das Foto für problematisch halten, Opfer eines „Fiebertraums“. Das ist eine harte Einordnung, die nur dann trägt, wenn die Sachlage wirklich so eindeutig ist wie von ihm dargestellt. Sie ist es nicht. Heuer hat seine Version der Ereignisse selbst in die Welt gesetzt, und Wiegelmann übernimmt sie, ohne das zwischenzeitlich verfügbare Videomaterial einzubeziehen.

Ob das Unwissenheit zum Zeitpunkt der Abgabe war oder ein bewusster Verzicht auf unbequemes Material, kann man von außen nicht beurteilen. Was man aber beurteilen kann, ist, dass ein Kommentar, der Kritiker als realitätsfern abtut und gleichzeitig das entlastende Gegenstück zum monierten Foto ausblendet, am Ende diejenigen schützt, die Schutz vielleicht gar nicht verdienen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 16.06.2026, Lucas Wiegelmanns Antwort

Hallo Herr Reichl,danke für Ihr Feedback. Man kann bei der Sache natürlich, wie immer, unterschiedlicher Meinung sein. Ich fand einfach die eiligen „Lügen“-Spins am Wochenende auf Social Media, auf die Sie verweisen, ein wenig ZU einmütig und in der Sache schlicht nicht nachvollziehbar. Hier eine neuere Deutung der Debatte, mit ein wenig zeitlichem Abstand zu der Hektik vom WE; vielleicht versöhnt Sie das ein wenig mit meinem Kommentar. BG https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-und-brandmauer-lachen-mit-der-afd-verboten-kolumne-a-8e338b25-0b91-4afa-9a33-5ceb895f8746?sara_ref=re-so-app-sh

Meine Replik:

Hallo Herr Wiegelmann,

danke für Ihre Antwort und den Spiegel-Link.

Der Artikel argumentiert imho, dass das bloße Lachen mit AfD-Politikern kein Tabubruch sei und die Empörung darüber überzogen wirke. Das ist eine vertretbare Position. Mein Einwand war aber ein anderer.

Ihr Kommentar stützte sich auf Heuers eigene Darstellung, dass es sich um Konfrontation gehandelt habe. Das Video zeigt etwas anderes, nämlich entspanntes Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem Heuer einfach mitlacht. Das ist kein „Lügen-Spin“, das ist ein Widerspruch zwischen Heuers Selbstdarstellung und dem, was die Aufnahme zeigt. Und diesen Widerspruch hätte ein Kommentar, der Kritiker als Opfer eines Fiebertraums bezeichnet, zumindest erwähnen müssen, denke ich.

Ob das Verhalten selbst ein Problem ist, darüber kann man streiten. Dass Ihr Text auf einer Grundlage stand, die das Video nicht trägt, bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Ewert lobt Nuhr, die NOZ verschweigt die Kritik. Wie ein Jubelbericht entsteht, wenn zwei Weltbilder sich treffen.

Die NOZ berichtet über den Leo-Baeck-Preis für Dieter Nuhr mit Ewert-Zitat und ohne jede kritische Stimme. Gedenkstättenleiter Wagner, Czollek, Steinke, taz…alles weggelassen. Dass Ewert hier als Fürsprecher auftritt, passt. Die Grundhaltung beider ähnelt sich auffällig.

Hallo NOZ, hallo Herr Otten,

der Artikel über die Leo-Baeck-Preis-Verleihung an Dieter Nuhr liest sich wie eine Jubelmeldung ohne Gegenstimme. Besonders auffällig ist, dass Burkhard Ewert als Kuratoriumsmitglied des Freundeskreises Yad Vashem mit einem begeisterten Zitat zitiert wird, als handele es sich um eine neutrale Beobachtung. „Der Preis ist verdient!“ Eine kritische Einordnung fehlt vollständig.

Dabei war die Kritik an der Preiswahl im Vorfeld laut und klar dokumentiert. Gedenkstättenleiter Jens-Christian Wagner warf Nuhr vor, rassistische und antiliberale Ressentiments zu bedienen und der antisemitisch konnotierten Bühnenarbeit von Lisa Eckart jahrelang eine Plattform geboten zu haben. Publizist Max Czollek und Journalist Ronen Steinke äußerten sich scharf. Die taz stellte fest, Nuhr bekämpfe Antisemitismus selektiv und spare jenen im bürgerlich-rechten Milieu konsequent aus. Das sind keine Randfiguren, sondern relevante Stimmen zu einer breiten Debatte, die der Artikel schlicht weggelassen hat.

Zum Kontext gehört auch, dass Nuhr in den vergangenen Jahren zunehmend durch Angriffe auf Klimaschutzbewegungen, Linke und Grüne aufgefallen ist, mit einer Grundhaltung, die strukturell gut zu jener Ewerts passt. Wer Ewerts Kommentare im Laufe der Zeit verfolgt hat, findet bei Nuhr viele vertraute Muster wieder. Dass ausgerechnet Ewert hier als zitierter Fürsprecher auftritt, ist also keine zufällige Konstellation.

Mit freundlichen Grüßen

Wiegelmanns Framing-Trick: Wie die NOZ aus Protest gegen Rechtsextremismus ein Demokratieproblem der Grünen macht

NOZ-Artikel über Grünen-Protest gegen AfD-Parteitag: Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fehlt komplett. Dafür wird ein einzelner Parteiinterner zum Hauptzeugen gemacht. Bekanntes Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über den Kölner Grünen-Newsletter folgt einem inzwischen vertrauten Muster. Ein Einzelkritiker aus den eigenen Reihen der Grünen liefert den Aufhänger, seine Vorwürfe werden ausführlich referiert, und die eigentliche Einordnung bleibt aus.

Was fehlt, ist entscheidend. Die AfD, um deren Parteitag es geht, ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Dieser Kontext kommt im Artikel nicht vor. Stattdessen werden die Grünen in die Rolle derjenigen gedrängt, die demokratische Grundrechte gefährden, während die AfD als schutzbedürftige Versammlungsgemeinschaft erscheint.

Dass Versammlungsfreiheit auch für rechtsextreme Parteien gilt, ist richtig. Ebenso richtig ist, dass demokratischer Protest gegen einen Parteitag einer solchen Partei legitim und politisch geboten ist. Wer beides gleichsetzt, betreibt eine falsche Symmetrie.

Anwalt Brennecke darf seine Meinung haben. Dass ein einzelner Parteiinterner eine unglückliche Formulierung im Newsletter skandalisiert, ist kein Befund über das Demokratieverständnis der Grünen. Es ist ein Tweet.

Mit freundlichen Grüßen

Update 14.06.2026, Lucas Wiegelmann antwortet:

Hallo Herr Reichl, vielen Dank für Ihre Nachricht und fürs Lesen. Ihre Fragen zum richtigen Umgang mit der AfD, der Partei Björn Höckes, bleiben dringlich; wir haben dazu ja auch schon ein paar Mal gemailt. Was den konkreten Vorgang betrifft: Zur „eigentlichen Einordnung“ des Kölner Grünen-Newsletters, die Sie sich erhofft haben, hatte ich ja die Kölner Grünen selbst eingeladen. Ich hatte sie, wie im Artikel dokumentiert, um Aufklärung gebeten, was sie mit „verhindern“ meinen. Ich hatte auch ausdrücklich gefragt, ob darunter Blockaden o. ä. zu verstehen sind.Dass sie diese Gelegenheit zur „Einordnung“ verstreichen ließen, hat mich auch gewundert.Bitte bleiben Sie uns in kritischer Aufmerksamkeit verbunden – und wenn Sie mal Lust haben auf einen Kaffee, würde ich mich über einen persönlichen Austausch freuen. Beste Grüße, Lucas Wiegelmann

Meine Antwort:

Hallo Herr Wiegelmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben die Kölner Grünen gefragt, was sie mit „verhindern“ meinen, das stimmt, und das war richtig. Aber mein Einwand war ein anderer. Die fehlende Einordnung betrifft nicht die Grünen, sondern die AfD. Wer über einen Protest gegen ihren Parteitag schreibt, ohne zu erwähnen, dass diese Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und ihr prominentester Vertreter wegen einer SA-Parole verurteilt wurde, der lässt den wichtigsten Hintergrund weg.

Das ist kein Fehler der Grünen, ich sehe das als bewusste redaktionelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »