Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Medienkritik (Seite 5 von 25)

Die NOZ und ihr blinder Fleck bei der AfD

Ein Wort, das bei der NOZ konsequent fehlt, immer wenn es um die AfD geht: Rechtsextremismus. Das zieht sich durch. Nach dem Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt ordne ich das im Blog ein.

Die AfD ist am Sonntag, dem 06.09.2026, in Sachsen-Anhalt laut vorläufigem Ergebnis erstmals stärkste Kraft geworden, vor der CDU. Das ist ein Ergebnis mit vielen Ursachen, die sich nicht auf eine einzelne Zeitung zurückführen lassen. Trotzdem lohnt sich der Blick auf die eigene Region. Denn was die NOZ in den vergangenen Monaten über die AfD geschrieben hat, folgt einem erkennbaren Muster. Und dieses Muster trägt eher zur Enthemmung bei als zur Aufklärung.

Der auffälligste Punkt ist die Sprachverweigerung. Als der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD im Februar als gesichert rechtsextrem einstufte, benannte die zuständige Pressemitteilung des Innenministeriums das ausdrücklich so. In gleich drei NOZ-Artikeln von Jonas Koch zu dieser Einstufung fehlte das Wort Rechtsextremismus konsequent. Stattdessen war von einer „extremistischen Partei“ die Rede, ein Begriff, der die konkrete Substanz der amtlichen Bewertung verwischt. Wer die Quelle nicht selbst nachschlägt, bekommt eine abgeschwächte Version der Realität serviert.

Noch deutlicher wird das Muster bei Personenporträts. Als die NOZ im Februar den AfD-Landratskandidaten Jörg Dilge vorstellte, geschah das unter Formulierungen wie „pragmatischer Unternehmer“ und „Mann von außen“. Dass Dilge die Verurteilung Björn Höckes als ungerechtfertigt bezeichnet und das Verfassungsschutzgutachten als aufgebauscht abtut, stand zwar im Text, wirkte dort aber wie eine Randnotiz neben der wohlwollenden Erzählung über seine Industriebiografie. Der zuständige Redakteur verteidigte das später als bewussten Kontrast zu den Positionen führender AfD-Vertreter. Das Problem ist, dass Kontrast nicht automatisch Einordnung bedeutet. Wer die warme Geschichte im Vordergrund erzählt und die politische Realität dahinter versteckt, normalisiert, auch wenn er das Gegenteil beabsichtigt.

Ein drittes Beispiel liefert Lucas Wiegelmann mit seiner Forderung nach mehr Fairness im Umgang mit der AfD. Die Partei kennt selbst keinerlei Fairness gegenüber Medien, Gerichten oder politischen Gegnern, das gehört seit Jahren zu ihrem politischen Kerngeschäft. Ein Kommentar, der ausgerechnet dieser Partei Nachsicht anmahnt, ohne den eigenen Umgang der AfD mit demokratischen Spielregeln zu erwähnen, bedient exakt das Opfer-Narrativ, das die Partei selbst pflegt.

Zur Fairness gehört an dieser Stelle auch ein Gegenbeispiel. Als Jean-Charles Fays im Fall Dilge auf Kritik reagierte, verwies er zu Recht darauf, im selben Artikel Zitate von Alice Weidel und Björn Höcke eingeordnet zu haben, inklusive der Höcke-Verurteilung wegen der SA-Parole. Das zeigt, dass in der Redaktion durchaus Bewusstsein für das Problem vorhanden ist. Nur bleibt dieses Bewusstsein bislang die Ausnahme, nicht die redaktionelle Linie.

Man kann der NOZ nicht vorwerfen, das Ergebnis von Sachsen-Anhalt verursacht zu haben. Diese Kausalkette gibt es nicht, und wer sie behauptet, macht sich angreifbar. Der berechtigte Vorwurf liegt woanders. Eine Regionalzeitung mit erheblicher Reichweite trifft redaktionelle Entscheidungen, in welcher Sprache sie eine rechtsextreme Partei beschreibt und wie sie deren Vertreter porträtiert. In einer Phase, in der die AfD bundesweit weiter erstarkt, wiegt jede dieser Entscheidungen schwerer als sonst. Genau deshalb verdient dieses Muster eine klare Benennung, nicht als Vorwurf ins „Blaue“, aber als das, was es ist, eine dokumentierte Häufung von Formulierungen, die Distanz vermissen lassen, wo Distanz journalistisch geboten wäre.

Ewert und die Wahl in Sachsen-Anhalt: Wenn Erklären zu Entschuldigen wird

Ewert erklärt den AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt mit allgemeinem Politikversagen, ohne die Verfassungsschutz-Einstufung als rechtsextrem auch nur zu erwähnen. Am Ende soll sich jeder Bürger einzeln „zusammenreißen“. Verantwortung sieht anders aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar zur Wahl in Sachsen-Anhalt benennt zunächst richtige Kritikpunkte an der AfD. Beleidigungen, Lügen, Vetternwirtschaft, Druck auf Medien, das ist alles belegt und zu Recht angesprochen. Genau hier beginnt aber auch das Problem des Textes.

Der Satz „All dies haben Vertreter der übrigen Parteien ebenfalls bereits einmal fertiggebracht“ stellt eine falsche Symmetrie her. Einzelne Verfehlungen einzelner Politiker sind etwas anderes als das systematische Verhalten einer Partei, deren Landesverband in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Diese Einstufung fehlt in Ihrem Text übrigens komplett. Gerade bei einem so deutlichen Wahlsieg wäre das der entscheidende Fakt gewesen, nicht Stilfragen wie Tonlage oder Populismusvorwürfe.

Auch die Erklärung für den AfD-Erfolg bleibt seltsam diffus. Gebrochene Versprechen, wachsende Bürokratie, eine allgemeine Politikmüdigkeit, all das mag stimmen. Aber wer den Aufstieg einer rechtsextremen Partei vor allem mit allgemeinem Politikversagen erklärt, entlastet am Ende jene demokratischen Kräfte, die tatsächlich Verantwortung tragen, sei es durch Anbiederung an rechte Narrative oder durch mangelnde klare Abgrenzung.

Besonders schief wirkt die These, eine erstarkende Rechte führe andernorts in Europa zur Mäßigung. Diese Beobachtung ist weder eindeutig belegt noch beruhigend. Sie liest sich eher wie eine vorweggenommene Entwarnung, die zur tatsächlichen Faktenlage über die AfD in Sachsen-Anhalt nicht passt.

Am Ende landet die Verantwortung beim einzelnen Bürger, der sich „zusammenreißen“ soll. Das ist zu wenig. Verantwortung tragen zuerst die demokratischen Parteien und auch die Medien, die (wie auch die NOZ häufig normalisierend) über sie berichten. Wer diese Verantwortung so allgemein streut, dass am Ende niemand konkret benannt wird, macht es sich zu leicht

Mit freundlichen Grüßen

Eine Niederlage, die keine war. Wie ein NOZ-Gastbeitrag von Frauke Rostalski die Rechtslage zur AfD verdreht

Zwei Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt verdreht ein NOZ-Gastbeitrag die Rechtslage. Ein vorläufiger VG-Köln-Beschluss mit festgestelltem „starken Verdacht“ auf Verfassungsfeindlichkeit wird zur Niederlage des Verfassungsschutzes umgedeutet.

Hallo NOZ, hallo Frau Rostalski,

Ihr Gastbeitrag stützt sich zentral auf eine Behauptung, die bei genauerer Prüfung nicht trägt. Sie schreiben, das BfV habe „kürzlich eine Niederlage vor dem VG Köln hinnehmen“ müssen, was einen langen Schatten auf die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags werfe. Das ist eine erhebliche Verkürzung der tatsächlichen Rechtslage.

Der Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) ist eine Eilentscheidung, keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter, der Beschluss ist beim OVG Münster anfechtbar. Entscheidend ist zudem, dass das Gericht selbst einen „starken Verdacht“ festgestellt hat, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt werden. Untersagt wurde dem BfV lediglich, auf Basis der bislang vorgelegten (nach mehreren Fachkommentaren fast ausschließlich öffentlich zugänglichen) Erkenntnisse den höheren Schwellenwert „gesichert“ zu verwenden. Das Gericht forderte die Nachrichtendienste sogar auf, zurückgehaltenes Material offenzulegen, um eine bessere Bewertung zu ermöglichen. Auch juristische Fachkommentatoren wie André Bartsch vom Max-Planck-Institut halten Teile der Beschlussbegründung für „nicht so recht plausibel“.

Aus einem vorläufigen, anfechtbaren Verfahrensschritt mit ausdrücklich festgestelltem „starken Verdacht“ eine Niederlage zu machen, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens grundsätzlich infrage stellt, ist keine seriöse Zusammenfassung der Beweislage. Es ist eine Zuspitzung, die den tatsächlichen Befund ins Gegenteil verkehrt.

Auch die Grundanlage des Textes wirkt schief. Schon die Überschrift stellt „wehrhafte Demokratie“ und „Konkurrenzabwehr“ als gleichwertige Deutungsoptionen nebeneinander, als handle es sich beim Schutz der Verfassung gegen eine vom Verfassungsschutz mit einem 1100 Seiten starken Gutachten dokumentierte Partei im Kern um dasselbe wie das Ausschalten politischer Konkurrenten. Das Toleranz-Paradox, also die Frage, wie eine offene Gesellschaft mit Akteuren umgeht, die die Offenheit selbst abschaffen wollen, kommt im gesamten Text nicht vor, obwohl es seit dem NPD-Verbotsverfahren der eigentliche Kern dieser Debatte ist.

Dass dieser Beitrag zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erscheint, macht die Verkürzung nicht harmloser. Wer Wählerinnen und Wählern kurz vor der Stimmabgabe vermittelt, ein Verbotsverfahren stehe juristisch auf tönernen Füßen, sollte die zugrundeliegenden Fakten korrekt darstellen. Eine akademische Autorität trägt hier besondere Verantwortung, gerade weil ihr Titel dem Text zusätzliches Gewicht verleiht.

Mit freundlichen Grüßen

Natascha Wodin – Rest der Republik ohne Rest der Geschichte

Warum Ewerts Wiedergabe von Wodins Brief zur FAZ-Frage an Selenskyj den entscheidenden Kontext auslässt und damit dasselbe Muster bedient wie Clasen einen Tag zuvor.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

einen Tag nachdem Michael Clasen in seinem Kommentar zum Drohnenvorfall in Leipzig erst Russland die Schuld zuweist und im nächsten Satz zu Kompromissen mit genau diesem Akteur aufruft, vollführen Sie in Ihrer Kolumne eine ähnliche Bewegung, nur über einen fremden Text. Sie geben Natascha Wodins offenen Brief fast vollständig wieder und kommentieren ihn davor und danach nur wohlwollend. Eine Einordnung fehlt.

Der Anlass des Briefs ist die Frage des FAZ-Korrespondenten Michael Martens an Selenskyj, was Europa tun könne, um der Ukraine zu helfen, mehr russische Soldaten zu töten. Wodin gibt diese Frage nahezu wörtlich wieder, das ist an dieser Stelle korrekt. Was fehlt, sowohl bei ihr als auch bei Ihnen, ist der Rest der Geschichte. Die FAZ hat sich noch am selben Wochenende von der Formulierung distanziert und erklärt, es sei um Debatten zur personellen Schwächung der russischen Armee gegangen, mit dem Ziel, Moskau zu Verhandlungen zu bewegen, nicht um eine pauschale Tötungsaufforderung. Das russische Außenministerium wiederum nutzte die Frage, um Martens wegen der NSDAP-Vergangenheit seines Großvaters als „erblichen Nazi“ zu diffamieren. Wer eine einzelne, missverständlich formulierte Journalistenfrage zum Beleg für nie vergangenen deutschen Russenhass erklärt, ohne diesen Kontext zu erwähnen, übernimmt eine Erzählung, die selbst ihr Anlass nicht trägt und die von Moskau propagandistisch verwertet wurde.

Ebenso unwidersprochen bleibt die Behauptung, Putin habe der EU und der Nato einen Nichtangriffspakt angeboten, den der Westen ausgeschlagen habe. Wer die Vorgeschichte der Nato-Russland-Beziehungen und Putins wiederholt widerlegte Zusicherungen vor 2022 kennt, kann diese Darstellung nicht kommentarlos stehen lassen.

Sie betonen in dieser Kolumne regelmäßig, wie wichtig Ihnen unbequeme Perspektiven sind. Das ist ein legitimer Anspruch. Perspektive ersetzt aber keine Einordnung, besonders wenn ein Text derart selektiv mit Fakten umgeht. Diese fehlende Distanz zu russlandnahen Narrativen begleitet auch Ihren Kollegen Clasen seit Jahren, mal in eigener Stimme, mal über unwidersprochen bleibende Interviewgäste. Dass beide Muster an aufeinanderfolgenden Tagen in derselben Zeitung erscheinen, ist eine redaktionelle Schwachstelle und kein Zufall.

Mit freundlichen Grüßen

Von Kreml-Kompromissen zu Trump als Vernunftstimme, ein Jahr Clasen bei der NOZ

Ein Kommentar allein ist eine Meinung. Sieben Belege über anderthalb Jahre sind ein Muster.

Wer die Texte von Michael Clasen in der NOZ chronologisch nebeneinanderlegt, erkennt eine Linie, die sich seit Februar 2025 kaum verändert hat.

Februar 2025. In einem frühen Kommentar wirft Clasen der Ukraine sinngemäß vor, für den fehlenden Frieden mitverantwortlich zu sein, während er Trumps Aussagen unkommentiert übernimmt. Der Vorwurf der Spiegelung Kreml-naher Narrative steht hier zum ersten Mal im Raum.

Juni 2025. Unter der Überschrift „Europa kann Putin nicht besiegen“ behauptet Clasen, der Krieg sei militärisch nicht zugunsten der Ukraine zu entscheiden. Der Ukraine wirft er vor, mit ihrer Forderung nach territorialer Integrität „Not und Elend zu verlängern“. Das ist eine klassische Täter-Opfer-Umkehr, formuliert in eigener Kommentarstimme, nicht als wiedergegebenes Fremdzitat.

August 2025. Im Kommentar „Was wollen Merz und Selenskyj?“ wird die Linie noch deutlicher. Clasen schreibt, Russland werde „über kurz oder lang“ gewinnen, und fordert von der Ukraine, russische „Sicherheitsbelange“ zu berücksichtigen und auf Krim sowie besetzte Gebiete zu verzichten. Das kommt einer Kapitulationsforderung an das angegriffene Land nahe.

September 2025. Beim Attentat auf Charlie Kirk bezeichnet Clasen Trump und Kirk als „ultra-konservative Aktivisten“ statt sie als Figuren der radikalen Rechten einzuordnen. Beide werden vor allem als Opfer von Cancel Culture dargestellt, ihre eigene Rolle bei der gesellschaftlichen Spaltung bleibt unbenannt.

Mai 2026. Im Interviewformat „Clasen Talk“ lädt Clasen den früheren Nato-General Harald Kujat ein, der seit 2022 als Verbreiter russlandnaher Narrative bekannt ist. Kujats These, die Ukraine habe die Nato aktiv provoziert, bleibt unwidersprochen im Raum stehen, ebenso eine seit Jahren unbestätigte Anekdote über einen angeblichen Vorfall bei einem Raketeneinschlag auf polnischem Boden 2022.

August 2026. Im selben Format kommt der BSW-Politiker Michael von der Schulenburg zu Wort. Seine Behauptung, die Ukraine sei auf 22 Millionen Einwohner geschrumpft, tatsächlich gehen aktuelle UN-Schätzungen von 36 bis 43 Millionen aus, bleibt ebenso unkorrigiert wie die Aussage, der Krieg sei bereits verloren.

September 2026. Im aktuellen Kommentar zum Drohnenanschlag von Leipzig behauptet Clasen, Deutschland habe „nichts in der Hinterhand“. Zwei Seiten weiter listet die eigene Redaktion fünf konkrete Gegenmaßnahmen auf. Die vertraute Bewegung wiederholt sich, Schuld benennen, dann zur Kompromissbereitschaft mit dem Täter aufrufen. Trump erscheint erneut als die Stimme der Vernunft.

Was sich daraus ergibt

Über sieben belegbare Fälle hinweg zeigt sich ein doppeltes Muster. Zum einen die wiederkehrende Verschiebung von Verantwortung, weg vom Aggressor, hin zum angegriffenen Land oder zu diffusen äußeren Umständen. Zum anderen eine durchgehend wohlwollende Rahmung von Trump, der als besonnen oder tatkräftig erscheint, während Europa als zaudernd gilt.

Ein Kommentator, der wiederholt in eigener Stimme Kompromisse mit einem Angriffskrieg führenden Staat fordert und dabei ausgewählte Interviewgäste mit widerlegbaren Thesen unwidersprochen lässt, betreibt keine Meinungsvielfalt. Er betreibt eine redaktionelle Linie mit Wiederholungscharakter.

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